Amtsblatt der Stadt Solingen
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Es ist beabsichtigt, die im beigefügten Lageplan schraffiert gekennzeichnete<br />
Teilfläche <strong>der</strong> Robert-Koch-Straße gemäß § 7 des<br />
Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen<br />
(StrWG NW) in <strong>der</strong> Fassung <strong>der</strong> Bekanntmachung vom 23. September<br />
1995 (GV NRW Seite 1028) aus überwiegenden Gründen<br />
des öffentlichen Wohles volleinzuziehen.<br />
Es handelt sich hierbei um folgendes Grundstück:<br />
Gemarkung Gemarkung Dorp, Dorp, Flur Flur 102, 102, Teilfläche Teilfläche aus aus Flurstück Flurstück 139<br />
139<br />
Die von <strong>der</strong> Volleinziehung betroffene Teilfläche <strong>der</strong> Robert-Koch-<br />
Straße ist in beigefügtem Lageplan schraffiert gekennzeichnet.<br />
Der Lageplan ist Bestandteil dieser Bekanntmachung.<br />
Gemäß § 5 (1) <strong>der</strong> Satzung <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Solingen</strong> über die Entwässerung<br />
<strong>der</strong> Grundstücke und den Anschluß an die öffentliche<br />
Abwasseranlage vom 15. Dezember 2000 in <strong>der</strong> <strong>der</strong>zeit geltenden<br />
Fassung (EntwS) wird bekanntgegeben, daß für die nachstehend<br />
aufgeführten Grundstücke eine Anschlußmöglichkeit an<br />
eine betriebsfertige Abwasseranlage besteht.<br />
Kanal Kanal Kanal Kotterheidberg/Grundstraße<br />
Kotterheidberg/Grundstraße<br />
Kanal von Kotterheidberg Haus Nr. 37, dem Verlauf <strong>der</strong> Straße<br />
folgend bis zur Grundstraße, Haus Nr. 42 und 43.<br />
Anzuschließende Grundstücke:<br />
Grundstraße<br />
Grundstraße<br />
Grundstraße<br />
Hausnummern: 42, 43, 45<br />
Kotterheidberg<br />
Kotterheidberg<br />
Hausnummern: 3/5, 8, 9, 21, 23, 25, 27, 35, 36, 37<br />
Unbebaute Grundstücke:<br />
Gemarkung Höhscheid, Flur 15, Flurstück 255<br />
Gemarkung Höhscheid, Flur 16, Flurstücke 7, 58, 59, 60, 156,<br />
159, 199, 205, 215, 219, 229<br />
Oberstraße<br />
Oberstraße<br />
Hausnummer: 56<br />
Unbebautes Grundstück:<br />
Gemarkung Höhscheid, Flur 16, Flurstück 229<br />
Kanal Kanal Kottermühlenstraße/Oberstraße<br />
Kottermühlenstraße/Oberstraße<br />
Kanal von Kottermühlenstraße Haus Nr. 10, hinter Haus Nr. 18<br />
abbiegend Richtung Oberstraße; zwischen den Häusern Oberstraße<br />
40 und 42 abbiegend auf die Oberstraße bis Haus Nr. 25.<br />
2/4 Nr. 13/11.04.2002<br />
Volleinziehung Volleinziehung einer einer Teilfläche Teilfläche <strong>der</strong> <strong>der</strong> Robert-Koch-Straße<br />
Robert-Koch-Straße<br />
Robert-Koch-Straße<br />
Vom Tage <strong>der</strong> Bekanntmachung an können innerhalb von 3 Monaten,<br />
d. h. vom 11. April 2002 bis 11. Juli 2002, Einwendungen<br />
vorgebracht werden. Die Einwendungen sind beim Vermögensbetrieb<br />
<strong>Solingen</strong>, Geschäftsfeld Straßen, Wege, Plätze, Bonner<br />
Straße 100, 42697 <strong>Solingen</strong>, Zimmer 429, schriftlich o<strong>der</strong> nach<br />
vorheriger Terminabsprache zur Nie<strong>der</strong>schrift einzulegen.<br />
<strong>Solingen</strong>, 04. April 2002<br />
<strong>Stadt</strong> <strong>Solingen</strong><br />
Der Oberbürgermeister<br />
Vermögensbetrieb<br />
Im Auftrag<br />
S o m m e r f e l d<br />
Wirksamwerden Wirksamwerden des des des Anschluß- Anschluß- und und Benutzungszwangs<br />
Benutzungszwangs<br />
für für öffentliche öffentliche Abwasseranlagen<br />
Abwasseranlagen<br />
Anzuschließende Grundstücke:<br />
Kottermühlenstraße<br />
Kottermühlenstraße<br />
Kottermühlenstraße<br />
Hausnummern:10, 12, 14, 16, 18<br />
Oberstraße<br />
Oberstraße<br />
Hausnummern: 25, 27/27a, 30, 31, 32, 34, 35, 36, 38, 40, 42,<br />
44, 46, 56, 58, 60<br />
Unbebaute Grundstücke:<br />
Gemarkung Höhscheid, Flur 15, Flurstücke 252, 253, 254<br />
(Gewannenbezeichnung: "Im Kauenberg")<br />
Kanal Kanal Oben Oben zum zum Holz Holz<br />
Holz<br />
Kanal in <strong>der</strong> Straße neben Obere Holzstraße Haus Nr. 43 Richtung<br />
Hofschaft, vorbei an den Häusern Oben zum Holz Nr. 6/8,<br />
zwischen den Häusern Nr. 10 und 9 abbiegend und weitergeführt<br />
bis zu dem Haus Nr. 22.<br />
Anzuschließende Grundstücke:<br />
Oben Oben zum zum Holz<br />
Holz<br />
Hausnummern: 5, 6/8, 9, 10, 20, 21, 22<br />
Unbebaute Grundstücke:<br />
Gemarkung Gräfrath, Flur 6, Flurstücke 506, 508, 528, 538<br />
Obere Obere Holzstraße<br />
Holzstraße<br />
Holzstraße<br />
Hausnummer: 43<br />
Für die Eigentümerinnen/Eigentümer <strong>der</strong> vorgenannten bebauten<br />
Grundstücke wird hiermit die Rechtspflicht begründet, ihre<br />
Grundstücke, für die <strong>der</strong> Anschlußzwang nach Maßgabe <strong>der</strong><br />
eingangs erwähnten Satzung wirksam geworden ist, an die öffentliche<br />
Abwasseranlage anzuschließen.<br />
Bei Bei Ehejubiläen Ehejubiläen kommt<br />
kommt<br />
<strong>der</strong> <strong>der</strong> Bezirksvorsteher Bezirksvorsteher zum zum Gratulieren<br />
Gratulieren<br />
Möchten Sie, daß <strong>der</strong> Bezirksvorsteher Ihres <strong>Stadt</strong>teils zu Ihnen<br />
zu Besuch kommt? Dann sollten Sie das Eheleben lange durchhalten.<br />
Wer nämlich seine Goldene Hochzeit feiert, <strong>der</strong> kann sich<br />
den hohen Besuch in Vertretung des Oberbürgermeisters nach<br />
Hause einladen.<br />
Überreicht wird dem Goldhochzeitspaar eine Blumenschale und<br />
eine offizielle Gratulations-Urkunde. Bei mehr als 50 Jahren<br />
kommt dann Bares hinzu. 50 Euro sind das bei <strong>der</strong> Diamantenen<br />
Hochzeit (60 Jahre). Bei <strong>der</strong> Eisernen (65 Jahre), Kupfernen (70<br />
Jahre) o<strong>der</strong> gar Gnaden-Hochzeit (75 Jahre) werden jeweils 200<br />
Euro überreicht.<br />
Wer Wert auf die offizielle Gratulation legt, muß den Termin im<br />
Rathaus Cronenberger Straße anmelden. Ansprechpartnerin ist<br />
Martina Ruhnau, Zimmer 111. Ihre Telefonnummer lautet 290-<br />
2211. Vorgelegt werden müssen Heiratsurkunde o<strong>der</strong> Stammbuch.<br />
Jugendliche Jugendliche zu zu lange lange in in <strong>der</strong> <strong>der</strong> <strong>der</strong> Kneipe Kneipe<br />
Kneipe<br />
Bußgeld Bußgeld für für die die Wirte<br />
Wirte<br />
Eine böse Überraschung erlebten einige Solinger Gastwirte am<br />
22. März 2002. Bei einer Jugendschutzkontrolle wurden die Ermittler<br />
nämlich gleich zwanzig Mal fündig.<br />
Sie trafen 20 Jugendliche an, die sich über die erlaubte Zeit hinaus<br />
in den Kneipen aufhielten. Das führte zu Bußgeldverfahren<br />
für die betroffenen Wirte. Die Jugendlichen wurden bei ihren<br />
Eltern abgeliefert. Die Ordnungsbehörde kündigte für die nächste<br />
Zeit verstärkte Kontrollen an.<br />
Klingenhalle Klingenhalle wegen<br />
wegen<br />
Schwimmwettkampf Schwimmwettkampf geschlossen<br />
geschlossen<br />
Am Wochenende richtet die Startgemeinschaft Schwimmen in <strong>der</strong><br />
Klingenhalle das 12. Internationale und 23. Nationale Schwimmfest<br />
des TSV <strong>Solingen</strong>-Auf<strong>der</strong>höhe aus. Aus diesem Grund ist das<br />
Bad am Samstag, 13. April, für die Öffentlichkeit nur bis 12 Uhr<br />
geöffnet, am Sonntag gar nicht. Eine Alternative bietet das Hallenbad<br />
Vogelsang, das sonntags von 8 bis 13 Uhr geöffnet ist.<br />
Das Das Das <strong>Amtsblatt</strong> <strong>Amtsblatt</strong> DIE DIE STADT STADT kann kann im im Internet<br />
Internet<br />
(http://www.solingen.de)<br />
(http://www.solingen.de)<br />
(http://www.solingen.de)<br />
eingesehen eingesehen und und heruntergeladen heruntergeladen werden.<br />
werden.<br />
Für unbebaute Grundstücke kann die <strong>Stadt</strong> gemäß § 5 (2) EntwS<br />
den Anschluß an die öffentliche Abwasseranlage verlangen, wenn<br />
dieses aus Gründen <strong>der</strong> öffentlichen Sicherheit und Ordnung erfor<strong>der</strong>lich<br />
ist.<br />
Wird die Abwasserleitung erst nach Errichtung eines Bauwerkes<br />
hergestellt, ist die Anschlußnahme an die öffentliche Abwasseranlage<br />
binnen 6 Monaten, nachdem durch diese öffentliche Bekanntmachung<br />
angezeigt ist, daß die Straße o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Ortsteil<br />
mit einer betriebsfertigen Abwasseranlage ausgestattet ist,<br />
durchzuführen. Innerhalb dieses Zeitraumes ist die Unternehmererklärung<br />
o<strong>der</strong> Sachverständigenerklärung nach § 60 (2) Satz 3<br />
BauO NW einzureichen.<br />
Bei Neu- und Umbauten muß vor Inbetriebnahme des Vorhabens<br />
(Kanalanschluß) die Unternehmererklärung o<strong>der</strong> Sachverständigenerklärung<br />
nach § 60 (2) Satz 3 BauO NW vorliegen.<br />
Bezüglich <strong>der</strong> Erhebung des Anschlußbeitrages wird auf die §§<br />
15 und 21 <strong>der</strong> Entwässerungssatzung verwiesen. Die Satzung<br />
kann bei den EntsorgungsBetrieben <strong>Solingen</strong>, Dültgenstaler<br />
Straße 61, Haus A, Zimmer O.04, eingesehen werden.<br />
Rechtsbehelfsbelehrung:<br />
Rechtsbehelfsbelehrung:<br />
Gegen diese Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Monats<br />
nach Bekanntgabe Wi<strong>der</strong>spruch erhoben werden. Der Wi<strong>der</strong>spruch<br />
ist schriftlich o<strong>der</strong> mündlich zur Nie<strong>der</strong>schrift bei <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong><br />
<strong>Solingen</strong>, EntsorgungsBetriebe, Dültgenstaler Straße 61, Haus<br />
A, Zimmer O.04, o<strong>der</strong> bei je<strong>der</strong> an<strong>der</strong>en Dienststelle <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong>verwaltung<br />
<strong>Solingen</strong> unter <strong>der</strong> Bezeichnung <strong>der</strong> angefochtenen<br />
Verfügung zu erheben.<br />
Falls die Frist durch das Verschulden eines von Ihnen Bevollmächtigten<br />
versäumt werden sollte, so würde dessen Verschulden Ihnen<br />
zugerechnet werden.<br />
<strong>Solingen</strong>, 03. April 2002<br />
Der Oberbürgermeister<br />
Im Auftrag<br />
K ö p p e n<br />
Stellv. Betriebsleiter