Verhaltenskodex FDB/0059 - Kernkraftwerk Leibstadt AG
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3. Verbot von Vergeltungsmassnahmen<br />
Kein Mitarbeitender darf Nachteile erleiden oder schlechter gestellt werden, weil er<br />
sich an diesen <strong>Verhaltenskodex</strong> hält oder uns Regelverstösse von Mitarbeitenden oder<br />
Dritten meldet.<br />
Axpo verbietet jegliche unrechtmässige Behandlung von Mitarbeitenden (wie z.B. die Benachteiligung,<br />
Schlechterstellung oder Ausübung von Vergeltungsmassnahmen), die diesen <strong>Verhaltenskodex</strong><br />
befolgen. Untersagt ist ferner die unrechtmässige Behandlung von Mitarbeitenden, die<br />
uns festgestellte oder (in gutem Glauben) vermutete Verstösse von Mitarbeitenden oder Dritten<br />
gegen diesen <strong>Verhaltenskodex</strong> oder andere Vorschriften melden – oder dabei helfen, solche<br />
Vorgänge zu untersuchen.<br />
Jegliche unrechtmässige Behandlung von Mitarbeitenden, die mit ihrem Verhalten im Sinne der<br />
vorstehenden Erwägungen dazu beitragen, Schaden zu verhindern, zieht disziplinarische oder<br />
anderweitige Konsequenzen nach sich. Letzteres gilt auch für böswillige Falschmeldungen über<br />
angebliche Regelverstösse von Mitarbeitenden oder Dritten.<br />
4. Sanktionen bei Regelverstössen<br />
Widerhandlungen gegen diesen <strong>Verhaltenskodex</strong> oder die ethischen Grundprinzipien<br />
der Axpo werden nicht toleriert.<br />
Dieser <strong>Verhaltenskodex</strong> ist von allen Axpo Mitarbeitenden nach Wortlaut, Sinn und Geist zu<br />
befolgen. Verstösse gegen das Gesetz, gegen diesen <strong>Verhaltenskodex</strong> oder andere Axpo<br />
Vorschriften haben je nach Fall disziplinarische, arbeits- oder auch strafrechtliche Konsequenzen.<br />
Solche Massnahmen können zum Beispiel in folgenden Situationen ergriffen werden:<br />
• Nicht-Melden eines dem Mitarbeitenden bekannten, vermuteten oder tatsächlichen<br />
Regelverstosses.<br />
• Böswillige Falschmeldungen über angebliche Regelverstösse von Mitarbeitenden<br />
oder Dritten.<br />
• Mangelnde oder fehlende Kooperation bei der Untersuchung allfälliger Regelverstösse.<br />
• Aufforderung anderer zum Verstoss gegen Gesetze, gegen diesen <strong>Verhaltenskodex</strong> oder<br />
andere Axpo Regeln.<br />
• Unrechtmässige Behandlung von Mitarbeitenden, die in gutem Glauben Regelverstösse<br />
gemeldet oder entsprechende Bedenken geäussert haben.<br />
Axpo <strong>Verhaltenskodex</strong><br />
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