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Lisdorfer Berg - Saarlouis

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Kreisstadt <strong>Saarlouis</strong> | Änderung des Flächennutzungsplanes Begründung<br />

Teilabschnitt <strong>Lisdorfer</strong> <strong>Berg</strong> VE - Jan. 2011<br />

den, Natur und Landschaft gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 10 BauGB dargestellt. Der Bereich umfasst<br />

den gesamten süd-südöstlichen Teil des Änderungsgebietes sowie westseitig der<br />

B 269n gelegene Abschnitte und weist eine Größenordnung von etwa 41,4 ha auf. Die<br />

genauen Ausführungen und Bezeichnung der landschaftspflegerischen Maßnahmen wird<br />

auf der Ebene des Bebauungsplanes durch einen begleitenden Grünordnungsplan mit<br />

Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung erfolgen, der Flächennutzungsplan sichert diese<br />

Nutzungszuordnung jedoch grundsätzlich ab. Westlich der neuen Bundesstraße sind<br />

Maßnahmen zur landschaftsgerechten Eingrünung des geplanten Industriegebietes vorgesehen.<br />

4.5 Grünflächen<br />

Im nördlichen Teilabschnitt werden Grünflächen (ca. 2,0 ha) dargestellt, die für Maßnahmen<br />

zur landschaftlichen Einbindung des Industriegebietes vorgesehen sind, ferner werden<br />

innenliegende (Rest-) Flächen bei der geplanten Verkehrsanbindung an die<br />

überörtliche B 269n als Grünflächen dargestellt.<br />

4.6 Versorgungsflächen und -Leitungen<br />

Analog der bisherigen Darstellung werden die folgenden, überregional bedeutsamen Versorgungsleitungen<br />

nachrichtlich eingetragen.<br />

1. Hochspannungsleitung der Amprion GmbH mit 220-kV Spannung. Verlauf vom<br />

Kraftwerk Ensdorf nach Südwesten.<br />

2. Gasversorgungsleitung der Creos GmbH als geplante Lage, da der bisherige Verlauf<br />

im Zuge der Realisierung des Industriegebietes infolge von Geländemodellierung,<br />

Erschließungsanlagen und Nichtüberbaubarkeit der Leitung verändert<br />

werden muss. [Hinweis: Der im FNP 1987 dargestellte Verlauf entspricht nicht der<br />

tatsächlichen Leitungslage]<br />

4.7 Flächen für die Abwasserbeseitigung<br />

Zur Zwischenspeicherung und gepufferten Ableitung des Niederschlagswassers aus dem<br />

„Industriegebiet <strong>Lisdorfer</strong> <strong>Berg</strong>“ sind Regenrückhaltebecken vorgesehen, wovon zwei lage-<br />

und größenmäßig soweit konkretisiert sind, dass sie eine Darstellung nach § 5 Abs. 2<br />

Nr. 4 BauGB hinreichend rechtfertigen. Beide oberirdische Becken liegen in von Verkehrswegen<br />

umschlossenen Bereichen an den Auf- und Abfahrtschleifen zur B 269n.<br />

4.8 Gebiete mit wasserrechtlichen Festsetzungen<br />

Die zum Teil aus dem LEP herrührende Belange des Grundwasserschutzes (s. Kap. 2.2)<br />

als auch solche durch rechtsverbindlich festgesetzte Trinkwasserschutzgebiete werden in<br />

Form von nachrichtlich übernommenen (Abgrenzung aus dem Schutzgebietskataster des<br />

Vorentwurfsfassung zu § 3 (1) + § 4 (1) BauGB Seite 9 von 13<br />

110105_Begruendung_FNP_Änderung_<strong>Lisdorfer</strong>_<strong>Berg</strong>_Vorentwurf.docx

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