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Tarifrunde 2011 - GEW Niedersachsen

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<strong>Tarifrunde</strong> <strong>2011</strong> – Entgeltordnung durchsetzen<br />

18<br />

Verhandlungsergebnisse vorlagen,<br />

enthielt sich die ver.di-Bundestarifkommission<br />

einer Entscheidung.<br />

Schließlich wurden am 4. Februar<br />

2010 die Verhandlungen zur allgemeinen<br />

Entgeltordnung unterbrochen,<br />

um die für ihre Weiterführung<br />

notwendigen Sachverhalte in<br />

der zweiten Jahreshälfte 2010 aufzuklären.<br />

Der vorübergehende Stillstand der<br />

Verhandlungen zur allgemeinen<br />

Entgeltordnung bedeutete jedoch<br />

nicht, dass die Verhandlungen zum<br />

Eingruppierungsrecht für Lehrkräfte<br />

nicht mehr weitergeführt<br />

wurden. Die Fortsetzung des Verhandlungsprozesses<br />

zum Eingruppierungsrecht<br />

für Lehrkräfte war<br />

nach übereinstimmender Auffassung<br />

von <strong>GEW</strong> und TdL auch<br />

sachgerecht, weil ein tarifliches<br />

Eingruppierungsrecht für Lehrkräfte<br />

erst einmal in komplizierten<br />

Verhandlungen geschaffen<br />

werden muss. Gleichwohl machten<br />

die Arbeitgeber bei jeder Runde<br />

deutlich, dass sie eigentlich gar<br />

keinen Tarifvertrag für Lehrkräfte<br />

wollten. Immer bezeichneten sie<br />

ihre Lage als „sehr komfortabel“,<br />

die sie ohne Not nicht aufgeben<br />

würden. Das hieß, nur mit massiven<br />

Streiks würde die <strong>GEW</strong> ihre<br />

tariflichen Ziele erreichen können.<br />

Die <strong>Tarifrunde</strong> <strong>2011</strong> muss ein<br />

Ergebnis bringen<br />

Bisher gab es fünf Verhandlungsrunden.<br />

In der ersten Verhand-<br />

lungsrunde am 8. Dezember 2009,<br />

erläuterte die <strong>GEW</strong> ihre Forderungen<br />

und die entsprechenden<br />

Rahmenbedingungen. In der<br />

zweiten und dritten Verhandlungsrunde<br />

am 26./27. Januar<br />

bzw. 17./18. Februar 2010 wurden<br />

mögliche europarechtliche Auswirkungen<br />

und die Auswirkungen<br />

des Bologna-Prozesses auf ein<br />

künftiges tarifliches Eingruppierungsrecht<br />

für Lehrkräfte erörtert.<br />

In der vierten Runde am 15./16.<br />

März 2010 wurden insbesondere<br />

die Inhalte der weiteren Verhandlungen<br />

geklärt. Hierzu gehörte<br />

auch die Aufforderung der <strong>GEW</strong><br />

an die TdL, sich in der fünften<br />

Verhandlungsrunde zu den von<br />

der <strong>GEW</strong> geforderten Kernpunkten<br />

zu äußern.<br />

Die Verhandlungen zur Entgeltordnung<br />

für Lehrkräfte müssen in<br />

der <strong>Tarifrunde</strong> <strong>2011</strong> abgeschlossen<br />

werden. Ein Hinauszögern über<br />

die <strong>Tarifrunde</strong> <strong>2011</strong> hinaus würde<br />

die Entgeltordnung für Lehrkräfte<br />

auf unbestimmte Zeit in eine<br />

Endlosschleife verschleppen.<br />

ver.di und <strong>GEW</strong> sind sich einig,<br />

dass ein Abschluss nur möglich<br />

ist, wenn beide Teile – allgemeine<br />

Entgeltordnung und Lehrkräfte-<br />

Entgeltordnung – abschließend<br />

verhandelt wurden.<br />

Das bedeutet, dass die Entgeltordnung<br />

für Lehrkräfte so weit verhandelt<br />

sein muss, dass sich die<br />

Verhandlungen in der <strong>Tarifrunde</strong><br />

<strong>2011</strong> „nur noch“ auf die konkreten<br />

Zuordnungen von Entgeltgruppen<br />

beschränken.<br />

Ablehnung der Kernforderungen<br />

der <strong>GEW</strong> durch die TdL<br />

In der Verhandlungsrunde am<br />

28. April hat die TdL die Kernforderungen<br />

der <strong>GEW</strong> abgelehnt.<br />

Begründet hat sie das im Wesentlichen<br />

mit den gleichen Argumenten<br />

der vorausgegangenen Runden.<br />

Bei den „Erfüllern“ soll im<br />

Tarifvertrag auf das jeweilige Beamtenrecht<br />

verwiesen werden,<br />

weil es sich bewährt habe und die<br />

Mehrzahl der Lehrkräfte im Beamtenverhältnis<br />

beschäftigt sei.<br />

Die Eckeingruppierung in die Entgeltgruppe<br />

13 für alle akademisch<br />

ausgebildeten Lehrkräfte ist der<br />

TdL schlicht zu teuer. Was für andere<br />

Akademiker gilt, soll für<br />

Lehrkräfte nicht gelten. Es besteht<br />

Übereinstimmung darin, dass die<br />

Eingruppierung nach Tätigkeit<br />

und Qualifikation erfolgen soll.<br />

Dass jedoch jede Lehrtätigkeit, für<br />

die der Masterabschluss (für alle<br />

Schularten!) gefordert wird, auch<br />

mit der Eingruppierung in die<br />

Entgeltgruppe 13 verbunden ist,<br />

ist für die TdL unvorstellbar.<br />

Die Antwort auf die Forderung<br />

nach einer einheitlichen Eingruppierung<br />

von Lehrkräften in Ost<br />

und West bei gleicher Ausbildung<br />

und gleicher Tätigkeit wurde von<br />

der TdL auf einen späteren Zeitpunkt<br />

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