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Berechnung von chirurgischen Maßnahmen im ... - Zahnheilkunde.de

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G. Oechtering | <strong>Berechnung</strong> <strong>von</strong> <strong>chirurgischen</strong> <strong>Maßnahmen</strong><br />

• Ä 2675 (partielle Vestibulum- o<strong>de</strong>r Mundbo<strong>de</strong>nplastik<br />

..., je Kieferhälfte o<strong>de</strong>r Frontzahnbereich).<br />

• Ä 2677 (Submuköse Vestibulumplastik, je Kieferhälfte<br />

o<strong>de</strong>r Frontzahnbereich, als selbständige Leistung) z. B.<br />

zur Weichteil<strong>de</strong>ckung, <strong>im</strong> Zusammenhang mit <strong>de</strong>m<br />

Sinuslift, wobei <strong>de</strong>r Eingriff auf je<strong>de</strong>n Fall über eine<br />

einfache Periostschlitzung hinausgehen muss. Hier ist<br />

außer<strong>de</strong>m die Abrechnungsbest<strong>im</strong>mung „... als selbständige<br />

Leistung“ häufiger Streitpunkt mit kostenerstatten<strong>de</strong>n<br />

Stellen.<br />

Von Versicherungsseite wird ohnehin <strong>im</strong>mer wie<strong>de</strong>r die<br />

<strong>Berechnung</strong> <strong>von</strong> GOÄ-Gebühren mit <strong>de</strong>m Argument beanstan<strong>de</strong>t,<br />

dass eine entsprechen<strong>de</strong> Gebühr in <strong>de</strong>r GOZ vorhan<strong>de</strong>n<br />

sei. Diese Argumentation verkennt, dass sich die<br />

in <strong>de</strong>r GOÄ enthaltenen Leistungen in Beschreibung und<br />

Umfang mehr o<strong>de</strong>r weniger <strong>de</strong>utlich <strong>von</strong> ähnlichen Leistungen<br />

<strong>de</strong>r GOZ unterschei<strong>de</strong>n. Offenbar ganz bewusst hat<br />

<strong>de</strong>r Gesetzgeber keine i<strong>de</strong>ntischen <strong>Maßnahmen</strong> in bei<strong>de</strong>n<br />

Gebührenverzeichnissen aufgenommen. Der Behandler ist<br />

aufgefor<strong>de</strong>rt, diejenige Gebühr anzusetzen, die vom Leistungsinhalt<br />

her erfüllt ist.<br />

Da in <strong>de</strong>r Regel die Leistung nach GOÄ besser bewertet<br />

ist, ist auch auf die Angemessenheit <strong>de</strong>r Honorarfor<strong>de</strong>rung<br />

zu achten.<br />

Deckung <strong>von</strong> Schle<strong>im</strong>haut<strong>de</strong>fekten<br />

Die normale Wundversorgung ist grundsätzlich mit <strong>de</strong>n<br />

Gebühren für chirurgische / <strong>im</strong>plantatchirurgische Leistungen<br />

abgegolten.<br />

Müssen aber darüber hinaus z. B. Schle<strong>im</strong>haut<strong>de</strong>fekte<br />

ge<strong>de</strong>ckt wer<strong>de</strong>n, kommen z. B. folgen<strong>de</strong> GOÄ-Gebühren in<br />

Betracht:<br />

• Ä 2381 (einfache Hautlappenplastik), z. B. wenn<br />

Schle<strong>im</strong>haut <strong>de</strong>r Wange o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>s Vestibulums mobilisiert<br />

wird, weil eine ausreichen<strong>de</strong> Ab<strong>de</strong>ckung <strong>de</strong>s<br />

Implantats sonst nicht zu erreichen ist.<br />

• Ä 2382 (schwierige Hautlappenplastik) z. B. wenn<br />

eine Lappenverschiebung nach Lappenmobilisation<br />

o<strong>de</strong>r Lappenschwenkung mit erhöhtem, operativem<br />

Aufwand durchgeführt wird.<br />

• Ä 2386 (Schle<strong>im</strong>hauttransplantation – einschließlich<br />

operativer Unterminierung <strong>de</strong>r Entnahmestelle und<br />

plastischer Deckung), freies Schle<strong>im</strong>hauttransplantat<br />

• Ä 2386 analog, wenn ein Bin<strong>de</strong>gewebstransplantat<br />

verwen<strong>de</strong>t wird. Bin<strong>de</strong>gewebstransplantate sind we<strong>de</strong>r<br />

in <strong>de</strong>r GOZ noch in <strong>de</strong>r GOÄ erfasst. Die Leistung ist<br />

analog z. B. nach Ziffer Ä 2386 zu berechnen.<br />

Zusammenfassung<br />

Die <strong>Berechnung</strong> <strong>von</strong> <strong>chirurgischen</strong> Leistungen <strong>im</strong> Rahmen<br />

<strong>von</strong> Implantatbehandlungen sind je nach Art,<br />

Umfang und Schwierigkeit entwe<strong>de</strong>r nach GOZ o<strong>de</strong>r GOÄ<br />

© Deutscher Ärzte-Verlag Köln | zzi | Z Zahnärztl Impl | 2003;19(4)<br />

zu berechnen. Hierbei ist darauf zu achten, dass <strong>de</strong>r<br />

jeweilige Leistungsinhalt <strong>de</strong>r gewählten Gebührenposition<br />

erfüllt ist.<br />

Leistungen, die we<strong>de</strong>r in <strong>de</strong>r GOZ noch in <strong>de</strong>r GOÄ<br />

erfasst sind, wer<strong>de</strong>n analog berechnet. Wissenschaftlich<br />

noch nicht gesicherte Verfahren sollten mit <strong>de</strong>m Patienten<br />

gemäß § 2(3) GOZ vereinbart wer<strong>de</strong>n.<br />

Grundsätzlich ist <strong>de</strong>r Behandler frei in <strong>de</strong>r Wahl <strong>von</strong><br />

Analogpositionen, solange die For<strong>de</strong>rung hinsichtlich <strong>de</strong>r<br />

Gleichwertigkeit nach Art, Kosten- und Zeitaufwand<br />

gewahrt wird.<br />

So wäre z. B .auch <strong>de</strong>nkbar, für die Gesamtleistung<br />

„externer Sinuslift“ bzw. „interner Sinuslift“ o<strong>de</strong>r „Bonesplitting“<br />

eine best<strong>im</strong>mte Punktmenge zugrun<strong>de</strong> zu legen<br />

und danach nur eine einzige Gebühr für die Gesamtleistung<br />

auszuwählen, die mit dieser Punktmenge bewertet ist.<br />

Wegen <strong>de</strong>r Komplexität gera<strong>de</strong> <strong>de</strong>s externen Sinuslifts<br />

müsste allerdings eine <strong>de</strong>utlich höhere Punktmenge<br />

zugrun<strong>de</strong> gelegt wer<strong>de</strong>n, als dies z. B. <strong>de</strong>rzeit <strong>von</strong> Seiten<br />

<strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>särztekammer geschieht, die ebenfalls die<br />

<strong>Berechnung</strong> einer Komplettziffer für die Gesamtleistung<br />

„Sinuslift“ favorisiert.<br />

Als problematisch erweist sich dabei, dass keine einzelne<br />

Gebührennummer eine gerechte Honorierung <strong>de</strong>s Eingriffs<br />

ergibt. Daher hält z. B. die Bun<strong>de</strong>szahnärztekammer<br />

die <strong>Berechnung</strong> <strong>de</strong>s externen Sinuslift nach <strong>de</strong>n Ziffern<br />

Ä 2706 + Ä 2712 mit insgesamt 4300 Punkten für möglich.<br />

Für <strong>de</strong>n internen Sinuslift wird die Ziffer Ä 2699 mit 2200<br />

Punkten vorgeschlagen.<br />

Hier ist noch erheblicher Diskussionsbedarf, wobei insbeson<strong>de</strong>re<br />

die Stan<strong>de</strong>sorganisationen, Berufsverbän<strong>de</strong> und<br />

wissenschaftlichen Gesellschaften hinsichtlich einer präzisen<br />

Leistungsbeschreibung und -bewertung gefor<strong>de</strong>rt sind.<br />

Einwän<strong>de</strong> <strong>de</strong>r Versicherungen zielen häufig auch darauf<br />

ab, dass die hier aufgeführten Leistungen bereits mit <strong>de</strong>r<br />

Implantatposition abgegolten seien. Beliebtes Argument<br />

ist das sogenannte Zielleistungsprinzip, wonach Leistungen,<br />

die als Teil einer an<strong>de</strong>ren Leistung anzusehen sind,<br />

nicht geson<strong>de</strong>rt berechnet wer<strong>de</strong>n dürfen.<br />

Bei allen hier vorgestellten Leistungen greift dieses Argument<br />

nicht. Die <strong>Maßnahmen</strong> sind vielmehr selbständige<br />

Behandlungsmetho<strong>de</strong>n, die keineswegs regelmäßig zur<br />

Durchführung einer Implantation gehören, son<strong>de</strong>rn nur <strong>im</strong><br />

Einzelfall zusätzlich erfor<strong>de</strong>rlich wer<strong>de</strong>n.<br />

Korrespon<strong>de</strong>nzadresse:<br />

Gunda Oechtering<br />

Hermann-Distel-Strasse 10<br />

21029 Hamburg<br />

Tel./ Fax (privat) : 040 – 721 55 28<br />

Tel. ZÄK-HH (8.00-16.00 Uhr) : 040 – 733 405 73<br />

E-Mail privat: gunda.oechtering@gmx.<strong>de</strong><br />

E-Mail ZÄK-HH: gunda.oechtering@zaek-hh.<strong>de</strong>

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