Fortschreibung_Einzelhandelskonzept - Gemeinde Nottuln
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4.3 Konzept Konzept für für ergänzende ergänzende Sonderstandorte<br />
Sonderstandorte<br />
Sonderstandorte sind in der Zielstellung grundsätzlich als Ansiedlungsbereiche für den<br />
großflächigen Einzelhandel mit nicht zentrenrelevantem Hauptsortiment zu verstehen. Sie<br />
dienen der Ergänzung des Einzelhandels in den zentralen Versorgungsbereichen, indem sie<br />
Einzelhandelsbetriebe aufnehmen,<br />
die einen überdurchschnittlichen Flächenverbrauch aufweisen und in anderen zentralen<br />
Versorgungsbereichen üblicherweise räumlich schlecht anzusiedeln wären und<br />
die Sortimente führen, die die Zentren in ihrer Entwicklung nicht beeinträchtigen.<br />
Primär sollen an einem Sonderstandort großflächige Einzelhandelsbetriebe mit nicht zentrenrelevantem<br />
Hauptsortiment angesiedelt werden. Die gezielte Ausweisung eines solchen<br />
Sonderstandortes und die nähere planerische Befassung mit ihnen trägt begünstigend dazu<br />
bei, dass<br />
Angebotsflächen für geeignete Vorhaben sehr kurzfristig zur Verfügung gestellt<br />
werden können, weil die realen Flächen dazu frühzeitig vorbereitet werden und die<br />
örtliche Bauleitplanung diesbezügliche Angebote bereits im Vorfeld gestalten kann,<br />
sie durch Aufgabenteilung, Spezialisierung, Größe sowie die Bündelungswirkung<br />
auch in der überörtlichen Nachfrage als Einkaufsstandort für bestimmte Sortimente<br />
deutlich wahrgenommen werden und<br />
benachbarte Nutzungsarten durch eine räumlich klare Fassung der jeweiligen Sonderstandorte<br />
vor einem schleichend unter Druck geratenen Bodenpreisgefüge,<br />
welches von der Einzelhandelsfunktion ausgehen könnte, geschützt werden können,<br />
was insbesondere den auf günstige Grundstücke und Entwicklungsspielräume angewiesenen<br />
sonstigen Gewerbe- oder Handwerksbetrieben zugute kommen wird.<br />
Der Bereich entlang der Appelhülsener Straße im Ortsteil <strong>Nottuln</strong> wird angesichts der ent-<br />
sprechenden Vorprägung als primärer Ansiedlungsraum für großflächige<br />
Einzelhandelsbetriebe mit nicht zentrenrelevanten Sortimenten empfohlen. Daher ist dieser<br />
Bereich neben seiner Funktion als zentraler Versorgungsbereich – sowohl als Teil des Ortszentrums<br />
als auch als Nahversorgungszentrum – als Sonderstandort im Kontext einer<br />
zukunftsfähigen Einzelhandelsentwicklung in <strong>Nottuln</strong> zu verstehen.<br />
Für den kleinflächigen Einzelhandel mit nicht zentrenrelevanten Sortimenten (z. B. kleines<br />
Möbel-Spezialgeschäft, Anbieter von Baumarkt-Teilsortimenten wie Parkett etc.) ist unter<br />
städtebaulichen Gesichtspunkten zunächst keine grundsätzlich erhebliche Steuerungsnot-<br />
wendigkeit erkennbar. Daraus ergibt sich, dass diese aus fachgutachterlicher Sicht<br />
prinzipiell im gesamten <strong>Gemeinde</strong>gebiete zugelassen werden könnten. Dessen ungeachtet<br />
ist dennoch zu empfehlen, dass auch solche Betriebe gezielt zur Angebotsbereicherung im<br />
Ortszentrum angesiedelt werden können. Zudem sollte auch zugunsten des Bereichs entlang<br />
der Appelhülsen Straße eine solche Standortbündelung entwicklungspolitisch in<br />
Erwägung gezogen werden (vgl. folgende Tabelle).<br />
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