Fortschreibung_Einzelhandelskonzept - Gemeinde Nottuln
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Die in den Ansiedlungsleitsätzen gefassten Steuerungsempfehlungen differenzieren Einzelhandelsbetriebe<br />
nach<br />
zentrenrelevanten, zentren- und nahversorgungsrelevanten sowie nicht zentrenrelevanten<br />
Sortimenten (Sortimentsstruktur),<br />
städtebaulichen Lagen bzw. Standorttypen,<br />
Verkaufsflächenumfang und<br />
Haupt- und Randsortimenten.<br />
Folgende Ansiedlungsleitsätze werden für <strong>Nottuln</strong> empfohlen:<br />
Leitsatz Leitsatz Leitsatz I: I: Zentrenrelevanter Zentrenrelevanter Einzelhandel Einzelhandel als als Hauptsortimen<br />
Hauptsortiment…<br />
Hauptsortimen<br />
… ist zukünftig nur im Ortszentrum anzusiedeln.<br />
… ist zur Versorgung des Ortsteils Appelhülsen auch im Nahversorgungszentrum Appelhülsen<br />
zu empfehlen.<br />
Einzelhandelsbetriebe mit einem zentrenrelevanten Hauptsortiment sind grundsätzlich im<br />
zentralen Versorgungsbereich Ortszentrum zu empfehlen. Damit kann das Ortszentrum in<br />
seiner heutigen Attraktivität gesichert und weiter ausgebaut werden. Gleichzeitig wird eine<br />
Streuung solcher wichtiger Einzelhandelsangebote, ein Ungleichgewicht sonstiger Standor-<br />
te gegenüber dem Ortszentrum sowie die potenzielle Gefährdung des Zentrums<br />
verhindert.<br />
Der absatzwirtschaftlich tragfähige Entwicklungsrahmen dient im Ortszentrum nur als Leitlinie,<br />
deren Überschreiten im Einzelfall zur Attraktivierung des Einzelhandelsangebotes<br />
beitragen kann. Der Entwicklungsrahmen stellt für das Ortszentrum daher keine Entwicklungsgrenze<br />
dar, da es sich bei dem Ortszentrum um einen entwicklungspolitisch höchst<br />
bedeutsamen Einzelhandelsstandort handelt.<br />
Innerhalb des Ortszentrums sollen neue Einzelhandelsbetriebe oder Betriebserweiterungen<br />
primär im Hauptgeschäftsbereich angesiedelt werden. Im gekennzeichneten funktionalen<br />
Ergänzungsbereich innerhalb des Ortszentrums sollen großflächige Einzelhandelsbetriebe<br />
alternativ nur dann angesiedelt werden, wenn das Vorhaben der städtebaulich-funktionalen<br />
Weiterentwicklung dient, wenn es eine Erweiterung des Betriebstypenmixes darstellt und<br />
wenn das endogene Flächenangebot im Hauptgeschäftsbereich nicht ausreichend Potenzial<br />
bietet. Die Empfehlung zur Ansiedlung von Einzelhandelsbetrieben mit zentrenrelevantem<br />
Hauptsortiment im funktionalen Ergänzungsbereich innerhalb des Ortszentrums insbeson-<br />
dere im Kreuzungsbereich Appelhülsener Straße und Mauritzstraße dient einer gezielten<br />
Attraktivierung des Eingangsbereiches zum Ortszentrum und soll die Entrée-Funktion dieses<br />
Standortbereiches verdeutlichen.<br />
Gemäß Leitsatz I wird eine Ansiedlung von Vorhaben mit zentrenrelevantem Hauptsorti-<br />
ment auch im Nahversorgungszentrum Appelhülsen empfohlen, sofern das geplante<br />
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