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Förderfähige Ausgaben im Rahmen der Förderung aus dem ...

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Regeln für die För<strong>der</strong>fähigkeit <strong>der</strong> <strong>Ausgaben</strong> und Kosten, ESF, FZR 2007 – 2013<br />

3.6. Inanspruchnahme von Skonti, Boni, Rabatten<br />

Der Antragsteller wird aktenkundig darüber informiert, dass angebotene Boni o<strong>der</strong> Rabatte bei<br />

Lieferungen und Leistungen in Anspruch zu nehmen sind. Wurden Boni o<strong>der</strong> Rabatte in Anspruch<br />

genommen, muss die Abrechnung entsprechend <strong>der</strong> tatsächlichen Ver<strong>aus</strong>gabung erfolgen. Bei<br />

Nichtinanspruchnahme von angebotenen Boni o<strong>der</strong> Rabatten ohne nachvollziehbare Begründung<br />

ist die Zuwendung entsprechend zu kürzen.<br />

Skonti sind bei <strong>der</strong> Abrechnung von den zuwendungsfähigen <strong>Ausgaben</strong> abzuziehen, soweit diese<br />

durch den Zuwendungsempfänger tatsächlich in Anspruch genommen wurden. Diese Regelung<br />

ist bis zum 31. Dezember 2013 anwendbar (Ziffer XVII. Nr. 3 <strong>der</strong> Verwaltungsvorschrift zur Ände-<br />

rung <strong>der</strong> Verwaltungsvorschriften des SMF zur SäHO vom 2. September 2011, SächsABl. Nr. 39,<br />

S. 1328 ff.).<br />

3.7. Eigenmittel<br />

Eigenmittel müssen för<strong>der</strong>fähige <strong>Ausgaben</strong> gemäß diesen Regeln darstellen. Eigenmittel sind in<br />

<strong>der</strong> Regel als finanzielle Leistungen zu erbringen. Gegebenenfalls können auch Sachleistungen<br />

als Eigenmittel herangezogen werden.<br />

Sachleistungen können unter an<strong>der</strong>em sein:<br />

a) Verbrauchsmaterial o<strong>der</strong> Ausstattungsinvestitionen, die vor <strong>dem</strong> Bewilligungszeitraumes<br />

angeschafft o<strong>der</strong> getätigt worden sind, siehe Teil II, Nr. 2.7.<br />

b) Berufliche Tätigkeiten vor <strong>dem</strong> Bewilligungszeitraum, siehe Teil II, Nr. 1.1.1.d)<br />

Soweit projektbezogene Einnahmen (z. B. Teilnehmergebühren) als Eigenmittel zu den för<strong>der</strong>fä-<br />

higen <strong>Ausgaben</strong> <strong>aus</strong>gewiesen werden sollen, sind zwingend die Vorgaben <strong>der</strong> Nrn. 1.2 und 2<br />

ANBest-P zu beachten. Von den ANBest-P abweichende Regelungen müssen deshalb zunächst<br />

geson<strong>der</strong>t in <strong>der</strong> jeweiligen Richtlinie getroffen werden und sind vorab mit <strong>dem</strong> SMF abzust<strong>im</strong>-<br />

men.<br />

Fassung vom 01.02.2012 15

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