Tarifrunde 2011 - GEW Niedersachsen
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<strong>Tarifrunde</strong> <strong>2011</strong> – Entgeltordnung durchsetzen<br />
40<br />
Kein Geld?<br />
Im Bereich der Schulsozialarbeit<br />
ist festzustellen, dass das Arbeitsfeld<br />
sehr stark ausgeweitet wird. In<br />
allen Bundesländern und zahlreichen<br />
Kommunen gibt es zumeist<br />
unter dem Begriff „Jugendsozialarbeit<br />
an Schulen“ firmierende<br />
Schulsozialarbeit. Das Land Nordrhein-Westfalen<br />
hat seit dem Jahr<br />
2008 die Möglichkeit geschaffen,<br />
dass Schulen die „Öffnung einer<br />
Lehrerstelle“ für die Beschäftigung<br />
einer Fachkraft für Schulsozialarbeit<br />
beantragen. Das bedeutet,<br />
dass Schulsozialarbeiterinnen auf<br />
Lehrerstellen angestellt werden<br />
und in Entgeltgruppe 10 eingruppiert<br />
werden.<br />
Die tarifrechtliche Situation und<br />
die Eingruppierung dieser hoch<br />
differenzierten Berufsgruppen in<br />
Das Land <strong>Niedersachsen</strong> möchte sich ein<br />
neues Parlamentsgebäude bauen. Obwohl die<br />
Parlamentarier einig sind, dass das alte Gebäude<br />
marode und nicht mehr zeitgemäß sei,<br />
waren Abriss und Neubau lange umstritten.<br />
Wesentlich günstiger als der mit 45 Millionen<br />
Euro veranschlagte Bau eines Glaspavillons<br />
nach dem siegreichen Entwurf des Kölner<br />
Architekten Eun Young Yi, wäre ein Umbau<br />
des denkmalgeschützten Baus aus dem Jahr<br />
1962 gewesen. Begründung für die teurere<br />
Variante: In dem fensterlosen Bau tage das<br />
Parlament quasi ohne Außenbezug. Dies entspräche<br />
nicht dem heutigen Verständnis von<br />
Demokratie.<br />
Foto: imago<br />
einem bundesweiten Überblick<br />
darzustellen, ist schier unmöglich.<br />
Dieser Beitrag beschränkt sich daher<br />
auf einige Beispiele, die als<br />
Blitzlichter den Dschungel stellenweise<br />
aufhellen sollen.<br />
Prinzipiell gelten für alle im Landesdienst<br />
beschäftigten sozialpädagogischen<br />
Fachkräfte die „Richtlinien<br />
der Tarifgemeinschaft deutscher<br />
Länder (TdL) über die Eingruppierung<br />
der im Angestelltenverhältnis<br />
beschäftigten Lehrkräfte (Lehrerrichtlinien<br />
der TdL), Teil B. Sonstige Lehrkräfte<br />
im Angestelltenverhältnis an<br />
allgemeinbildenden und an berufsbildenden<br />
Schulen“. Danach ist eine<br />
Eingruppierung in die Entgeltgruppen<br />
8 bis 10 vorgesehen. Es<br />
gibt aber auch Länder wie z.B.<br />
Sachsen-Anhalt, die nach der<br />
Hannover:<br />
Glaspavillon statt<br />
Landtags-Umbau für<br />
45 Millionen Euro<br />
Anlage 1a, Abschnitt G zum BAT<br />
eingruppieren, die aufgrund des<br />
Überleitungsrecht zum TV-L weiter<br />
in Kraft ist.<br />
Da es noch keine allgemeine,<br />
neue Entgeltordnung im Länderbereich<br />
gibt, werden Neueinstellungen<br />
in den Bundesländern, in<br />
denen eine Eingruppierung nach<br />
Anlage 1a BAT in Verbindung mit<br />
§ 17 TVÜ-L erfolgt, in die Grundstufe<br />
ihrer jeweiligen Entgeltgruppe<br />
eingruppiert, ohne dass sie die<br />
alten Bewährungsaufstiege (z.B.<br />
von VIb nach Vc BAT) und die<br />
Vergütungsgruppenzulage erhalten.<br />
Während übergeleitete Erzieher<br />
in der Entgeltgruppe 8 TV-L<br />
oder der Entgeltgruppe S6 TVöD<br />
zu finden sind, kann bei den neu<br />
Eingestellten – solange sich die