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Berechnung von chirurgischen Maßnahmen im ... - Zahnheilkunde.de

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238<br />

G. Oechtering | <strong>Berechnung</strong> <strong>von</strong> <strong>chirurgischen</strong> <strong>Maßnahmen</strong><br />

• Ä 2386 (Schle<strong>im</strong>hauttransplantation ...) = Präparation<br />

<strong>de</strong>r Schnei<strong>de</strong>r’schen Membran ...<br />

• Ä 2730 (Operative <strong>Maßnahmen</strong> zur Lagerbildung be<strong>im</strong><br />

Aufbau <strong>de</strong>s Alveolarfortsatzes ...) = Konditionierung<br />

und Verbesserung <strong>de</strong>s Lagers innerhalb <strong>de</strong>r Kieferhöhle<br />

Achtung: die OP-Zuschläge <strong>de</strong>r GOÄ sind ausdrücklich<br />

best<strong>im</strong>mten <strong>chirurgischen</strong> <strong>Maßnahmen</strong> <strong>de</strong>r GOÄ<br />

zugeordnet und können nur bei Erbringung <strong>de</strong>r<br />

direkten Leistung berechnet wer<strong>de</strong>n, nicht aber<br />

bei analoger Anwendung dieser Ziffern.<br />

Die sich anschließen<strong>de</strong>n <strong>Maßnahmen</strong> zum Auffüllen sind<br />

nicht analog, son<strong>de</strong>rn direkt zu berechnen, da diese Leistungen<br />

<strong>im</strong> Sinne <strong>de</strong>r tatsächlichen Leistungsbeschreibung<br />

erbracht wer<strong>de</strong>n. Dabei fällt je nach durchgeführter Maßnahme<br />

eine <strong>de</strong>r bereits bekannten Gebühren an (OP-<br />

Zuschläge zusätzlich): siehe augmentative <strong>Maßnahmen</strong><br />

Interner Sinuslift<br />

Be<strong>im</strong> internen Sinuslift entfällt die analoge Ziffer<br />

Ä 1467, da keine Fensterung erfolgt. Auch die Präparation<br />

<strong>de</strong>r Implantatkavität mit Hilfe eines Bonecon<strong>de</strong>nsors zieht<br />

keine zusätzliche Gebührenziffer nach sich. Für die Präparation<br />

<strong>de</strong>r Kieferhöhlenschle<strong>im</strong>haut und das anschließen<strong>de</strong><br />

Auffüllen <strong>de</strong>r Kavität und Kon<strong>de</strong>nsieren <strong>de</strong>s Augmentats<br />

unter die Kieferhöhlenschle<strong>im</strong>haut fallen je nach durchgeführter<br />

Maßnahme die bereits vom externen Sinuslift<br />

© Deutscher Ärzte-Verlag Köln | zzi | Z Zahnärztl Impl | 2003;19(4)<br />

Mögliche Positionen be<strong>im</strong> internen Sinuslift<br />

Geb.-Nr. Leistung Punktzahl 2,3 3,5<br />

Ä 2386 (Schle<strong>im</strong>hauttransplantation ...)<br />

analog = Präparation <strong>de</strong>r Schnei<strong>de</strong>r’schen Membran ... 688 92,23 140,36<br />

Ä 2254 Implantation <strong>von</strong> Knochen o<strong>de</strong>r 739 99,06 150,75<br />

Ä 2255 Freies Verpflanzen <strong>von</strong> Knochen o<strong>de</strong>r 1480 198,42 301,95<br />

Ä 2442 Implantation alloplastischen Materials 900 120,66 183,61<br />

Mögliche Positionen bei Bone-Splitting<br />

Geb.-Nr. Leistung Punktzahl 2,3 3,5<br />

Ä 2256 Knochenaufmeißelung o<strong>de</strong>r Nekrotomie kleiner Knochen<br />

analog = Bone-Splitting 463 62,07 94,46<br />

Ä 2730 Operative <strong>Maßnahmen</strong> zur Lagerbildung be<strong>im</strong> Aufbau<br />

<strong>de</strong>s Alveolarfortsatzes ...<br />

500 67,02 101,99<br />

Ä 2254 Implantation <strong>von</strong> Knochen<br />

(bei Verwendung <strong>von</strong> Bankknochen) o<strong>de</strong>r 739 99,06 150,75<br />

Ä 2255 Freies Verpflanzen <strong>von</strong> Knochen<br />

(bei Verwendung <strong>von</strong> körpereigenem Knochen) o<strong>de</strong>r 1480 198,42 301,95<br />

Ä 2442 Implantation alloplastischen Materials<br />

(bei Verwendung <strong>von</strong> Knochenersatzmaterial)<br />

Ggf. OP-Zuschlag<br />

Ggf. Membran<br />

Ggf. weitere weichteilchirurgische <strong>Maßnahmen</strong><br />

900 120,66 183,61<br />

bekannten Gebühren an. Der Hinweis zur <strong>Berechnung</strong> <strong>von</strong><br />

OP-Zuschlägen ist auch hier zu beachten.<br />

Bone-Splitting<br />

Durch Bone-Splitting soll eine Verbreiterung <strong>de</strong>s Knochenangebots<br />

in transversaler bzw. sagittaler Richtung<br />

erreicht wer<strong>de</strong>n. Auch diese Maßnahme ist we<strong>de</strong>r in <strong>de</strong>r<br />

GOZ noch in <strong>de</strong>r GOÄ erfasst. Die <strong>Berechnung</strong> erfolgt analog<br />

gemäß § 6 (2). In Betracht kommt z. B.:<br />

• Ä 2256 (Knochenaufmeißelung o<strong>de</strong>r Nekrotomie kleiner<br />

Knochen)<br />

Die anschließen<strong>de</strong>n <strong>Maßnahmen</strong> zur Auffüllung erfolgen<br />

wie<strong>de</strong>r <strong>im</strong> Sinne <strong>de</strong>r Leistungsbeschreibungen und sind<br />

nicht analog, son<strong>de</strong>rn direkt zu berechnen. In Betracht<br />

kommen je nach durchgeführter Maßnahme die bereits<br />

bekannten Gebühren (OP-Zuschlag zusätzlich):<br />

GTR-<strong>Maßnahmen</strong>:<br />

In Kombination mit allen genannten <strong>Maßnahmen</strong> können<br />

weitere Leistungen erfor<strong>de</strong>rlich wer<strong>de</strong>n, die zusätzlich<br />

zu berechnen sind. So wird in vielen Fällen <strong>de</strong>r augmentierte<br />

Bereich mit einer Membran abge<strong>de</strong>ckt.<br />

Hierfür kommt neben <strong>de</strong>r analogen Ziffer 413 z. B. auch<br />

eine analoge <strong>Berechnung</strong> nach GOÄ in Betracht, wobei

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