GrabsBerichtPreisgericht.pdf - Hochbauamt Kanton St.Gallen
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3.3 Ausschluss von der Preiserteilung<br />
Nach der Zulassung der Projekte zur Beurteilung hat das Preisgericht eingehend<br />
die bei der Vorprüfung festgestellten Abweichungen von den Programmbestimmungen<br />
diskutiert (Einhaltung der Randbedingungen, Erfüllung des Raumprogramms).<br />
Es handelte sich dabei im Wesentlichen um folgende Aspekte:<br />
Zonen- und Bauvorschriften<br />
Es wurde festgestellt, dass ein Projekt nach Süden 2m zu wenig Grenzabstand<br />
einhält. Ein weiteres Projekt hält mit der Tiefgarage den <strong>St</strong>rassenabstand nicht<br />
ein. Diese Projekte wurden als trotzdem realisierbar erachtet und der Verstoss als<br />
tolerierbar betrachtet.<br />
Abbruch bestehender Bauten<br />
Es wurde festgestellt, dass bei 11 Projekten im Rahmen der Etappe 1 Bauten<br />
abgebrochen wurden, deren Abbruch für Phase 1 nicht vorgesehen war.<br />
Helikopterlandeplatz<br />
Bei einigen Projekten fehlt der Helikopterlandeplatz in Phase 2.<br />
Raumprogramm<br />
Bei einem Projekt funktioniert die vorgeschlagene Etappierung nicht, bei einem<br />
weiteren sind einige Räume zu klein. Gesamthaft erfüllen jedoch sämtliche Projekte<br />
die wesentlichen Vorgaben des Programms.<br />
Fazit<br />
Das Preisgericht hat die Verstösse gegen die Randbedingungen oder beim Raumprogramm<br />
projektweise betrachtet, verglichen und eingehend diskutiert. Insbesondere<br />
gaben die zahlreichen Abweichungen beim Abbruch der bestehenden<br />
Bauten Anlass zur Diskussion. Das Preisgericht gelangte zur Überzeugung, dass<br />
aufgrund der Fragenbeantwortung die Projektverfasser annehmen konnten, dass<br />
leerstehende Bausubstanz bereits in der ersten Phase abgebrochen werden kann.<br />
Auch bei den übrigen Verstössen hat nach Auffassung des Preisgerichtes sich<br />
kein Projektverfasser einen wesentlichen Vorteil verschafft, dass er deshalb von<br />
der Preiserteilung ausgeschlossen werden müsste.<br />
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