Lisdorfer Berg - Saarlouis
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Kreisstadt <strong>Saarlouis</strong> | Änderung des Flächennutzungsplanes Begründung<br />
Teilabschnitt <strong>Lisdorfer</strong> <strong>Berg</strong> VE - Jan. 2011<br />
Entsprechend der Regelung des § 1 Abs. 4 BauGB ist dem Anpassungsgebot der Bauleitplanung<br />
Rechnung getragen worden. Es wird festgestellt, dass die landesplanerischen<br />
Vorgaben bei der Umsetzung der kommunalen Flächennutzungsplanänderung deckungsgleich<br />
und vollständig in die kommunale Bauleitplanung umgesetzt werden.<br />
3 Darstellungen und Planinhalte im derzeit wirksamen Flächennutzungsplan<br />
Im Flächennutzungsplan wird die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung in Form der<br />
Bodennutzung für das gesamte Gemeindegebiet dargelegt. Im wirksamen Flächennutzungsplan<br />
aus dem Jahr 1987 wurde der Bereich für das Industriegebiet am „<strong>Lisdorfer</strong><br />
<strong>Berg</strong>“ bereits mit der entsprechenden Bodennutzung (Gewerbliche Bauflächen)<br />
versehen. Im Laufe der vergangenen Jahre und der zunehmend konkreter werdenden<br />
Planungen für das Baugebiet sind Abweichungen zwischen den ursprünglichen Flächenausweisungen<br />
und des tatsächlich beabsichtigten Gebietsumfangs (vgl. § 5 Abs. 1 Satz 1<br />
BauGB) entstanden, die nunmehr korrigiert werden sollen. Im FNP 1987 wird darüber<br />
hinaus eine zusätzliche, die Gewerblichen Bauflächen überlagernde Darstellung getroffen,<br />
die die Bezeichnung „Fläche für Großvorhaben“ (Vorgabe aus LEP) trägt und vornehmlich<br />
für Industrieanlagen zur Verfügung stehen soll. Im Südosten des Geltungsbereiches der<br />
Flächennutzungsplanänderung wird ein topographisch tiefer gelegener Landschaftsteil mit<br />
der Darstellung „Fläche für Aufschüttungen“ (Material aus Saarausbau) markiert.<br />
Sämtliche außerhalb der dargestellten gewerblichen Siedlungsflächen liegenden Landschaftsteile<br />
sind als „Flächen für die Landwirtschaft“ (im Süden) oder als „Flächen für die<br />
Forstwirtschaft“ (im Osten) dargestellt. Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege<br />
und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft (meist sog. Ausgleichsflächen)<br />
waren 1987 noch nicht im Planungskontext enthalten.<br />
An weiteren Darstellungen sind enthalten<br />
• der Verlauf einer 220-kV Hochspannungsfreileitung von Südwest nach Nordost<br />
• ein Korridor einer Richtfunktrasse (Saarbrücken Sender Europa 1) in West-Ost-<br />
Richtung<br />
• eine im südlichen Gebietsteil geplante Gasversorgungsleitung, sowie<br />
• eine (Bau-) Grenze, an deren östlicher Seite sich Begrünung anschließen soll.<br />
Die Darstellung der beabsichtigten Bodennutzungen im ursprünglichen Flächennutzungsplan<br />
1987 weist im Grundsatz die gleichen städtebaulichen Zielsetzungen für den <strong>Lisdorfer</strong><br />
<strong>Berg</strong> auf, wie sie auch in der vorliegenden Änderung verfolgt werden.<br />
Vorentwurfsfassung zu § 3 (1) + § 4 (1) BauGB Seite 7 von 13<br />
110105_Begruendung_FNP_Änderung_<strong>Lisdorfer</strong>_<strong>Berg</strong>_Vorentwurf.docx