Fortschreibung_Einzelhandelskonzept - Gemeinde Nottuln
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ergibt sich die räumliche Begrenzung aus dem wegbrechenden Besatz von Einzelhandelsbetrieben<br />
und zentrenergänzenden Funktionen und der vorwiegenden Wohnnutzung,<br />
welche die anschließenden Bereiche nicht als zentraler Versorgungsbereich klassifiziert.<br />
Im Osten und Nordosten entlang der Straße Potthof und Mauritzstraße ist derzeit eine geringere<br />
Dichte und Vielfalt an Einzelhandelsnutzungen und zentrenergänzenden Funktionen<br />
zu erkennen. Dieses lässt sich auch für den nördlichen Bereich der Appelhülsener Straße<br />
feststellen. Insbesondere dieser Bereich soll jedoch nach entwicklungspolitischen Zielvorstellungen<br />
der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Nottuln</strong> im Rahmen städtebaulicher Umstrukturierungen im<br />
Umfeld des Lebensmitteldiscounters Lidl und der Planungen zur Ortsumgehung als Ergänzung<br />
zum historischen Kern städtebaulich-funktional ausgebaut werden, um zum einen im<br />
Bereich des Kreisverkehrs die Entrée-Funktion zum historischen Kern zu sichern und auszubauen<br />
und zum anderen dem Hauptzentrum ausreichend Entwicklungspotenzial zusichern.<br />
Daher wird das Hauptzentrum entlang der Appelhülsener Straße im nördlichen Bereich inklusive<br />
des Areals des bestehenden Lebensmitteldiscounters Lidl mit perspektivischen<br />
Erweiterungsflächen und im südlichen Bereich inklusive des Areals der Feuerwehr räumlich<br />
als zentraler Versorgungsbereich Hauptzentrum festgelegt.<br />
Eine Ansiedlung von Einzelhandelbetrieben mit zentrenrelevantem Hauptsortiment ist<br />
demnach in diesem Bereich zur Ergänzung des Einzelhandelsangebots im historischen Kern<br />
denkbar und entwicklungspolitisch gewollt. Aus fachgutachterlicher Sicht sind durch einzelhandelsrelevante<br />
Entwicklungen an diesem Standortbereich Synergieeffekten und<br />
Agglomerationseffekte, die sich positiv auf das gesamte Hauptzentrum auswirken könnten,<br />
möglich.<br />
Für den sich östlich anschließenden Bereich entlang der Appelhülsener Straße, der derzeit<br />
bereits eine einzelhandelsrelevante Vorprägung insbesondere in den nahversorgungsrelevanten<br />
und nicht zentrenrelevanten Sortimentsbereichen aufweist, werden diese positiven<br />
Effekte auf den historischen Kern, insbesondere auf Grund der erheblichen Entfernung zum<br />
historischen Kern und der fehlenden städtebaulichen Einbindungsmöglichkeiten in den<br />
Entrèebereich im Bereich des Kreisverkehrs, aus fachgutachterlicher Sicht nicht gesehen.<br />
Daher wird empfohlen diesen Bereich nicht als Teil des Ortszentrums festzulegen, sondern<br />
wie zuvor beschrieben als eigenständiger Standortbereich zu bewerten, dessen zukünftige<br />
Ausprägung anhand der festgestellten Versorgungsfunktion in zwei unterschiedliche Bereiche<br />
unterteilt werden soll.<br />
Bezogen auf den südöstlichen Bereich der Appelhülsener Straße, der überwiegend durch<br />
nahversorgungsrelevante Angebote geprägt ist und der die Nahversorgungsfunktion für<br />
den gesamten östlichen Sieldungsbereich <strong>Nottuln</strong>s übernimmt, wird eine räumliche und<br />
funktionale Festlegung als Nahversorgungszentrum empfohlen.<br />
Die Empfehlung diesen Bereich als Nahversorgungszentrum festzulegen, wird dadurch gestützt,<br />
dass das dort verortet nahversorgungsrelevante Angebot auf Grund der<br />
Angebotsstruktur und Betriebstypenmixes eine über den Nahbereich hinaus strahlen Ver-<br />
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