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Verhaltenskodex FDB/0059 - Kernkraftwerk Leibstadt AG

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3. Verbot von Vergeltungsmassnahmen<br />

Kein Mitarbeitender darf Nachteile erleiden oder schlechter gestellt werden, weil er<br />

sich an diesen <strong>Verhaltenskodex</strong> hält oder uns Regelverstösse von Mitarbeitenden oder<br />

Dritten meldet.<br />

Axpo verbietet jegliche unrechtmässige Behandlung von Mitarbeitenden (wie z.B. die Benachteiligung,<br />

Schlechterstellung oder Ausübung von Vergeltungsmassnahmen), die diesen <strong>Verhaltenskodex</strong><br />

befolgen. Untersagt ist ferner die unrechtmässige Behandlung von Mitarbeitenden, die<br />

uns festgestellte oder (in gutem Glauben) vermutete Verstösse von Mitarbeitenden oder Dritten<br />

gegen diesen <strong>Verhaltenskodex</strong> oder andere Vorschriften melden – oder dabei helfen, solche<br />

Vorgänge zu untersuchen.<br />

Jegliche unrechtmässige Behandlung von Mitarbeitenden, die mit ihrem Verhalten im Sinne der<br />

vorstehenden Erwägungen dazu beitragen, Schaden zu verhindern, zieht disziplinarische oder<br />

anderweitige Konsequenzen nach sich. Letzteres gilt auch für böswillige Falschmeldungen über<br />

angebliche Regelverstösse von Mitarbeitenden oder Dritten.<br />

4. Sanktionen bei Regelverstössen<br />

Widerhandlungen gegen diesen <strong>Verhaltenskodex</strong> oder die ethischen Grundprinzipien<br />

der Axpo werden nicht toleriert.<br />

Dieser <strong>Verhaltenskodex</strong> ist von allen Axpo Mitarbeitenden nach Wortlaut, Sinn und Geist zu<br />

befolgen. Verstösse gegen das Gesetz, gegen diesen <strong>Verhaltenskodex</strong> oder andere Axpo<br />

Vorschriften haben je nach Fall disziplinarische, arbeits- oder auch strafrechtliche Konsequenzen.<br />

Solche Massnahmen können zum Beispiel in folgenden Situationen ergriffen werden:<br />

• Nicht-Melden eines dem Mitarbeitenden bekannten, vermuteten oder tatsächlichen<br />

Regelverstosses.<br />

• Böswillige Falschmeldungen über angebliche Regelverstösse von Mitarbeitenden<br />

oder Dritten.<br />

• Mangelnde oder fehlende Kooperation bei der Untersuchung allfälliger Regelverstösse.<br />

• Aufforderung anderer zum Verstoss gegen Gesetze, gegen diesen <strong>Verhaltenskodex</strong> oder<br />

andere Axpo Regeln.<br />

• Unrechtmässige Behandlung von Mitarbeitenden, die in gutem Glauben Regelverstösse<br />

gemeldet oder entsprechende Bedenken geäussert haben.<br />

Axpo <strong>Verhaltenskodex</strong><br />

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