28.05.2013 Aufrufe

4 Folgen einer Serie in PDL

4 Folgen einer Serie in PDL

4 Folgen einer Serie in PDL

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

<strong>PDL</strong>praxis-Tipps, No. 4<br />

(24) Verstehen die Kunden Ihre Preisliste?<br />

Beziehen Sie e<strong>in</strong>fach e<strong>in</strong>e Person mit e<strong>in</strong>, die von<br />

der Materie ke<strong>in</strong>e Ahnung hat und bisher nichts mit<br />

e<strong>in</strong>em Pflegedienst zu tun hatte:<br />

Versteht diese Person Ihren Leistungskatalog?<br />

(25) Die Privatzahlerleistungen könnten mithelfen, Ihr<br />

Profil zu schärfen. Auch deshalb bietet es sich an,<br />

sich zu beschränken, und sich damit e<strong>in</strong>deutig von<br />

anderen Pflegediensten abzugrenzen.<br />

(26) Prüfen Sie bitte zum Schluß noch e<strong>in</strong>mal, dass der<br />

Privatzahler-Katalog Sie nicht <strong>in</strong> Versuchung führen<br />

sollte, die Privatzahlerleistungen bei defizitären<br />

Patienten zum Ansatz zu br<strong>in</strong>gen; die Privatzahlerleistungen<br />

haben nichts mit dem SGB V oder SGB XI<br />

zu tun.<br />

(27) Entschuldigen Sie sich nicht oder rechtfertigen Sie<br />

sich nicht, wie z.B. „Wir haben uns bemüht, die Preise<br />

so moderat wie möglich zu gestalten, damit es<br />

sich jeder leisten kann“.<br />

(28) Bedenken Sie: Was nichts kostet ist auch nichts<br />

wert. Es sollte deshalb ganz klar vermieden werden,<br />

dass es sich nicht um kostenlose Leistungen handelt.<br />

Wenn Sie aus strategischen Gründen, e<strong>in</strong>en<br />

sehr kle<strong>in</strong>en Teil Ihrer Leistungen wirklich kostenlos<br />

erbr<strong>in</strong>gen möchten, so grenzen Sie diese bitte auch<br />

sprachlich von der Privatzahlerliste ab, und nennen<br />

diese Leistungen wahlweise:<br />

- unser kostenloses Service-Plus-Paket<br />

- „das macht uns aus“<br />

- „Wir s<strong>in</strong>d besonders“<br />

- „unser kostenloser Service“<br />

(29) Verschenken Sie Gutsche<strong>in</strong>e zum Testen Ihrer<br />

Privatzahlerleistungen, z.B. für e<strong>in</strong>e „Frei“stunde.<br />

Das ist e<strong>in</strong>e sehr schöne Möglichkeit für Sie und Ihre<br />

Mitarbeiter, e<strong>in</strong>en E<strong>in</strong>stieg zu f<strong>in</strong>den, sowohl bei<br />

schon vorhandenen Pflegekunden, aber auch bei<br />

Kunden, die bisher noch gar nichts mit Ihrem Pflegedienst<br />

zu tun hatten.<br />

(30) Gestalten Sie die Privatzahler-Preisliste <strong>in</strong> <strong>e<strong>in</strong>er</strong><br />

Schriftgröße, die m<strong>in</strong>destens 12 pt. beträgt, besser<br />

s<strong>in</strong>d sicherlich 14 pt.<br />

(31) Die Privatzahler-Preisliste sollte identisch auch auf<br />

Ihrer Internet-Seite verfügbar se<strong>in</strong>. Sie haben<br />

schließlich nichts zu verbergen. Jeder soll sofort sehen,<br />

was für e<strong>in</strong> umfangreiches und tolles Angebot<br />

Sie haben.<br />

© 2012<br />

Sießegger Sozialmanagement<br />

Dipl. Kfm. Thomas Sießegger<br />

Ottenser Marktplatz 15<br />

22765 Hamburg<br />

Tel. +49 (0) 40-39905902<br />

Fax: +49 (0) 40-39905916<br />

net: www.siessegger.de<br />

mail: privat@siessegger.de 13<br />

(32) Verwenden Sie ke<strong>in</strong>e Fachterm<strong>in</strong>i wie SGB V, SGB<br />

XI usw., aber auch nicht „Behandlungspflege“, stundenweise<br />

Verh<strong>in</strong>derungspflege nach § 39 SGB XI,<br />

usw.<br />

Im Normalfall wissen die Kunden mit diesen Begriffen<br />

(die Sie seit Jahren kennen) nichts anzufangen,<br />

trauen sich aber nicht zu fragen.<br />

Erstellen Sie Beschreibungen „<strong>in</strong> der Sprache der<br />

Leute“, die anhand von Beispielen alle Leistungen<br />

<strong>in</strong>haltlich wiederspiegeln.<br />

(33) Verwenden Sie bitte ke<strong>in</strong>e Abkürzungen wie z.B.<br />

WE für Wochenende, AD für Abenddienst, RB für<br />

Rufbereitschaft usw., aber wenn möglich auch nicht:<br />

zzgl., <strong>in</strong>kl., entspr.,<br />

und erst recht nicht SGB XI und SGB V.<br />

Nennen Sie es e<strong>in</strong>fach Pflegeversicherung und<br />

Krankenversicherung.<br />

Die anderen Abkürzungen schreiben Sie aus, das<br />

sieht auch schöner aus!<br />

(34) Beim Verkaufen der neuen Dienstleistungen sollten<br />

Sie berücksichtigen, dass die privaten Dienstleistungen<br />

für Pflegebedürftige (aber ersatzweise auch für<br />

deren Angehörige) möglicherweise als haushaltsnahe<br />

Dienstleistungen gemäß § 35a E<strong>in</strong>kommenssteuergesetz<br />

Steuerm<strong>in</strong>dernd wirken.<br />

20% des Rechnungsbetrags können für die Kunden<br />

<strong>in</strong> Form <strong>e<strong>in</strong>er</strong> Steuererstattung letzten Endes Kosten<br />

m<strong>in</strong>dernd se<strong>in</strong>. Das ist e<strong>in</strong> sehr gutes weiteres Verkaufsargument:<br />

Wenn e<strong>in</strong>e private Dienstleistung für<br />

20 Euro pro Stunde verkauft wird, kostet sie dem<br />

Kunden eigentlich nur 16,00 Euro pro Stunde, nach<br />

der Steuererstattung. Es können <strong>in</strong>sgesamt bis zu<br />

e<strong>in</strong>em Rechungsbetrag von 20.000 Euro, also bis zu<br />

4.000 Euro vom F<strong>in</strong>anzamt erstattet werden.<br />

(35) Um Probleme bei der Umsatzsteuer und der Gewerbesteuer<br />

zu vermeiden, sollten Sie dafür sorgen,<br />

dass die Privatzahlerleistungen entweder<br />

a) im Zusammenhang mit der Pflege erbracht werden,<br />

oder<br />

b) für Menschen, die krank, beh<strong>in</strong>dert oder von Beh<strong>in</strong>derung<br />

bedroht s<strong>in</strong>d.<br />

Falls Sie jedoch absehbar über diesen Personenkreis<br />

h<strong>in</strong>aus und <strong>in</strong> größerem Umfang solche Leistungen<br />

erbr<strong>in</strong>gen möchten, empfiehlt sich ggf. die<br />

Gründung <strong>e<strong>in</strong>er</strong> neuen eigenen Firma, die von Beg<strong>in</strong>n<br />

an Umsatzsteuer- und Gewerbesteuerpflichtig<br />

ist. Die Rechtslage ist hier noch nicht e<strong>in</strong>deutig geklärt,<br />

Urteile werden erst erwartet. Schalten Sie bitte<br />

e<strong>in</strong>en fachkundigen Anwalt e<strong>in</strong>.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!