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Förderfähige Ausgaben im Rahmen der Förderung aus dem ...

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Regeln für die För<strong>der</strong>fähigkeit <strong>der</strong> <strong>Ausgaben</strong> und Kosten, ESF, FZR 2007 – 2013<br />

2.6. Nachrangigkeit (Artikel 9 und 15 <strong>der</strong> Allgemeinen Verordnung)<br />

Es dürfen nur <strong>Ausgaben</strong> finanziert werden, die außerhalb gesetzlich vorgeschriebener Aufgaben,<br />

Pflichtaufgaben sowie bestehen<strong>der</strong> nationaler För<strong>der</strong>möglichkeiten entstehen. Die Finanzierung<br />

erfolgt nachrangig zu gleichartiger nationaler Finanzierung (Bundes-, Landesmittel). EU-<br />

För<strong>der</strong>möglichkeiten sind ebenfalls vorrangig zu nutzen.<br />

2.7. Beteiligung des ESF<br />

Gemäß Art. 53 Abs. 1 Buchst. a) erfolgt die Berechnung <strong>der</strong> ESF-Beteiligung <strong>im</strong> Verhältnis zu den<br />

för<strong>der</strong>fähigen Gesamt<strong>aus</strong>gaben einschließlich öffentlicher und privater <strong>Ausgaben</strong>.<br />

Als Kofinanzierung kommen in Betracht<br />

a) finanzielle Leistungen<br />

b) Sachleistungen<br />

3. Allgemeine Festlegungen<br />

3.1. Beteiligung nach EFRE-Vorgaben<br />

Gemäß Artikel 34 Abs. 2 <strong>der</strong> Allgemeinen Verordnung sowie <strong>dem</strong> Operationellen Programm,<br />

Glie<strong>der</strong>ungspunkt 4.2 können in Höhe von bis zu 10% <strong>der</strong> Gemeinschaftsbeteiligung für jede Prio-<br />

ritätsachse Aktionen finanziert werden, die in den Interventionsbereich des EFRE fallen, sofern sie<br />

für den ordnungsgemäßen Ablauf des Vorhabens erfor<strong>der</strong>lich sind und mit ihm in direktem Zu-<br />

sammenhang stehen.<br />

3.2. Unterauftragnehmer und Trägerverbund<br />

Auf Nr. 3 <strong>der</strong> ANBest-P (Anlage 2 zur VwV zu § 44 SäHO) sowie die speziellen Regelungen in<br />

den jeweiligen Richtlinien / Verwaltungsvorschriften wird hingewiesen.<br />

Bei Projektför<strong>der</strong>ung sind Anträge <strong>aus</strong> Gründen <strong>der</strong> Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit grundsätz-<br />

lich von den Trägern zu stellen, die die Durchführung <strong>der</strong> Projekte selbst übernehmen.<br />

Bei Projekten, die von mehreren Trägern gemeinsam durchgeführt werden sollen, ist ein Träger-<br />

verbund zu vereinbaren. Einer <strong>der</strong> Träger muss gegenüber <strong>der</strong> Bewilligungsstelle als Bevollmäch-<br />

tigter auftreten und die Zuwendung an die Partner weiterleiten. Die Personal- und Sach<strong>aus</strong>ga-<br />

ben/-kosten sind jedoch für jeden Träger des Trägerverbundes als Unterantrag geson<strong>der</strong>t darzu-<br />

stellen.<br />

Fassung vom 01.02.2012 13

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