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Lisdorfer Berg - Saarlouis

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Kreisstadt <strong>Saarlouis</strong> | Änderung des Flächennutzungsplanes Begründung<br />

Teilabschnitt <strong>Lisdorfer</strong> <strong>Berg</strong> VE - Jan. 2011<br />

weltbericht gebilligt und deren öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB<br />

beschlossen.<br />

5. Öffentlichen Auslegung (§ 3 Abs. 2 BauGB)<br />

Der Planentwurf inklusive Begründung, Umweltbericht und den vorliegenden<br />

umweltrelevanten Stellungnahmen hat nach amtlicher Bekanntmachung vom<br />

__.__.2011 in der Zeit<br />

vom __.__.2011 bis __.__.2011 (einschließlich)<br />

im Rathaus der Stadt <strong>Saarlouis</strong> zur öffentlichen Einsichtnahme ausgelegen.<br />

Über die Planung wurde auf Verlangen Auskunft erteilt. Während der Auslegungszeit<br />

konnten Stellungnahmen zur der Planung eingereicht oder zur Niederschrift<br />

gegeben werden. Die Behörden und Träger öffentlicher Belange<br />

wurden mit Schreiben vom __.__.2011 über die öffentliche Auslegung informiert.<br />

6. Förmliche Träger- und Behördenbeteiligung (§ 4 Abs. 2 BauGB)<br />

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben<br />

vom __.__.2011 gemäß § 4 Abs. 2 BauGB förmlich an der Planung beteiligt.<br />

Die Trägerbeteiligung erfolgte auf der Grundlage des § 4a Abs. 2 BauGB<br />

während der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB. Die Frist zur<br />

Abgabe von Stellungnahmen endete am __.__.2011.<br />

7. Abwägungs- und Feststellungsbeschluss (§ 6 Abs. 6 BauGB)<br />

Der Stadtrat der Kreisstadt <strong>Saarlouis</strong> hat in seiner öffentlichen Sitzung am<br />

__.__.2011 über die Stellungnahmen aus der öffentlichen Auslegung gemäß §<br />

3 Abs. 2 BauGB und der Trägerbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB auf der<br />

Grundlage von § 1 Abs. 7 BauGB abwägend entschieden. Der Stadtrat hat<br />

ferner diese Flächennutzungsplanänderung „Bereich <strong>Lisdorfer</strong> <strong>Berg</strong>“ beschlossen<br />

und die zugehörige Begründung und den Umweltbericht gebilligt.<br />

Die Planung ist der höheren Verwaltungsbehörde zur Genehmigung vorzulegen.<br />

8. Genehmigungsvermerk<br />

Die Teiländerung des Flächennutzungsplanes im Bereich „<strong>Lisdorfer</strong> <strong>Berg</strong>“<br />

wurde dem Ministerium für Umwelt, Energie und Verkehr zur Genehmigung<br />

vorgelegt.<br />

Das Ministerium für Umwelt, Energie und Verkehr hat mit Schreiben vom<br />

__.__.2011 die Änderung des Flächennutzungsplanes der Kreisstadt <strong>Saarlouis</strong><br />

im Bereich „<strong>Lisdorfer</strong> <strong>Berg</strong>“ genehmigt.<br />

Vorentwurfsfassung zu § 3 (1) + § 4 (1) BauGB Seite 11 von 13<br />

110105_Begruendung_FNP_Änderung_<strong>Lisdorfer</strong>_<strong>Berg</strong>_Vorentwurf.docx

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