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Tarifrunde 2011 - GEW Niedersachsen

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<strong>Tarifrunde</strong> <strong>2011</strong> – Entgeltordnung durchsetzen<br />

42<br />

9.Was erfüllen Nichterfüller nicht?<br />

Gerade in Zeiten eines Lehrermangels<br />

werben die Bundesländer verstärkt<br />

um Menschen aus anderen<br />

Berufen, die bereit sind, den Lehrerberuf<br />

zu ergreifen. Sie versprechen<br />

häufig sogar die Möglichkeit einer<br />

späteren Verbeamtung, wenn bestimmte<br />

Anpassungslehrgänge durchlaufen<br />

werden. Beschäftigen sie hingegen<br />

entsprechende Personen im<br />

Angestelltenverhältnis, dann erfolgt<br />

die Eingruppierung unter Rückgriff<br />

auf die sogenannten „Lehrerrichtlinien“:Lehrer-Eingruppierungsrichtlinien<br />

derTarifgemeinschaft deutscher<br />

Länder („TdL-Richtlinien“) oder einzelner<br />

Bundesländer. Diese werden<br />

von den Landesregierungen als Erlass<br />

verkündet, da die Eingruppierung von<br />

Lehrkräften nicht tarifvertraglich geregelt<br />

ist.<br />

Angestellte Lehrkräfte werden<br />

hinsichtlich ihrer Eingruppierung<br />

in „Erfüller“ und „Nichterfüller“<br />

unterteilt. Die so genannten Erfüller<br />

sind Lehrkräfte, die auch die<br />

laufbahnrechtlichen Voraussetzungen<br />

zur Übernahme in das Beamtenverhältnis<br />

erfüllen und deswegen<br />

in ihrer Tätigkeit auch im<br />

Beamtenverhältnis beschäftigt<br />

werden könnten. Sie wurden in<br />

der Regel wegen fehlender Planstellen,<br />

zu hohem Lebensalter<br />

oder wegen eines schlechten Gesundheitszustandes<br />

nicht verbeamtet.<br />

Zur Gruppe der Erfüller<br />

gehören im Osten auch die Lehrkräfte<br />

mit einer Ausbildung nach<br />

dem Recht der DDR, für die in<br />

den jeweiligen Landesbesoldungsgesetzen<br />

Ämter geregelt sind und<br />

die ihre Laufbahnbefähigung auf<br />

dem Wege der Bewährung erlangt<br />

haben.<br />

Die Übrigen, die „Nichterfüller“,<br />

sind eine recht heterogene Gruppe.<br />

Darunter befinden sich „Quereinsteiger“<br />

mit und ohne Universitätsabschluss,<br />

aber ohne zweites<br />

Staatsexamen. Besonders häufig<br />

arbeiten diese an berufsbildenden<br />

Schulen. Aber auch an allgemeinbildenden<br />

Schulen ist die Beschäftigung<br />

von zum Beispiel Diplom-<br />

Physikern oder Chemikern,<br />

Theologen, Übersetzern und Dolmetschern<br />

nicht ungewöhnlich.<br />

Zur Gruppe der Nichterfüller gehören<br />

auch diejenigen Lehrkräfte,<br />

die deshalb nicht im Beamtenverhältnis<br />

beschäftigt werden können,<br />

weil es für ihre Tätigkeit und<br />

Ausbildung überhaupt kein Amt<br />

gibt, das ihnen verliehen werden<br />

könnte. Hierzu gehören zum Beispiel<br />

Kunst- und Musikerzieher.<br />

Unter den Nichterfüllern gibt es<br />

aber auch nicht wenige, die zwar<br />

ein volles Lehrerstudium abgeschlossen<br />

haben, aber leider für<br />

das „falsche“ Lehramt oder die<br />

„falsche“ Schulform im „falschen“<br />

Bundesland. So kann der Föderalismus<br />

im Bildungs- und Beamtenwesen<br />

dazu führen, dass Lehrkräfte<br />

in dem einen Bundesland<br />

ins Beamtenverhältnis berufen<br />

werden können, während sie in<br />

einem anderen Bundesland als<br />

„Nichterfüller“ beschäftigt werden.<br />

Genaue Zahlen darüber, wie hoch<br />

der Anteil der „Erfüller“ und<br />

„Nichterfüller“ an den bundesweit<br />

knapp 200.000 angestellten Lehrkräften<br />

ist, existieren nicht. Grobe<br />

Schätzungen gehen davon aus,<br />

dass beide Gruppen in etwa gleich<br />

groß sind. Besonders hoch ist der<br />

Anteil der „Erfüller“ naturgemäß<br />

dort, wo aus politischen Gründen<br />

gar nicht verbeamtet wird (Sachsen,<br />

Mecklenburg-Vorpommern,<br />

seit einigen Jahren Berlin).<br />

Nichterfüller schlechter bezahlt<br />

Man müsste um die Unterscheidung<br />

kein großes Aufheben machen,<br />

wenn – wie es die <strong>GEW</strong> fordert<br />

– die Nichterfüller nach einer<br />

bestimmten Zeit der Berufsausübung<br />

wie die Erfüller bezahlt<br />

würden. Das ist jedoch nicht der<br />

Fall. Obwohl sie als Lehrerin oder<br />

Lehrer, teilweise über Jahrzehnte<br />

genauso erfolgreich arbeiten wie<br />

Lehrkräfte mit einer Laufbahnbefähigung,<br />

haben die meisten von<br />

ihnen niemals die Chance, das<br />

gleiche Gehalt zu bekommen wie<br />

ein „Erfüller“. Die betroffenen<br />

Beschäftigten fühlen sich deshalb<br />

zu Recht ungerecht behandelt.<br />

Für die Erfüller verweisen die<br />

Eingruppierungsrichtlinien der<br />

Länder (mit Ausnahme der sächsischen<br />

Lehrerrichtlinie) auf die<br />

Einstufung entsprechender Beam-

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