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Förderfähige Ausgaben im Rahmen der Förderung aus dem ...

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Regeln für die För<strong>der</strong>fähigkeit <strong>der</strong> <strong>Ausgaben</strong> und Kosten, ESF, FZR 2007 – 2013<br />

4.3. Fahrt<strong>aus</strong>gaben<br />

Bei transnational <strong>aus</strong>gerichteten Aust<strong>aus</strong>chvorhaben sind <strong>Ausgaben</strong> für An- und Abreise sowie für<br />

Unterkunft <strong>der</strong> <strong>aus</strong>ländischen Teilnehmer nicht för<strong>der</strong>fähig.<br />

a) Fahrt<strong>aus</strong>gaben zum Durchführungsort des Vorhabens<br />

Für folgende Teilnehmer können Fahrt<strong>aus</strong>gaben vom Wohnort zum Durchführungsort des Vorha-<br />

bens geför<strong>der</strong>t werden:<br />

- Empfänger von Aufwandsentschädigung gemäß Nr. 4.1<br />

- Strafgefangene <strong>im</strong> offenen Vollzug, sofern kein eigenes tarifliches o<strong>der</strong> ortsübliches Ein-<br />

kommen erzielt wird (gilt ab 01.01.07)<br />

- Teilnehmer <strong>aus</strong> Elternzeit-Vorhaben, Alphabetisierungsvorhaben, <strong>dem</strong> Landesergänzungs-<br />

programm – kooperativ (LEP koop), Auszubildende <strong>im</strong> 1. Lehrjahr des Berufsgrundbil-<br />

dungsjahres <strong>im</strong> <strong>Rahmen</strong> <strong>der</strong> Gemeinschaftsinitiative Sachsen (BGJ-GISA), und <strong>im</strong> <strong>Rahmen</strong><br />

des Landesergänzungsprogramms (BGJ-LEP), Auszubildenden <strong>im</strong> <strong>Rahmen</strong> <strong>der</strong> überbe-<br />

trieblichen Ausbildung und Ergänzungsqualifizierung (ESF-Richtlinie Berufliche Bildung 8 ) ,<br />

<strong>im</strong> Modellvorhaben „Individuelle Ausbildungspläne“ (IAP) und bei Vorhaben für Schüler<br />

Soweit das Fachressort keine an<strong>der</strong>weitigen Vorgaben gemacht hat, bemisst sich die Höhe <strong>der</strong><br />

för<strong>der</strong>fähigen <strong>Ausgaben</strong> für Fahrten nach <strong>der</strong> wirtschaftlichsten Variante des zum Zeitpunkt des<br />

Vorhabens geltenden Tarifes des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV).<br />

Sofern keine Verbindung des ÖPNV zwischen Wohnadresse des Teilnehmers und Standort-<br />

adresse des durchgeführten Vorhabens vorhanden und somit kein Tarif des ÖPNV ermittelbar ist,<br />

werden die för<strong>der</strong>fähigen <strong>Ausgaben</strong> folgen<strong>der</strong>maßen ermittelt:<br />

Je Kilometer Entfernung zwischen Wohnadresse des Teilnehmers und Standortadresse des Vor-<br />

habens können sowohl für die Hinfahrt als auch für die Rückfahrt 22 Cent (ab 04.05.2009 25<br />

Cent) angesetzt werden. (Für die Festlegung dieses För<strong>der</strong>satzes wurde das Sächsische Reise-<br />

kostengesetz <strong>im</strong> Hinblick auf die Festlegungen zu Fahrten mit privatem Kfz <strong>aus</strong> triftigen Gründen<br />

herangezogen. Än<strong>der</strong>ung vorbehalten bei Än<strong>der</strong>ung des genannten Gesetzes.)<br />

Werden die Teilnehmer tariflich o<strong>der</strong> ortsüblich entlohnt, werden Fahrt<strong>aus</strong>gaben zum Durchfüh-<br />

rungsort des Vorhabens regelmäßig nicht erstattet.<br />

8<br />

Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft und Arbeit und des Sächsischen Staatsministeriums<br />

für Umwelt und Landwirtschaft zur För<strong>der</strong>ung von <strong>aus</strong> <strong>dem</strong> Europäischen Sozialfonds mitfinanzierten<br />

Projekten <strong>der</strong> beruflichen Bildung und Fachkräfteentwicklung (ESF-Richtlinie Berufliche Bildung) in<br />

<strong>der</strong> jeweils geltenden Fassung<br />

Fassung vom 01.02.2012 47

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