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Fortschreibung_Einzelhandelskonzept - Gemeinde Nottuln

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Die in den Ansiedlungsleitsätzen gefassten Steuerungsempfehlungen differenzieren Einzelhandelsbetriebe<br />

nach<br />

zentrenrelevanten, zentren- und nahversorgungsrelevanten sowie nicht zentrenrelevanten<br />

Sortimenten (Sortimentsstruktur),<br />

städtebaulichen Lagen bzw. Standorttypen,<br />

Verkaufsflächenumfang und<br />

Haupt- und Randsortimenten.<br />

Folgende Ansiedlungsleitsätze werden für <strong>Nottuln</strong> empfohlen:<br />

Leitsatz Leitsatz Leitsatz I: I: Zentrenrelevanter Zentrenrelevanter Einzelhandel Einzelhandel als als Hauptsortimen<br />

Hauptsortiment…<br />

Hauptsortimen<br />

… ist zukünftig nur im Ortszentrum anzusiedeln.<br />

… ist zur Versorgung des Ortsteils Appelhülsen auch im Nahversorgungszentrum Appelhülsen<br />

zu empfehlen.<br />

Einzelhandelsbetriebe mit einem zentrenrelevanten Hauptsortiment sind grundsätzlich im<br />

zentralen Versorgungsbereich Ortszentrum zu empfehlen. Damit kann das Ortszentrum in<br />

seiner heutigen Attraktivität gesichert und weiter ausgebaut werden. Gleichzeitig wird eine<br />

Streuung solcher wichtiger Einzelhandelsangebote, ein Ungleichgewicht sonstiger Standor-<br />

te gegenüber dem Ortszentrum sowie die potenzielle Gefährdung des Zentrums<br />

verhindert.<br />

Der absatzwirtschaftlich tragfähige Entwicklungsrahmen dient im Ortszentrum nur als Leitlinie,<br />

deren Überschreiten im Einzelfall zur Attraktivierung des Einzelhandelsangebotes<br />

beitragen kann. Der Entwicklungsrahmen stellt für das Ortszentrum daher keine Entwicklungsgrenze<br />

dar, da es sich bei dem Ortszentrum um einen entwicklungspolitisch höchst<br />

bedeutsamen Einzelhandelsstandort handelt.<br />

Innerhalb des Ortszentrums sollen neue Einzelhandelsbetriebe oder Betriebserweiterungen<br />

primär im Hauptgeschäftsbereich angesiedelt werden. Im gekennzeichneten funktionalen<br />

Ergänzungsbereich innerhalb des Ortszentrums sollen großflächige Einzelhandelsbetriebe<br />

alternativ nur dann angesiedelt werden, wenn das Vorhaben der städtebaulich-funktionalen<br />

Weiterentwicklung dient, wenn es eine Erweiterung des Betriebstypenmixes darstellt und<br />

wenn das endogene Flächenangebot im Hauptgeschäftsbereich nicht ausreichend Potenzial<br />

bietet. Die Empfehlung zur Ansiedlung von Einzelhandelsbetrieben mit zentrenrelevantem<br />

Hauptsortiment im funktionalen Ergänzungsbereich innerhalb des Ortszentrums insbeson-<br />

dere im Kreuzungsbereich Appelhülsener Straße und Mauritzstraße dient einer gezielten<br />

Attraktivierung des Eingangsbereiches zum Ortszentrum und soll die Entrée-Funktion dieses<br />

Standortbereiches verdeutlichen.<br />

Gemäß Leitsatz I wird eine Ansiedlung von Vorhaben mit zentrenrelevantem Hauptsorti-<br />

ment auch im Nahversorgungszentrum Appelhülsen empfohlen, sofern das geplante<br />

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