„MPC REEFER FLOTTE“ 14 KÜHLSCHIFFE - Raiffeisen
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<strong>„MPC</strong> Reefer Flotte“<br />
R E C H T L I C H E U N D S T E U E R L I C H E H I N W E I S E<br />
Das Beteiligungskonzept<br />
Der Anleger beteiligt sich mit seiner Einlage<br />
kommanditistisch oder treuhänderisch an der<br />
Beteiligungsgesellschaft Reefer-Flottenfonds<br />
mbH & Co. KG, die sich kommanditistisch an <strong>14</strong><br />
Ein-Schiffsgesellschaften beteiligt. Diese <strong>14</strong> Ein-<br />
Schiffsgesellschaften haben im Jänner und Februar<br />
2006 jeweils ein Kühlschiff übernommen, um<br />
Prognoserechnung für in Deutschland beschränkt<br />
steuerpflichtige natürliche Personen (in EUR)<br />
dieses zu betreiben. Am Gewinn und Verlust der<br />
Emittentin sind die Gesellschafter im Verhältnis<br />
ihrer Kommanditanteile beteiligt.<br />
Die Haftung des Anlegers ist grundsätzlich auf<br />
die Höhe der von ihm gezeichneten Beteiligung<br />
begrenzt.<br />
Zeichnungssumme (ohne Agio) 10.000 50.000 100.000<br />
Durchschnittliche Bruttoausschüttung 1) p. a. 1.057,<strong>14</strong> 5.285,71 10.571,43<br />
Steuerliche Bemessungsgrundlage in Deutschland<br />
(Ergebnis Tonnagesteuer)<br />
<strong>14</strong>,00<br />
(0,<strong>14</strong>%)<br />
70,00<br />
(0,<strong>14</strong>%)<br />
<strong>14</strong>0,00<br />
(0,<strong>14</strong>%)<br />
Deutsche Einkommensteuer (ESt.), ca. 15% 2) 2,10 10,50 21,00<br />
Solidaritätszuschlag darauf 5,5% d. ESt. 0,12 0,58 1,16<br />
Summe der deutschen Steuern in EUR 2,22 10,83 22,16<br />
Durchschnittliche Nettoausschüttung p. a. 3) in EUR 1.054,92 5.274,88 10.549,27<br />
Durchschnittliche Nettoausschüttung p. a. in % 3) 10,55% 10,55% 10,55%<br />
1) Prognostizierte jährliche Ausschüttungen von 8% p. a. ab 2006, ansteigend auf 20% p. a. ab 2017, 21% im letzten vollen<br />
Wirtschaftsjahr 2019 und 1% für die Restlaufzeit von einem Monat im Jahr 2020 ohne Schiffsverkäufe. Berechnung auf Basis<br />
der vollen <strong>14</strong> Jahre.<br />
2) Nach einem Schreiben des deutschen Bundesfinanzministeriums vom 10.09.2004 ist für beschränkt Steuerpflichtige der<br />
Steuertarif nach § 32a Abs. 1 deutsches EStG (ohne Grundfreibetrag) anzuwenden; wenn keine weiteren deutschen Einkünfte<br />
vorliegen, ergibt sich für die Beispielfälle in etwa der Mindeststeuersatz von z. Zt. 15%. Dieser Steuersatz liegt der<br />
Berechnung zugrunde.<br />
3) Ohne Berücksichtigung des Progressionsvorbehalts in Österreich. Der Progressionsvorbehalt ist von den persönlichen<br />
Steuerverhältnissen des Anlegers (u. a. Höhe des sonstigen Einkommens, Familienstand) abhängig. Aus diesem Grund<br />
können Auswirkungen des Progressionsvorbehalts auf die Nettoausschüttung nicht dargestellt werden. Berechnung auf<br />
Basis der Zeichnungssumme ohne Agio.<br />
Doppelbesteuerungsabkommen<br />
(DBA)<br />
Zur Vermeidung einer Doppelbesteuerung<br />
existiert ein DBA zwischen Österreich und<br />
Deutschland, das die Zuweisung der Besteuerungsansprüche<br />
zwischen den beiden Staaten<br />
regelt. Beteiligt sich ein österreichischer Investor<br />
als Kommanditist an der Beteiligungsgesellschaft<br />
Reefer-Flottenfonds mbH & Co. KG, steht<br />
Deutschland das Besteuerungsrecht für die Einkünfte<br />
des österreichischen Anlegers zu. Das<br />
DBA Österreich-Deutschland sieht für diese Fälle<br />
die so genannte „Befreiungsmethode“ (unter<br />
Progressionsvorbehalt) vor. Die Einkünfte sind<br />
daher in Deutschland nach Maßgabe des innerstaatlichen<br />
Steuerrechts zu besteuern und von<br />
der österreichischen Besteuerung auszunehmen;<br />
Österreich berücksichtigt die ausländischen Einkünfte<br />
nur bei der Ermittlung des durchschnittlichen<br />
Steuersatzes auf das übrige Einkommen<br />
(Progressionsvorbehalt).<br />
Gewinnbesteuerung/<br />
Tonnagesteuer<br />
Gemäß § 5a des deutschen Einkommensteuergesetzes<br />
(EStG) besteht für Seeschifffahrtsbetriebe<br />
die Möglichkeit, anstelle der konkreten<br />
Gewinnermittlung eine pauschalierte Gewinnermittlung<br />
(Tonnagesteuer) durchzuführen.<br />
Grundlage für die Pauschalierung ist die Nettoraumzahl<br />
der Schiffe. Es handelt sich trotz des<br />
Namens Tonnagesteuer nicht etwa um eine<br />
eigenständige Steuerart, sondern lediglich um<br />
eine spezielle Gewinnermittlungsnorm, die im<br />
Ergebnis zu einer äußerst geringen Besteuerung<br />
in der Betriebsphase führt. Im Rahmen der so ge-<br />
<strong>„MPC</strong> Reefer Flotte“<br />
nannten Tonnagesteuer entstehen geringe feste<br />
Gewinnanteile ab Übergabe des Schiffes unabhängig<br />
von den tatsächlichen Ergebnissen aus<br />
dem Schiffsbetrieb. Durch diesen Gewinn sind<br />
alle laufenden Gewinne aus dem Schiffsbetrieb<br />
einschließlich eines möglichen Veräußerungsgewinns<br />
abgegolten. Da die Ein-Schiffsgesellschaften<br />
ab Übernahme der Schiffe den Gewinn nach<br />
der Tonnagesteuer ermitteln, gehen die Herausgeber<br />
davon aus, dass ein so genannter Unterschiedsbetrag<br />
nicht entsteht.<br />
Die Antragstellung setzt u. a. voraus, dass die<br />
Schiffe im deutschen Seeschiffsregister eingetragen<br />
sind und die Bereederung der Schiffe in<br />
Deutschland erfolgt. Die Schiffe müssen schließlich<br />
auch zur Beförderung von Gütern/Personen<br />
in internationalen Gewässern eingesetzt und bei<br />
Chartertonnage vom Vercharterer ausgerüstet<br />
werden. Wird der Antrag auf Tonnagebesteuerung<br />
von der Finanzverwaltung anerkannt, gilt<br />
diese Art der Gewinnermittlung unwiderruflich<br />
für mindestens zehn Jahre. Die Option zur Tonnagebesteuerung<br />
wurde bereits für sämtliche<br />
Ein-Schiffsgesellschaften ausgeübt.<br />
Es wurde bei der Berechnung berücksichtigt,<br />
dass die <strong>14</strong> Ein-Schiffsgesellschaften ihren Gewinn<br />
ab Übernahme der Schiffe gemäß Tonnagesteuer<br />
ermitteln. Auf Grund der unterschiedlichen<br />
Höhe des zu versteuernden Einkommens ist<br />
eine für alle Kapitalanleger gültige Berechnung<br />
nicht möglich. Die individuelle Berechnung für<br />
den einzelnen Kapitalanleger sollte auf Basis der<br />
jeweiligen persönlichen Daten erfolgen.<br />
R E C H T L I C H E U N D S T E U E R L I C H E H I N W E I S E R E C H T L I C H E U N D S T E U E R L I C H E H I N W E I S E<br />
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