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Tarifrunde 2011 - GEW Niedersachsen

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<strong>Tarifrunde</strong> <strong>2011</strong> – Entgeltordnung durchsetzen<br />

22<br />

Tab. 4.2<br />

Arbeitnehmeranteile am gesetzlichen Sozialversicherungsbeitrag<br />

Jahr Renten- Arbeitslosen- Kranken- Pflege- Gesamt-SVversicherung<br />

versicherung versicherung versicherung* Beitrag<br />

1960 7,0 1,0 4,2 - 12,2<br />

1970 8,5 0,65 4,1 - 13,25<br />

1980 9,0 1,5 5,7 - 16,2<br />

1990 9,35 2,15 6,39 - 17,89<br />

1995 9,3 3,25 6,57 0,5 19,72<br />

2000 9,65 3,25 6,78 0,85 20,53<br />

2005 9,75 3,25 6,86 0,85 20,71<br />

2010 9,95 1,4 7,9 0,97 20,22<br />

*die gesetzliche Pflegeversicherung wurde 1995 eingeführt<br />

cherung pflichtversichert. In der<br />

Renten- und Arbeitslosenversicherung<br />

zahlen die Arbeitnehmer<br />

den halben Beitragssatz, in der<br />

gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung<br />

inzwischen etwas<br />

mehr als die Hälfte. Die Beitragssätze<br />

zur Sozialversicherung und<br />

ihre Entwicklung seit 1960 sind<br />

der Tab. 4.2 zu entnehmen.<br />

Obgleich das Geld, das an die Sozialkassen<br />

fließt, dem Arbeitnehmer<br />

nicht zur Verfügung steht,<br />

werden die Sozialversicherungsbeiträge<br />

nach wie vor nicht in vollem<br />

Umfang steuermindernd berücksichtigt.<br />

Anfang der 70er Jahre<br />

konnte ein lediger Durchschnittsverdiener<br />

noch seine Sozialabgaben<br />

vollständig steuerlich geltend<br />

machen. Anfang dieses Jahrzehnts<br />

war für ihn nur noch rund ein<br />

Drittel der gesetzlichen Sozialabgaben<br />

steuerfrei, weil die einschlägigen<br />

Freibeträge seit den 70er<br />

Jahren kaum angepasst worden<br />

waren. Im Ergebnis hat sich der<br />

Nettoeinkommensunterschied<br />

zwischen Angestellten und Beamten<br />

deutlich vergrößert.<br />

Hier hat sich allerdings – aufgrund<br />

verschiedener Verfassungsgerichtsurteile<br />

– in den letzten Jahren einiges<br />

getan. 2004 wurde zunächst<br />

beschlossen, die Rentenversicherungsbeiträge<br />

schrittweise – bis<br />

2025 – steuerfrei zu stellen. Seit<br />

2010 können zudem die Krankenund<br />

Pflegeversicherungsbeiträge<br />

nahezu vollständig geltend gemacht<br />

werden. „Hinten herunter“<br />

gefallen ist dabei der Beitrag zur<br />

Arbeitslosenversicherung, der für<br />

die Mehrzahl der Angestellten<br />

1 Ob das vor Gericht Bestand hat, wird sich zeigen – aber solche Verfahren laufen bekanntlich viele Jahre.<br />

künftig gar nicht mehr abgezogen<br />

werden kann. 1<br />

Angestellte im öffentlichen Dienst<br />

sind außerdem noch per Tarifvertrag<br />

in einer Zusatzversorgungskasse<br />

des öffentlichen Dienstes<br />

pflichtversichert, die im Alter, bei<br />

Erwerbsminderung oder Tod eine<br />

Betriebsrente zahlt. Lehrkräfte als<br />

Angestellte eines Bundeslandes<br />

sind bei der Versorgungsanstalt<br />

des Bundes und der Länder (VBL)<br />

versichert. Ursprünglich sollte die<br />

Zusatzversorgung über eine<br />

„Gesamtversorgungszusage“ den<br />

Unterschied zur Beamtenversorgung<br />

ausgleichen (dazu unten<br />

mehr). Die Leistungen aus dem<br />

Tarifvertrag Altersvorsorge sind<br />

im gesamten öffentlichen Dienst<br />

einheitlich geregelt. Die Finanzierung<br />

hingegen, und damit auch<br />

die finanzielle Belastung der aktiv

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