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Förderfähige Ausgaben im Rahmen der Förderung aus dem ...

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Fahrt<strong>aus</strong>gaben<br />

Regeln für die För<strong>der</strong>fähigkeit <strong>der</strong> <strong>Ausgaben</strong> und Kosten, ESF, FZR 2007 – 2013<br />

Der tägliche Arbeitsweg des Personals vom Wohnort zum Arbeitsort wird nicht berücksichtigt.<br />

För<strong>der</strong>fähig sind die Fahrt<strong>aus</strong>gaben für Reisen mit öffentlichen Verkehrsmitteln.<br />

Alternativ ist die Anerkennung von Fahrt<strong>aus</strong>gaben für die Nutzung von PKW bis zur Höhe von<br />

gegenwärtig 25 Cent pro Kilometer gefahrene Strecke möglich (Höhe in Anlehnung an die<br />

Höchstsätze des jeweils geltenden Sächsischen Reisekostengesetzes). Für Zuwendungsempfän-<br />

ger, die <strong>dem</strong> Besserstellungsverbot (siehe Teil II, Nr. 1.1.1. a)) unterliegen, wird <strong>der</strong> Höchstsatz<br />

nur erstattet, wenn für die Nutzung eines privaten PKW triftige Gründe <strong>im</strong> Sinne des Sächsischen<br />

Reisekostengesetzes vorliegen.<br />

Alternativ sind in begründeten Einzelfällen die tatsächlich getätigten <strong>Ausgaben</strong> für das Dienstfahr-<br />

zeug för<strong>der</strong>fähig und in den einzelnen Positionen des Finanzierungsplanes geson<strong>der</strong>t aufzuführen<br />

(siehe auch Nr. 2.4.3.).<br />

Für öffentliche Bedienstete, für die reisekostenrechtliche Regelungen gelten, sind diese unmittel-<br />

bar anzuwenden.<br />

Übernachtungs<strong>aus</strong>gaben und Tagegeld<br />

Kalkulationsgrundlage für Übernachtungs<strong>aus</strong>gaben und Tagegel<strong>der</strong> für eigenes Personal und<br />

Fremdpersonal ist das Sächsische Reisekostengesetz in <strong>der</strong> jeweils geltenden Fassung.<br />

Für öffentliche Bedienstete, für die reisekostenrechtliche Regelungen gelten, sind diese unmittel-<br />

bar anzuwenden.<br />

Hinweise zur Nachweisführung:<br />

Alle Unterlagen sind be<strong>im</strong> Zuwendungsempfänger, bei Vorhaben <strong>im</strong> <strong>Rahmen</strong> des „Ausbildungs-<br />

platzprogramms Ost“ und entsprechen<strong>der</strong> Landesergänzungsprogramme auch bei den Unterauf-<br />

tragnehmern (sofern keine För<strong>der</strong>ung über P<strong>aus</strong>chalen erfolgt) vorzuhalten und bei Prüfungen<br />

vorzulegen bzw. einzureichen.<br />

Fallen bei Reisen <strong>Ausgaben</strong> (Fahrt<strong>aus</strong>gaben, Übernachtungs<strong>aus</strong>gaben, Tagegel<strong>der</strong>) an, sind<br />

durch den Zuwendungsempfänger Reisekostenabrechnungen zu erstellen. Die Reisekostenab-<br />

rechnungen müssen alle relevanten Angaben enthalten, wie<br />

- Zuordnung zum Vorhaben durch Angabe des Grundes <strong>der</strong> Reise und <strong>der</strong> ESF-<br />

Vorhabensnummer,<br />

- Fahrt<strong>aus</strong>gaben auf Basis von Einzelbelegen bzw. nachgewiesenen gefahrenen Kilometern<br />

(siehe Ausführungen unten), das benutzte Beför<strong>der</strong>ungsmittel ist zu benennen,<br />

- Dauer <strong>der</strong> Reise und hierfür gezahltes Tagegeld,<br />

Fassung vom 01.02.2012 27

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