AUSSTELLUNG - Kirkel
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Wahlbekanntmachung<br />
1. Am 23. November 2008 findet die Stichwahl des Bürgermeisters<br />
der Gemeinde <strong>Kirkel</strong> statt.<br />
Die Wahl dauert von 8.00 bis 18.00 Uhr.<br />
2. Die Gemeinde ist in 10 allgemeine Wahlbezirke eingeteilt.<br />
In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten bis<br />
19. Oktober 2008 übersandt worden sind, sind der Wahlbezirk<br />
und der Wahlraum angegeben, in dem die oder der Wahlberechtigte<br />
zu wählen hat.<br />
3. Jede oder jeder Wahlberechtigte kann nur in dem Wahlraum des<br />
Wahlbezirkes wählen, in dessen Wählerverzeichnis sie oder er<br />
eingetragen ist.<br />
Die Wählerinnen und Wähler haben die Wahlbenachrichtigung<br />
und ihren Personalausweis - Unionsbürgerinnen und Unionsbürger<br />
einen gültigen Identitätsausweis - oder Reisepass zur Wahl<br />
mitzubringen.<br />
Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Jede Wählerin und<br />
jeder Wähler erhält bei Betreten des Wahlraumes einen weißen<br />
Stimmzettel ausgehändigt.<br />
Jede Wählerin und jeder Wähler hat eine Stimme.<br />
Der Stimmzettel enthält die zugelassenen Wahlvorschläge in der<br />
Reihenfolge ihrer öffentlichen Bekanntmachung unter Angabe<br />
des Namens, Vornamens, Berufs und der Anschrift des Bewerbers.<br />
Die Wählerin oder der Wähler gibt die Stimme in der Weise ab,<br />
dass sie oder er auf dem Stimmzettel durch ein in einen Kreis<br />
gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich<br />
macht, welchen Wahlvorschlag sie oder er wählen will.<br />
Der Stimmzettel muss von der Wählerin oder vom Wähler in einer<br />
Wahlzelle des Wahlraumes gekennzeichnet und in der Weise<br />
gefaltet werden, dass die Stimmabgabe nicht erkennbar ist.<br />
4. Die Wahlhandlung sowie die im Anschluss an die Wahlhandlung<br />
erfolgende Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses<br />
im Wahlbezirk sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt, soweit<br />
das ohne Beeinträchtigung des Wahlgeschäftes möglich ist.<br />
5. Wer einen Wahlschein hat, kann an der Bürgermeisterwahl<br />
a) durch Stimmabgabe<br />
in einem beliebigen Wahlbezirk der Gemeinde <strong>Kirkel</strong><br />
oder<br />
b) durch Briefwahl<br />
teilnehmen.<br />
Wer durch Briefwahl wählen will, muss sich vom Gemeindewahlleiter<br />
den amtlichen Stimmzettel, den amtlichen Wahlumschlag<br />
sowie den amtlichen Wahlbriefumschlag beschaffen und seinen<br />
Wahlbrief mit dem Stimmzettel (in verschlossenem Wahlumschlag)<br />
und dem unterschriebenen Wahlschein so rechtzeitig der<br />
auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle übersenden,<br />
dass er dort spätestens am Wahltage bis 18.00 Uhr eingeht.<br />
Der Wahlbrief kann auch bei der angegebenen Stelle abgegeben<br />
werden.<br />
Wer für die 1. Wahl Briefwahlunterlagen erhalten hat, dem<br />
werden diese auch für die Stichwahl am 23. November 2008<br />
unaufgefordert zugestellt.<br />
6. Jede oder jeder Wahlberechtigte kann ihr oder sein Wahlrecht<br />
nur einmal und nur persönlich ausüben.<br />
Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer<br />
Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe<br />
bis zu 5 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft; der Versuch<br />
ist strafbar (§ 107 a Abs. 1 und 3 des Strafgesetzbuches).<br />
Der Gemeindewahlleiter: Dr. Regneri<br />
BÜRGERMEISTERWAHL<br />
- Stichwahl am 23. November 2008 -<br />
An alle Wahlhelfer!<br />
Für Ihren Einsatz am Sonntag anlässlich der Direktwahl des Bürgermeisters<br />
der Gemeinde <strong>Kirkel</strong> bedanke ich mich bei allen Wahlhelferinnen<br />
und Wahlhelfern.<br />
Da keiner der Bewerber die absolute Mehrheit erhalten hat, findet<br />
bekanntlich am 23. November 2008 eine Stichwahl unter den Bewerbern<br />
John und Hochlenert statt.<br />
Hierfür benötigen wir nochmals Ihre Mithilfe.<br />
Bitte finden Sie sich entsprechend der Einteilung bei der 1. Wahl<br />
am 23. November 2008 in den Wahllokalen rechtzeitig ein.<br />
Die Wahlzeit ist wiederum von 8.00 bis 18.00 Uhr.<br />
Vielen Dank!<br />
I. A. Wentz, Verwaltungsrat<br />
Gemeindekasse geschlossen<br />
Die Gemeindekasse ist am Montag, 17. November 2008, wegen einer<br />
internen Fortbildung geschlossen.<br />
Armin Hochlenert, Bürgermeister<br />
www www.kirkel.de<br />
www .kirkel.de<br />
Räumung<br />
der Gehwege von Eis und Schnee - Streupflicht<br />
Der bevorstehende Winter gibt mir Veranlassung, die Straßenanlieger<br />
auf ihre Räum- und Streupflicht hinzuweisen.<br />
Nach der Satzung über die Durchführung der Straßenreinigung in<br />
der Gemeinde <strong>Kirkel</strong> vom 20.03.1981 sind die Eigentümer der an die<br />
Straße angrenzenden Grundstücke verpflichtet,<br />
1. die Gehwege in der Zeit von 7.00 bis 20.00 Uhr in einer Breite<br />
von 1 m von Schnee freizuhalten bzw. so oft zu räumen, dass die<br />
Benutzung nicht erschwert wird; Rinnen, Regeneinläufe und<br />
Hydranten sind schnee- und eisfrei zu halten.<br />
Der Schnee ist entlang der Bordsteinkante aufzuhäufen oder<br />
seitlich zu lagern, so dass der Verkehr auf den Straßen und Gehwegen<br />
nicht behindert und der Abfluss des Oberflächenwassers<br />
nicht beeinträchtigt wird;<br />
2. die Gehwege bei Glätte so oft zu streuen, dass während der allgemeinen<br />
Verkehrszeit (7.00 bis 20.00 Uhr) auf ihnen keine<br />
Rutschgefahr besteht. Gestreut werden darf nur mit auftauenden<br />
und abstumpfenden Stoffen, wie z. B. Asche, Sand, Sägemehl,<br />
nicht jedoch mit ätzenden Stoffen oder sonstigem Müll.<br />
Sind Gehwege nicht abgeteilt (z. B. in „Verkehrsberuhigten Zonen“),<br />
so gilt ein Streifen von 1 m Breite entlang der Grundstücksgrenze<br />
als Gehweg.<br />
Ich bitte dringend um Einhaltung der Streu- und Reinigungspflicht<br />
und weise darauf hin, dass die Straßenanlieger, wenn sie ihren Pflichten<br />
nicht nachkommen, bei Unfällen haftbar gemacht werden können.<br />
Besonders bitte ich darauf zu achten, dass die Hydranten schneeund<br />
eisfrei gehalten werden. Nur so ist deren schnelles Auffinden<br />
und die Inbetriebnahme durch die Feuerwehr gewährleistet. Die<br />
Hydranten sind zur Sicherstellung der Löschwasserversorgung im<br />
Brandfalle unbedingt notwendig. Sind sie nicht innerhalb kürzester<br />
Zeit gefunden und in Betrieb genommen, ist der Brandschutz in Frage<br />
gestellt und im Einzelfall das Brandobjekt besonders gefährdet.<br />
Der Bürgermeister: Armin Hochlenert<br />
Wie hilfreich ist Thermographie bei der Ermittlung<br />
von energetischen Schwachstellen der Gebäudehülle?<br />
Die Energieberater der Verbraucherzentrale beraten in letzter Zeit<br />
häufiger Ratsuchende, die Thermographie-Aufnahmen von ihrem<br />
Haus anfertigen ließen. Dabei geht es um die Frage, wie diese Aufnahmen<br />
einzuschätzen sind und welche Dämmmaßnahmen am sinnvollsten<br />
sind.<br />
Mit Hilfe der Thermographie kann man sich schnell einen Überblick<br />
über die Temperaturverteilung auf Bauteilen verschaffen. Schwachstellen<br />
in der Gebäudehülle, die besonders viel Wärme nach außen<br />
durchlassen - so genannte Wärmebrücken - werden dabei farblich<br />
abgebildet und können so identifiziert werden. Leider können die<br />
meisten Hausbesitzer mit diesen Bildern wenig anfangen. Die Energieberater<br />
können diese Lücke schließen und dem Ratsuchenden<br />
dabei helfen, die richtigen Maßnahmen zur Verbesserung der energetischen<br />
Situation durchzuführen.<br />
Ein weiteres Problem bei Thermographie-Aufnahmen liegt darin<br />
begründet, dass gelegentlich Messfehler auftreten, die zu Fehlinterpretationen<br />
führen. Einige Wärmebrücken können zudem aufgrund<br />
der Baukonstruktion generell nicht thermographisch ermittelt<br />
werden. Auch in diesen Fällen wäre eine Unterstützung durch<br />
die Energieberater der Verbraucherzentrale sinnvoll.<br />
Für eine persönliche Beratung in einer der 12 Beratungsstellen im<br />
Saarland ist eine Anmeldung erforderlich.<br />
In <strong>Kirkel</strong>-Limbach finden Energieberatungen jeden ersten Mittwoch<br />
im Monat im alten Pfarrhaus in der Hauptstraße 12 statt. Anmeldung<br />
unter Tel. (06841) 80980.<br />
Info-Abende 2008 für Schaf- und Ziegenhalter<br />
Der Landesverband der Schaf- und Ziegenhalter im Saarland e. V.<br />
führt zusammen mit der Landwirtschaftskammer für das Saarland<br />
in diesem Jahr wieder Informationsabende durch. Alle Schaf- und<br />
Ziegenhalter aus dem Saarland und den angrenzenden Regionen<br />
sind herzlich eingeladen, am Donnerstag, 20.11., 20.00 Uhr, in Gersheim,<br />
Restaurant Quirin, Bliesstraße 5, Tel. (06843) 315, den Info-<br />
Abend zu besuchen, um über Aktuelles und Neues im Zusammenhang<br />
mit der Schaf- und Ziegenhaltung zu erfahren.<br />
Themenschwerpunkte: aktuelle und zukünftige Verbandsarbeit,<br />
Tiergesundheit (u. a. Blauzungenkrankheit), rechtliche Vorschriften/<br />
Gesetze.<br />
Weitere Informationen bei der Landwirtschaftskammer bzw. beim<br />
saarl. Schaf- und Ziegenzuchtverband unter Tel. (06881) 928-201.<br />
Seite 4 KIRKELER NACHRICHTEN NR. 46/2008