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Fortschreibung_Einzelhandelskonzept - Gemeinde Nottuln

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4.3 Konzept Konzept für für ergänzende ergänzende Sonderstandorte<br />

Sonderstandorte<br />

Sonderstandorte sind in der Zielstellung grundsätzlich als Ansiedlungsbereiche für den<br />

großflächigen Einzelhandel mit nicht zentrenrelevantem Hauptsortiment zu verstehen. Sie<br />

dienen der Ergänzung des Einzelhandels in den zentralen Versorgungsbereichen, indem sie<br />

Einzelhandelsbetriebe aufnehmen,<br />

die einen überdurchschnittlichen Flächenverbrauch aufweisen und in anderen zentralen<br />

Versorgungsbereichen üblicherweise räumlich schlecht anzusiedeln wären und<br />

die Sortimente führen, die die Zentren in ihrer Entwicklung nicht beeinträchtigen.<br />

Primär sollen an einem Sonderstandort großflächige Einzelhandelsbetriebe mit nicht zentrenrelevantem<br />

Hauptsortiment angesiedelt werden. Die gezielte Ausweisung eines solchen<br />

Sonderstandortes und die nähere planerische Befassung mit ihnen trägt begünstigend dazu<br />

bei, dass<br />

Angebotsflächen für geeignete Vorhaben sehr kurzfristig zur Verfügung gestellt<br />

werden können, weil die realen Flächen dazu frühzeitig vorbereitet werden und die<br />

örtliche Bauleitplanung diesbezügliche Angebote bereits im Vorfeld gestalten kann,<br />

sie durch Aufgabenteilung, Spezialisierung, Größe sowie die Bündelungswirkung<br />

auch in der überörtlichen Nachfrage als Einkaufsstandort für bestimmte Sortimente<br />

deutlich wahrgenommen werden und<br />

benachbarte Nutzungsarten durch eine räumlich klare Fassung der jeweiligen Sonderstandorte<br />

vor einem schleichend unter Druck geratenen Bodenpreisgefüge,<br />

welches von der Einzelhandelsfunktion ausgehen könnte, geschützt werden können,<br />

was insbesondere den auf günstige Grundstücke und Entwicklungsspielräume angewiesenen<br />

sonstigen Gewerbe- oder Handwerksbetrieben zugute kommen wird.<br />

Der Bereich entlang der Appelhülsener Straße im Ortsteil <strong>Nottuln</strong> wird angesichts der ent-<br />

sprechenden Vorprägung als primärer Ansiedlungsraum für großflächige<br />

Einzelhandelsbetriebe mit nicht zentrenrelevanten Sortimenten empfohlen. Daher ist dieser<br />

Bereich neben seiner Funktion als zentraler Versorgungsbereich – sowohl als Teil des Ortszentrums<br />

als auch als Nahversorgungszentrum – als Sonderstandort im Kontext einer<br />

zukunftsfähigen Einzelhandelsentwicklung in <strong>Nottuln</strong> zu verstehen.<br />

Für den kleinflächigen Einzelhandel mit nicht zentrenrelevanten Sortimenten (z. B. kleines<br />

Möbel-Spezialgeschäft, Anbieter von Baumarkt-Teilsortimenten wie Parkett etc.) ist unter<br />

städtebaulichen Gesichtspunkten zunächst keine grundsätzlich erhebliche Steuerungsnot-<br />

wendigkeit erkennbar. Daraus ergibt sich, dass diese aus fachgutachterlicher Sicht<br />

prinzipiell im gesamten <strong>Gemeinde</strong>gebiete zugelassen werden könnten. Dessen ungeachtet<br />

ist dennoch zu empfehlen, dass auch solche Betriebe gezielt zur Angebotsbereicherung im<br />

Ortszentrum angesiedelt werden können. Zudem sollte auch zugunsten des Bereichs entlang<br />

der Appelhülsen Straße eine solche Standortbündelung entwicklungspolitisch in<br />

Erwägung gezogen werden (vgl. folgende Tabelle).<br />

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