Lisdorfer Berg - Saarlouis
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Kreisstadt <strong>Saarlouis</strong> | Änderung des Flächennutzungsplanes Begründung<br />
Teilabschnitt <strong>Lisdorfer</strong> <strong>Berg</strong> VE - Jan. 2011<br />
4 Inhalte und Zielsetzung der Änderungsplanung<br />
4.1 Allgemeine Angaben<br />
Das beplante Gebiet liegt westlich des Saartales im südlichen Teil des Gemeindegebietes<br />
der Stadt <strong>Saarlouis</strong>. Die Flächennutzungsplanänderung umfasst einen Gebietsabschnitt<br />
von rd. 159 ha. Mit Ausnahme der fertig gestellten B 269n wird ein Großteil der Flächenanteile<br />
derzeit noch intensivlandwirtschaftlich genutzt, das Gebiet ist ausgesprochen<br />
strukturarm und wird von großen Ackerflächen dominiert. Gewässer sind keine vorhanden.<br />
Die Geländemorphologie ist mäßig bewegt, der höchste Punkt liegt bei ca. 265 m<br />
ü.NN. im Süden, der niedrigste bei ca. 233 m ü.NN. im Südosten. Die B 269n steigt in<br />
ihrem Verlauf aus dem Saartal zum <strong>Lisdorfer</strong> <strong>Berg</strong> hin stetig an. Im Südwesten schließt<br />
sich das Gewerbe- und Industriegebiet Häsfeld der Nachbargemeinde Überherrn an.<br />
4.2 Bauflächen<br />
Die Darstellung der Gewerblichen Bauflächen gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 1 BauGB erfolgt in<br />
der Flächennutzungsplanänderung deckungsgleich mit der beabsichtigten verbindlichen<br />
Ausweisung der Industriegebiete im Bebauungsplan. Das Parallelverfahren nach § 8 Abs.<br />
3 BauGB ermöglicht es, beide Planinhalte flächenkonform aufeinander abzustimmen. Im<br />
Flächennutzungsplan werden analog der bisherigen Praxis in <strong>Saarlouis</strong> Bauflächen dargestellt,<br />
nicht Baugebiete. Die Differenzierung der möglichen Art der baulichen Nutzung<br />
findet im verbindlichen Bauleitplan statt. Die in der Flächennutzungsplanänderung dargestellten<br />
Gewerblichen Bauflächen haben eine Größenordnung von rd. 104,7 ha.<br />
4.3 Verkehrsflächen<br />
Der Verlauf der B 269n wird anhand der lagerichtigen topographischen Aufnahme und der<br />
zugehörigen Eigentumsflächen als „Flächen für den überörtlichen Verkehr“ gemäß § 5<br />
Abs. 2 Nr. 3 BauGB i.V.m. § 5 Abs. 4 BauGB nachrichtlich gekennzeichnet. Während im<br />
Flächennutzungsplan 1987 eine ehemals vorgesehene Trassierung der Bundesstraße<br />
weiter nördlich enthalten war, wird nunmehr die reale Lage der umgesetzten Neutrassierung<br />
der Bundesstraße abgebildet. Der Flächenanteil beträgt ca. 11,2 ha.<br />
Darüber hinaus werden zwei geplante Anschlussstellen zur Vervollständigung des sog.<br />
„Kleeblatts“ an der B 269n, die über die beiden bereits planfestgestellten Zweige hinausgehen,<br />
als „überörtliche Hauptverkehrszüge“ gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 3 BauGB dargestellt.<br />
4.4 Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung<br />
von Boden, Natur und Landschaft<br />
Die Flächen für Ausgleichsmaßnahmen, die im Bebauungsplangebiet vorgesehen sind,<br />
werden als Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Bo-<br />
Vorentwurfsfassung zu § 3 (1) + § 4 (1) BauGB Seite 8 von 13<br />
110105_Begruendung_FNP_Änderung_<strong>Lisdorfer</strong>_<strong>Berg</strong>_Vorentwurf.docx