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Fortschreibung_Einzelhandelskonzept - Gemeinde Nottuln

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ergibt sich die räumliche Begrenzung aus dem wegbrechenden Besatz von Einzelhandelsbetrieben<br />

und zentrenergänzenden Funktionen und der vorwiegenden Wohnnutzung,<br />

welche die anschließenden Bereiche nicht als zentraler Versorgungsbereich klassifiziert.<br />

Im Osten und Nordosten entlang der Straße Potthof und Mauritzstraße ist derzeit eine geringere<br />

Dichte und Vielfalt an Einzelhandelsnutzungen und zentrenergänzenden Funktionen<br />

zu erkennen. Dieses lässt sich auch für den nördlichen Bereich der Appelhülsener Straße<br />

feststellen. Insbesondere dieser Bereich soll jedoch nach entwicklungspolitischen Zielvorstellungen<br />

der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Nottuln</strong> im Rahmen städtebaulicher Umstrukturierungen im<br />

Umfeld des Lebensmitteldiscounters Lidl und der Planungen zur Ortsumgehung als Ergänzung<br />

zum historischen Kern städtebaulich-funktional ausgebaut werden, um zum einen im<br />

Bereich des Kreisverkehrs die Entrée-Funktion zum historischen Kern zu sichern und auszubauen<br />

und zum anderen dem Hauptzentrum ausreichend Entwicklungspotenzial zusichern.<br />

Daher wird das Hauptzentrum entlang der Appelhülsener Straße im nördlichen Bereich inklusive<br />

des Areals des bestehenden Lebensmitteldiscounters Lidl mit perspektivischen<br />

Erweiterungsflächen und im südlichen Bereich inklusive des Areals der Feuerwehr räumlich<br />

als zentraler Versorgungsbereich Hauptzentrum festgelegt.<br />

Eine Ansiedlung von Einzelhandelbetrieben mit zentrenrelevantem Hauptsortiment ist<br />

demnach in diesem Bereich zur Ergänzung des Einzelhandelsangebots im historischen Kern<br />

denkbar und entwicklungspolitisch gewollt. Aus fachgutachterlicher Sicht sind durch einzelhandelsrelevante<br />

Entwicklungen an diesem Standortbereich Synergieeffekten und<br />

Agglomerationseffekte, die sich positiv auf das gesamte Hauptzentrum auswirken könnten,<br />

möglich.<br />

Für den sich östlich anschließenden Bereich entlang der Appelhülsener Straße, der derzeit<br />

bereits eine einzelhandelsrelevante Vorprägung insbesondere in den nahversorgungsrelevanten<br />

und nicht zentrenrelevanten Sortimentsbereichen aufweist, werden diese positiven<br />

Effekte auf den historischen Kern, insbesondere auf Grund der erheblichen Entfernung zum<br />

historischen Kern und der fehlenden städtebaulichen Einbindungsmöglichkeiten in den<br />

Entrèebereich im Bereich des Kreisverkehrs, aus fachgutachterlicher Sicht nicht gesehen.<br />

Daher wird empfohlen diesen Bereich nicht als Teil des Ortszentrums festzulegen, sondern<br />

wie zuvor beschrieben als eigenständiger Standortbereich zu bewerten, dessen zukünftige<br />

Ausprägung anhand der festgestellten Versorgungsfunktion in zwei unterschiedliche Bereiche<br />

unterteilt werden soll.<br />

Bezogen auf den südöstlichen Bereich der Appelhülsener Straße, der überwiegend durch<br />

nahversorgungsrelevante Angebote geprägt ist und der die Nahversorgungsfunktion für<br />

den gesamten östlichen Sieldungsbereich <strong>Nottuln</strong>s übernimmt, wird eine räumliche und<br />

funktionale Festlegung als Nahversorgungszentrum empfohlen.<br />

Die Empfehlung diesen Bereich als Nahversorgungszentrum festzulegen, wird dadurch gestützt,<br />

dass das dort verortet nahversorgungsrelevante Angebot auf Grund der<br />

Angebotsstruktur und Betriebstypenmixes eine über den Nahbereich hinaus strahlen Ver-<br />

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