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GrabsBerichtPreisgericht.pdf - Hochbauamt Kanton St.Gallen

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3.3 Ausschluss von der Preiserteilung<br />

Nach der Zulassung der Projekte zur Beurteilung hat das Preisgericht eingehend<br />

die bei der Vorprüfung festgestellten Abweichungen von den Programmbestimmungen<br />

diskutiert (Einhaltung der Randbedingungen, Erfüllung des Raumprogramms).<br />

Es handelte sich dabei im Wesentlichen um folgende Aspekte:<br />

Zonen- und Bauvorschriften<br />

Es wurde festgestellt, dass ein Projekt nach Süden 2m zu wenig Grenzabstand<br />

einhält. Ein weiteres Projekt hält mit der Tiefgarage den <strong>St</strong>rassenabstand nicht<br />

ein. Diese Projekte wurden als trotzdem realisierbar erachtet und der Verstoss als<br />

tolerierbar betrachtet.<br />

Abbruch bestehender Bauten<br />

Es wurde festgestellt, dass bei 11 Projekten im Rahmen der Etappe 1 Bauten<br />

abgebrochen wurden, deren Abbruch für Phase 1 nicht vorgesehen war.<br />

Helikopterlandeplatz<br />

Bei einigen Projekten fehlt der Helikopterlandeplatz in Phase 2.<br />

Raumprogramm<br />

Bei einem Projekt funktioniert die vorgeschlagene Etappierung nicht, bei einem<br />

weiteren sind einige Räume zu klein. Gesamthaft erfüllen jedoch sämtliche Projekte<br />

die wesentlichen Vorgaben des Programms.<br />

Fazit<br />

Das Preisgericht hat die Verstösse gegen die Randbedingungen oder beim Raumprogramm<br />

projektweise betrachtet, verglichen und eingehend diskutiert. Insbesondere<br />

gaben die zahlreichen Abweichungen beim Abbruch der bestehenden<br />

Bauten Anlass zur Diskussion. Das Preisgericht gelangte zur Überzeugung, dass<br />

aufgrund der Fragenbeantwortung die Projektverfasser annehmen konnten, dass<br />

leerstehende Bausubstanz bereits in der ersten Phase abgebrochen werden kann.<br />

Auch bei den übrigen Verstössen hat nach Auffassung des Preisgerichtes sich<br />

kein Projektverfasser einen wesentlichen Vorteil verschafft, dass er deshalb von<br />

der Preiserteilung ausgeschlossen werden müsste.<br />

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