GrabsBerichtPreisgericht.pdf - Hochbauamt Kanton St.Gallen
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2.1 Wettbewerbsverfahren<br />
Der Wettbewerb wurde als anonymer Projektwettbewerb auf Einladung im selektiven<br />
Verfahren in Anwendung von Art. 12 Abs. 1 Bst b und Abs. 3 der Interkantonalen<br />
Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen vom 15. März 2001<br />
(sGS 841.32; abgekürzt IVöB) sowie Art. 24 und Art. 39 Abs. 1 Bst b der Verordnung<br />
über das öffentliche Beschaffungswesen vom 21. April 1998 (sGS 841.11;<br />
abgekürzt VöB) durchgeführt.<br />
Die Ordnung 142 für Architektur- und Ingenieurwettbewerbe (Ausgabe 1998) des<br />
Schweizerischen Ingenieur- und Architekten-Vereins (abgekürzt SIA-Ordnung<br />
142) gilt subsidiär. Die Bestimmung von Art. 28 der SIA-Ordnung 142 (Ausgabe<br />
1998) sowie das Reglement über das Beschwerdeverfahren für Architekturwettbewerbe<br />
gelangen nicht zur Anwendung.<br />
2.2 Teilnahmeberechtigung und -bedingung<br />
Zur Teilnahme berechtigt waren Planer des Fachbereiches Architektur. Es blieb<br />
ihnen freigestellt, Spezialisten für die Wettbewerbsbearbeitung beizuziehen. Für<br />
den Auslober ergeben sich hieraus keine Verpflichtungen zur Beauftragung der<br />
hinzugezogenen Spezialisten.<br />
Voraussetzung für die Teilnahme ist der Wohn- oder Geschäftssitz in der Schweiz<br />
oder in einem Vertragsstaat, der das GATT/WTO-Übereinkommen über das<br />
öffentliche Beschaffungswesen unterzeichnet hat.<br />
Aus den Bewerbungen wurden zur Abwicklung eines wirtschaftlichen Vergabeverfahrens<br />
aufgrund der Eignungskriterien 16 Teilnehmer für den Projektwettbewerb<br />
eingeladen. Die Auswahl der Teilnehmer erfolgte durch die Fachpreisrichter.