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Förderfähige Ausgaben im Rahmen der Förderung aus dem ...

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Regeln für die För<strong>der</strong>fähigkeit <strong>der</strong> <strong>Ausgaben</strong> und Kosten, ESF, FZR 2007 – 2013<br />

Verkehrs / ÖPNV (bspw. mittels Internet<strong>aus</strong>druck, Preislisten, Informationsblätter etc.)<br />

(3) Quittung des Teilnehmers über den Erhalt des Betrages o<strong>der</strong> analoge Nachweisführung<br />

z.B. Konto<strong>aus</strong>zug des Zuwendungsempfängers, <strong>aus</strong> <strong>dem</strong> <strong>der</strong> Geldfluss an den Teilneh-<br />

mer nachvollziehbar ist (Name, Kontonummer des Teilnehmers, Datum <strong>der</strong> Abbuchung)<br />

sowie eindeutige Zuordnung zum Vorhaben<br />

(4) Beleg zur Ermittlung <strong>der</strong> Fahrt<strong>aus</strong>gaben mit folgenden Bestandteilen, die durch den Zu-<br />

wendungsempfänger zu ermitteln und zusammengefasst zu dokumentieren sind:<br />

(4a) Wohnort des Teilnehmers<br />

(4b) Standort des durchgeführten Vorhabens<br />

(4c) Anwesenheitstage des Teilnehmers (entsprechend Klassenbuch/ Anwesenheitsliste<br />

<strong>der</strong> Teilnehmer)<br />

(4d) Ermittlung <strong>der</strong> Höhe <strong>der</strong> erfor<strong>der</strong>lichen Fahrt<strong>aus</strong>gaben gemäß Tarif des öffentlichen<br />

Verkehrs / ÖPNV zwischen Wohnort des Teilnehmers und Standort des Vorhabens<br />

unter Nutzung <strong>der</strong> wirtschaftlichsten Variante,<br />

o<strong>der</strong>, sofern Verbindung mit öffentlichen Verkehr / ÖPNV nicht vorhanden:<br />

(4e) Ermittlung <strong>der</strong> erfor<strong>der</strong>lichen Fahrt<strong>aus</strong>gaben mittels <strong>dem</strong> unter Nr. 4.3 a) genannten<br />

Betrag je Kilometer Entfernung zwischen Wohnort des Teilnehmers und Standort<br />

des durchgeführten Vorhabens, sowohl für Hin- als auch für Rückfahrt<br />

Alternative 2 – Einzelbelegnachweis (nur in begründeten Fällen):<br />

Als begründeter Fall gilt insbeson<strong>der</strong>e die För<strong>der</strong>ung nach <strong>dem</strong> SächsRKG.<br />

Der Zuwendungsempfänger hat hinsichtlich <strong>der</strong> Fahrtkosten folgende Nachweise vorzuhalten be-<br />

ziehungsweise einzureichen:<br />

(1) Teilnehmervertrag (siehe oben, wie Alternative 1)<br />

(2) Beleg zur Ermittlung <strong>der</strong> Fahrt<strong>aus</strong>gaben (siehe oben Nrn. (4a) bis (4d))<br />

(3) bei Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel: Einzelnachweise <strong>im</strong> Original<br />

(4) bei Nutzung des privaten PKW: Erklärung mit den für die Nachweisführung und Ermittlung<br />

des Betrages erfor<strong>der</strong>lichen Angaben (u. a. Entfernung Wohnort-Standort)<br />

(5) Quittung des Teilnehmers über den Erhalt des Betrages o<strong>der</strong> analoge Nachweisführung<br />

z.B. Konto<strong>aus</strong>zug des Zuwendungsempfängers, <strong>aus</strong> <strong>dem</strong> <strong>der</strong> Geldfluss an den Teilnehmer<br />

nachvollziehbar ist (Name, Kontonummer des Teilnehmers, Datum <strong>der</strong> Abbuchung)<br />

sowie eindeutige Zuordnung zum Vorhaben<br />

bei För<strong>der</strong>ung nach <strong>dem</strong> SächsRKG in <strong>der</strong> jeweils geltenden Fassung darüber hin<strong>aus</strong>:<br />

(6) Nachweise entsprechend den Anfor<strong>der</strong>ungen des SächsRKG und <strong>der</strong> VwV-SächsRKG in<br />

<strong>der</strong> jeweils geltenden Fassung<br />

Fassung vom 01.02.2012 49

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