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Verhaltenskodex FDB/0059 - Kernkraftwerk Leibstadt AG

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5. Meldung bei behördlichen Untersuchungen oder Verfahren<br />

Behördliche Verfahren oder Untersuchungen gegen Axpo Mitarbeitende im Zusammenhang<br />

mit ihrer beruflichen Tätigkeit können sich nachteilig auf Axpo auswirken und sind<br />

deshalb unverzüglich dem Vorgesetzten, dem zuständigen Personalverantwortlichen<br />

sowie dem Compliance Officer zu melden.<br />

Die persönliche Integrität unserer Mitarbeitenden ist für Axpo von zentraler Bedeutung.<br />

Als Mitarbeitender haben Sie deshalb die Pflicht, Ihren Vorgesetzten, die zuständige Personalabteilung,<br />

den Head of Corporate Compliance oder den zuständigen Compliance Officer<br />

umgehend darüber zu informieren, wenn im Zusammenhang mit Ihrer beruflichen Tätigkeit ein<br />

Zivil-, Verwaltungs- oder Strafverfahren Ihnen gegenüber angedroht oder gegen Sie eingeleitet<br />

wurde.

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