28.05.2013 Aufrufe

Amtsblatt der Stadt Solingen

Amtsblatt der Stadt Solingen

Amtsblatt der Stadt Solingen

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Es ist beabsichtigt, die im beigefügten Lageplan schraffiert gekennzeichnete<br />

Teilfläche <strong>der</strong> Robert-Koch-Straße gemäß § 7 des<br />

Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen<br />

(StrWG NW) in <strong>der</strong> Fassung <strong>der</strong> Bekanntmachung vom 23. September<br />

1995 (GV NRW Seite 1028) aus überwiegenden Gründen<br />

des öffentlichen Wohles volleinzuziehen.<br />

Es handelt sich hierbei um folgendes Grundstück:<br />

Gemarkung Gemarkung Dorp, Dorp, Flur Flur 102, 102, Teilfläche Teilfläche aus aus Flurstück Flurstück 139<br />

139<br />

Die von <strong>der</strong> Volleinziehung betroffene Teilfläche <strong>der</strong> Robert-Koch-<br />

Straße ist in beigefügtem Lageplan schraffiert gekennzeichnet.<br />

Der Lageplan ist Bestandteil dieser Bekanntmachung.<br />

Gemäß § 5 (1) <strong>der</strong> Satzung <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Solingen</strong> über die Entwässerung<br />

<strong>der</strong> Grundstücke und den Anschluß an die öffentliche<br />

Abwasseranlage vom 15. Dezember 2000 in <strong>der</strong> <strong>der</strong>zeit geltenden<br />

Fassung (EntwS) wird bekanntgegeben, daß für die nachstehend<br />

aufgeführten Grundstücke eine Anschlußmöglichkeit an<br />

eine betriebsfertige Abwasseranlage besteht.<br />

Kanal Kanal Kanal Kotterheidberg/Grundstraße<br />

Kotterheidberg/Grundstraße<br />

Kanal von Kotterheidberg Haus Nr. 37, dem Verlauf <strong>der</strong> Straße<br />

folgend bis zur Grundstraße, Haus Nr. 42 und 43.<br />

Anzuschließende Grundstücke:<br />

Grundstraße<br />

Grundstraße<br />

Grundstraße<br />

Hausnummern: 42, 43, 45<br />

Kotterheidberg<br />

Kotterheidberg<br />

Hausnummern: 3/5, 8, 9, 21, 23, 25, 27, 35, 36, 37<br />

Unbebaute Grundstücke:<br />

Gemarkung Höhscheid, Flur 15, Flurstück 255<br />

Gemarkung Höhscheid, Flur 16, Flurstücke 7, 58, 59, 60, 156,<br />

159, 199, 205, 215, 219, 229<br />

Oberstraße<br />

Oberstraße<br />

Hausnummer: 56<br />

Unbebautes Grundstück:<br />

Gemarkung Höhscheid, Flur 16, Flurstück 229<br />

Kanal Kanal Kottermühlenstraße/Oberstraße<br />

Kottermühlenstraße/Oberstraße<br />

Kanal von Kottermühlenstraße Haus Nr. 10, hinter Haus Nr. 18<br />

abbiegend Richtung Oberstraße; zwischen den Häusern Oberstraße<br />

40 und 42 abbiegend auf die Oberstraße bis Haus Nr. 25.<br />

2/4 Nr. 13/11.04.2002<br />

Volleinziehung Volleinziehung einer einer Teilfläche Teilfläche <strong>der</strong> <strong>der</strong> Robert-Koch-Straße<br />

Robert-Koch-Straße<br />

Robert-Koch-Straße<br />

Vom Tage <strong>der</strong> Bekanntmachung an können innerhalb von 3 Monaten,<br />

d. h. vom 11. April 2002 bis 11. Juli 2002, Einwendungen<br />

vorgebracht werden. Die Einwendungen sind beim Vermögensbetrieb<br />

<strong>Solingen</strong>, Geschäftsfeld Straßen, Wege, Plätze, Bonner<br />

Straße 100, 42697 <strong>Solingen</strong>, Zimmer 429, schriftlich o<strong>der</strong> nach<br />

vorheriger Terminabsprache zur Nie<strong>der</strong>schrift einzulegen.<br />

<strong>Solingen</strong>, 04. April 2002<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Solingen</strong><br />

Der Oberbürgermeister<br />

Vermögensbetrieb<br />

Im Auftrag<br />

S o m m e r f e l d<br />

Wirksamwerden Wirksamwerden des des des Anschluß- Anschluß- und und Benutzungszwangs<br />

Benutzungszwangs<br />

für für öffentliche öffentliche Abwasseranlagen<br />

Abwasseranlagen<br />

Anzuschließende Grundstücke:<br />

Kottermühlenstraße<br />

Kottermühlenstraße<br />

Kottermühlenstraße<br />

Hausnummern:10, 12, 14, 16, 18<br />

Oberstraße<br />

Oberstraße<br />

Hausnummern: 25, 27/27a, 30, 31, 32, 34, 35, 36, 38, 40, 42,<br />

44, 46, 56, 58, 60<br />

Unbebaute Grundstücke:<br />

Gemarkung Höhscheid, Flur 15, Flurstücke 252, 253, 254<br />

(Gewannenbezeichnung: "Im Kauenberg")<br />

Kanal Kanal Oben Oben zum zum Holz Holz<br />

Holz<br />

Kanal in <strong>der</strong> Straße neben Obere Holzstraße Haus Nr. 43 Richtung<br />

Hofschaft, vorbei an den Häusern Oben zum Holz Nr. 6/8,<br />

zwischen den Häusern Nr. 10 und 9 abbiegend und weitergeführt<br />

bis zu dem Haus Nr. 22.<br />

Anzuschließende Grundstücke:<br />

Oben Oben zum zum Holz<br />

Holz<br />

Hausnummern: 5, 6/8, 9, 10, 20, 21, 22<br />

Unbebaute Grundstücke:<br />

Gemarkung Gräfrath, Flur 6, Flurstücke 506, 508, 528, 538<br />

Obere Obere Holzstraße<br />

Holzstraße<br />

Holzstraße<br />

Hausnummer: 43<br />

Für die Eigentümerinnen/Eigentümer <strong>der</strong> vorgenannten bebauten<br />

Grundstücke wird hiermit die Rechtspflicht begründet, ihre<br />

Grundstücke, für die <strong>der</strong> Anschlußzwang nach Maßgabe <strong>der</strong><br />

eingangs erwähnten Satzung wirksam geworden ist, an die öffentliche<br />

Abwasseranlage anzuschließen.<br />

Bei Bei Ehejubiläen Ehejubiläen kommt<br />

kommt<br />

<strong>der</strong> <strong>der</strong> Bezirksvorsteher Bezirksvorsteher zum zum Gratulieren<br />

Gratulieren<br />

Möchten Sie, daß <strong>der</strong> Bezirksvorsteher Ihres <strong>Stadt</strong>teils zu Ihnen<br />

zu Besuch kommt? Dann sollten Sie das Eheleben lange durchhalten.<br />

Wer nämlich seine Goldene Hochzeit feiert, <strong>der</strong> kann sich<br />

den hohen Besuch in Vertretung des Oberbürgermeisters nach<br />

Hause einladen.<br />

Überreicht wird dem Goldhochzeitspaar eine Blumenschale und<br />

eine offizielle Gratulations-Urkunde. Bei mehr als 50 Jahren<br />

kommt dann Bares hinzu. 50 Euro sind das bei <strong>der</strong> Diamantenen<br />

Hochzeit (60 Jahre). Bei <strong>der</strong> Eisernen (65 Jahre), Kupfernen (70<br />

Jahre) o<strong>der</strong> gar Gnaden-Hochzeit (75 Jahre) werden jeweils 200<br />

Euro überreicht.<br />

Wer Wert auf die offizielle Gratulation legt, muß den Termin im<br />

Rathaus Cronenberger Straße anmelden. Ansprechpartnerin ist<br />

Martina Ruhnau, Zimmer 111. Ihre Telefonnummer lautet 290-<br />

2211. Vorgelegt werden müssen Heiratsurkunde o<strong>der</strong> Stammbuch.<br />

Jugendliche Jugendliche zu zu lange lange in in <strong>der</strong> <strong>der</strong> <strong>der</strong> Kneipe Kneipe<br />

Kneipe<br />

Bußgeld Bußgeld für für die die Wirte<br />

Wirte<br />

Eine böse Überraschung erlebten einige Solinger Gastwirte am<br />

22. März 2002. Bei einer Jugendschutzkontrolle wurden die Ermittler<br />

nämlich gleich zwanzig Mal fündig.<br />

Sie trafen 20 Jugendliche an, die sich über die erlaubte Zeit hinaus<br />

in den Kneipen aufhielten. Das führte zu Bußgeldverfahren<br />

für die betroffenen Wirte. Die Jugendlichen wurden bei ihren<br />

Eltern abgeliefert. Die Ordnungsbehörde kündigte für die nächste<br />

Zeit verstärkte Kontrollen an.<br />

Klingenhalle Klingenhalle wegen<br />

wegen<br />

Schwimmwettkampf Schwimmwettkampf geschlossen<br />

geschlossen<br />

Am Wochenende richtet die Startgemeinschaft Schwimmen in <strong>der</strong><br />

Klingenhalle das 12. Internationale und 23. Nationale Schwimmfest<br />

des TSV <strong>Solingen</strong>-Auf<strong>der</strong>höhe aus. Aus diesem Grund ist das<br />

Bad am Samstag, 13. April, für die Öffentlichkeit nur bis 12 Uhr<br />

geöffnet, am Sonntag gar nicht. Eine Alternative bietet das Hallenbad<br />

Vogelsang, das sonntags von 8 bis 13 Uhr geöffnet ist.<br />

Das Das Das <strong>Amtsblatt</strong> <strong>Amtsblatt</strong> DIE DIE STADT STADT kann kann im im Internet<br />

Internet<br />

(http://www.solingen.de)<br />

(http://www.solingen.de)<br />

(http://www.solingen.de)<br />

eingesehen eingesehen und und heruntergeladen heruntergeladen werden.<br />

werden.<br />

Für unbebaute Grundstücke kann die <strong>Stadt</strong> gemäß § 5 (2) EntwS<br />

den Anschluß an die öffentliche Abwasseranlage verlangen, wenn<br />

dieses aus Gründen <strong>der</strong> öffentlichen Sicherheit und Ordnung erfor<strong>der</strong>lich<br />

ist.<br />

Wird die Abwasserleitung erst nach Errichtung eines Bauwerkes<br />

hergestellt, ist die Anschlußnahme an die öffentliche Abwasseranlage<br />

binnen 6 Monaten, nachdem durch diese öffentliche Bekanntmachung<br />

angezeigt ist, daß die Straße o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Ortsteil<br />

mit einer betriebsfertigen Abwasseranlage ausgestattet ist,<br />

durchzuführen. Innerhalb dieses Zeitraumes ist die Unternehmererklärung<br />

o<strong>der</strong> Sachverständigenerklärung nach § 60 (2) Satz 3<br />

BauO NW einzureichen.<br />

Bei Neu- und Umbauten muß vor Inbetriebnahme des Vorhabens<br />

(Kanalanschluß) die Unternehmererklärung o<strong>der</strong> Sachverständigenerklärung<br />

nach § 60 (2) Satz 3 BauO NW vorliegen.<br />

Bezüglich <strong>der</strong> Erhebung des Anschlußbeitrages wird auf die §§<br />

15 und 21 <strong>der</strong> Entwässerungssatzung verwiesen. Die Satzung<br />

kann bei den EntsorgungsBetrieben <strong>Solingen</strong>, Dültgenstaler<br />

Straße 61, Haus A, Zimmer O.04, eingesehen werden.<br />

Rechtsbehelfsbelehrung:<br />

Rechtsbehelfsbelehrung:<br />

Gegen diese Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Monats<br />

nach Bekanntgabe Wi<strong>der</strong>spruch erhoben werden. Der Wi<strong>der</strong>spruch<br />

ist schriftlich o<strong>der</strong> mündlich zur Nie<strong>der</strong>schrift bei <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong><br />

<strong>Solingen</strong>, EntsorgungsBetriebe, Dültgenstaler Straße 61, Haus<br />

A, Zimmer O.04, o<strong>der</strong> bei je<strong>der</strong> an<strong>der</strong>en Dienststelle <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong>verwaltung<br />

<strong>Solingen</strong> unter <strong>der</strong> Bezeichnung <strong>der</strong> angefochtenen<br />

Verfügung zu erheben.<br />

Falls die Frist durch das Verschulden eines von Ihnen Bevollmächtigten<br />

versäumt werden sollte, so würde dessen Verschulden Ihnen<br />

zugerechnet werden.<br />

<strong>Solingen</strong>, 03. April 2002<br />

Der Oberbürgermeister<br />

Im Auftrag<br />

K ö p p e n<br />

Stellv. Betriebsleiter

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!