14.05.2013 Aufrufe

Lisdorfer Berg - Saarlouis

Lisdorfer Berg - Saarlouis

Lisdorfer Berg - Saarlouis

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Kreisstadt <strong>Saarlouis</strong> | Änderung des Flächennutzungsplanes Begründung<br />

Teilabschnitt <strong>Lisdorfer</strong> <strong>Berg</strong> VE - Jan. 2011<br />

Entsprechend der Regelung des § 1 Abs. 4 BauGB ist dem Anpassungsgebot der Bauleitplanung<br />

Rechnung getragen worden. Es wird festgestellt, dass die landesplanerischen<br />

Vorgaben bei der Umsetzung der kommunalen Flächennutzungsplanänderung deckungsgleich<br />

und vollständig in die kommunale Bauleitplanung umgesetzt werden.<br />

3 Darstellungen und Planinhalte im derzeit wirksamen Flächennutzungsplan<br />

Im Flächennutzungsplan wird die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung in Form der<br />

Bodennutzung für das gesamte Gemeindegebiet dargelegt. Im wirksamen Flächennutzungsplan<br />

aus dem Jahr 1987 wurde der Bereich für das Industriegebiet am „<strong>Lisdorfer</strong><br />

<strong>Berg</strong>“ bereits mit der entsprechenden Bodennutzung (Gewerbliche Bauflächen)<br />

versehen. Im Laufe der vergangenen Jahre und der zunehmend konkreter werdenden<br />

Planungen für das Baugebiet sind Abweichungen zwischen den ursprünglichen Flächenausweisungen<br />

und des tatsächlich beabsichtigten Gebietsumfangs (vgl. § 5 Abs. 1 Satz 1<br />

BauGB) entstanden, die nunmehr korrigiert werden sollen. Im FNP 1987 wird darüber<br />

hinaus eine zusätzliche, die Gewerblichen Bauflächen überlagernde Darstellung getroffen,<br />

die die Bezeichnung „Fläche für Großvorhaben“ (Vorgabe aus LEP) trägt und vornehmlich<br />

für Industrieanlagen zur Verfügung stehen soll. Im Südosten des Geltungsbereiches der<br />

Flächennutzungsplanänderung wird ein topographisch tiefer gelegener Landschaftsteil mit<br />

der Darstellung „Fläche für Aufschüttungen“ (Material aus Saarausbau) markiert.<br />

Sämtliche außerhalb der dargestellten gewerblichen Siedlungsflächen liegenden Landschaftsteile<br />

sind als „Flächen für die Landwirtschaft“ (im Süden) oder als „Flächen für die<br />

Forstwirtschaft“ (im Osten) dargestellt. Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege<br />

und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft (meist sog. Ausgleichsflächen)<br />

waren 1987 noch nicht im Planungskontext enthalten.<br />

An weiteren Darstellungen sind enthalten<br />

• der Verlauf einer 220-kV Hochspannungsfreileitung von Südwest nach Nordost<br />

• ein Korridor einer Richtfunktrasse (Saarbrücken Sender Europa 1) in West-Ost-<br />

Richtung<br />

• eine im südlichen Gebietsteil geplante Gasversorgungsleitung, sowie<br />

• eine (Bau-) Grenze, an deren östlicher Seite sich Begrünung anschließen soll.<br />

Die Darstellung der beabsichtigten Bodennutzungen im ursprünglichen Flächennutzungsplan<br />

1987 weist im Grundsatz die gleichen städtebaulichen Zielsetzungen für den <strong>Lisdorfer</strong><br />

<strong>Berg</strong> auf, wie sie auch in der vorliegenden Änderung verfolgt werden.<br />

Vorentwurfsfassung zu § 3 (1) + § 4 (1) BauGB Seite 7 von 13<br />

110105_Begruendung_FNP_Änderung_<strong>Lisdorfer</strong>_<strong>Berg</strong>_Vorentwurf.docx

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!