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Verhaltenskodex FDB/0059 - Kernkraftwerk Leibstadt AG

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Erlaubt ist:<br />

• eine Geschäftsbeziehung zu verweigern bei Vorliegen von sachlichen Gründen 16 ,<br />

die belegbar und nachvollziehbar sind.<br />

• Kunden unterschiedlich zu behandeln, wenn dafür sachliche Gründe 17 vorliegen,<br />

die belegbar und nachvollziehbar sind.<br />

• ein Hauptgeschäft mit einem Nebengeschäft zu verknüpfen, sofern diese Geschäfte<br />

untrennbar miteinander verbunden sind (zum Beispiel technische Notwendigkeit).<br />

Beachten Sie bitte:<br />

• Vertriebsverträge mit Exklusivitätsklausel sind stets vorgängig der internen Rechtsabteilung<br />

zur Prüfung vorzulegen.<br />

• Der Einwand «Ich wusste nicht, dass es nicht rechtmässig war» ist keine Entschuldigung<br />

gegenüber den Wettbewerbsbehörden!<br />

• Jedes Energieversorgungsunternehmen entscheidet eigenständig aufgrund seiner spezifischen<br />

Beurteilungskriterien, welche Kunden es zu welchen Preisen beliefern will.<br />

• Niemand ist verpflichtet, einem freien Kunden ein Angebot zu unterbreiten.<br />

• Bei Hausdurchsuchungen oder Verfahren seitens der Wettbewerbsbehörden kooperieren wir<br />

unter Wahrung der uns zustehenden Verteidigungsrechte.<br />

• Setzen Sie sich mit dem Head of Corporate Compliance oder dem zuständigen Compliance<br />

Officer in Verbindung, wenn Sie Fragen haben zur Einhaltung des Wettbewerbsrechts oder<br />

bei Zweifeln im Hinblick auf die Zulässigkeit eines bestimmten Vorgehens.<br />

2. Wirtschafts- und Fachverbände<br />

In Ihrer Funktion als Mitarbeitender des Axpo Konzerns dürfen Sie nur an Versammlungen<br />

anerkannter Wirtschafts- oder Fachverbände teilnehmen, die für zulässige und angemessene<br />

geschäftliche, wissenschaftliche oder fachliche Zwecke abgehalten werden.<br />

Das Wichtigste in Kürze<br />

Keine der vorstehend beschriebenen, wettbewerbsschädigenden Aktivitäten darf Gegenstand<br />

einer Diskussion oder einer Vereinbarung im Rahmen von Wirtschafts- oder Fachverbänden sein –<br />

weder formell als Bestandteil der Traktandenliste bei Anlässen noch «informell» im Rahmen von<br />

Treffen oder Gesprächen mit Mitbewerbern am Rande solcher Veranstaltungen.<br />

16 Als sachliche Gründe können beispielsweise Kapazitätsprobleme gelten.<br />

17 Sachliche Gründe für eine Ungleichbehandlung wären beispielsweise eine höhere Sicherheitsleistung bei einem finanziell angeschlagenen<br />

Kunden bzw. Abnehmer oder betriebswirtschaftlich begründete Sonderkonditionen zugunsten eines Kunden bzw. Abnehmers, der grosse<br />

Energiemengen bezieht, soweit daraus effektiv Kosteneinsparungen resultieren.<br />

Axpo <strong>Verhaltenskodex</strong><br />

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