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Lisdorfer Berg - Saarlouis

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Kreisstadt <strong>Saarlouis</strong> | Änderung des Flächennutzungsplanes Begründung<br />

Teilabschnitt <strong>Lisdorfer</strong> <strong>Berg</strong> VE - Jan. 2011<br />

4 Inhalte und Zielsetzung der Änderungsplanung<br />

4.1 Allgemeine Angaben<br />

Das beplante Gebiet liegt westlich des Saartales im südlichen Teil des Gemeindegebietes<br />

der Stadt <strong>Saarlouis</strong>. Die Flächennutzungsplanänderung umfasst einen Gebietsabschnitt<br />

von rd. 159 ha. Mit Ausnahme der fertig gestellten B 269n wird ein Großteil der Flächenanteile<br />

derzeit noch intensivlandwirtschaftlich genutzt, das Gebiet ist ausgesprochen<br />

strukturarm und wird von großen Ackerflächen dominiert. Gewässer sind keine vorhanden.<br />

Die Geländemorphologie ist mäßig bewegt, der höchste Punkt liegt bei ca. 265 m<br />

ü.NN. im Süden, der niedrigste bei ca. 233 m ü.NN. im Südosten. Die B 269n steigt in<br />

ihrem Verlauf aus dem Saartal zum <strong>Lisdorfer</strong> <strong>Berg</strong> hin stetig an. Im Südwesten schließt<br />

sich das Gewerbe- und Industriegebiet Häsfeld der Nachbargemeinde Überherrn an.<br />

4.2 Bauflächen<br />

Die Darstellung der Gewerblichen Bauflächen gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 1 BauGB erfolgt in<br />

der Flächennutzungsplanänderung deckungsgleich mit der beabsichtigten verbindlichen<br />

Ausweisung der Industriegebiete im Bebauungsplan. Das Parallelverfahren nach § 8 Abs.<br />

3 BauGB ermöglicht es, beide Planinhalte flächenkonform aufeinander abzustimmen. Im<br />

Flächennutzungsplan werden analog der bisherigen Praxis in <strong>Saarlouis</strong> Bauflächen dargestellt,<br />

nicht Baugebiete. Die Differenzierung der möglichen Art der baulichen Nutzung<br />

findet im verbindlichen Bauleitplan statt. Die in der Flächennutzungsplanänderung dargestellten<br />

Gewerblichen Bauflächen haben eine Größenordnung von rd. 104,7 ha.<br />

4.3 Verkehrsflächen<br />

Der Verlauf der B 269n wird anhand der lagerichtigen topographischen Aufnahme und der<br />

zugehörigen Eigentumsflächen als „Flächen für den überörtlichen Verkehr“ gemäß § 5<br />

Abs. 2 Nr. 3 BauGB i.V.m. § 5 Abs. 4 BauGB nachrichtlich gekennzeichnet. Während im<br />

Flächennutzungsplan 1987 eine ehemals vorgesehene Trassierung der Bundesstraße<br />

weiter nördlich enthalten war, wird nunmehr die reale Lage der umgesetzten Neutrassierung<br />

der Bundesstraße abgebildet. Der Flächenanteil beträgt ca. 11,2 ha.<br />

Darüber hinaus werden zwei geplante Anschlussstellen zur Vervollständigung des sog.<br />

„Kleeblatts“ an der B 269n, die über die beiden bereits planfestgestellten Zweige hinausgehen,<br />

als „überörtliche Hauptverkehrszüge“ gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 3 BauGB dargestellt.<br />

4.4 Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung<br />

von Boden, Natur und Landschaft<br />

Die Flächen für Ausgleichsmaßnahmen, die im Bebauungsplangebiet vorgesehen sind,<br />

werden als Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Bo-<br />

Vorentwurfsfassung zu § 3 (1) + § 4 (1) BauGB Seite 8 von 13<br />

110105_Begruendung_FNP_Änderung_<strong>Lisdorfer</strong>_<strong>Berg</strong>_Vorentwurf.docx

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