Fortschreibung_Einzelhandelskonzept - Gemeinde Nottuln
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der untersuchten zentralen Versorgungsbereiche werden Leerstände von Ladenlokalen ebenfalls<br />
erfasst – sie verdichten qualitativ wie auch quantitativ die städtebaulich-funktionale<br />
Bewertungsgrundlage. 27<br />
Die Abgrenzung zentraler Versorgungsbereiche kann zudem potenzielle und städtebaulichfunktional<br />
vertretbare Erweiterungsbereiche berücksichtigen. 28 Eine sinnvolle und notwendige<br />
Begrenzung in ihrer Ausdehnung erfahren zentrale Versorgungsbereiche allerdings<br />
stets dadurch, dass Flächen, die nicht mehr im unmittelbaren städtebaulich-funktionalen<br />
Zusammenhang mit den zentralen Bereichen stehen und deren Entwicklungsoptionen nicht<br />
mehr zur Stärkung des zentralen Versorgungsbereichs als Ganzem beitragen würden, nicht<br />
in die zentralen Versorgungsbereiche einbezogen werden sollten.<br />
Wie in der Einleitung bereits angedeutet kommt dem Schutz der zentralen Versorgungsbereiche<br />
städtebaurechtlich, landesplanerisch und auch aus Gründen der<br />
<strong>Gemeinde</strong>entwicklungsziele eine hohe Bedeutung zu. Die räumlich abgegrenzten zentralen<br />
Versorgungsbereiche der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Nottuln</strong> bilden daher die notwendige Grundlage zur<br />
Konkretisierung der bauleitplanerischen Umsetzungsempfehlungen in diesem Konzept.<br />
4.1.2 4.1.2 4.1.2 Empfehlungen Empfehlungen für für für die die zentrale zentralen zentrale Versorgungsbere<br />
Versorgungsbereiche Versorgungsbere che iim<br />
i Ortsteil Ortsteil Ortsteil <strong>Nottuln</strong><br />
<strong>Nottuln</strong><br />
Die Empfehlungen für die zentralen Versorgungsbereiche im Ortsteil <strong>Nottuln</strong> umfassen neben<br />
der räumlichen Festlegung der zentralen Versorgungsbereiche, die für die<br />
Bauleitplanung 29 erforderlich ist, Entwicklungsziele und –empfehlungen für die zentralen<br />
Versorgungsbereiche.<br />
4.1.2.1 4.1.2.1 Räumliche Räumliche Festlegung Festlegung der der zentralen zentralen Versorgungsbereiche Versorgungsbereiche im im im Ortsteil Ortsteil <strong>Nottuln</strong><br />
<strong>Nottuln</strong><br />
Ein zentraler Bestandteil des Zentrenkonzeptes ist unter Berücksichtigung der gegenwärtigen<br />
räumlichen Festlegung und der geänderten landesplanerischen Vorgaben die<br />
zukünftige, räumlich genaue Festlegung der zentralen Versorgungsbereiche im Ortsteil<br />
<strong>Nottuln</strong>. Die derzeitige räumliche Festlegung steht aus fachgutachterlicher Sicht nicht im<br />
Einklang mit den geänderten landesplanerischen Vorgaben (vgl. Kapitel 4.1.1). Des Weite-<br />
27 Das Bundesverwaltungsgericht hat die Auffassung des OVG Münster bestätigt, wonach die Verträglichkeitsbewertung<br />
von Vorhaben in Bezug auf zentrale Versorgungsbereiche im Einzelfall auch die konkrete<br />
städtebauliche Situation des betroffenen Versorgungsbereichs einbeziehen sollte, etwa wenn ein zentraler<br />
Versorgungsbereich durch Leerstände besonders empfindlich gegenüber zusätzlichen Kaufkraftabflüssen<br />
sei oder „wenn der außerhalb des zentralen Versorgungsbereichs anzusiedelnde Einzelhandelsbetrieb gerade<br />
auf solche Sortimente abziele, die im zentralen Versorgungsbereich von einem ‚Magnetbetrieb’<br />
angeboten würden, dessen unbeeinträchtigter Fortbestand maßgebliche Bedeutung für die weitere Funktionsfähigkeit<br />
eben dieses zentralen Versorgungsbereichs habe.“ BVerwG, Urteil 4 C 7.07 vom 11.10.2007<br />
28 Die zukünftigen Entwicklungsoptionen und -empfehlungen für die zentralen Versorgungsbereiche werden<br />
im Zentren- und Standortkonzept (vgl. Kapitel 4.1 und 4.3) erörtert.<br />
29 Die dargestellte Abgrenzung ist als gebietsscharfe, nicht als parzellenscharfe Abgrenzung zu verstehen. Eine<br />
parzellenscharfe Konkretisierung kann nachfolgend im Bauleitplanverfahren vorgenommen werden. Die<br />
in der Abbildung verdeutlichte Begrenzung bezieht sich auf städtebauliche Barrieren sowie auf die in der<br />
Realität ablesbare Gebäude- und Nutzungsstruktur.<br />
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