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AUSSTELLUNG - Kirkel

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Wahlbekanntmachung<br />

1. Am 23. November 2008 findet die Stichwahl des Bürgermeisters<br />

der Gemeinde <strong>Kirkel</strong> statt.<br />

Die Wahl dauert von 8.00 bis 18.00 Uhr.<br />

2. Die Gemeinde ist in 10 allgemeine Wahlbezirke eingeteilt.<br />

In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten bis<br />

19. Oktober 2008 übersandt worden sind, sind der Wahlbezirk<br />

und der Wahlraum angegeben, in dem die oder der Wahlberechtigte<br />

zu wählen hat.<br />

3. Jede oder jeder Wahlberechtigte kann nur in dem Wahlraum des<br />

Wahlbezirkes wählen, in dessen Wählerverzeichnis sie oder er<br />

eingetragen ist.<br />

Die Wählerinnen und Wähler haben die Wahlbenachrichtigung<br />

und ihren Personalausweis - Unionsbürgerinnen und Unionsbürger<br />

einen gültigen Identitätsausweis - oder Reisepass zur Wahl<br />

mitzubringen.<br />

Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Jede Wählerin und<br />

jeder Wähler erhält bei Betreten des Wahlraumes einen weißen<br />

Stimmzettel ausgehändigt.<br />

Jede Wählerin und jeder Wähler hat eine Stimme.<br />

Der Stimmzettel enthält die zugelassenen Wahlvorschläge in der<br />

Reihenfolge ihrer öffentlichen Bekanntmachung unter Angabe<br />

des Namens, Vornamens, Berufs und der Anschrift des Bewerbers.<br />

Die Wählerin oder der Wähler gibt die Stimme in der Weise ab,<br />

dass sie oder er auf dem Stimmzettel durch ein in einen Kreis<br />

gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich<br />

macht, welchen Wahlvorschlag sie oder er wählen will.<br />

Der Stimmzettel muss von der Wählerin oder vom Wähler in einer<br />

Wahlzelle des Wahlraumes gekennzeichnet und in der Weise<br />

gefaltet werden, dass die Stimmabgabe nicht erkennbar ist.<br />

4. Die Wahlhandlung sowie die im Anschluss an die Wahlhandlung<br />

erfolgende Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses<br />

im Wahlbezirk sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt, soweit<br />

das ohne Beeinträchtigung des Wahlgeschäftes möglich ist.<br />

5. Wer einen Wahlschein hat, kann an der Bürgermeisterwahl<br />

a) durch Stimmabgabe<br />

in einem beliebigen Wahlbezirk der Gemeinde <strong>Kirkel</strong><br />

oder<br />

b) durch Briefwahl<br />

teilnehmen.<br />

Wer durch Briefwahl wählen will, muss sich vom Gemeindewahlleiter<br />

den amtlichen Stimmzettel, den amtlichen Wahlumschlag<br />

sowie den amtlichen Wahlbriefumschlag beschaffen und seinen<br />

Wahlbrief mit dem Stimmzettel (in verschlossenem Wahlumschlag)<br />

und dem unterschriebenen Wahlschein so rechtzeitig der<br />

auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle übersenden,<br />

dass er dort spätestens am Wahltage bis 18.00 Uhr eingeht.<br />

Der Wahlbrief kann auch bei der angegebenen Stelle abgegeben<br />

werden.<br />

Wer für die 1. Wahl Briefwahlunterlagen erhalten hat, dem<br />

werden diese auch für die Stichwahl am 23. November 2008<br />

unaufgefordert zugestellt.<br />

6. Jede oder jeder Wahlberechtigte kann ihr oder sein Wahlrecht<br />

nur einmal und nur persönlich ausüben.<br />

Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer<br />

Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe<br />

bis zu 5 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft; der Versuch<br />

ist strafbar (§ 107 a Abs. 1 und 3 des Strafgesetzbuches).<br />

Der Gemeindewahlleiter: Dr. Regneri<br />

BÜRGERMEISTERWAHL<br />

- Stichwahl am 23. November 2008 -<br />

An alle Wahlhelfer!<br />

Für Ihren Einsatz am Sonntag anlässlich der Direktwahl des Bürgermeisters<br />

der Gemeinde <strong>Kirkel</strong> bedanke ich mich bei allen Wahlhelferinnen<br />

und Wahlhelfern.<br />

Da keiner der Bewerber die absolute Mehrheit erhalten hat, findet<br />

bekanntlich am 23. November 2008 eine Stichwahl unter den Bewerbern<br />

John und Hochlenert statt.<br />

Hierfür benötigen wir nochmals Ihre Mithilfe.<br />

Bitte finden Sie sich entsprechend der Einteilung bei der 1. Wahl<br />

am 23. November 2008 in den Wahllokalen rechtzeitig ein.<br />

Die Wahlzeit ist wiederum von 8.00 bis 18.00 Uhr.<br />

Vielen Dank!<br />

I. A. Wentz, Verwaltungsrat<br />

Gemeindekasse geschlossen<br />

Die Gemeindekasse ist am Montag, 17. November 2008, wegen einer<br />

internen Fortbildung geschlossen.<br />

Armin Hochlenert, Bürgermeister<br />

www www.kirkel.de<br />

www .kirkel.de<br />

Räumung<br />

der Gehwege von Eis und Schnee - Streupflicht<br />

Der bevorstehende Winter gibt mir Veranlassung, die Straßenanlieger<br />

auf ihre Räum- und Streupflicht hinzuweisen.<br />

Nach der Satzung über die Durchführung der Straßenreinigung in<br />

der Gemeinde <strong>Kirkel</strong> vom 20.03.1981 sind die Eigentümer der an die<br />

Straße angrenzenden Grundstücke verpflichtet,<br />

1. die Gehwege in der Zeit von 7.00 bis 20.00 Uhr in einer Breite<br />

von 1 m von Schnee freizuhalten bzw. so oft zu räumen, dass die<br />

Benutzung nicht erschwert wird; Rinnen, Regeneinläufe und<br />

Hydranten sind schnee- und eisfrei zu halten.<br />

Der Schnee ist entlang der Bordsteinkante aufzuhäufen oder<br />

seitlich zu lagern, so dass der Verkehr auf den Straßen und Gehwegen<br />

nicht behindert und der Abfluss des Oberflächenwassers<br />

nicht beeinträchtigt wird;<br />

2. die Gehwege bei Glätte so oft zu streuen, dass während der allgemeinen<br />

Verkehrszeit (7.00 bis 20.00 Uhr) auf ihnen keine<br />

Rutschgefahr besteht. Gestreut werden darf nur mit auftauenden<br />

und abstumpfenden Stoffen, wie z. B. Asche, Sand, Sägemehl,<br />

nicht jedoch mit ätzenden Stoffen oder sonstigem Müll.<br />

Sind Gehwege nicht abgeteilt (z. B. in „Verkehrsberuhigten Zonen“),<br />

so gilt ein Streifen von 1 m Breite entlang der Grundstücksgrenze<br />

als Gehweg.<br />

Ich bitte dringend um Einhaltung der Streu- und Reinigungspflicht<br />

und weise darauf hin, dass die Straßenanlieger, wenn sie ihren Pflichten<br />

nicht nachkommen, bei Unfällen haftbar gemacht werden können.<br />

Besonders bitte ich darauf zu achten, dass die Hydranten schneeund<br />

eisfrei gehalten werden. Nur so ist deren schnelles Auffinden<br />

und die Inbetriebnahme durch die Feuerwehr gewährleistet. Die<br />

Hydranten sind zur Sicherstellung der Löschwasserversorgung im<br />

Brandfalle unbedingt notwendig. Sind sie nicht innerhalb kürzester<br />

Zeit gefunden und in Betrieb genommen, ist der Brandschutz in Frage<br />

gestellt und im Einzelfall das Brandobjekt besonders gefährdet.<br />

Der Bürgermeister: Armin Hochlenert<br />

Wie hilfreich ist Thermographie bei der Ermittlung<br />

von energetischen Schwachstellen der Gebäudehülle?<br />

Die Energieberater der Verbraucherzentrale beraten in letzter Zeit<br />

häufiger Ratsuchende, die Thermographie-Aufnahmen von ihrem<br />

Haus anfertigen ließen. Dabei geht es um die Frage, wie diese Aufnahmen<br />

einzuschätzen sind und welche Dämmmaßnahmen am sinnvollsten<br />

sind.<br />

Mit Hilfe der Thermographie kann man sich schnell einen Überblick<br />

über die Temperaturverteilung auf Bauteilen verschaffen. Schwachstellen<br />

in der Gebäudehülle, die besonders viel Wärme nach außen<br />

durchlassen - so genannte Wärmebrücken - werden dabei farblich<br />

abgebildet und können so identifiziert werden. Leider können die<br />

meisten Hausbesitzer mit diesen Bildern wenig anfangen. Die Energieberater<br />

können diese Lücke schließen und dem Ratsuchenden<br />

dabei helfen, die richtigen Maßnahmen zur Verbesserung der energetischen<br />

Situation durchzuführen.<br />

Ein weiteres Problem bei Thermographie-Aufnahmen liegt darin<br />

begründet, dass gelegentlich Messfehler auftreten, die zu Fehlinterpretationen<br />

führen. Einige Wärmebrücken können zudem aufgrund<br />

der Baukonstruktion generell nicht thermographisch ermittelt<br />

werden. Auch in diesen Fällen wäre eine Unterstützung durch<br />

die Energieberater der Verbraucherzentrale sinnvoll.<br />

Für eine persönliche Beratung in einer der 12 Beratungsstellen im<br />

Saarland ist eine Anmeldung erforderlich.<br />

In <strong>Kirkel</strong>-Limbach finden Energieberatungen jeden ersten Mittwoch<br />

im Monat im alten Pfarrhaus in der Hauptstraße 12 statt. Anmeldung<br />

unter Tel. (06841) 80980.<br />

Info-Abende 2008 für Schaf- und Ziegenhalter<br />

Der Landesverband der Schaf- und Ziegenhalter im Saarland e. V.<br />

führt zusammen mit der Landwirtschaftskammer für das Saarland<br />

in diesem Jahr wieder Informationsabende durch. Alle Schaf- und<br />

Ziegenhalter aus dem Saarland und den angrenzenden Regionen<br />

sind herzlich eingeladen, am Donnerstag, 20.11., 20.00 Uhr, in Gersheim,<br />

Restaurant Quirin, Bliesstraße 5, Tel. (06843) 315, den Info-<br />

Abend zu besuchen, um über Aktuelles und Neues im Zusammenhang<br />

mit der Schaf- und Ziegenhaltung zu erfahren.<br />

Themenschwerpunkte: aktuelle und zukünftige Verbandsarbeit,<br />

Tiergesundheit (u. a. Blauzungenkrankheit), rechtliche Vorschriften/<br />

Gesetze.<br />

Weitere Informationen bei der Landwirtschaftskammer bzw. beim<br />

saarl. Schaf- und Ziegenzuchtverband unter Tel. (06881) 928-201.<br />

Seite 4 KIRKELER NACHRICHTEN NR. 46/2008

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