Verhaltenskodex FDB/0059 - Kernkraftwerk Leibstadt AG
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5. Meldung bei behördlichen Untersuchungen oder Verfahren<br />
Behördliche Verfahren oder Untersuchungen gegen Axpo Mitarbeitende im Zusammenhang<br />
mit ihrer beruflichen Tätigkeit können sich nachteilig auf Axpo auswirken und sind<br />
deshalb unverzüglich dem Vorgesetzten, dem zuständigen Personalverantwortlichen<br />
sowie dem Compliance Officer zu melden.<br />
Die persönliche Integrität unserer Mitarbeitenden ist für Axpo von zentraler Bedeutung.<br />
Als Mitarbeitender haben Sie deshalb die Pflicht, Ihren Vorgesetzten, die zuständige Personalabteilung,<br />
den Head of Corporate Compliance oder den zuständigen Compliance Officer<br />
umgehend darüber zu informieren, wenn im Zusammenhang mit Ihrer beruflichen Tätigkeit ein<br />
Zivil-, Verwaltungs- oder Strafverfahren Ihnen gegenüber angedroht oder gegen Sie eingeleitet<br />
wurde.