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Förderfähige Ausgaben im Rahmen der Förderung aus dem ...

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Regeln für die För<strong>der</strong>fähigkeit <strong>der</strong> <strong>Ausgaben</strong> und Kosten, ESF, FZR 2007 – 2013<br />

Renovierungen und kleinere Umbauten:<br />

- <strong>Ausgaben</strong> für die notwendige Gestaltung vorhandener Räumlichkeiten (Tapeten, Farben<br />

und an<strong>der</strong>es Verbrauchsmaterial, Arbeitsleistungen Dritter), nicht jedoch <strong>Ausgaben</strong> für da-<br />

zu erfor<strong>der</strong>liche Werkzeuge, die keine Ausstattungsinvestitionen nach Nr. 1 sind<br />

- <strong>Ausgaben</strong> für kleinere Umbauten (Material und Arbeitsleistungen Dritter) sind nur dann för-<br />

<strong>der</strong>fähig, wenn sie in direktem Zusammenhang mit <strong>der</strong> notwendigen Renovierung <strong>der</strong><br />

Räumlichkeit stehen (nicht umgekehrt!) und angemessen sind (z. B. kleinere Abbruch- und<br />

Entsorgungsleistungen, geringfügige Installationsarbeiten, Errichtung von einfachen<br />

Trennwänden einschließlich darin enthaltener Öffnungselemente).<br />

- Bei Vorhaben, an denen Menschen mit Behin<strong>der</strong>ungen teilnehmen o<strong>der</strong> die von diesen<br />

durchgeführt werden, sind kleinere Umbauten zur Schaffung <strong>der</strong> Barrierefreiheit (insbeson-<br />

<strong>der</strong>e <strong>der</strong> rollstuhlgerechte Zugang zu Räumen, Anpassung <strong>der</strong> Sanitär- und Elektroinstalla-<br />

tion) auch unabhängig von Renovierungen för<strong>der</strong>fähig. Hier aufgeführte Leistungen für<br />

Menschen mit Behin<strong>der</strong>ungen sind nachrangig gegenüber Ansprüchen nach nationalem<br />

Recht, insbeson<strong>der</strong>e SGB IX.<br />

<strong>Ausgaben</strong> für Baumaßnahmen, die einer Sanierung <strong>der</strong> Räumlichkeiten gleichkommen, insbe-<br />

son<strong>der</strong>e die vollständige Neuinstallation von Heizungs-, Sanitär- und Elektroeinrichtungen, Au-<br />

ßenfenstern – und Türen sowie Maßnahmen für zusätzlichen Wärme- und Schallschutz sind von<br />

<strong>der</strong> För<strong>der</strong>ung <strong>aus</strong>geschlossen.<br />

2.7. Verbrauchsmaterial und Ausstattungsinvestitionen, die vor <strong>dem</strong> Bewilligungszeitraum<br />

angeschafft worden sind, als Sachleistungen<br />

Verbrauchsmaterial gemäß Teil II, Nr. 2.2. und Ausstattungsinvestitionen gemäß Teil II Nr. 2.6.,<br />

die vor <strong>dem</strong> Bewilligungszeitraum angeschafft worden sind, können als Eigenmittel in Form von<br />

Sachleistungen berücksichtigt werden, wenn<br />

- kein vorzeitiger Vorhabensbeginn i. S. v. Nr. 13 VwV zu § 44 SäHO vorliegt und<br />

- <strong>der</strong>en Wert nach den Bewertungsvorschriften ermittelt worden ist und<br />

- keine För<strong>der</strong>ung o<strong>der</strong> an<strong>der</strong>weitige Finanzierung durch Dritte erfolgte o<strong>der</strong> erfolgen wird.<br />

Hinweise zur Nachweisführung:<br />

Die Einhaltung dieser Anfor<strong>der</strong>ungen ist vom Zuwendungsempfänger pl<strong>aus</strong>ibel und für Dritte<br />

nachvollziehbar zu dokumentieren. Dazu sind insbeson<strong>der</strong>e die Buchführungsunterlagen (bspw.<br />

Materialentnahmescheine) heranzuziehen.<br />

Fassung vom 01.02.2012 39

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