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Amtsblatt der Stadt Solingen

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Beschlüsse Beschlüsse aus aus <strong>der</strong> <strong>der</strong> Bezirksvertretung<br />

Bezirksvertretung<br />

Bezirksvertretung Bezirksvertretung Gräfrath<br />

Gräfrath<br />

Beschlüsse Beschlüsse aus aus <strong>der</strong> <strong>der</strong> 20. 20. Sitzung Sitzung am am 11. 11. März März 2002<br />

2002<br />

Fortsetzung Fortsetzung aus aus dem dem <strong>Amtsblatt</strong> <strong>Amtsblatt</strong> <strong>Amtsblatt</strong> DIE DIE STADT STADT Nr. Nr. 12 12 vom vom 04. 04. April April April 2002<br />

2002<br />

Punkt Punkt 7<br />

7<br />

Neuregelung Neuregelung des des ruhenden ruhenden Verkehrs Verkehrs im im Ortskern Ortskern Ortskern Gräfrath<br />

Gräfrath<br />

Die Bezirksvertretung Gräfrath beschließt einstimmig:<br />

1. 1. Anwohnerparken:<br />

Anwohnerparken:<br />

Anwohnerparken:<br />

1.1 Der Beschluß vom 31. Januar 1996 wird aufgehoben.<br />

1.2 Die Bezirksvertretung beauftragt die Verwaltung, Anwohnerparkplätze an folgenden Standorten einzuführen:<br />

Garnisonstraße = 6 Plätze<br />

In <strong>der</strong> Freiheit = 3 Plätze<br />

Täppken = 3 Plätze<br />

Die Regelung gilt durchgehend von 0.00 bis 24.00 Uhr. Die Verwaltung wird befugt, diese Regelung dem tatsächlichen Bedarf<br />

anzupassen.<br />

Antragsberechtigt sind die Anwohner folgen<strong>der</strong> Bereiche:<br />

Berechtigte Berechtigte Anwohner Anwohner<br />

Hausnummer Hausnummer<br />

Anwohnerparkplätze Anwohnerparkplätze<br />

Anzahl<br />

Anzahl<br />

Küllersberg gesamt<br />

Täppken gesamt Bereich EM Wuppertaler Straße 3<br />

Steines gesamt<br />

Kirchtreppe gesamt<br />

Markt gesamt<br />

Am Graben gesamt<br />

Stiftsgasse gesamt<br />

In <strong>der</strong> Freiheit gesamt vor Kin<strong>der</strong>garten 3<br />

Gerberstraße gesamt<br />

Garnisonstraße gesamt Westseite 6<br />

Wal<strong>der</strong> Straße 1 - 12 b<br />

Am Wall gesamt<br />

Wuppertaler Straße 198 - 246<br />

gesamt: gesamt:<br />

12 12 12 Plätze<br />

Plätze<br />

2. 2. Parkscheibenregelung:<br />

Parkscheibenregelung:<br />

Die Bezirksvertretung Gräfrath beauftragt die Verwaltung, Kurzzeitparkplätze (Parkscheibenregelung) von montags bis freitags<br />

in <strong>der</strong> Zeit von 8.00 bis 19.00 Uhr und samstags von 8.00 bis 14.00 Uhr mit einer höchstzulässigen Parkzeit von 1 Stunde<br />

auf <strong>der</strong> Straße In <strong>der</strong> Freiheit in Fahrtrichtung Wuppertaler Straße in Höhe <strong>der</strong> ehemaligen Post bis zur Einfahrt Haus Nr. 19<br />

einzurichten.<br />

Es ist zu prüfen, ob bereits ab Einmündung Wal<strong>der</strong> Straße <strong>der</strong> Bereich des bisher eingeschränkten Halteverbotes in die<br />

Parkscheibenregelung zusätzlich einbezogen werden kann.<br />

Der beigefügte Lageplan 2 ist Bestandteil <strong>der</strong> Beschlüsse zu 1. und 2.<br />

Punkt Punkt 8 8<br />

8<br />

Neuaufstellung Neuaufstellung des des Flächennutzungsplanes<br />

Flächennutzungsplanes<br />

Fachbeitrag Fachbeitrag Spielflächen<br />

Spielflächen<br />

Die Bezirksvertretung Gräfrath stimmt einstimmig dem Spielflächenkonzept<br />

zu und empfiehlt dem Ausschuß für <strong>Stadt</strong>planung,<br />

Verkehr und Umwelt, die Verwaltung damit zu beauftragen,<br />

das Spielflächenkonzept bei <strong>der</strong> Erarbeitung des Flächennutzungsplan-Entwurfs<br />

als Fachbeitrag zu berücksichtigen.<br />

Punkt Punkt 9 9<br />

9<br />

Neuaufstellung Neuaufstellung des des Flächennutzungsplanes<br />

Flächennutzungsplanes<br />

Behandlung Behandlung <strong>der</strong> <strong>der</strong> Anregungen Anregungen Anregungen aus aus aus <strong>der</strong> <strong>der</strong> frühzeitigen frühzeitigen Bürger- Bürger- und<br />

und<br />

Trägerbeteiligung, Trägerbeteiligung, Auftrag Auftrag zur zur Erstellung Erstellung des des Planentwurfes<br />

Planentwurfes<br />

Planentwurfes<br />

- - Fortführung Fortführung <strong>der</strong> <strong>der</strong> Beratung Beratung - -<br />

-<br />

Die Bezirksvertretung Gräfrath stimmt einstimmig dem Verwaltungsvorschlag<br />

zur Behandlung <strong>der</strong> Anregungen aus <strong>der</strong> frühzeitigen<br />

Bürger- und Trägerbeteiligung mit den in <strong>der</strong> Sitzung<br />

beschlossenen Ergänzungen zu und empfiehlt dem Ausschuß<br />

für <strong>Stadt</strong>planung, Verkehr und Umwelt, die Verwaltung mit <strong>der</strong><br />

Erstellung des Flächennutzungsplan-Entwurfes zu beauftragen.<br />

Bekanntmachung<br />

Bekanntmachung<br />

über über die die Auslegung Auslegung Auslegung <strong>der</strong> <strong>der</strong> Planung<br />

Planung<br />

"Tieferlegung "Tieferlegung Eschbach"<br />

Eschbach"<br />

und und die die Festsetzung Festsetzung eines eines Erörterungstermins<br />

Erörterungstermins<br />

Die Planunterlagen des Wupperverbandes zur Tieferlegung <strong>der</strong><br />

Gewässersohle des Eschbaches in <strong>Solingen</strong>-Unterburg werden<br />

gemäß §§ 148, 152, 153 LWG in Verbindung mit § 73 Abs. 3 des<br />

Verwaltungsverfahrensgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen<br />

(VwVfG NW) vom 21. Dezember 1976 (GV NRW S. 438) in <strong>der</strong><br />

Zeit vom 16. April bis zum 21. Mai 2002 während <strong>der</strong> Dienststunden<br />

beim <strong>Stadt</strong>dienst Natur und Umwelt, Frankfurter Damm 23,<br />

42719 <strong>Solingen</strong>, im Zimmer 123 zur Einsichtnahme ausgelegt.<br />

Bei <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Solingen</strong> - Untere Wasserbehörde - wurde die Durchführung<br />

eines Verfahrens nach<br />

• § 31 Abs. 2 des Gesetzes zur Ordnung des Wasserhaushalts<br />

(Wasserhaushaltsgesetz - WHG) in <strong>der</strong> Neufassung vom 12. November<br />

1996 (BGBI. I S. 1695)<br />

• §§ 3 ff des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung<br />

(UVPG) vom 12. Februar 1990 (BGBI. I S. 205)<br />

• § 152 und § 170 Abs. 1 Nr. 3.des Wassergesetzes für das Land<br />

Nordrhein-Westfalen (Landeswassergesetz - LWG) vom 25. Juni<br />

1995 (GV NRW S. 926/SGV NRW S. 77)<br />

- jeweils in <strong>der</strong> z. Z. gültigen Fassung - beantragt.<br />

Der Plan sieht vor, eine Querschnittsvergrößerung des Gewässerprofils<br />

des ca. 4 m breiten Eschbaches auf etwa 720 m Ausbaulänge<br />

im Bereich <strong>der</strong> Ortschaft <strong>Solingen</strong>-Unterburg durchzuführen.<br />

Einwendungen können schriftlich (in dreifacher Ausfertigung) o<strong>der</strong><br />

mündlich zur Nie<strong>der</strong>schrift spätestens innerhalb von zwei Wochen<br />

nach dem Ende <strong>der</strong> Auslegungsfrist bis zum 03. Juni 2002 erhoben<br />

werden.<br />

Das gilt insbeson<strong>der</strong>e auch für die Geltendmachung von Ansprüchen<br />

auf Vorkehrungen o<strong>der</strong> auf die Errichtung und Unterhaltung<br />

von Anlagen zur Vermeidung nachteiliger Wirkungen auf die Rechte<br />

des jeweils Betroffenen; gleiches gilt auch für die Geltendmachung<br />

von Ansprüchen auf angemessene Entschädigung in Geld<br />

wegen nachteiliger Wirkung des Unternehmens auf die Rechte<br />

des jeweils Betroffenen. Die Ansprüche sollen die Rechte, auf die<br />

sie gestützt werden, möglichst vollständig bezeichnen.<br />

In diesem Zusammenhang mache ich darauf aufmerksam, daß das<br />

wasserrechtliche Planfeststellungsverfahren nicht die privatrechtliche<br />

Inanspruchnahme frem<strong>der</strong> Grundstücke für das in den Planunterlagen<br />

dargestellte Unternehmen umfaßt und regelt. Solche<br />

Inanspruchnahme kann zwischen Unternehmer und Grundstückseigentümer<br />

entwe<strong>der</strong> nur vertraglich o<strong>der</strong> durch behördliche Entscheidung<br />

in einem geson<strong>der</strong>ten Enteignungsverfahren geregelt<br />

werden.<br />

Als Scoping-Termin gemäß § 73 Abs. 7 VwVfG setze ich den 23.<br />

April 2002 fest. Der Termin beginnt um 14.00 Uhr im Feuerwehrhaus<br />

Oberburg (In <strong>der</strong> Planke).<br />

Dieser Erörterungstermin dient <strong>der</strong> Anhörung zu den Umweltauswirkungen<br />

des Vorhabens gemäß § 9 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung<br />

(UVPG) vom 12. Februar 1990 (BGBI. I<br />

S. 205) in <strong>der</strong> zur Zeit gültigen Fassung.<br />

Die Betroffenen bitte ich, diesen Termin wahrzunehmen.<br />

Ich weise ferner darauf hin, daß<br />

1. bei Ausbleiben eines Beteiligten in dem Erörterungstermin auch<br />

ohne ihn verhandelt werden kann,<br />

2. verspätet erhobene Einwendungen ausgeschlossen sind, die<br />

Zustellung <strong>der</strong> Entscheidung über die Einwendungen durch<br />

öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden kann, wenn mehr<br />

als 300 Zustellungen vorzunehmen sind.<br />

Nachteile, die sich aus unvollständiger Angabe des Namens und<br />

<strong>der</strong> ladungsfähigen Anschrift ergeben, gehen zu Lasten des<br />

Einwen<strong>der</strong>s.<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Solingen</strong><br />

<strong>Stadt</strong>dienst Natur und Umwelt<br />

Untere Wasserbehörde<br />

Im Auftrag<br />

D r . S t r e h l a u<br />

Herausgeber:<br />

Herausgeber:<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Solingen</strong>, Der Oberbürgermeister, Öffentlichkeitsarbeit, Rathaus<br />

Cronenberger Straße, Postfach 10 01 65, 42648 <strong>Solingen</strong>,<br />

Telefax 290 2209. Verantwortlich: Ludger Jägers, Redaktion: Doris<br />

Diefenbach. Telefon (0212) 290 2208. DTP-Satz: Heike Dopazo<br />

Lopez, Martina Ruhnau. Gedruckt von: Druckstudio Wolfgang<br />

Doege, Karlstraße 15, 42699 <strong>Solingen</strong>, Telefon 262170. Vertrieb:<br />

B. Boll, Verlag des Solinger Tageblattes (GmbH & Co.), Mummstraße<br />

9, Postfach 10 12 26, 42648 <strong>Solingen</strong>, Telefon 299-0.Gedruckt<br />

auf chlorfreiem Papier. Nachdruck und Veröffentlichungen<br />

je<strong>der</strong> Art nur mit Genehmigung des Herausgebers zulässig. Erscheint<br />

wöchentlich.<br />

Nr.13/11.04.2002 3/4

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