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Lisdorfer Berg - Saarlouis

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Kreisstadt <strong>Saarlouis</strong> | Änderung des Flächennutzungsplanes Begründung<br />

Teilabschnitt <strong>Lisdorfer</strong> <strong>Berg</strong> VE - Jan. 2011<br />

1 Einleitung<br />

TEIL A. BEGRÜNDUNG<br />

1.1 Grundlagen zur Entwicklung des Industriegebietes <strong>Lisdorfer</strong> <strong>Berg</strong><br />

Bereits bei der Aufstellung des Flächennutzungsplanes 1987 war für den Bereich auf dem<br />

„<strong>Lisdorfer</strong> <strong>Berg</strong>“ eine große Industrie- und Gewerbefläche vorgesehen. Die Entwicklung<br />

eines großflächigen Gewerbe- und Industriegebietes auf dem „<strong>Lisdorfer</strong> <strong>Berg</strong>“ ist bauplanungsrechtlich<br />

durch die Stadt <strong>Saarlouis</strong> demnach seit über 30 Jahren Ziel der Stadtentwicklung.<br />

Vor dem Hintergrund der gültigen Landesentwicklungspläne (2004/06) des<br />

Saarlandes sowie des von der Landesregierung beschlossenen Masterplan zur Entwicklung<br />

von großen, zusammenhängenden Industrieflächen im Saarland (2007) bekam<br />

die Umsetzung des Standortes auf dem „<strong>Lisdorfer</strong> <strong>Berg</strong>“ eine neue Dynamik. Als maßgebende<br />

Voraussetzung gilt, dass mit der B 269n (n=neu / Ausbauteilstück von Anschlussstelle<br />

Lisdorf an der A 620 bis Landesgrenze bei Überherrn) der Planungsraum <strong>Lisdorfer</strong><br />

<strong>Berg</strong> über eine leistungsfähige und auf die Planungsabsichten abgestimmte Anbindung an<br />

das überregionale Fernstraßennetz verfügt.<br />

In den Jahren 2009 - 2010 wurde eine Rahmenplanung 1 für das Gesamtgebiet entwickelt,<br />

die sich mit den Strukturen, Nutzungen sowie den städtebaulichen Rahmenbedingungen<br />

befasste sowie die technische Umsetzbarkeit des Projektes beurteilte. Darauf aufbauend<br />

hat der Stadtrat der Kreisstadt <strong>Saarlouis</strong> im April 2010 den Aufstellungsbeschluss gemäß<br />

§ 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB 2 ) für einen Bebauungsplan gefasst, in welchem die<br />

Teilbereiche des Rahmenplangebietes östlich der neuen Bundesstraße 269 mit Baurecht<br />

versehen werden sollen. Dabei wird davon ausgegangen, dass die Konzeption des Rahmenplans<br />

im Hinblick auf Umfang und Ausdehnung der Flächenzuordnungen, der Maßnahmen<br />

für Natur und Landschaft sowie der erschließungstechnischen Grundlagen in<br />

verbindliches Planungsrecht umgesetzt wird.<br />

1<br />

Rahmenplanung Industriegebiet <strong>Lisdorfer</strong> <strong>Berg</strong>, AS&P - Albert Speer und Partner GmbH,<br />

Frankfurt am Main, April 2010<br />

2<br />

Baugesetzbuch Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom<br />

23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Art. 4 des Gesetzes vom 31.7.2009 (BGBl.<br />

I S. 2585)<br />

Vorentwurfsfassung zu § 3 (1) + § 4 (1) BauGB Seite 4 von 13<br />

110105_Begruendung_FNP_Änderung_<strong>Lisdorfer</strong>_<strong>Berg</strong>_Vorentwurf.docx

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