Tarifrunde 2011 - GEW Niedersachsen
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<strong>Tarifrunde</strong> <strong>2011</strong> – Entgeltordnung durchsetzen<br />
22<br />
Tab. 4.2<br />
Arbeitnehmeranteile am gesetzlichen Sozialversicherungsbeitrag<br />
Jahr Renten- Arbeitslosen- Kranken- Pflege- Gesamt-SVversicherung<br />
versicherung versicherung versicherung* Beitrag<br />
1960 7,0 1,0 4,2 - 12,2<br />
1970 8,5 0,65 4,1 - 13,25<br />
1980 9,0 1,5 5,7 - 16,2<br />
1990 9,35 2,15 6,39 - 17,89<br />
1995 9,3 3,25 6,57 0,5 19,72<br />
2000 9,65 3,25 6,78 0,85 20,53<br />
2005 9,75 3,25 6,86 0,85 20,71<br />
2010 9,95 1,4 7,9 0,97 20,22<br />
*die gesetzliche Pflegeversicherung wurde 1995 eingeführt<br />
cherung pflichtversichert. In der<br />
Renten- und Arbeitslosenversicherung<br />
zahlen die Arbeitnehmer<br />
den halben Beitragssatz, in der<br />
gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung<br />
inzwischen etwas<br />
mehr als die Hälfte. Die Beitragssätze<br />
zur Sozialversicherung und<br />
ihre Entwicklung seit 1960 sind<br />
der Tab. 4.2 zu entnehmen.<br />
Obgleich das Geld, das an die Sozialkassen<br />
fließt, dem Arbeitnehmer<br />
nicht zur Verfügung steht,<br />
werden die Sozialversicherungsbeiträge<br />
nach wie vor nicht in vollem<br />
Umfang steuermindernd berücksichtigt.<br />
Anfang der 70er Jahre<br />
konnte ein lediger Durchschnittsverdiener<br />
noch seine Sozialabgaben<br />
vollständig steuerlich geltend<br />
machen. Anfang dieses Jahrzehnts<br />
war für ihn nur noch rund ein<br />
Drittel der gesetzlichen Sozialabgaben<br />
steuerfrei, weil die einschlägigen<br />
Freibeträge seit den 70er<br />
Jahren kaum angepasst worden<br />
waren. Im Ergebnis hat sich der<br />
Nettoeinkommensunterschied<br />
zwischen Angestellten und Beamten<br />
deutlich vergrößert.<br />
Hier hat sich allerdings – aufgrund<br />
verschiedener Verfassungsgerichtsurteile<br />
– in den letzten Jahren einiges<br />
getan. 2004 wurde zunächst<br />
beschlossen, die Rentenversicherungsbeiträge<br />
schrittweise – bis<br />
2025 – steuerfrei zu stellen. Seit<br />
2010 können zudem die Krankenund<br />
Pflegeversicherungsbeiträge<br />
nahezu vollständig geltend gemacht<br />
werden. „Hinten herunter“<br />
gefallen ist dabei der Beitrag zur<br />
Arbeitslosenversicherung, der für<br />
die Mehrzahl der Angestellten<br />
1 Ob das vor Gericht Bestand hat, wird sich zeigen – aber solche Verfahren laufen bekanntlich viele Jahre.<br />
künftig gar nicht mehr abgezogen<br />
werden kann. 1<br />
Angestellte im öffentlichen Dienst<br />
sind außerdem noch per Tarifvertrag<br />
in einer Zusatzversorgungskasse<br />
des öffentlichen Dienstes<br />
pflichtversichert, die im Alter, bei<br />
Erwerbsminderung oder Tod eine<br />
Betriebsrente zahlt. Lehrkräfte als<br />
Angestellte eines Bundeslandes<br />
sind bei der Versorgungsanstalt<br />
des Bundes und der Länder (VBL)<br />
versichert. Ursprünglich sollte die<br />
Zusatzversorgung über eine<br />
„Gesamtversorgungszusage“ den<br />
Unterschied zur Beamtenversorgung<br />
ausgleichen (dazu unten<br />
mehr). Die Leistungen aus dem<br />
Tarifvertrag Altersvorsorge sind<br />
im gesamten öffentlichen Dienst<br />
einheitlich geregelt. Die Finanzierung<br />
hingegen, und damit auch<br />
die finanzielle Belastung der aktiv