Lisdorfer Berg - Saarlouis
Lisdorfer Berg - Saarlouis
Lisdorfer Berg - Saarlouis
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
Kreisstadt <strong>Saarlouis</strong> | Änderung des Flächennutzungsplanes Begründung<br />
Teilabschnitt <strong>Lisdorfer</strong> <strong>Berg</strong> VE - Jan. 2011<br />
den, Natur und Landschaft gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 10 BauGB dargestellt. Der Bereich umfasst<br />
den gesamten süd-südöstlichen Teil des Änderungsgebietes sowie westseitig der<br />
B 269n gelegene Abschnitte und weist eine Größenordnung von etwa 41,4 ha auf. Die<br />
genauen Ausführungen und Bezeichnung der landschaftspflegerischen Maßnahmen wird<br />
auf der Ebene des Bebauungsplanes durch einen begleitenden Grünordnungsplan mit<br />
Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung erfolgen, der Flächennutzungsplan sichert diese<br />
Nutzungszuordnung jedoch grundsätzlich ab. Westlich der neuen Bundesstraße sind<br />
Maßnahmen zur landschaftsgerechten Eingrünung des geplanten Industriegebietes vorgesehen.<br />
4.5 Grünflächen<br />
Im nördlichen Teilabschnitt werden Grünflächen (ca. 2,0 ha) dargestellt, die für Maßnahmen<br />
zur landschaftlichen Einbindung des Industriegebietes vorgesehen sind, ferner werden<br />
innenliegende (Rest-) Flächen bei der geplanten Verkehrsanbindung an die<br />
überörtliche B 269n als Grünflächen dargestellt.<br />
4.6 Versorgungsflächen und -Leitungen<br />
Analog der bisherigen Darstellung werden die folgenden, überregional bedeutsamen Versorgungsleitungen<br />
nachrichtlich eingetragen.<br />
1. Hochspannungsleitung der Amprion GmbH mit 220-kV Spannung. Verlauf vom<br />
Kraftwerk Ensdorf nach Südwesten.<br />
2. Gasversorgungsleitung der Creos GmbH als geplante Lage, da der bisherige Verlauf<br />
im Zuge der Realisierung des Industriegebietes infolge von Geländemodellierung,<br />
Erschließungsanlagen und Nichtüberbaubarkeit der Leitung verändert<br />
werden muss. [Hinweis: Der im FNP 1987 dargestellte Verlauf entspricht nicht der<br />
tatsächlichen Leitungslage]<br />
4.7 Flächen für die Abwasserbeseitigung<br />
Zur Zwischenspeicherung und gepufferten Ableitung des Niederschlagswassers aus dem<br />
„Industriegebiet <strong>Lisdorfer</strong> <strong>Berg</strong>“ sind Regenrückhaltebecken vorgesehen, wovon zwei lage-<br />
und größenmäßig soweit konkretisiert sind, dass sie eine Darstellung nach § 5 Abs. 2<br />
Nr. 4 BauGB hinreichend rechtfertigen. Beide oberirdische Becken liegen in von Verkehrswegen<br />
umschlossenen Bereichen an den Auf- und Abfahrtschleifen zur B 269n.<br />
4.8 Gebiete mit wasserrechtlichen Festsetzungen<br />
Die zum Teil aus dem LEP herrührende Belange des Grundwasserschutzes (s. Kap. 2.2)<br />
als auch solche durch rechtsverbindlich festgesetzte Trinkwasserschutzgebiete werden in<br />
Form von nachrichtlich übernommenen (Abgrenzung aus dem Schutzgebietskataster des<br />
Vorentwurfsfassung zu § 3 (1) + § 4 (1) BauGB Seite 9 von 13<br />
110105_Begruendung_FNP_Änderung_<strong>Lisdorfer</strong>_<strong>Berg</strong>_Vorentwurf.docx