Tarifrunde 2011 - GEW Niedersachsen
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<strong>Tarifrunde</strong> <strong>2011</strong> – Entgeltordnung durchsetzen<br />
42<br />
9.Was erfüllen Nichterfüller nicht?<br />
Gerade in Zeiten eines Lehrermangels<br />
werben die Bundesländer verstärkt<br />
um Menschen aus anderen<br />
Berufen, die bereit sind, den Lehrerberuf<br />
zu ergreifen. Sie versprechen<br />
häufig sogar die Möglichkeit einer<br />
späteren Verbeamtung, wenn bestimmte<br />
Anpassungslehrgänge durchlaufen<br />
werden. Beschäftigen sie hingegen<br />
entsprechende Personen im<br />
Angestelltenverhältnis, dann erfolgt<br />
die Eingruppierung unter Rückgriff<br />
auf die sogenannten „Lehrerrichtlinien“:Lehrer-Eingruppierungsrichtlinien<br />
derTarifgemeinschaft deutscher<br />
Länder („TdL-Richtlinien“) oder einzelner<br />
Bundesländer. Diese werden<br />
von den Landesregierungen als Erlass<br />
verkündet, da die Eingruppierung von<br />
Lehrkräften nicht tarifvertraglich geregelt<br />
ist.<br />
Angestellte Lehrkräfte werden<br />
hinsichtlich ihrer Eingruppierung<br />
in „Erfüller“ und „Nichterfüller“<br />
unterteilt. Die so genannten Erfüller<br />
sind Lehrkräfte, die auch die<br />
laufbahnrechtlichen Voraussetzungen<br />
zur Übernahme in das Beamtenverhältnis<br />
erfüllen und deswegen<br />
in ihrer Tätigkeit auch im<br />
Beamtenverhältnis beschäftigt<br />
werden könnten. Sie wurden in<br />
der Regel wegen fehlender Planstellen,<br />
zu hohem Lebensalter<br />
oder wegen eines schlechten Gesundheitszustandes<br />
nicht verbeamtet.<br />
Zur Gruppe der Erfüller<br />
gehören im Osten auch die Lehrkräfte<br />
mit einer Ausbildung nach<br />
dem Recht der DDR, für die in<br />
den jeweiligen Landesbesoldungsgesetzen<br />
Ämter geregelt sind und<br />
die ihre Laufbahnbefähigung auf<br />
dem Wege der Bewährung erlangt<br />
haben.<br />
Die Übrigen, die „Nichterfüller“,<br />
sind eine recht heterogene Gruppe.<br />
Darunter befinden sich „Quereinsteiger“<br />
mit und ohne Universitätsabschluss,<br />
aber ohne zweites<br />
Staatsexamen. Besonders häufig<br />
arbeiten diese an berufsbildenden<br />
Schulen. Aber auch an allgemeinbildenden<br />
Schulen ist die Beschäftigung<br />
von zum Beispiel Diplom-<br />
Physikern oder Chemikern,<br />
Theologen, Übersetzern und Dolmetschern<br />
nicht ungewöhnlich.<br />
Zur Gruppe der Nichterfüller gehören<br />
auch diejenigen Lehrkräfte,<br />
die deshalb nicht im Beamtenverhältnis<br />
beschäftigt werden können,<br />
weil es für ihre Tätigkeit und<br />
Ausbildung überhaupt kein Amt<br />
gibt, das ihnen verliehen werden<br />
könnte. Hierzu gehören zum Beispiel<br />
Kunst- und Musikerzieher.<br />
Unter den Nichterfüllern gibt es<br />
aber auch nicht wenige, die zwar<br />
ein volles Lehrerstudium abgeschlossen<br />
haben, aber leider für<br />
das „falsche“ Lehramt oder die<br />
„falsche“ Schulform im „falschen“<br />
Bundesland. So kann der Föderalismus<br />
im Bildungs- und Beamtenwesen<br />
dazu führen, dass Lehrkräfte<br />
in dem einen Bundesland<br />
ins Beamtenverhältnis berufen<br />
werden können, während sie in<br />
einem anderen Bundesland als<br />
„Nichterfüller“ beschäftigt werden.<br />
Genaue Zahlen darüber, wie hoch<br />
der Anteil der „Erfüller“ und<br />
„Nichterfüller“ an den bundesweit<br />
knapp 200.000 angestellten Lehrkräften<br />
ist, existieren nicht. Grobe<br />
Schätzungen gehen davon aus,<br />
dass beide Gruppen in etwa gleich<br />
groß sind. Besonders hoch ist der<br />
Anteil der „Erfüller“ naturgemäß<br />
dort, wo aus politischen Gründen<br />
gar nicht verbeamtet wird (Sachsen,<br />
Mecklenburg-Vorpommern,<br />
seit einigen Jahren Berlin).<br />
Nichterfüller schlechter bezahlt<br />
Man müsste um die Unterscheidung<br />
kein großes Aufheben machen,<br />
wenn – wie es die <strong>GEW</strong> fordert<br />
– die Nichterfüller nach einer<br />
bestimmten Zeit der Berufsausübung<br />
wie die Erfüller bezahlt<br />
würden. Das ist jedoch nicht der<br />
Fall. Obwohl sie als Lehrerin oder<br />
Lehrer, teilweise über Jahrzehnte<br />
genauso erfolgreich arbeiten wie<br />
Lehrkräfte mit einer Laufbahnbefähigung,<br />
haben die meisten von<br />
ihnen niemals die Chance, das<br />
gleiche Gehalt zu bekommen wie<br />
ein „Erfüller“. Die betroffenen<br />
Beschäftigten fühlen sich deshalb<br />
zu Recht ungerecht behandelt.<br />
Für die Erfüller verweisen die<br />
Eingruppierungsrichtlinien der<br />
Länder (mit Ausnahme der sächsischen<br />
Lehrerrichtlinie) auf die<br />
Einstufung entsprechender Beam-