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Lisdorfer Berg - Saarlouis

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Kreisstadt <strong>Saarlouis</strong> | Änderung des Flächennutzungsplanes Begründung<br />

Teilabschnitt <strong>Lisdorfer</strong> <strong>Berg</strong> VE - Jan. 2011<br />

1.2 Anlass der Flächennutzungsplanänderung<br />

Der wirksame Flächennutzungsplan 1987 sieht zwar für weite Teile des Plangebietes gewerbliche<br />

Bauflächen vor, welche im Westen und Süden von Flächen für die Landwirtschaft<br />

umgeben werden, im Osten von Waldflächen (Bestand und Planungsziel). Eine<br />

hinreichende „Entwicklung“ des Bebauungsplanes in Anwendung des § 8 Abs. 2 BauGB<br />

aus dem wirksamen Flächennutzungsplan ist jedoch nicht gegeben, die vorgesehenen<br />

Bauflächen im Bebauungsplan weichen von den Darstellungen des FNP stark ab, ferner<br />

werden die hier noch dargestellten Flächen für die Landwirtschaft nunmehr, wegen der<br />

zwischenzeitlich durchgeführten Novellierungen im Naturschutz- und Bauplanungsrecht,<br />

für Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur<br />

und Landschaft in Anspruch genommen. Dem Entwicklungsgebot kann demnach nicht<br />

hinreichend Rechnung getragen werden, eine Änderung des Flächennutzungsplanes im<br />

Teilgebiet „<strong>Lisdorfer</strong> <strong>Berg</strong>“ ist planungsrechtlich erforderlich.<br />

1.3 Verfahren<br />

Die Flächennutzungsplanänderung wird in einem Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3<br />

BauGB zum o.g. Bebauungsplanverfahren „Industriegebiet <strong>Lisdorfer</strong> <strong>Berg</strong>“ durchgeführt.<br />

2 Planungsgrundlagen<br />

2.1 Landesplanerische Vorgaben / LEP „Siedlung“ (2006)<br />

Der Landesentwicklungsplan (LEP) „Siedlung“ stuft<br />

die Kreisstadt <strong>Saarlouis</strong> in die Kernzone des Verdichtungsraumes<br />

ein. Die Stadt wird als Mittelzentrum<br />

inklusive eines mittelzentralen Verflechtungsbereiches<br />

eingeordnet.<br />

Von der Landeshauptstadt Saarbrücken ausgehend<br />

verlaufen großräumige Entwicklungsachsen,<br />

wobei das Siedlungs- und Verkehrsband im Saartal<br />

eine „Siedlungsachse 1. Ordnung“ bildet, auf<br />

der auch <strong>Saarlouis</strong> liegt.<br />

← Ausschnitt LEP Siedlung: Die Entwicklungsachsen<br />

Vorentwurfsfassung zu § 3 (1) + § 4 (1) BauGB Seite 5 von 13<br />

110105_Begruendung_FNP_Änderung_<strong>Lisdorfer</strong>_<strong>Berg</strong>_Vorentwurf.docx

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