4 Folgen einer Serie in PDL
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<strong>PDL</strong>praxis-Tipps, No. 4<br />
(24) Verstehen die Kunden Ihre Preisliste?<br />
Beziehen Sie e<strong>in</strong>fach e<strong>in</strong>e Person mit e<strong>in</strong>, die von<br />
der Materie ke<strong>in</strong>e Ahnung hat und bisher nichts mit<br />
e<strong>in</strong>em Pflegedienst zu tun hatte:<br />
Versteht diese Person Ihren Leistungskatalog?<br />
(25) Die Privatzahlerleistungen könnten mithelfen, Ihr<br />
Profil zu schärfen. Auch deshalb bietet es sich an,<br />
sich zu beschränken, und sich damit e<strong>in</strong>deutig von<br />
anderen Pflegediensten abzugrenzen.<br />
(26) Prüfen Sie bitte zum Schluß noch e<strong>in</strong>mal, dass der<br />
Privatzahler-Katalog Sie nicht <strong>in</strong> Versuchung führen<br />
sollte, die Privatzahlerleistungen bei defizitären<br />
Patienten zum Ansatz zu br<strong>in</strong>gen; die Privatzahlerleistungen<br />
haben nichts mit dem SGB V oder SGB XI<br />
zu tun.<br />
(27) Entschuldigen Sie sich nicht oder rechtfertigen Sie<br />
sich nicht, wie z.B. „Wir haben uns bemüht, die Preise<br />
so moderat wie möglich zu gestalten, damit es<br />
sich jeder leisten kann“.<br />
(28) Bedenken Sie: Was nichts kostet ist auch nichts<br />
wert. Es sollte deshalb ganz klar vermieden werden,<br />
dass es sich nicht um kostenlose Leistungen handelt.<br />
Wenn Sie aus strategischen Gründen, e<strong>in</strong>en<br />
sehr kle<strong>in</strong>en Teil Ihrer Leistungen wirklich kostenlos<br />
erbr<strong>in</strong>gen möchten, so grenzen Sie diese bitte auch<br />
sprachlich von der Privatzahlerliste ab, und nennen<br />
diese Leistungen wahlweise:<br />
- unser kostenloses Service-Plus-Paket<br />
- „das macht uns aus“<br />
- „Wir s<strong>in</strong>d besonders“<br />
- „unser kostenloser Service“<br />
(29) Verschenken Sie Gutsche<strong>in</strong>e zum Testen Ihrer<br />
Privatzahlerleistungen, z.B. für e<strong>in</strong>e „Frei“stunde.<br />
Das ist e<strong>in</strong>e sehr schöne Möglichkeit für Sie und Ihre<br />
Mitarbeiter, e<strong>in</strong>en E<strong>in</strong>stieg zu f<strong>in</strong>den, sowohl bei<br />
schon vorhandenen Pflegekunden, aber auch bei<br />
Kunden, die bisher noch gar nichts mit Ihrem Pflegedienst<br />
zu tun hatten.<br />
(30) Gestalten Sie die Privatzahler-Preisliste <strong>in</strong> <strong>e<strong>in</strong>er</strong><br />
Schriftgröße, die m<strong>in</strong>destens 12 pt. beträgt, besser<br />
s<strong>in</strong>d sicherlich 14 pt.<br />
(31) Die Privatzahler-Preisliste sollte identisch auch auf<br />
Ihrer Internet-Seite verfügbar se<strong>in</strong>. Sie haben<br />
schließlich nichts zu verbergen. Jeder soll sofort sehen,<br />
was für e<strong>in</strong> umfangreiches und tolles Angebot<br />
Sie haben.<br />
© 2012<br />
Sießegger Sozialmanagement<br />
Dipl. Kfm. Thomas Sießegger<br />
Ottenser Marktplatz 15<br />
22765 Hamburg<br />
Tel. +49 (0) 40-39905902<br />
Fax: +49 (0) 40-39905916<br />
net: www.siessegger.de<br />
mail: privat@siessegger.de 13<br />
(32) Verwenden Sie ke<strong>in</strong>e Fachterm<strong>in</strong>i wie SGB V, SGB<br />
XI usw., aber auch nicht „Behandlungspflege“, stundenweise<br />
Verh<strong>in</strong>derungspflege nach § 39 SGB XI,<br />
usw.<br />
Im Normalfall wissen die Kunden mit diesen Begriffen<br />
(die Sie seit Jahren kennen) nichts anzufangen,<br />
trauen sich aber nicht zu fragen.<br />
Erstellen Sie Beschreibungen „<strong>in</strong> der Sprache der<br />
Leute“, die anhand von Beispielen alle Leistungen<br />
<strong>in</strong>haltlich wiederspiegeln.<br />
(33) Verwenden Sie bitte ke<strong>in</strong>e Abkürzungen wie z.B.<br />
WE für Wochenende, AD für Abenddienst, RB für<br />
Rufbereitschaft usw., aber wenn möglich auch nicht:<br />
zzgl., <strong>in</strong>kl., entspr.,<br />
und erst recht nicht SGB XI und SGB V.<br />
Nennen Sie es e<strong>in</strong>fach Pflegeversicherung und<br />
Krankenversicherung.<br />
Die anderen Abkürzungen schreiben Sie aus, das<br />
sieht auch schöner aus!<br />
(34) Beim Verkaufen der neuen Dienstleistungen sollten<br />
Sie berücksichtigen, dass die privaten Dienstleistungen<br />
für Pflegebedürftige (aber ersatzweise auch für<br />
deren Angehörige) möglicherweise als haushaltsnahe<br />
Dienstleistungen gemäß § 35a E<strong>in</strong>kommenssteuergesetz<br />
Steuerm<strong>in</strong>dernd wirken.<br />
20% des Rechnungsbetrags können für die Kunden<br />
<strong>in</strong> Form <strong>e<strong>in</strong>er</strong> Steuererstattung letzten Endes Kosten<br />
m<strong>in</strong>dernd se<strong>in</strong>. Das ist e<strong>in</strong> sehr gutes weiteres Verkaufsargument:<br />
Wenn e<strong>in</strong>e private Dienstleistung für<br />
20 Euro pro Stunde verkauft wird, kostet sie dem<br />
Kunden eigentlich nur 16,00 Euro pro Stunde, nach<br />
der Steuererstattung. Es können <strong>in</strong>sgesamt bis zu<br />
e<strong>in</strong>em Rechungsbetrag von 20.000 Euro, also bis zu<br />
4.000 Euro vom F<strong>in</strong>anzamt erstattet werden.<br />
(35) Um Probleme bei der Umsatzsteuer und der Gewerbesteuer<br />
zu vermeiden, sollten Sie dafür sorgen,<br />
dass die Privatzahlerleistungen entweder<br />
a) im Zusammenhang mit der Pflege erbracht werden,<br />
oder<br />
b) für Menschen, die krank, beh<strong>in</strong>dert oder von Beh<strong>in</strong>derung<br />
bedroht s<strong>in</strong>d.<br />
Falls Sie jedoch absehbar über diesen Personenkreis<br />
h<strong>in</strong>aus und <strong>in</strong> größerem Umfang solche Leistungen<br />
erbr<strong>in</strong>gen möchten, empfiehlt sich ggf. die<br />
Gründung <strong>e<strong>in</strong>er</strong> neuen eigenen Firma, die von Beg<strong>in</strong>n<br />
an Umsatzsteuer- und Gewerbesteuerpflichtig<br />
ist. Die Rechtslage ist hier noch nicht e<strong>in</strong>deutig geklärt,<br />
Urteile werden erst erwartet. Schalten Sie bitte<br />
e<strong>in</strong>en fachkundigen Anwalt e<strong>in</strong>.