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Tarifrunde 2011 - GEW Niedersachsen

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<strong>Tarifrunde</strong> <strong>2011</strong> – Entgeltordnung durchsetzen<br />

40<br />

Kein Geld?<br />

Im Bereich der Schulsozialarbeit<br />

ist festzustellen, dass das Arbeitsfeld<br />

sehr stark ausgeweitet wird. In<br />

allen Bundesländern und zahlreichen<br />

Kommunen gibt es zumeist<br />

unter dem Begriff „Jugendsozialarbeit<br />

an Schulen“ firmierende<br />

Schulsozialarbeit. Das Land Nordrhein-Westfalen<br />

hat seit dem Jahr<br />

2008 die Möglichkeit geschaffen,<br />

dass Schulen die „Öffnung einer<br />

Lehrerstelle“ für die Beschäftigung<br />

einer Fachkraft für Schulsozialarbeit<br />

beantragen. Das bedeutet,<br />

dass Schulsozialarbeiterinnen auf<br />

Lehrerstellen angestellt werden<br />

und in Entgeltgruppe 10 eingruppiert<br />

werden.<br />

Die tarifrechtliche Situation und<br />

die Eingruppierung dieser hoch<br />

differenzierten Berufsgruppen in<br />

Das Land <strong>Niedersachsen</strong> möchte sich ein<br />

neues Parlamentsgebäude bauen. Obwohl die<br />

Parlamentarier einig sind, dass das alte Gebäude<br />

marode und nicht mehr zeitgemäß sei,<br />

waren Abriss und Neubau lange umstritten.<br />

Wesentlich günstiger als der mit 45 Millionen<br />

Euro veranschlagte Bau eines Glaspavillons<br />

nach dem siegreichen Entwurf des Kölner<br />

Architekten Eun Young Yi, wäre ein Umbau<br />

des denkmalgeschützten Baus aus dem Jahr<br />

1962 gewesen. Begründung für die teurere<br />

Variante: In dem fensterlosen Bau tage das<br />

Parlament quasi ohne Außenbezug. Dies entspräche<br />

nicht dem heutigen Verständnis von<br />

Demokratie.<br />

Foto: imago<br />

einem bundesweiten Überblick<br />

darzustellen, ist schier unmöglich.<br />

Dieser Beitrag beschränkt sich daher<br />

auf einige Beispiele, die als<br />

Blitzlichter den Dschungel stellenweise<br />

aufhellen sollen.<br />

Prinzipiell gelten für alle im Landesdienst<br />

beschäftigten sozialpädagogischen<br />

Fachkräfte die „Richtlinien<br />

der Tarifgemeinschaft deutscher<br />

Länder (TdL) über die Eingruppierung<br />

der im Angestelltenverhältnis<br />

beschäftigten Lehrkräfte (Lehrerrichtlinien<br />

der TdL), Teil B. Sonstige Lehrkräfte<br />

im Angestelltenverhältnis an<br />

allgemeinbildenden und an berufsbildenden<br />

Schulen“. Danach ist eine<br />

Eingruppierung in die Entgeltgruppen<br />

8 bis 10 vorgesehen. Es<br />

gibt aber auch Länder wie z.B.<br />

Sachsen-Anhalt, die nach der<br />

Hannover:<br />

Glaspavillon statt<br />

Landtags-Umbau für<br />

45 Millionen Euro<br />

Anlage 1a, Abschnitt G zum BAT<br />

eingruppieren, die aufgrund des<br />

Überleitungsrecht zum TV-L weiter<br />

in Kraft ist.<br />

Da es noch keine allgemeine,<br />

neue Entgeltordnung im Länderbereich<br />

gibt, werden Neueinstellungen<br />

in den Bundesländern, in<br />

denen eine Eingruppierung nach<br />

Anlage 1a BAT in Verbindung mit<br />

§ 17 TVÜ-L erfolgt, in die Grundstufe<br />

ihrer jeweiligen Entgeltgruppe<br />

eingruppiert, ohne dass sie die<br />

alten Bewährungsaufstiege (z.B.<br />

von VIb nach Vc BAT) und die<br />

Vergütungsgruppenzulage erhalten.<br />

Während übergeleitete Erzieher<br />

in der Entgeltgruppe 8 TV-L<br />

oder der Entgeltgruppe S6 TVöD<br />

zu finden sind, kann bei den neu<br />

Eingestellten – solange sich die

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