Verhaltenskodex FDB/0059 - Kernkraftwerk Leibstadt AG
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Erlaubt ist:<br />
• eine Geschäftsbeziehung zu verweigern bei Vorliegen von sachlichen Gründen 16 ,<br />
die belegbar und nachvollziehbar sind.<br />
• Kunden unterschiedlich zu behandeln, wenn dafür sachliche Gründe 17 vorliegen,<br />
die belegbar und nachvollziehbar sind.<br />
• ein Hauptgeschäft mit einem Nebengeschäft zu verknüpfen, sofern diese Geschäfte<br />
untrennbar miteinander verbunden sind (zum Beispiel technische Notwendigkeit).<br />
Beachten Sie bitte:<br />
• Vertriebsverträge mit Exklusivitätsklausel sind stets vorgängig der internen Rechtsabteilung<br />
zur Prüfung vorzulegen.<br />
• Der Einwand «Ich wusste nicht, dass es nicht rechtmässig war» ist keine Entschuldigung<br />
gegenüber den Wettbewerbsbehörden!<br />
• Jedes Energieversorgungsunternehmen entscheidet eigenständig aufgrund seiner spezifischen<br />
Beurteilungskriterien, welche Kunden es zu welchen Preisen beliefern will.<br />
• Niemand ist verpflichtet, einem freien Kunden ein Angebot zu unterbreiten.<br />
• Bei Hausdurchsuchungen oder Verfahren seitens der Wettbewerbsbehörden kooperieren wir<br />
unter Wahrung der uns zustehenden Verteidigungsrechte.<br />
• Setzen Sie sich mit dem Head of Corporate Compliance oder dem zuständigen Compliance<br />
Officer in Verbindung, wenn Sie Fragen haben zur Einhaltung des Wettbewerbsrechts oder<br />
bei Zweifeln im Hinblick auf die Zulässigkeit eines bestimmten Vorgehens.<br />
2. Wirtschafts- und Fachverbände<br />
In Ihrer Funktion als Mitarbeitender des Axpo Konzerns dürfen Sie nur an Versammlungen<br />
anerkannter Wirtschafts- oder Fachverbände teilnehmen, die für zulässige und angemessene<br />
geschäftliche, wissenschaftliche oder fachliche Zwecke abgehalten werden.<br />
Das Wichtigste in Kürze<br />
Keine der vorstehend beschriebenen, wettbewerbsschädigenden Aktivitäten darf Gegenstand<br />
einer Diskussion oder einer Vereinbarung im Rahmen von Wirtschafts- oder Fachverbänden sein –<br />
weder formell als Bestandteil der Traktandenliste bei Anlässen noch «informell» im Rahmen von<br />
Treffen oder Gesprächen mit Mitbewerbern am Rande solcher Veranstaltungen.<br />
16 Als sachliche Gründe können beispielsweise Kapazitätsprobleme gelten.<br />
17 Sachliche Gründe für eine Ungleichbehandlung wären beispielsweise eine höhere Sicherheitsleistung bei einem finanziell angeschlagenen<br />
Kunden bzw. Abnehmer oder betriebswirtschaftlich begründete Sonderkonditionen zugunsten eines Kunden bzw. Abnehmers, der grosse<br />
Energiemengen bezieht, soweit daraus effektiv Kosteneinsparungen resultieren.<br />
Axpo <strong>Verhaltenskodex</strong><br />
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