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Förderfähige Ausgaben im Rahmen der Förderung aus dem ...

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Regeln für die För<strong>der</strong>fähigkeit <strong>der</strong> <strong>Ausgaben</strong> und Kosten, ESF, FZR 2007 – 2013<br />

2.1.2. Verfahren betreffend das öffentliche Auftragswesen<br />

In Einzelfällen kann statt <strong>der</strong> Gewährung einer Zuwendung die Finanzierung von Dienstleistungs-<br />

vereinbarungen erfolgen, wenn die Vorhaben <strong>im</strong> <strong>Rahmen</strong> <strong>der</strong> Verfahren betreffend das öffentliche<br />

Auftragswesen durchgeführt werden.<br />

2.2. För<strong>der</strong>ung / Finanzierung von tatsächlich getätigten <strong>Ausgaben</strong><br />

Eine Beteiligung des ESF und komplementärer Landesmittel an <strong>der</strong> För<strong>der</strong>ung bzw. Finanzierung<br />

erfolgt nur für tatsächlich getätigte <strong>Ausgaben</strong>, die zwischen <strong>dem</strong> Tag <strong>der</strong> Veröffentlichung <strong>der</strong> je-<br />

weiligen För<strong>der</strong>richtlinie bzw. <strong>dem</strong> in den För<strong>der</strong>richtlinien angegebenen För<strong>der</strong>beginn, frühestens<br />

ab 01.01.2007 und <strong>dem</strong> 31. Dezember 2015 tatsächlich getätigt wurden.<br />

a) Zuschüsse / Zuweisungen<br />

<strong>Ausgaben</strong> sind tatsächlich getätigt, wenn<br />

- die Ver<strong>aus</strong>gabung durch den Zuwendungsempfänger erfolgt ist und<br />

- <strong>der</strong> Zuwendungsempfänger dies <strong>im</strong> <strong>Rahmen</strong> <strong>der</strong> Auszahlungsanträge o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Zwischen-/<br />

Verwendungsnachweise erklärt hat und<br />

- die Auszahlung an den Zuwendungsempfänger für diese erklärten tatsächlich getätigten<br />

<strong>Ausgaben</strong> durch die Bewilligungsstelle erfolgt ist.<br />

Sachleistungen und Abschreibungskosten werden wie tatsächlich getätigte <strong>Ausgaben</strong> behandelt,<br />

sofern<br />

- diese Regeln <strong>der</strong>en För<strong>der</strong>fähigkeit vorsehen und<br />

- <strong>der</strong>en Betrag durch Buchungsbelege nachgewiesen wird, die gleichwertig mit Rechnungen<br />

sind.<br />

Bei Sachleistungen darf die Kofinanzierung <strong>aus</strong> Mitteln <strong>der</strong> EU nicht größer sein, als die Differenz<br />

von för<strong>der</strong>fähigen Gesamt<strong>aus</strong>gaben und Sachleistungen.<br />

b) Darlehen<br />

Für Finanzierungsinstrumente <strong>im</strong> Sinne von Art. 44 <strong>der</strong> Allgemeinen Verordnung gilt, dass die<br />

<strong>Ausgaben</strong>erklärung gegenüber <strong>der</strong> EU die mit <strong>der</strong> Errichtung <strong>der</strong> Fonds o<strong>der</strong> den Beiträgen hierzu<br />

zusammenhängenden Gesamt<strong>aus</strong>gaben enthält. Be<strong>im</strong> teilweisen o<strong>der</strong> endgültigen Abschluss des<br />

Operationellen Programms sind die zuschussfähigen <strong>Ausgaben</strong> <strong>der</strong> Gesamtbetrag aller <strong>aus</strong> <strong>dem</strong><br />

Fonds geleisteten Zahlungen für Investitionen in Unternehmen und <strong>der</strong> zuschussfähigen Verwal-<br />

tungskosten.<br />

Fassung vom 01.02.2012 9

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