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Förderfähige Ausgaben im Rahmen der Förderung aus dem ...

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Regeln für die För<strong>der</strong>fähigkeit <strong>der</strong> <strong>Ausgaben</strong> und Kosten, ESF, FZR 2007 – 2013<br />

d) <strong>Ausgaben</strong> / Kosten für eigene Schulungsräume<br />

<strong>Ausgaben</strong> / Kosten für eigene Schulungsräume werden nur in Höhe <strong>der</strong> tatsächlichen <strong>Ausgaben</strong><br />

und Kosten in Höhe des Abschreibungsäquivalents geför<strong>der</strong>t. Dabei ist zu beachten, dass Ab-<br />

schreibungen nur linear gemäß Einkommenssteuergesetz und nur in <strong>dem</strong> Maße, in <strong>dem</strong> <strong>der</strong> Er-<br />

werb des Wirtschaftsgutes nicht unter Nutzung öffentlicher Zuschüsse finanziert worden ist, ermit-<br />

telt werden dürfen. <strong>Ausgaben</strong> bzw. Kosten (AfA + Neben<strong>aus</strong>gaben) für die Nutzung eigener<br />

Räumlichkeiten sind max<strong>im</strong>al in Höhe <strong>der</strong> ortsüblichen Mieten för<strong>der</strong>fähig.<br />

2.6. Investive För<strong>der</strong>ung nach Artikel 34 Abs. 2 Verordnung (EG) Nr. 1083/2006<br />

Entsprechend den Festlegungen <strong>im</strong> Operationellen Programm des Freistaates Sachsen für den<br />

ESF in <strong>der</strong> För<strong>der</strong>periode 2007 bis 2013 können gemäß den Vorgaben des Artikel 34 Abs. 2 Ver-<br />

ordnung (EG) Nr. 1083/2006 <strong>im</strong> <strong>Rahmen</strong> <strong>der</strong> Prioritätsachsen A, B, C, und E des ESF ergänzend<br />

und in Höhe von bis zu 10% des Gemeinschaftsbeitrages für jede dieser Prioritätsachsen Ausstat-<br />

tungsinvestitionen sowie Renovierungen und kleinere Umbauten finanziert werden, die eigentlich<br />

in den Interventionsbereich des EFRE fallen. Für Vorhaben, die unter Artikel 3, Abs. 1, Buchsta-<br />

be c, Ziffer i <strong>der</strong> Verordnung (EG) Nr. 1081/2006 fallen, kann <strong>der</strong> zulässige Finanzierungsbeitrag<br />

auf 15% <strong>der</strong> Gemeinschaftsbeteiligung erhöht werden. Diese Mittel sind jeweils Bestandteil <strong>der</strong><br />

Gesamtfinanzierung (EU-Anteil) des Vorhabens.<br />

<strong>Ausgaben</strong> für investive För<strong>der</strong>ung sind bei den Kooperationspartnern / Unterauftragnehmern <strong>im</strong><br />

<strong>Rahmen</strong> des „Ausbildungsplatzprogramms Ost“ und entsprechen<strong>der</strong> Landesergänzungspro-<br />

gramme nicht för<strong>der</strong>fähig.<br />

Es sind folgende Grundsätze bei <strong>der</strong> Prüfung von investiven <strong>Ausgaben</strong> über den ESF zu beach-<br />

ten:<br />

- Zwingende Vor<strong>aus</strong>setzung für die <strong>aus</strong> <strong>dem</strong> ESF mögliche För<strong>der</strong>ung von investiven Aus-<br />

gaben ist, dass diese <strong>Ausgaben</strong> durch das ESF-Vorhaben veranlasst und für den ord-<br />

nungsgemäßen Ablauf erfor<strong>der</strong>lich sind, also mit ihm in einem direktem Zusammenhang<br />

stehen. Eine isolierte Unterstützung von originären Interventionsbereichen des EFRE durch<br />

den ESF ist damit nicht möglich.<br />

- Gegenstand <strong>der</strong> investiven För<strong>der</strong>ung nach Art. 34 Abs. 2 <strong>der</strong> Verordnung (EG) Nr.<br />

1083/2006 sind vorrangig ESF-Projekte <strong>der</strong> Prioritätsachsen B "Verbesserung des Human-<br />

kapitals" und C "Verbesserung des Zugangs zu Beschäftigung sowie <strong>der</strong> sozialen Einglie-<br />

<strong>der</strong>ung von benachteiligten Personen" des Operationellen Programms des Freistaates<br />

Sachsen für den Europäischen Sozialfonds (ESF) in <strong>der</strong> För<strong>der</strong>periode 2007 bis 2013. Kor-<br />

respondierend sollen dabei die inhaltlichen Schwerpunkte des Operationellen Programms<br />

des Freistaates Sachsen für den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) <strong>im</strong><br />

Ziel „Konvergenz“ in <strong>der</strong> För<strong>der</strong>periode 2007 bis 2013 (z. B. Vorhaben 4.2.2 "Informations-<br />

und Kommunikationstechnik an Schulen" und 4.2.3 "Zentren für schulische Bildung") Berücksichtigung<br />

finden, soweit diese für die Durchführung des ESF-Vorhabens sinnvoll und<br />

anwendbar sind.<br />

Fassung vom 01.02.2012 37

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