Tarifrunde 2011 - GEW Niedersachsen
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<strong>Tarifrunde</strong> <strong>2011</strong> – Entgeltordnung durchsetzen<br />
18<br />
Verhandlungsergebnisse vorlagen,<br />
enthielt sich die ver.di-Bundestarifkommission<br />
einer Entscheidung.<br />
Schließlich wurden am 4. Februar<br />
2010 die Verhandlungen zur allgemeinen<br />
Entgeltordnung unterbrochen,<br />
um die für ihre Weiterführung<br />
notwendigen Sachverhalte in<br />
der zweiten Jahreshälfte 2010 aufzuklären.<br />
Der vorübergehende Stillstand der<br />
Verhandlungen zur allgemeinen<br />
Entgeltordnung bedeutete jedoch<br />
nicht, dass die Verhandlungen zum<br />
Eingruppierungsrecht für Lehrkräfte<br />
nicht mehr weitergeführt<br />
wurden. Die Fortsetzung des Verhandlungsprozesses<br />
zum Eingruppierungsrecht<br />
für Lehrkräfte war<br />
nach übereinstimmender Auffassung<br />
von <strong>GEW</strong> und TdL auch<br />
sachgerecht, weil ein tarifliches<br />
Eingruppierungsrecht für Lehrkräfte<br />
erst einmal in komplizierten<br />
Verhandlungen geschaffen<br />
werden muss. Gleichwohl machten<br />
die Arbeitgeber bei jeder Runde<br />
deutlich, dass sie eigentlich gar<br />
keinen Tarifvertrag für Lehrkräfte<br />
wollten. Immer bezeichneten sie<br />
ihre Lage als „sehr komfortabel“,<br />
die sie ohne Not nicht aufgeben<br />
würden. Das hieß, nur mit massiven<br />
Streiks würde die <strong>GEW</strong> ihre<br />
tariflichen Ziele erreichen können.<br />
Die <strong>Tarifrunde</strong> <strong>2011</strong> muss ein<br />
Ergebnis bringen<br />
Bisher gab es fünf Verhandlungsrunden.<br />
In der ersten Verhand-<br />
lungsrunde am 8. Dezember 2009,<br />
erläuterte die <strong>GEW</strong> ihre Forderungen<br />
und die entsprechenden<br />
Rahmenbedingungen. In der<br />
zweiten und dritten Verhandlungsrunde<br />
am 26./27. Januar<br />
bzw. 17./18. Februar 2010 wurden<br />
mögliche europarechtliche Auswirkungen<br />
und die Auswirkungen<br />
des Bologna-Prozesses auf ein<br />
künftiges tarifliches Eingruppierungsrecht<br />
für Lehrkräfte erörtert.<br />
In der vierten Runde am 15./16.<br />
März 2010 wurden insbesondere<br />
die Inhalte der weiteren Verhandlungen<br />
geklärt. Hierzu gehörte<br />
auch die Aufforderung der <strong>GEW</strong><br />
an die TdL, sich in der fünften<br />
Verhandlungsrunde zu den von<br />
der <strong>GEW</strong> geforderten Kernpunkten<br />
zu äußern.<br />
Die Verhandlungen zur Entgeltordnung<br />
für Lehrkräfte müssen in<br />
der <strong>Tarifrunde</strong> <strong>2011</strong> abgeschlossen<br />
werden. Ein Hinauszögern über<br />
die <strong>Tarifrunde</strong> <strong>2011</strong> hinaus würde<br />
die Entgeltordnung für Lehrkräfte<br />
auf unbestimmte Zeit in eine<br />
Endlosschleife verschleppen.<br />
ver.di und <strong>GEW</strong> sind sich einig,<br />
dass ein Abschluss nur möglich<br />
ist, wenn beide Teile – allgemeine<br />
Entgeltordnung und Lehrkräfte-<br />
Entgeltordnung – abschließend<br />
verhandelt wurden.<br />
Das bedeutet, dass die Entgeltordnung<br />
für Lehrkräfte so weit verhandelt<br />
sein muss, dass sich die<br />
Verhandlungen in der <strong>Tarifrunde</strong><br />
<strong>2011</strong> „nur noch“ auf die konkreten<br />
Zuordnungen von Entgeltgruppen<br />
beschränken.<br />
Ablehnung der Kernforderungen<br />
der <strong>GEW</strong> durch die TdL<br />
In der Verhandlungsrunde am<br />
28. April hat die TdL die Kernforderungen<br />
der <strong>GEW</strong> abgelehnt.<br />
Begründet hat sie das im Wesentlichen<br />
mit den gleichen Argumenten<br />
der vorausgegangenen Runden.<br />
Bei den „Erfüllern“ soll im<br />
Tarifvertrag auf das jeweilige Beamtenrecht<br />
verwiesen werden,<br />
weil es sich bewährt habe und die<br />
Mehrzahl der Lehrkräfte im Beamtenverhältnis<br />
beschäftigt sei.<br />
Die Eckeingruppierung in die Entgeltgruppe<br />
13 für alle akademisch<br />
ausgebildeten Lehrkräfte ist der<br />
TdL schlicht zu teuer. Was für andere<br />
Akademiker gilt, soll für<br />
Lehrkräfte nicht gelten. Es besteht<br />
Übereinstimmung darin, dass die<br />
Eingruppierung nach Tätigkeit<br />
und Qualifikation erfolgen soll.<br />
Dass jedoch jede Lehrtätigkeit, für<br />
die der Masterabschluss (für alle<br />
Schularten!) gefordert wird, auch<br />
mit der Eingruppierung in die<br />
Entgeltgruppe 13 verbunden ist,<br />
ist für die TdL unvorstellbar.<br />
Die Antwort auf die Forderung<br />
nach einer einheitlichen Eingruppierung<br />
von Lehrkräften in Ost<br />
und West bei gleicher Ausbildung<br />
und gleicher Tätigkeit wurde von<br />
der TdL auf einen späteren Zeitpunkt<br />
vertagt. Für eine Antwort