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LBP Landschaftspflegerischer Begleitplan - Stadtteilbürgerinitiative ...

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Vorhabensträger<br />

Landeshauptstadt Hannover<br />

Fachbereich Tiefbau<br />

Rudolf-Hillebrecht-Platz 1, 30159 Hannover<br />

Hochwasserschutz in Hannover<br />

Vorlandabgrabungen an der Ihme<br />

Teil IV: <strong>Landschaftspflegerischer</strong> <strong>Begleitplan</strong><br />

. Ausfertigung<br />

Dezember 2009<br />

Verfasser


2 Hochwasserschutz in Hannover - Vorlandabgrabungen an der Ihme - <strong>Landschaftspflegerischer</strong> <strong>Begleitplan</strong><br />

______________________________________________________________________________________________<br />

Projekt: Hochwasserschutz in Hannover<br />

Vorlandabgrabungen an der Ihme<br />

Teil IV: <strong>Landschaftspflegerischer</strong> <strong>Begleitplan</strong><br />

Bearbeitung: RALF BACHMANN, Dipl.-Ing. (Umweltplanung)<br />

Prof. Dr. THOMAS KAISER, Landschaftsarchitekt (Umweltplanung,<br />

Flora, Biotoptypen)<br />

FLORIAN KOBBE, Dipl.-Ing. (Umweltplanung)<br />

MATHIAS FISCHER, Diplom-Biologe (Biodata) (Brutvögel)<br />

ELKE MÜHLBACH, Diplom-Biologin (Fledermäuse)<br />

Kartendarstellungen: GERRIT SCHEFFLER, technischer Angestellter<br />

ELFIE KAISER, Bauzeichnerin<br />

Umfang: 90 Seiten, 2 Karten<br />

Aufgestellt durch: Landeshauptstadt Hannover<br />

Fachbereich Tiefbau<br />

Rudolf-Hillebrecht-Platz 1<br />

30159 Hannover<br />

Planverfasser:<br />

Beedenbostel, den 18.12.2009<br />

Prof. Dr. Kaiser, Landschaftsarchitekt


Hochwasserschutz in Hannover - Vorlandabgrabungen an der Ihme - <strong>Landschaftspflegerischer</strong> <strong>Begleitplan</strong> 3<br />

______________________________________________________________________________________________<br />

Inhalt<br />

Seite<br />

_______________________________________________________________<br />

1. Einleitung 7<br />

2. Beschreibung des Vorhabens 9<br />

3. Untersuchungsrahmen 10<br />

3.1 Inhaltliche und räumliche Abgrenzung 10<br />

3.2 Methodisches Vorgehen 11<br />

3.3 Gutachterliche Stellungnahme gemäß § 14 NNatG 11<br />

4. Erfassung und Bewertung von Natur und Landschaft in dem<br />

vom Vorhaben betroffenen Raum 12<br />

4.1 Arten und Lebensgemeinschaften 12<br />

4.1.1 Bestand 12<br />

4.1.1.1 Biotopausstattung 12<br />

4.1.1.2 Flora und Fauna 13<br />

4.1.2 Schutzgutspezifische Bewertung 17<br />

4.2 Boden 19<br />

4.2.1 Bestand 19<br />

4.2.2 Schutzgutspezifische Bewertung 19<br />

4.3 Landschaftsbild 20<br />

4.3.1 Bestandssituation 20<br />

4.3.2 Schutzgutspezifische Bewertung 21<br />

5. Vorkehrungen zur Vermeidung oder Verminderung von Beeinträchtigungen 22<br />

6. Ermittlung und Bewertung von Beeinträchtigungen der Leistungsfähigkeit<br />

des Naturhaushalts und des Landschaftsbildes durch das geplante Vorhaben 24<br />

7. Ziele und Grundsätze der Kompensationsmaßnahmen 34<br />

8. Kompensations- und Gestaltungsmaßnahmen 38<br />

8.1 Baumpflanzungen im neuen Ihmepark 38<br />

8.2 Sonstige Gehölzpflanzungen im neuen Ihmepark 39<br />

8.3 Baumpflanzungen außerhalb des neuen Ihmeparks 40<br />

8.4 Anlage von Gehölzflächen außerhalb des neuen Ihmeparks 41<br />

8.5 Entwicklung auentypischer Gehölzbestände in der Leineaue 42<br />

8.6 Aufwertung von Bodenflächen 43<br />

8.7 Sonstige Maßnahmen 43<br />

9. Ausnahmevoraussetzungen gemäß § 43 BNatSchG 44


4 Hochwasserschutz in Hannover - Vorlandabgrabungen an der Ihme - <strong>Landschaftspflegerischer</strong> <strong>Begleitplan</strong><br />

______________________________________________________________________________________________<br />

Seite<br />

______________________________________________________________________________________________<br />

10. Kompensationsbilanzierung –Gegenüberstellung von Eingriff und Kompensationsmaßnahmen<br />

47<br />

11. Quellenverzeichnis 53<br />

12. Maßnahmenkartei 55<br />

13. Abbildung zu den Maßnahmen außerhalb des Lageplanes der landschaftspflegerischen<br />

Maßnahmen 80<br />

14. Gutachterliche Stellungnahme gemäß § 14 NNatG 87


Hochwasserschutz in Hannover - Vorlandabgrabungen an der Ihme - <strong>Landschaftspflegerischer</strong> <strong>Begleitplan</strong> 5<br />

______________________________________________________________________________________________<br />

Verzeichnis der Tabellen<br />

______________________________________________________________________________________________<br />

Tab. 4-1: Nachgewiesene Farn- und Blütenpflanzen der niedersächsischen Roten Liste<br />

und der Vorwarnliste. 14<br />

Tab. 4-2: Gefährdungs- und Schutzstatus der nachgewiesenen Fledermausarten. 14<br />

Tab. 4-3: Fledermausfauna im Kernuntersuchungsgebiet - Vorkommen und Nutzung. 15<br />

Tab. 4-4: Gefährdungs- und Schutzstatus der nachgewiesenen Vogelarten. 15<br />

Tab. 4-5: Flächenbezogene Biotopbewertung. 17<br />

Tab. 4-6: Naturschutzfachliche Bedeutung der Böden. 20<br />

Tab. 5-1: Vorkehrungen zur Vermeidung oder Verminderung von Beeinträchtigungen. 22<br />

Tab. 6-1: Bewertung der Beeinträchtigungen der Schutzgüter und Ersatzpflichtigkeit<br />

von Gehölzverlusten gemäß Baumschutzsatzung der Landeshauptstadt<br />

Hannover. 25<br />

Tab. 10-1: Gegenüberstellung von Eingriff und Kompensationsmaßnahmen. 48<br />

Verzeichnis der Abbildungen<br />

______________________________________________________________________________________________<br />

Abb. 6-1: Konflikt KA - mögliche Minderung des Auencharakters auentypischer<br />

Biotope - Bereich Umfeld der Döhrener Leineinsel. 31<br />

Abb. 6-2: Konflikt KA - mögliche Minderung des Auencharakters auentypischer<br />

Biotope - Bereich östlich des Hemminger Büntesees. 32<br />

Abb. 6-3: Konflikt KA - mögliche Minderung des Auencharakters auentypischer<br />

Biotope - Bereich Ricklinger Holz. 33<br />

Abb. 13-1: Übersicht über die Lage der externen Kompensationsmaßnahmen. 80<br />

Abb. 13-2: Lage der Maßnahmen E 12, und E 20. 81<br />

Abb. 13-3: Biotopbestand auf dem ehemaligen Werkshofgelände an der<br />

Culemannstraße. 82<br />

Abb. 13-4: Lage der Maßnahmen E 13, E 16, A 24. 83<br />

Abb. 13-5: Lage der Maßnahmen E 14, E 15, E 17, E 21, A 22, A 23. 84<br />

Abb. 13-6: Lage der Maßnahme E 18. 85<br />

Abb. 13-7: Lage der Maßnahme E 19. 86


6 Hochwasserschutz in Hannover - Vorlandabgrabungen an der Ihme - <strong>Landschaftspflegerischer</strong> <strong>Begleitplan</strong><br />

______________________________________________________________________________________________<br />

Verzeichnis der Karten in der Beilage<br />

______________________________________________________________________________________________<br />

Karte 1: Bestands- und Konfliktplan (Blatt 1 und Blatt 2, Maßstab 1 : 1 000).<br />

Karte 2: Lageplan der landschaftspflegerischen Maßnahmen (Maßstab 1 : 2 000).


Hochwasserschutz in Hannover - Vorlandabgrabungen an der Ihme - <strong>Landschaftspflegerischer</strong> <strong>Begleitplan</strong> 7<br />

______________________________________________________________________________________________<br />

1. Einleitung<br />

Ziel der Landeshauptstadt Hannover ist es, der Bevölkerung Schutz vor einem so genannten<br />

100-jährlichen Hochwasser entlang von Leine und Ihme bieten zu können und<br />

die dazu erforderlichen Maßnahmen umzusetzen. Innerhalb des Gesamtvorhabens zum<br />

Hochwasserschutz in Hannover (LANDESHAUPTSTADT HANNOVER 2008) liegen<br />

Handlungsschwerpunkte in der Aufhebung einer Abflussengstelle an der Ihme zwischen<br />

Legions- und Leinertbrücke sowie einem Deichneubau in Ricklingen. Zur Beseitigung<br />

der Abflussengstelle an der Ihme gehören die mit den vorliegenden Unterlagen<br />

beantragten Vorlandabgrabungen und der Neubau der Benno-Ohnesorg-Brücke.<br />

Der Brückenneubau befindet sich bereits in der Durchführung, für den Deichneubau in<br />

Ricklingen wird ein eigenständiges Planungs- und Genehmigungsverfahren durchgeführt.<br />

Das Vorhaben ist gemäß § 119 des Niedersächsischen Wassergesetzes planfeststellungsbedürftig.<br />

Als weiterer Bestandteil der Antragsunterlagen für das Planfeststellungsverfahren<br />

wurde unter anderem eine Umweltverträglichkeitsstudie (Teil III) erarbeitet.<br />

Die Umweltverträglichkeitsstudie zeigt auf, dass das Vorhaben mit Eingriffen in Natur<br />

und Landschaft im Sinne von § 7 des Niedersächsischen Naturschutzgesetzes (NNatG)<br />

verbunden ist. Das Gesetz definiert Eingrife als „Veränderungen der Gestalt oder<br />

Nutzung von Grundflächen, die die Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts oder das<br />

Landschaftsbild erheblich beeinträchtigen können“ (§7 Abs. 1 NNatG).<br />

Das NNatG sieht in der so genannten Eingriffsregelung vor, dass Eingriffe die Leistungsfähigkeit<br />

des Naturhaushaltes und das Landschaftsbild nicht mehr als unbedingt<br />

notwendig beeinträchtigen dürfen (Vermeidungsgrundsatz des § 8 NNatG). Bei Vorliegen<br />

des Eingriffstatbestandes ist die vom Eingriff betroffene Grundfläche vom Verursacher<br />

so herzurichten, dass keine erheblichen Beeinträchtigungen der Leistungsfähigkeit<br />

des Naturhaushaltes oder des Landschaftsbildes zurückbleiben (Ausgleichsmaßnahmen,<br />

§ 10 NNatG). Nicht vermeidbare oder ausgleichbare Beeinträchtigungen<br />

sind unzulässig, wenn bei der Abwägung aller Anforderungen an Natur und Landschaft<br />

untereinander die Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege vorgehen<br />

(§ 11 NNatG). Anderenfalls hat der Verursacher die durch den Eingriff beeinträchtigten<br />

Funktionen oder Werte des Naturhaushalts oder des Landschaftsbildes an<br />

anderer Stelle des von dem Eingriff betroffenen Raumes in ähnlicher Art und Weise<br />

wiederherzustellen (Ersatzmaßnahmen, § 12 NNatG).<br />

Der Verursacher hat die Auswirkungen des Eingriffs auf Natur und Landschaft, Möglichkeiten<br />

der Vermeidung von Beeinträchtigungen der Leistungsfähigkeit des Natur-


8 Hochwasserschutz in Hannover - Vorlandabgrabungen an der Ihme - <strong>Landschaftspflegerischer</strong> <strong>Begleitplan</strong><br />

______________________________________________________________________________________________<br />

haushalts und des Landschaftsbildes sowie von ihm vorgesehene Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen<br />

darzustellen, was in der Regel in Form eines landschaftspflegerischen<br />

<strong>Begleitplan</strong>es erfolgt (§ 14 NNatG).<br />

Der als Teil IV der Antragsunterlagen vorliegende landschaftspflegerische <strong>Begleitplan</strong><br />

übernimmt die beschriebene Aufgabe und ermittelt außerdem die Grundlagen für Ersatzpflanzungen,<br />

die gemäß der städtischen Baumschutzsatzung (LANDESHAUPTSTADT<br />

HANNOVER 1995) als Kompensation für verloren gehende, durch die Satzung geschützte<br />

Gehölze erforderlich werden. Außerdem stellt er die für das Genehmigungsverfahren<br />

aus artenschutzrechtlicher Sicht relevanten Sachverhalte dar.


Hochwasserschutz in Hannover - Vorlandabgrabungen an der Ihme - <strong>Landschaftspflegerischer</strong> <strong>Begleitplan</strong> 9<br />

______________________________________________________________________________________________<br />

2. Beschreibung des Vorhabens<br />

Teil II und Teil V der Antragsunterlagen enthalten ausführliche Beschreibungen des<br />

Vorhabens. Deshalb beschränkt sich die folgende Darstellung auf kurze, übersichtsartige<br />

Erläuterungen.<br />

Im Vorland östlich der Ihme etwa zwischen Leinertbrücke/ÜSTRA-Gelände und nördlich<br />

der Legionsbrücke sind als wesentliche Maßnahmen vorgesehen:<br />

Abgrabungen rechts der Ihme in einem Geländestreifen mit Breiten von etwa 40 bis<br />

90 m bis auf das niedrigste Niveau von rund 1 m über dem mittleren Wasserstand<br />

der Ihme - Absenkung der Geländeoberfläche um bereichsweise mehr als 3 m, Böschungen<br />

mit Neigungen zwischen 1 : 3 und 1 : 5 zur Anpassung an das östlich angrenzende<br />

Geländeniveau.<br />

Anlage einer niedrigen Hochwasserschutzmauer von etwa 0,6 m Höhe in Grenzbereichen<br />

zur Glockseestraße, bis zu 0,8 m Höhe nördlich der Leinertbrücke (Rand<br />

des ÜSTRA-Geländes), mobile Mauerelemente (Dammbalkenverschlüsse) im Bereich<br />

von kreuzenden Wegen.<br />

Neugestaltung des Ihme-Grünzuges: Neuanlage des Wegenetzes in Anknüpfung an<br />

vorhandene Wege, Gestaltung intensiver zu nutzender Freiraumbereiche im Umfeld<br />

von Glockseestraße und unabhängigem Jugendzentrum, Errichtung von Aussichtspodesten<br />

am Ihmeufer, Neupflanzung von Laubbäumen im Grünzug, Rasenansaat.<br />

Bodensanierung: Abdeckung des Geländes nach Abgrabung durch eine etwa 30 cm<br />

mächtige Auelehmschicht sowie bindigen Oberboden, im Bereich von Baum-<br />

Neupflanzungen Herrichtung eines pflanzungsgeeigneten Standortes.<br />

Die anfallenden Boden- und Baustoffgemische werden größtenteils per Schiff über die<br />

Ihme nach Sehnde zur Kali + Salz Recycling GmbH gebracht werden, die unmittelbar<br />

am Mittellandkanal liegt. Der restliche Baustellenverkehr wird über das örtliche Straßennetz<br />

abgewickelt.<br />

Das Parkkonzept für die Neugestaltung des Ihme-Grünzuges wurde vom Landschaftsarchitekturbüro<br />

foundation 5+ (Kassel) in Zusammenarbeit mit der Landeshauptstadt<br />

Hannover entwickelt. Es bestimmt im Wesentlichen das künftige Nutzungskonzept und<br />

Erscheinungsbild des Grünzuges nach der Bodensanierung und den hochwasserschutzgerechten<br />

Geländeveränderungen.


10 Hochwasserschutz in Hannover - Vorlandabgrabungen an der Ihme - <strong>Landschaftspflegerischer</strong> <strong>Begleitplan</strong><br />

______________________________________________________________________________________________<br />

3. Untersuchungsrahmen<br />

3.1 Inhaltliche und räumliche Abgrenzung<br />

Entsprechend der Zielsetzung des landschaftspflegerischen <strong>Begleitplan</strong>es (vergleiche<br />

Kap. 1) sind grundsätzlich die folgenden Schutzgüter Untersuchungs- und Planungsgegenstand:<br />

Arten und Lebensgemeinschaften,<br />

Boden,<br />

Wasser,<br />

Luft und Klima,<br />

Landschaftsbild.<br />

Die Prognose und fachliche Bewertung der vorhabensbedingt zu erwartenden Auswirkungen<br />

im Rahmen der Umweltverträglichkeitsstudie haben gezeigt, dass unvermeidbare<br />

erhebliche Beeinträchtigungen und gravierende Veränderungen nur für die<br />

Schutzgüter<br />

Arten und Lebensgemeinschaften,<br />

Boden und<br />

Landschaftsbild<br />

auftreten werden. Mögliche weitere Beeinträchtigungen zum Beispiel des Schutzgutes<br />

Wasser sind durch Vorkehrungen zur Vermeidung und Minimierung auf ein unerhebliches<br />

Maß zu reduzieren. Da zentrale Aufgabe des landschaftspflegerischen <strong>Begleitplan</strong>es<br />

die Ermittlung und Darstellung notwendiger Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen<br />

für nicht vermeidbare erhebliche Beeinträchtigungen ist, beschränkt sich die Bearbeitung<br />

im Wesentlichen auf die zuletzt genannten drei Schutzgüter. Erforderliche Vorkehrungen<br />

zur Vermeidung und Minderung werden auch im Hinblick auf die anderen<br />

Schutzgüter aufgeführt (Kap. 5).<br />

Das Plangebiet des vorliegenden landschaftspflegerischen <strong>Begleitplan</strong>es entspricht<br />

dem Kernuntersuchungsgebiet der Umweltverträglichkeitsstudie. Darüber hinausreichende<br />

Beeinträchtigungen beziehen sich auf die großräumiger auftretenden Folgen<br />

der grundsätzlich mit dem Vorhaben beabsichtigten Reduzierung der Überschwemmungsintensität<br />

für das Schutzgut Arten und Lebensgemeinschaften. Diese auch<br />

außerhalb des Kerngebietes des landschaftspflegerischen <strong>Begleitplan</strong>es liegenden und<br />

in der Umweltverträglichkeitsstudie ermittelten Bereiche werden berücksichtigt.


Hochwasserschutz in Hannover - Vorlandabgrabungen an der Ihme - <strong>Landschaftspflegerischer</strong> <strong>Begleitplan</strong> 11<br />

______________________________________________________________________________________________<br />

3.2 Methodisches Vorgehen<br />

Die Bearbeitung des landschaftspflegerischen <strong>Begleitplan</strong>es baut auf den Arbeitsschritten<br />

und Ergebnissen der Umweltverträglichkeitsstudie auf. Der dort ausführlich<br />

dargestellte Untersuchungsrahmen wurde von vornherein so angelegt, dass eine auch<br />

für die Bearbeitung des landschaftspflegerischen <strong>Begleitplan</strong>es ausreichende Datenerhebung<br />

erfolgte.<br />

Die Bestandserfassung und -bewertung der Schutzgüter des Naturschutzgesetzes, die<br />

als Teil der Bestandsaufnahme und Bewertung der Schutzgüter nach dem UVPG für<br />

die Umweltverträglichkeitsstudie durchgeführt wurde, ist auch Ausgangsbasis für den<br />

landschaftspflegerischen <strong>Begleitplan</strong>.<br />

Die Ableitung erforderlicher Kompensationsmaßnahmen bei Eingriffstatbeständen erfolgt<br />

in Absprache mit der unteren Naturschutzbehörde bei der Region Hannover in<br />

Anlehnung an die naturschutzfachlichen Hinweise zur Anwendung der Eingriffsregelung<br />

in der Bauleitplanung (BREUER 1994, 2006). Abweichend davon erfolgen Ermittlung<br />

und Darstellung des Umfanges von Ersatzpflanzungen für Gehölzverluste im<br />

Sinne der städtischen Baumschutzsatzung (LANDESHAUPTSTADT HANNOVER 1995)<br />

gemäß den Vorgaben der Landeshauptstadt Hannover (Fachbereich Umwelt und<br />

Stadtgrün).<br />

3.3 Gutachterliche Stellungnahmen gemäß § 14 NNatG<br />

Die untere Naturschutzbehörde der Region Hannover hat auf der Grundlage eines Entwurfes<br />

des landschaftspflegerischen <strong>Begleitplan</strong>es am 22.10.2009 zum Vorhaben eine<br />

gutachterliche Stellungnahme gemäß § 14 NNatG abgegeben (siehe Kap. 14), deren<br />

Aussagen mit einer Ausnahme in der vorliegenden Fassung berücksichtigt sind. Die<br />

Ausnahme betrifft die geforderte detailliertere Darstellung der im Vorhabensgebiet<br />

vorkommenden Fledermausquartiere. Der Bestand an geeigneten Quartierbäumen ist in<br />

der Umweltverträglichkeitsstudie (Kap. 3.3.2) bereits lagegenau dargestellt. Da die<br />

Quartiernutzung von Jahr zu Jahr wechseln kann, wird im landschaftspflegerischen<br />

<strong>Begleitplan</strong> (Kap. 5) als Vermeidungsmaßnahme vorgesehen, vor der Fällung potenzieller<br />

Quartierbäume eine nochmalige Nachsuche vorzunehmen und bei Bedarf Tiere<br />

durch eine fachkundige Person zu bergen. Vor diesem Hintergrund ist eine noch<br />

detailliertere Darstellung weder möglich noch im Rahmen der Genehmigungsplanung<br />

zielführend.


12 Hochwasserschutz in Hannover - Vorlandabgrabungen an der Ihme - <strong>Landschaftspflegerischer</strong> <strong>Begleitplan</strong><br />

______________________________________________________________________________________________<br />

4. Erfassung und Bewertung von Natur und Landschaft<br />

in dem vom Vorhaben betroffenen Raum<br />

Die folgenden Aussagen umfassen eine Auswahl und Zusammenfassung der auf das<br />

Eingriffsgebiet bezogenen Aussagen der Umweltverträglichkeitsstudie zu den eingriffsrelevanten<br />

Schutzgütern. Auf eine Wiederholung der in der Umweltverträglichkeitsstudie<br />

ausführlich dargestellten Methoden zur Erfassung und Bewertung der<br />

Schutzgüter wird verzichtet.<br />

Die Bewertungsdarstellung folgt der Klassifizierung innerhalb der Umweltverträglichkeitsstudie<br />

mit einer fünfstufigen Skala. Soweit erforderlich werden Schutzgutausprägungen<br />

den folgenden Wertstufen zugeordnet:<br />

V - von besonderer Bedeutung,<br />

IV - von allgemeiner bis besonderer Bedeutung,<br />

III - von allgemeiner Bedeutung,<br />

II - von geringer bis allgemeiner Bedeutung,<br />

I - von geringer Bedeutung.<br />

4.1 Arten und Lebensgemeinschaften<br />

4.1.1 Bestand<br />

4.1.1.1 Biotopausstattung<br />

Im Kerngebiet des landschaftspflegerischen <strong>Begleitplan</strong>es erfolgte eine detaillierte Bestandsaufnahme<br />

der Biotoptypen und Gehölzstrukturen. Die grafische Darstellung der<br />

Einzelgehölze sowie der entsprechend dem Kartierschlüssel nach V. DRACHENFELS<br />

(2004) erfassten Biotoptypen erfolgt in Karte 1. Bei den Einzelgehölzen sind Art und<br />

Stammumfang der Bäume in Zentimetern angegeben. Im Bereich von flächig erfassten<br />

Gehölzbeständen trifft dies auch auf solche Bäume zu, die innerhalb von Gebüschbiotopen<br />

(überwiegend Ziergebüsche - BZE, BZN) stehen und solche größeren Exemplare,<br />

die von dem sonstigen, jüngeren Bestand in der jeweiligen Fläche abweichen.<br />

Die flächenhaften Baumbestände in der Nähe der Ihme sind in der Regel dem Typ des<br />

Ahorn- und Eschen-Pionierwaldes (WPE) zuzuordnen 1 und von geringer Ausdehnung<br />

(meist weniger als 10 m, nur südlich der Benno-Ohnesorg-Brücke etwas über 10 m<br />

Breite). Ansonsten dominieren Scherrasenbestände unterschiedlicher Ausprägung<br />

1 Nach Angaben der unteren Waldbehörde bei der Region Hannover handelt es sich jedoch nicht um Wald im<br />

Sinne des NWaldLG.


Hochwasserschutz in Hannover - Vorlandabgrabungen an der Ihme - <strong>Landschaftspflegerischer</strong> <strong>Begleitplan</strong> 13<br />

______________________________________________________________________________________________<br />

(GRR, GRR/GMZ, GRA) das Plangebiet. Ruderalfluren, vor allem solche frischer bis<br />

feuchter Standorte (URF), finden sich vor allem südlich der Benno-Ohnesorg-Brücke<br />

in größerem Umfang. Die nur randlich vom Plangebiet erfasste Ihme ist dem Typ eines<br />

stark, kleinflächig auch mäßig ausgebauten Flusses (FZS, FZM) zuzuordnen.<br />

Die sonstigen Biotopausprägungen und Flächennutzungen im Kerngebiet des landschaftspflegerischen<br />

<strong>Begleitplan</strong>es sind Karte 1 zu entnehmen.<br />

Flächen außerhalb des Kerngebietes<br />

Wie in der Umweltverträglichkeitsstudie beschrieben wurde die Biotopausstattung in<br />

den möglicherweise vom Vorhaben beeinflussten Bereichen des Überschwemmungsgebietes<br />

der Leine und Ihme (vom zehn-jährlichen Hochwasser erfasste Bereiche)<br />

ebenfalls, aber in generalisierter Form erfasst. Auf die Wiederholung der ausführlicheren<br />

grafischen und textlichen Darstellung in der Umweltverträglichkeitsstudie wird an<br />

dieser Stelle verzichtet.<br />

Planungsrelevante auentypische Biotope nehmen nur einen geringen Teil der Gesamtfläche<br />

ein und konzentrieren sich auf Bereiche der Ricklinger Aue und die Leineaue<br />

östlich von Hemmingen. Es sind sehr kleinflächige Bestände von Weidengebüsch (BA)<br />

und Röhricht- und Sumpfvegetation (NR, NS), Feuchtgrünland (GF) sowie kleinere<br />

Weiden-Auwaldbestände (WW). Sie stellen zugleich gemäß § 28a oder 28b besonders<br />

geschützte Biotope dar, sofern sie die Anforderungen an die Mindestgröße gemäß<br />

V. DRACHENFELS (2004) erfüllen. Im Gebiet des Ricklinger Holzes sind Laubwaldbestände<br />

mit teilweise ausgeprägten Merkmalen der Hartholzaue zu finden.<br />

4.1.1.2 Flora und Fauna<br />

Flora<br />

Im Kernuntersuchungsgebiet des landschaftspflegerischen <strong>Begleitplan</strong>es wurde nur<br />

eine Sippe der gefährdeten Farn- und Blütenpflanzen der niedersächsischen Roten<br />

Liste und drei Sippen der Vorwarnliste (GARVE 2004) festgestellt (siehe Tab. 4-1). Die<br />

Wuchsorte der Sippen sind in Karte 1 dargestellt.


14 Hochwasserschutz in Hannover - Vorlandabgrabungen an der Ihme - <strong>Landschaftspflegerischer</strong> <strong>Begleitplan</strong><br />

______________________________________________________________________________________________<br />

Tab. 4-1: Nachgewiesene Farn- und Blütenpflanzen der niedersächsischen Roten<br />

Liste und der Vorwarnliste.<br />

Gefährdung: RL Nds. Tiefland = Rote Liste niedersächsisches Tiefland (GARVE 2004): 0 = ausgestorben oder<br />

verschollen, 1 = vom Aussterben bedroht 2 = stark gefährdet, 3 = gefährdet. V = Vorwarnliste.<br />

Schutz im Sinne von § 10 BNatSchG: § = besonders geschützte Art, §§ = streng geschützte Art, - = nicht<br />

besonders geschützt.<br />

Häufigkeitsklassen (nach SCHACHERER 2001): a1 = 1 Individuum, a2 = 2 –5, a3 = 6 –25, a4 = 26 –50, a5 =<br />

51 –100, a6 = 101 –1.000, a7 = 1.001 –10.000, a8 = >10.000 Individuen.<br />

Sippe RL Nds. Schutz Wuchsorte mit Häufigkeit<br />

Tiefland<br />

(siehe Karte 1)<br />

Rotfrüchtige Zaunrübe (Bryonia dioica) V - a2<br />

Wiesen-Gelbstern (Gagea pratensis) V - a3<br />

a3<br />

Echtes Labkraut (Galium verum) V - a2<br />

Purgier-Kreuzdorn (Rhamnus cathartica) 3 - a1<br />

Fauna<br />

Im Zuge der Bestandsaufnahme wurde eine Erfassung der Artengruppen Fledermäuse<br />

und Vögel vorgenommen. 2<br />

Die Darstellungen der erfassten Arten und der Raumnutzung in Tab. 4-2 bis 4-4 bezieht<br />

sich auf das gesamte Umgestaltungsgebiet zwischen Leinertbrücke im Norden<br />

und etwa der Legionsbrücke im Süden.<br />

Tab. 4-2: Gefährdungs- und Schutzstatus der nachgewiesenen Fledermausarten.<br />

Gefährdungskategorien der Roten Liste Niedersachsen (HECKENROTH 1991) 0 = ausgestorben oder verschollen,<br />

1 = vom Aussterben bedroht, 2 = stark gefährdet, 3 = gefährdet, 4 = potenziell gefährdet, I =<br />

Vermehrungsgäste, II = Gäste.<br />

Gefährdungskategorien der Roten Liste Deutschland (BOYE et al. 1998): 0 = ausgestorben oder verschollen, 1 =<br />

vom Aussterben bedroht, 2 = stark gefährdet, 3 = gefährdet, R = extrem seltene Arten und Arten mit geografischer<br />

Restriktion, V = Arten der Vorwarnliste, G = Gefährdung anzunehmen, aber Status unbekannt, D =<br />

Daten defizitär, - = nicht gefährdet.<br />

FFH-Richtlinie: = im Anhang II beziehungsweise IV der Richtlinie aufgeführte Art.<br />

deutscher Name wissenschaftlicher<br />

Name<br />

Rote Liste<br />

Niedersachsen<br />

Rote Liste<br />

Deutschland<br />

FFH-Richtlinie<br />

(Anhang II /<br />

Anhang IV)<br />

Abendsegler Nyctalus noctula 2 3 - / <br />

Zwergfledermaus Pipistrellus pipistrellus 3 - - / <br />

Rauhautfledermaus Pipistrellus nathusii 2 G - / <br />

Wasserfledermaus Myotis daubentonii 3 - - / <br />

Teichfledermaus Myotis dasycneme II G / <br />

2 Auf die Erfassung weiterer Artengruppen - im Hinblick auf artenschutzrechtlich streng geschützte Arten -<br />

wurde verzichtet, da angesichts fehlender Habitatvoraussetzungen nicht mit entsprechenden Vorkommen zu<br />

rechnen war (siehe auch Kap. 1.4.3 der Umweltverträglichkeitsstudie).


Hochwasserschutz in Hannover - Vorlandabgrabungen an der Ihme - <strong>Landschaftspflegerischer</strong> <strong>Begleitplan</strong> 15<br />

______________________________________________________________________________________________<br />

deutscher Name wissenschaftlicher<br />

Name<br />

Rote Liste<br />

Niedersachsen<br />

Rote Liste<br />

Deutschland<br />

FFH-Richtlinie<br />

(Anhang II /<br />

Anhang IV)<br />

Fransenfledermaus Myotis nattereri 2 3 - / <br />

Bartfledermaus Myotis brandtii/mystacinus 2 2 bzw. 3 - / <br />

Myotis-Arten Myotis spec. 2 bzw. 3 2-3 bzw. G - / <br />

Tab. 4-3: Fledermausfauna im Kernuntersuchungsgebiet - Vorkommen und Nutzung.<br />

Nördlicher Teil: zwischen Spinnereistraße Leinertbrücke und Schwarzer Bär/Benno-Ohnesorg-Brücke.<br />

Südlicher Teil: zwischen Schwarzer Bär und Legionsbrücke.<br />

Art beobachtete<br />

Anzahl im<br />

nördlichen Teil<br />

beobachtete<br />

Anzahl im<br />

südlichen Teil<br />

Nutzung des Gebietes<br />

Abendsegler - 1 Überflug<br />

Zwergfledermaus über 30 bis 10 Jagdgebiet, Wochenstuben-Quartiere außerhalb<br />

des Planungsgebietes, eventuell einzelne<br />

Tagesschlafplätze in Bäumen<br />

Rauhautfledermaus bis 3 1 Jagdgebiet, potenzielles Quartiergebiet<br />

Wasserfledermaus 5 bis 10 5 bis 10 Jagdgebiet und potenzielles Quartiergebiet;<br />

Zwischenquartier in der Brücke am Schwarzen<br />

Bär<br />

Teichfledermaus 5 bis 10 - Jagdgebiet, eventuell Zwischenquartiere in<br />

Bäumen<br />

Fransenfledermaus - 1 Jagdgebiet und potenzielles Quartiergebiet<br />

Bartfledermaus 5 bis 10 5 bis 10 Jagdgebiet, Wochenstuben-Quartiere außerhalb<br />

des Planungsgebietes, eventuell einzelne<br />

Tagesschlafplätze in Bäumen<br />

weitere Myotis-Arten bis 10 bis 10 Jagdgebiet und potenzielles Quartiergebiet<br />

Tab. 4-4: Gefährdungs- und Schutzstatus der nachgewiesenen Vogelarten.<br />

Rote Listen (RL): RL D = Deutschland; RL Nds = Niedersachsen; RL BB = Region Bergland mit Börden.<br />

Kategorien: 0 = Bestand erloschen (ausgestorben); 1 = vom Erlöschen bedroht; 2 = stark gefährdet; 3 =<br />

gefährdet; R = Art mit geografischer Restriktion; V = Vorwarnliste.<br />

EU-Vogelschutzrichtlinie: EU VSR = Arten, die im Anhang I dieser Richtlinie aufgeführt sind, wurden mit<br />

einem § gekennzeichnet.<br />

Arten der Roten Listen sowie des Anhangs I der EU-Vogelschutzrichtlinie sind grau unterlegt.<br />

Bundesnaturschutzgesetz: BNatSchG = im Sinne von 3 10 BNatSchG besonders geschützte Arten (+) beziehungsweise<br />

streng geschützte Arten (#).<br />

Häufigkeitsklassen der Brutvögel: A = 1 Brutpaar (BP), B = 2-3 BP, C = 4-7 BP, D = 8-20 BP, E = 21-50 BP,<br />

F = 51-150 BP, G = >150 BP.<br />

Rast- und Gastvögel: NG = Nahrungsgast, DZ = Durchzügler.<br />

lfd. Nr. Art RL<br />

BB<br />

Stockente<br />

1<br />

Anas platyrhynchos<br />

Ringeltaube<br />

2<br />

Columba palumbus<br />

Buntspecht<br />

3<br />

Gefährdung Schutz<br />

RL<br />

Nds<br />

RL<br />

D<br />

EU-<br />

VSR<br />

BNat<br />

SchG<br />

+ C<br />

+ C<br />

+ NG


16 Hochwasserschutz in Hannover - Vorlandabgrabungen an der Ihme - <strong>Landschaftspflegerischer</strong> <strong>Begleitplan</strong><br />

______________________________________________________________________________________________<br />

Gefährdung Schutz<br />

lfd. Nr. Art RL RL RL EU- BNat<br />

Picoides major<br />

BB Nds D VSR SchG<br />

4<br />

Bachstelze<br />

Motacilla alba<br />

+ B<br />

5<br />

Zaunkönig<br />

Troglodytes troglodytes<br />

+ C<br />

6<br />

Heckenbraunelle<br />

Prunella modularis<br />

+ C<br />

7<br />

Rotkehlchen<br />

Erithacus rubecula<br />

+ C<br />

8<br />

Hausrotschwanz<br />

Phoenicurus ochruros<br />

+ NG<br />

9<br />

Amsel<br />

Turdus merula<br />

+ C<br />

10<br />

Singdrossel<br />

Turdus philomelos<br />

+ B<br />

11 Gelbspötter<br />

Hippolais icterina<br />

+ B<br />

12<br />

Klappergrasmücke<br />

Sylvia curruca<br />

+ A<br />

13 Mönchsgrasmücke<br />

Sylvia atricapilla<br />

+ C<br />

14<br />

Zilpzalp<br />

Phylloscopus collybita<br />

+ D<br />

15<br />

Fitis<br />

Phylloscopus trochilus<br />

+ D<br />

16<br />

Trauerschnäpper<br />

Ficedula hipoleuca<br />

V V + B<br />

17<br />

Blaumeise<br />

Parus caeruleus<br />

+ C<br />

18<br />

Kohlmeise<br />

Parus major<br />

+ D<br />

19<br />

Kleiber<br />

Sitta europaea<br />

+ A<br />

20 Gartenbaumläufer<br />

Certhia brachydactyla<br />

+ A<br />

21<br />

Eichelhäher<br />

Garrulus glandarius<br />

+ NG<br />

22<br />

Elster<br />

Pica pica<br />

+ NG<br />

23<br />

Aaskrähe<br />

Corvus corone<br />

+ NG<br />

24<br />

Star<br />

Sturnus vulgaris<br />

V V + C<br />

25<br />

Buchfink<br />

Fringilla coelebs<br />

+ D<br />

26 Girlitz<br />

Serinus serinus<br />

V V + NG<br />

27 Grünling<br />

Carduelis chloris<br />

+ C<br />

28 Gimpel<br />

Pyrrhula pyrrhula<br />

+ NG<br />

Σ Brutvogelarten gesamt 21


Hochwasserschutz in Hannover - Vorlandabgrabungen an der Ihme - <strong>Landschaftspflegerischer</strong> <strong>Begleitplan</strong> 17<br />

______________________________________________________________________________________________<br />

4.1.2 Schutzgutspezifische Bewertung<br />

Die im Folgenden dargestellten Bewertungen der Biotope und Artvorkommen entsprechen<br />

dem Vorgehen und Ergebnissen der Umweltverträglichkeitsstudie. Die flächenbezogene<br />

Bewertung von Biotoptypen bezieht sich auf die grundsätzliche Bedeutung<br />

der Biotopflächen und -strukturen als Lebensräume für Pflanzengemeinschaften und<br />

darüber hinaus auch für Tiere. Zusätzliche im Rahmen der Eingriffsbetrachtung zu berücksichtigende<br />

Aspekte der Betroffenheit gefährdeter Arten erweitern diese Biotopbewertung<br />

analog zur Umweltverträglichkeitsstudie.<br />

Biotopbewertung<br />

Die Tab. 4-5 stellt die Ergebnisse der flächenbezogenen Bewertung (entsprechend<br />

BIERHALS et al. 2004) für die in Karte 1 dargestellten Biotope im Kernuntersuchungsgebiet<br />

des landschaftspflegerischen <strong>Begleitplan</strong>es dar. Weiterhin werden die im Hinblick<br />

auf Veränderungen der Hochwasserdynamik relevanten auentypischen Biotope<br />

außerhalb des Kernuntersuchungsgebietes (siehe Umweltverträglichkeitsstudie) in die<br />

Bewertung einbezogen, um Anhaltspunkte für die Auswirkungsprognose und -bewertung<br />

sowie die Kompensation möglicher Beeinträchtigungen zu erhalten.<br />

Tab. 4-5: Flächenbezogene Biotopbewertung.<br />

Hinweis: Kursiv gesetzte Biotopangaben beziehen sich auf die auentypischen Biotope im Einflussbereich des<br />

zehn-jährlichen Hochwassers außerhalb des Kernuntersuchungsgebietes.<br />

Einzelbäume werden bei BIERHALS et al. (2004) nicht den Wertstufen der Flächenbewertung zugeordnet. Die<br />

Kompensation im Fall von Verlusten erfolgt auch bei dem in der Landeshauptstadt Hannover üblichen<br />

Vorgehen nicht wertstufenbezogen, sondern nach Art und Größe der Gehölze. Die Zuordnung zu Wertstufen<br />

erfolgt nachrichtlich analog zur Umweltverträglichkeitsstudie.<br />

Wertstufe Flächen / Strukturen<br />

V<br />

von besonderer<br />

Bedeutung<br />

Im Kernuntersuchungsgebiet kommen entsprechende Biotopbereiche nicht<br />

vor.<br />

Weiden-Auwald (WW, WWA)<br />

Seggen-, Binsen- und Staudensumpf (NS)<br />

ältere, von der Eiche dominierte Laubwaldbestände mit Eschenanteilen im<br />

randlichen Auenbereich 3<br />

3 Hinweis: Diese Waldtypen konzentrieren sich auf den Bereich des Ricklinger Holzes. In Karte 4 der<br />

Umweltverträglichkeitsstudie wurden diese in der Stadtbiotopkartierung großflächig abgegrenzten<br />

Biotopbereiche in der Gesamtausdehnung dargestellt, auch wenn der durch die hydraulischen<br />

Modellberechnungen ermittelte Einfluss des zehn-jährlichen Hochwassers nur Teilbereiche dieser Flächen<br />

betrifft und dies auch nur in schwachem Maß, wie aus den Biotopausprägungen zu erkennen ist.


18 Hochwasserschutz in Hannover - Vorlandabgrabungen an der Ihme - <strong>Landschaftspflegerischer</strong> <strong>Begleitplan</strong><br />

______________________________________________________________________________________________<br />

Wertstufe Flächen / Strukturen<br />

IV<br />

von besonderer<br />

bis allgemeiner<br />

Bedeutung<br />

III<br />

von allgemeiner<br />

Bedeutung<br />

II<br />

von allgemeiner<br />

bis geringer<br />

Bedeutung<br />

Mischtyp aus mesophilem Traubenkirschen- und Weiden-Auengebüsch<br />

(BMT/BAT)<br />

ältere Ahorn- und Eschen-Pionierwald-Bestände (WPE 95-190) zwischen<br />

Ihme und Straßenbahngelände<br />

heimische Einzelbäume ab 155 cm Stammumfang<br />

Weidengebüsche sowie Weiden- und Erlenbestände der Auen und Ufer<br />

(WA, HB [We, Er])<br />

Mischtyp aus Weiden-Auwald (WW) und sonstigem Laubforst (WX)<br />

naturnahes Feldgehölz (HN) in einem Feuchtbiotopkomplex<br />

sonstiges artenreiches Feucht- und Nassgrünland, häufig verbuscht sowie<br />

brachgefallen (GF, GF v, b)<br />

Landröhricht, zum Teil verbuscht (NR, NR v)<br />

sonstige, jüngere und mittelalte, schmal ausgeprägte Ahorn- und Eschen-<br />

Pionierwald-Bestände (WPE)<br />

sehr kleines naturnahes Feldgehölz (HN)<br />

ruderale und sonstige Gebüsche (BRS, BRR/BMC, BRU/BRX/BAT)<br />

heimische Einzelbäume ab 60 cm Stammumfang sowie nicht heimische Einzelbäume<br />

ab 155 cm Stammumfang<br />

halbruderale Gras- und Staudenfluren (UHM, UHF)<br />

Ruderalfluren frischer bis feuchter Standorte (URF)<br />

mäßig ausgebauter Ihmeabschnitt (FZM)<br />

sonstige Laubforste mit Weidenanteilen (WX [We]) sowie jüngere von der<br />

Esche dominierte Pionierwaldbestände, häufig mit Nadelholzanteilen<br />

Komplex aus mesophilem Gebüsch, Gartenflächen, Weidenauwald und Erlenpflanzung<br />

(BM, PHZ, WWA, WXH [Er]) - am Büntesee<br />

Ziergebüsche aus überwiegend einheimischen Gehölzarten (BZE)<br />

heimische Einzelbäume mit weniger als 60 cm Stammumfang sowie nicht<br />

heimische Einzelbäume mit 60 bis 155 cm Stammumfang<br />

artenreiche Scherrasen und Mischtypen (GRR, GRR/GMZ)<br />

stark ausgebauter Ihmeabschnitt (FZS)<br />

Bewertung der Artenvorkommen<br />

Farn- und Blütenpflanzen<br />

Das Einzelvorkommen des gefährdeten Purgier-Kreuzdorn (Rhamnus cathartica) (Gefährdungskategorie<br />

3) und die übrigen Vorkommen der nur in geringer Individuenzahl<br />

festgestellten Sippen der Vorwarnliste (Bryonia dioica, Galium verum, Gagea<br />

pratensis) werden als von allgemeiner Bedeutung eingestuft (größere Vorkommen<br />

gefährdeter Sippen und Vorkommen stärker gefährdeter Sippen wären von höherer<br />

Bedeutung).<br />

Fledermäuse<br />

Für alle im Gebiet jagenden Arten sind die vorhandenen Gehölzbestände entweder als<br />

essenzielle Strukturen für den Beutefang sowie als Flugleitlinien oder als potenzielle


Hochwasserschutz in Hannover - Vorlandabgrabungen an der Ihme - <strong>Landschaftspflegerischer</strong> <strong>Begleitplan</strong> 19<br />

______________________________________________________________________________________________<br />

Sommerquartiere (ältere Gehölze beziehungsweise solche mit Spalten, Rissen, Höhlen)<br />

von zentraler Bedeutung. Die grasig-krautige Vegetation ist wesentliche Lebensraumvoraussetzung<br />

für die Insekten als Nahrungsgrundlage für die Fledermausfauna.<br />

Aufgrund der hohen Schutzbedürftigkeit der durchweg streng geschützten und gefährdeten<br />

Fledermausarten und der beschriebenen Habitatbedeutung kommt den genannten<br />

Biotopbereichen beziehungsweise -strukturen eine besondere Bedeutung zu. Wegen<br />

des potenziellen Quartierangebotes sind dabei die älteren Bäume (insbesondere Höhlenbäume)<br />

besonders hervorzuheben.<br />

Brutvögel<br />

Vor dem Hintergrund des Fehlens gefährdeter Arten und der deutlichen Vorbelastungen<br />

im Kernuntersuchungsgebiet sind die parkartigen Grünanlagen von untergeordneter<br />

Bedeutung für die Avifauna.<br />

4.2 Boden<br />

4.2.1 Bestand<br />

Die Bodenverhältnisse im Kernuntersuchungsgebiet sind auch außerhalb bereits versiegelter<br />

Flächen durch starke künstliche Überformungen gekennzeichnet. Die natürlicherweise<br />

anstehenden Auesedimente (sandige und tonige Schluffe) entlang der Ihme<br />

sind im größten Teil des Gebietes von bis zu mehrere Meter mächtigen Aufschüttungen<br />

(meist Boden-Bauschuttgemischen) überlagert. Bodenuntersuchungen erbrachten<br />

verbreitet Schadstoffbelastungen durch organische Schadstoffe sowie Schwermetalle.<br />

Die stärksten Belastungen betreffen das Gebiet des ehemaligen Gaswerkes.<br />

Als geogene Hintergrundbelastung sind die Schwermetallgehalte in den Überflutungssedimenten<br />

der Ihmeaue zu nennen.<br />

4.2.2 Schutzgutspezifische Bewertung<br />

Die Tab. 4-5 stellt analog zur Umweltverträglichkeitsstudie die Bewertung der naturschutzfachlichen<br />

Bedeutung der Bodenbereiche dar. Der Bereich des separaten Sanierungsgebietes<br />

(ehemaliges Gaswerk) wird hier nicht aufgeführt.


20 Hochwasserschutz in Hannover - Vorlandabgrabungen an der Ihme - <strong>Landschaftspflegerischer</strong> <strong>Begleitplan</strong><br />

______________________________________________________________________________________________<br />

Tab. 4-6: Naturschutzfachliche Bedeutung der Böden.<br />

Bewertungsstufe Bereiche / Flächen Erläuterungen<br />

V<br />

von besonderer Bedeutung<br />

IV<br />

von besonderer bis<br />

allgemeiner Bedeutung<br />

III<br />

von allgemeiner Bedeutung<br />

II<br />

von allgemeiner bis<br />

geringer Bedeutung<br />

I<br />

von geringer Bedeutung<br />

- Bodenbereiche dieser Ausprägung<br />

kommen im Kernuntersuchungsgebiet<br />

nicht vor.<br />

- Bodenbereiche dieser Ausprägung<br />

kommen im Kernuntersuchungsgebiet<br />

nicht vor.<br />

- offene Böden im Ihme-nahen Teil<br />

des Grünzuges südlich der Benno-<br />

Ohnesorg-Brücke sowie nördlich der<br />

Leinertbrücke<br />

unversiegelte, durch Aufschüttungen,<br />

Altablagerungen (Boden-Bauschutt-<br />

Gemische) geprägte Grünflächen<br />

(außerhalb der unter Wertstufe I<br />

aufgeführten Flächen)<br />

- überbaute, versiegelte Flächen<br />

- Flächen des ehemaligen Gaswerkes<br />

zwischen Ihme und heutigem Gelände<br />

der Stadtwerke<br />

4.3 Landschaftsbild<br />

4.3.1 Bestandssituation<br />

Naturböden mit sehr geringen<br />

Überformungen und Nutzungseinflüssen<br />

- Flächen, die nach<br />

den historischen Kartenwerken<br />

seit über 100 Jahren bewaldet<br />

oder seit langem praktisch sehr<br />

wenig verändert worden sind<br />

Bereiche mit relativ geringen<br />

bodenüberprägenden Nutzungseinflüssen<br />

und Standortveränderungen,<br />

zugleich überdurch-<br />

schnittlich hohe Standortfeuchte<br />

Böden mit mäßiger anthropogener<br />

Standortüberformung und<br />

nur punktuellen stofflichen Belastungen,<br />

südlich der Benno-<br />

Ohnesorg-Brücke allerdings mit<br />

starker geogener Bleibelastung<br />

starke anthropogene Standortveränderung;<br />

verbreitet überdurchschnittliche<br />

stoffliche Belastung der Böden<br />

Verlust der natürlichen Bodenfunktionen<br />

durch Versiegelung,<br />

sehr starke Beeinträchtigung natürlicher<br />

Bodenfunktionen durch<br />

hohe Schadstoffbelastung, sehr<br />

starke anthropogene Standortveränderung<br />

Der Ihme-Grünzug stellt einen bandartigen innerstädtischen Freiraum dar. Die Ihme<br />

weist außer im Bereich der Straßenquerungen fast durchgehend einen einseitigen<br />

(Nordabschnitt) oder beidseitigen (Südabschnitt) Gehölzsaum auf und tritt nur an wenigen<br />

Stellen in Erscheinung. Die Grünflächen haben Parkcharakter. Es herrschen relativ<br />

extensiv gepflegte Rasenflächen mit einem ausgeprägten Baumbestand vor. Das<br />

Geländerelief ist aufgrund der großflächigen Aufschüttungen weitestgehend künstlich.<br />

Massive und hohe Bebauung im direkten Umfeld (vor allem das Ihme-Zentrum) beeinflussen<br />

den Raumeindruck im Gebiet.


Hochwasserschutz in Hannover - Vorlandabgrabungen an der Ihme - <strong>Landschaftspflegerischer</strong> <strong>Begleitplan</strong> 21<br />

______________________________________________________________________________________________<br />

4.3.2 Schutzgutspezifische Bewertung<br />

Insgesamt handelt es sich bei dem das Kernuntersuchungsgebiet im Wesentlichen<br />

ausmachenden Grünzug um einen Bereich von Stadtnatur in einem dicht bebauten<br />

großstädtischen Umfeld, also ein Gebiet, in dem Vielfalt, Eigenart und Schönheit von<br />

Natur und Landschaft stark städtisch überprägt sind. Im Hinblick auf mögliche vorhabensbedingte<br />

Beeinträchtigungen sind in diesem Raum die das Naturerleben bestimmenden<br />

und fördernden Elemente positive Wertträger für die Eigenart des Gebietes. In<br />

diesem Zusammenhang sind folgende Landschaftsbildelemente von allgemeiner Bedeutung:<br />

Der Gehölzbestand in seiner Gesamtheit und -wirkung als naturbetontes, prägendes<br />

Element des Grünzuges, das neben der inneren Raumgliederung des Gebietes an<br />

den Rändern auch die Funktion der Abschirmung gegenüber den stark funktional<br />

geprägten Siedlungsstrukturen außerhalb des Kernuntersuchungsgebietes (vor allem<br />

Ihme-Zentrum im Westen und Versorgungs- und Bürogebäude im Osten) hat,<br />

die relativ extensiv gepflegten, ausgedehnten Rasenflächen sowie kleinflächigeren<br />

Bereiche mit ruderaler Vegetation als vergleichsweise natürliche Landschaftselemente,<br />

die zwar stark ausgebaute, aber den Landschaftsraum wesentlich kennzeichnende<br />

Ihme.<br />

Vom Fachbereich Umwelt und Stadtgrün der Landeshauptstadt wurde ein Teil des<br />

Einzelbaumbestandes (etwa 15 Stück) aufgrund von Wuchs und Größe als überdurchschnittlich<br />

bedeutsam für das Landschaftsbild bewertet. An dieser Stelle wird auf<br />

eine Wiederholung der Darstellung in der Umweltverträglichkeitsstudie verzichtet und<br />

auf diese verwiesen.


22 Hochwasserschutz in Hannover - Vorlandabgrabungen an der Ihme - <strong>Landschaftspflegerischer</strong> <strong>Begleitplan</strong><br />

______________________________________________________________________________________________<br />

5. Vorkehrungen zur Vermeidung oder Verminderung<br />

von Beeinträchtigungen<br />

Auf die sehr eingeschränkten Möglichkeiten einer Anpassung beziehungsweise umweltschonenderen<br />

Trassierung der Geländeabgrabungen als Maßnahme zur Minderung<br />

von Beeinträchtigungen durch die Hochwasserschutzmaßnahme wurde bereits in der<br />

Umweltverträglichkeitsstudie hingewiesen. Sonstige und im Rahmen der Baudurchführung<br />

zu realisierende Vorkehrungen zur Minderung von Umweltbelastungen sind in<br />

Tab. 5-1 aufgeführt.<br />

Tab. 5-1: Vorkehrungen zur Vermeidung oder Verminderung von Beeinträchtigungen.<br />

Art der Vorkehrungen zur<br />

Vermeidung oder Verminderung<br />

von Beeinträchtigungen<br />

Transport großer Mengen von Aushubmaterial<br />

auf dem Wasserweg<br />

Linienführung der Schutzmauer nördlich<br />

der Leinertbrücke östlich des Fuß- und<br />

Radweges und in Teilen auf einer vorhandenen<br />

Spundwandtrasse<br />

- Nutzung von aus Umweltsicht weniger<br />

empfindlichen Bereichen als Baustelleneinrichtungsfläche<br />

und für Zuwegungen<br />

(vor allem Parkplatz- und sonstige befestigte<br />

Flächen)<br />

- Schutz verbleibender Gehölzbestände<br />

und sonstiger Vegetationsbestände vor<br />

Beschädigungen in der Bauphase gemäß<br />

DIN 18 920<br />

zeitliche versetzte Bauabwicklung in den<br />

verschiedenen Bauabschnitten - Baufeldräumung<br />

im Folgeabschnitt erst nach<br />

Fertigstellung der Erdarbeiten und der<br />

zentralen Wegeverbindungen sowie<br />

möglichst umfangreicher Ansaaten und<br />

Neupflanzungen im vorlaufenden Abschnitt<br />

Nachsuche nach Fledermausquartieren<br />

vor der Fällung bei potenziellen Quartierbäumen<br />

(ab etwa 30 cm Stammdurchmesser<br />

/ 95 cm Stammumfang beziehungsweise<br />

Bäumen mit Spalten oder<br />

Höhlen) und bei Bedarf Bergen der Tiere<br />

durch eine fachkundige Person,<br />

Verschluss leerer Höhlen<br />

betroffene<br />

Schutzgüter<br />

positive Effekte auf die Schutzgüter<br />

Luft Verminderung des Baustellenverkehrs und<br />

der damit verbundenen Schadstoffemissionen<br />

Pflanzen, Tiere, Landschaft,<br />

Boden, Luft<br />

Pflanzen, Tiere, Landschaft,<br />

Boden, Luft<br />

Erhalt wertvollen Gehölzbestandes am Ihmeufer<br />

westlich des Weges und Minderung<br />

zusätzlicher Bodenüberformungen<br />

Erhalt wertvoller Lebensräume und Landschaftsstrukturen<br />

Tiere Steuerung und Minderung des gleichzeitig<br />

verlorengehenden Umfangs an Habitatstrukturen<br />

für Tiere<br />

Tiere Vermeidung direkter Tierverluste bei Fledermäusen


Hochwasserschutz in Hannover - Vorlandabgrabungen an der Ihme - <strong>Landschaftspflegerischer</strong> <strong>Begleitplan</strong> 23<br />

______________________________________________________________________________________________<br />

Art der Vorkehrungen zur<br />

Vermeidung oder Verminderung<br />

von Beeinträchtigungen<br />

Zu beseitigende Gehölze außerhalb der<br />

Vegetationsperiode roden oder fällen<br />

(nicht zwischen dem 1. März und dem<br />

31. Oktober) 4<br />

Vorkehrungen zur Vermeidung beziehungsweise<br />

Minimierung von Bodeneintrag<br />

in die Ihme bei Bodenbewegungen<br />

einschließlich Sanierungs- und Ladearbeiten<br />

(Schiffstransport)<br />

ordnungsgemäße Durchführung von<br />

Bodensanierungsmaßnahmen (gemäß<br />

Teil V der Antragsunterlagen)<br />

ordnungsgemäße Lagerung, Verwendung<br />

und Entsorgung boden- und wassergefährdender<br />

Betriebsstoffe während<br />

der Bau- und Unterhaltungsarbeiten,<br />

unverzügliche Beseitigung von Schadstoffen<br />

bei Unfällen oder Leckagen,<br />

Sicherung der Baustellenbereiche im<br />

Hinblick auf Hochwasserereignisse<br />

umfangreichere Tiefensanierung des<br />

Bodens an vorgesehenen Pflanzstandorten<br />

von Bäumen im neuen Ihmepark<br />

Rekultivierung der Böden beziehungsweise<br />

Herstellung für Ansaat und Pflanzung<br />

geeigneter Bodentragschichten<br />

betroffene<br />

Schutzgüter<br />

positive Effekte auf die Schutzgüter<br />

Tiere - Vermeiden unnötiger Belastungen von<br />

Tierlebensräumen<br />

Hauptaktivitätszeiten,<br />

in den<br />

Wasser, Tiere<br />

- zeitlich möglichst lange Nutzbarkeit der<br />

Ihmeaue als Jagd- und Durchzugsgebiet für<br />

Fledermäuse<br />

Vermeiden und Minimieren der Beeinträchtigung<br />

der Wasserqualität des Flusses beziehungsweise<br />

von Gewässerlebensräumen<br />

Wasser, Boden Reduzierung und Vermeidung der Belastungen<br />

und Gefährdungen der Schutzgüter<br />

Boden, Wasser Minimierung der Belastung von Boden und<br />

Wasser<br />

Pflanzen Schaffung geeigneter Wuchsbedingungen<br />

für neue Gehölze und sonstige Vegetation<br />

aus Gräsern und Kräutern<br />

Die vorstehend aufgeführten Vorkehrungen zur Vermeidung und Verminderung von<br />

Beeinträchtigungen sind entsprechend im Planfeststellungsbeschluss zu berücksichtigen.<br />

In der Kartendarstellung der landschaftspflegerischen Maßnahmen (Karte 2) und in der<br />

Maßnahmenkartei (Kap. 12) sind die räumlich konkret zuzuordnenden Schutzmaßnahmen<br />

(gemäß DIN 18 920) enthalten, die vor allem auf die Vermeidung von Schädigungen<br />

verbleibender Gehölz- und sonstiger Biotopbestände in der Bauphase zielen.<br />

4 Die für die freie Natur und Landschaft geltenden Verbote des § 37 NNatG sind im vorliegenden Fall<br />

insbesondere mit Rücksicht auf die Nutzung des Gebietes durch die Fledermausfauna (Durchzügler) auf den<br />

Monat Oktober auszudehnen.


24 Hochwasserschutz in Hannover - Vorlandabgrabungen an der Ihme - <strong>Landschaftspflegerischer</strong> <strong>Begleitplan</strong><br />

______________________________________________________________________________________________<br />

6. Ermittlung und Bewertung von Beeinträchtigungen der<br />

Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts und des Landschaftsbildes<br />

durch das geplante Vorhaben<br />

Durch die in der Umweltverträglichkeitsstudie ausführlich beschriebenen vorhabensbedingten<br />

Auswirkungen können Beeinträchtigungen der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes<br />

oder des Landschaftsbildes hervorgerufen werden. Vorkehrungen zur<br />

Vermeidung und Verminderung von Beeinträchtigungen reduzieren deren Ausmaß<br />

(siehe dazu Kap. 5).<br />

Nicht vermeidbare Beeinträchtigungen der Schutzgüter erfüllen den Eingriffstatbestand<br />

gemäß § 7 NNatG, wenn sie erheblich sind. Im Rahmen der fachlichen Bewertung der<br />

Umweltauswirkungen innerhalb der Umweltverträglichkeitsstudie sind für die<br />

Schutzgüter des Naturschutzgesetzes auch die zu erwartenden und als Eingriff zu bewertenden<br />

erheblichen Beeinträchtigungen ermittelt worden und Hinweise zu ihrer<br />

Ausgleichbarkeit erfolgt.<br />

Die Verluste von Gehölzbestand, für die gemäß den Bestimmungen der Baumschutzsatzung<br />

der Landeshauptstadt Hannover Ersatzpflanzungen vorzunehmen sind, sind<br />

größtenteils identisch mit dem naturschutzrechtlichen Eingriffstatbestand. Da die Satzung<br />

auch aus naturschutzfachlicher Sicht weniger bedeutsame Bestände in den Schutz<br />

einbezieht, geht die Ersatzpflichtigkeit aber zum Teil über den naturschutzrechtlichen<br />

Eingriffstatbestand beziehungsweise entsprechende Kompensationserfordernisse hinaus.<br />

Die Tab. 6-1 fasst unter Berücksichtigung der Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen<br />

die entsprechende Bewertung der Beeinträchtigungen für die eingriffsrelevanten<br />

Schutzgüter sowie hinsichtlich der Regelungen der Baumschutzsatzung zusammen.<br />

Von einer Ausgleichbarkeit im naturschutzrechtlichen Sinne kann ausgegangen werden,<br />

wenn die vom Eingriff betroffenen Funktionen und Werte in dem vom Eingriff<br />

betroffenen Raum wiederhergestellt werden können (standörtliche Wiederherstellbarkeit)<br />

und die Wiederherstellung mittelfristig, das heißt in einem Zeitraum von höchstens<br />

25 Jahren, erreicht werden kann (zeitliche Wiederherstellbarkeit oder Regenerierbarkeit)<br />

(vergleiche BREUER 1994, BREUER et al. 2006).<br />

In der Tabelle sind die erheblichen Beeinträchtigungen mit Kürzeln versehen (zum<br />

Beispiel K 1 = Konflikt Nr. 1). Diese Angaben beziehen sich auf die entsprechende<br />

Konfliktbezeichnung und -nummerierung in Karte 1 (Bestands- und Konfliktplan). Die<br />

kleineren Flächen außerhalb des Kernuntersuchungsgebietes betreffende mögliche ne-


Hochwasserschutz in Hannover - Vorlandabgrabungen an der Ihme - <strong>Landschaftspflegerischer</strong> <strong>Begleitplan</strong> 25<br />

______________________________________________________________________________________________<br />

gative Auswirkung durch eine Veränderung des Überflutungsregimes im Bereich auentypischer<br />

Biotope (in der Tabele mit „KA“ bezeichnet) werden analog zum Vorgehen<br />

in der Umweltverträglichkeitsstudie in Form einer Abbildung im Text dargestellt<br />

(Abb. 6-1 bis 6-3).<br />

Die quantitative und qualitative Gegenüberstellung von erheblichen Beeinträchtigungen<br />

und Kompensationsmaßnahmen beziehungsweise Ersatzpflanzungen erfolgt in der<br />

tabellarischen Darstellung in Kap. 10.<br />

Tab. 6-1: Bewertung der Beeinträchtigungen der Schutzgüter und Ersatzpflichtigkeit<br />

von Gehölzverlusten gemäß Baumschutzsatzung der Landeshauptstadt<br />

Hannover.<br />

Beeinträchtigung<br />

(Konflikt-Nr.)<br />

Verlust von<br />

256 älteren, zum Teil sehr alten<br />

heimischen und nicht heimischen<br />

Laubbäumen (Stammumfänge ab<br />

60 / 155 cm bei heimischen/nicht<br />

heimischen Baumarten, bei Weißdorn<br />

ab 30 cm) sowie heimischen<br />

Großsträuchern - K 1<br />

Verlust von<br />

11 nicht heimischen Laubbäumen<br />

ab 60 cm bis < 155 cm Stammumfang<br />

- K 1<br />

1.044 m² Ziergebüschen (BZE,<br />

BZN) - K 4<br />

Bewertung der Erheblichkeit<br />

im Sinne von § 7 NNatG<br />

sowie der Ersatzpflichtigkeit<br />

von Gehölzverlusten gemäß<br />

Baumschutzsatzung der<br />

Landeshauptstadt Hannover<br />

Arten und Lebensgemeinschaften<br />

Wert- und Funktionsverlust von<br />

Gehölzbeständen mit mindestens<br />

allgemeiner Bedeutung,<br />

Verlust von geschützten Gehölzen<br />

erhebliche Beeinträchtigung<br />

und ersatzpflichtige Gehölzbeseitigung<br />

Verlust von geschützten Gehölzen<br />

ersatzpflichtige<br />

Gehölzbeseitigung,<br />

aufgrund der geringen Schutzgutbedeutung<br />

keine erhebliche<br />

Beeinträchtigung<br />

Bewertung der<br />

Ausgleichbarkeit im Sinne<br />

von § 10 NNatG<br />

Bei den alten Bäumen ist wegen<br />

der fehlenden zeitlichen<br />

Regenierbarkeit kein<br />

Ausgleich möglich.<br />

Ansonsten ist angesichts des<br />

Umfangs an Verlusten und der<br />

begrenzten Anzahl möglicher<br />

Neupflanzungen im neuen<br />

Ihmepark nur ein Teilausgleich<br />

vor Ort möglich.<br />

---


26 Hochwasserschutz in Hannover - Vorlandabgrabungen an der Ihme - <strong>Landschaftspflegerischer</strong> <strong>Begleitplan</strong><br />

______________________________________________________________________________________________<br />

Beeinträchtigung<br />

(Konflikt-Nr.)<br />

Verlust von<br />

344 m² mesophiles Traubenkirschen-<br />

und Weiden-Auengebüsch<br />

(BMT/BAT) - K 3<br />

3.160 m² mittelalter Ahorn- und<br />

Eschen-Pionierwald (WPE 60, 30-<br />

160) - K 2<br />

Verlust von einem Exemplar einer<br />

Pflanzenart der Roten Liste: Purgier-Kreuzdorn<br />

(Rhamnus cathartica)<br />

(Teil des WPE 60)<br />

1.159 m² Ruderalgebüsch (BRS,<br />

BRU/BRX/BAT, BRR/BMC) - K 3<br />

Verlust von<br />

1.660 m² junger Ahorn- und<br />

Eschen-Pionierwald (WPE 30) -<br />

K 5<br />

Verlust von<br />

1.094 m² halbruderale Gras- und<br />

Staudenfluren sowie<br />

Ruderalfluren (UHM, URF) - K 6<br />

Verlust von<br />

- sonstigen jüngeren heimischen<br />

und nicht heimischen Bäumen<br />

- 33.470 m² artenreichen Scherrasen<br />

([PSZ/]GRR, GRR/GMZ)<br />

- 110 m² Zierhecke (BZH)<br />

- 2.691 m² artenarme Scher- und<br />

Trittrasen ([PSZ/]GRA, GRT)<br />

- 499 m² artenarme Neophytenfluren<br />

(UNK, UNS)<br />

- 1.599 m² unbefestigte Offenbodenbereiche<br />

([PSZ/]DOS, DOL)<br />

- 9.189 m² überbaute Flächen<br />

Bewertung der Erheblichkeit<br />

im Sinne von § 7 NNatG<br />

sowie der Ersatzpflichtigkeit<br />

von Gehölzverlusten gemäß<br />

Baumschutzsatzung der<br />

Landeshauptstadt Hannover<br />

Wert- und Funktionsverlust von<br />

Gehölzbeständen mit mindestens<br />

allgemeiner Bedeutung,<br />

Verlust von geschützten Gehölzen<br />

erhebliche Beeinträchtigung<br />

und ersatzpflichtige Gehölzbeseitigung<br />

Wert- und Funktionsverlust von<br />

Gehölzbeständen mit mindestens<br />

allgemeiner Bedeutung<br />

erhebliche Beeinträchtigung,<br />

keine ersatzpflichtige Gehölz-<br />

beseitigung<br />

Wert- und Funktionsverlust von<br />

Biotopbeständen mit mindestens<br />

allgemeiner Bedeutung<br />

erhebliche Beeinträchtigung<br />

Aufgrund der nachrangigen<br />

Schutzgutbedeutung liegt keine<br />

erhebliche Beeinträchtigung<br />

vor.<br />

Die aufgeführten Gehölzbestände<br />

unterliegen nicht dem<br />

Schutz der Baumschutzsatzung.<br />

Bewertung der<br />

Ausgleichbarkeit im Sinne<br />

von § 10 NNatG<br />

Nicht ausgleichbar;<br />

da am betroffenen Vorhabenstandort<br />

(im neuen Ihmepark)<br />

keine gleichartigen Biotopbestände<br />

entwickelt werden können.<br />

Nicht ausgleichbar;<br />

da am betroffenen Vorhabenstandort<br />

(im neuen Ihmepark)<br />

keine gleichartigen Biotopbestände<br />

entwickelt werden kön-<br />

nen.<br />

Ausgleichbar,<br />

da vergleichbare Biotopbestände<br />

vor Ort relativ zeitnah<br />

wiederhergestellt werden können.---


Hochwasserschutz in Hannover - Vorlandabgrabungen an der Ihme - <strong>Landschaftspflegerischer</strong> <strong>Begleitplan</strong> 27<br />

______________________________________________________________________________________________<br />

Beeinträchtigung<br />

(Konflikt-Nr.)<br />

mögliche Verminderung des Auencharakters<br />

von auentypischen Biotopen,<br />

die vom zehn-jährlichen<br />

Leine-Hochwasser (HQ10) nur noch<br />

maximal 10 cm überstaut werden:<br />

- 90 m² Weiden-Auwald (WW)<br />

- 40 m² Weiden-Auengebüsch (BA)<br />

- 940 m² Weiden-Auwald mit Anteilen<br />

sonstigen Laubforstes (WW<br />

[WX])<br />

- 145 m² Hybridpappelforst mit<br />

Weidenanteilen (WX - Ph [We])<br />

- 43.050 m² von der Eiche,<br />

teilweise auch Esche bestimmte<br />

Laubwaldflächen, (W - Ei, Bu<br />

[Es,Hb,Ah] 2-3), (W - Es, Hb 2-3)<br />

alle KA<br />

Sehr geringfügige Absenkung (0 bis<br />

1 cm) des zehn-jährlichen Hochwassers<br />

(HQ10), welches dadurch<br />

nur ansatzweise auentypische Biotope<br />

nicht mehr erreicht:<br />

- 18.500 m² von Eiche, Hainbuche,<br />

Esche dominierte ältere und jüngere<br />

Laubwaldbestände, zum Teil<br />

mit Lärchenanteilen - W (Ei, Bu<br />

[Es, Hb, Ah] 2-3), W (Es,Hb) 2-3,<br />

W (Es, [Lä])<br />

mögliche Verminderung des Auencharakters<br />

von auentypischen Biotopen,<br />

die vom zehn-jährlichen<br />

Leine-Hochwasser (HQ10) nur noch<br />

maximal 10 cm überstaut werden:<br />

- 12.000 m² von der Esche bestimmte<br />

Pionierwaldbestände mit<br />

Nadelholzanteilen (W - Es,Ah,Kv<br />

[Fi] 1), (W - Es, Kv [Lä] 1)<br />

Bewertung der Erheblichkeit<br />

im Sinne von § 7 NNatG<br />

sowie der Ersatzpflichtigkeit<br />

von Gehölzverlusten gemäß<br />

Baumschutzsatzung der<br />

Landeshauptstadt Hannover<br />

Wert- und Funktionsverluste<br />

von Biotopbeständen mit mindestens<br />

allgemeiner Bedeutung<br />

sind möglich<br />

erhebliche Beeinträchtigung<br />

Aufgrund der sehr geringen<br />

Auswirkungsintensität ist keine<br />

erhebliche Beeinträchtigung<br />

gegeben.<br />

Keine erhebliche Beeinträchtigung,<br />

da die Ausprägung der<br />

Biotoptypen erkennen lässt,<br />

dass trotz des berechneten<br />

Überflutungseinflusses nur eine<br />

äußerst geringe Auentypik der<br />

Bestände vorliegt und erhebliche<br />

Artenverschiebungen oder<br />

negative Veränderungen der<br />

Biotoptypen nicht zu erwarten<br />

sind.<br />

Bewertung der<br />

Ausgleichbarkeit im Sinne<br />

von § 10 NNatG<br />

Ausgleichbar,<br />

da die mögliche Abnahme<br />

auentypischer Arten in den<br />

Biotopbeständen der Leineaue<br />

nur schleichend erfolgen<br />

würde, so dass in diesem Zeitraum<br />

die Funktion durch neu<br />

zu entwickelnde gleichartige<br />

Bestände übernommen werden<br />

kann.<br />

---<br />

---


28 Hochwasserschutz in Hannover - Vorlandabgrabungen an der Ihme - <strong>Landschaftspflegerischer</strong> <strong>Begleitplan</strong><br />

______________________________________________________________________________________________<br />

Beeinträchtigung<br />

(Konflikt-Nr.)<br />

Mögliche baubedingte Substratund<br />

Schadstoffeinträge in<br />

empfindliche Vegetationsbestände<br />

und Tierhabitate<br />

Verluste von älteren Gehölzen als<br />

potenzielle Quartiere (Tagesschlafplätze,<br />

Zwischenquartiere) streng<br />

geschützter Fledermausarten - K 1,<br />

K 2<br />

Bewertung der Erheblichkeit<br />

im Sinne von § 7 NNatG<br />

sowie der Ersatzpflichtigkeit<br />

von Gehölzverlusten gemäß<br />

Baumschutzsatzung der<br />

Landeshauptstadt Hannover<br />

Unter Berücksichtigung der<br />

Schutz- und Vermeidungsmaßnahmen<br />

und der zeitlichen Befristung<br />

der Baumaßnahmen<br />

sind keine erheblichen Beeinträchtigungen<br />

zu erwarten.<br />

Verlust essenzieller<br />

Teilhabitate der Arten. Trotz<br />

Maßnahmen zur Vermeidung<br />

von Individuenverlusten (siehe<br />

Tab. 5-1) ergibt sich eine<br />

erhebliche Beeinträchtigung<br />

Bewertung der<br />

Ausgleichbarkeit im Sinne<br />

von § 10 NNatG<br />

---<br />

Nicht ausgleichbar,<br />

da im betroffenen Lebensraum<br />

(umgestalteter Ihme-Grünzug)<br />

kurz- und mittelfristig kein vergleichbares<br />

Quartierangebot<br />

neu geschaffen werden kann.<br />

Die Beeinträchtigung betrifft Lebensstätten streng geschützter Arten im Sinne von § 10 BNatSchG<br />

(gleichzeitig Arten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie). Es ist der Verbotstatbestand des § 42 Abs. 1<br />

BNatSchG erfüllt, so dass eine Ausnahme von den Verboten des § 42 BNatSchG nach § 43<br />

BNatSchG erforderlich wird (siehe Kap. 9).<br />

Beeinträchtigungen von Jagdhabitaten<br />

streng geschützter und gefährdeter<br />

Fledermausarten durch<br />

Gehölz- und sonstige Vegetationsverluste<br />

(K 1, K 2, K 5 bis K 7)<br />

möglicherweise Zerstörung von<br />

Lebensstätten sonstiger besonders<br />

geschützter Säugetier-, Tagfalter-,<br />

Nachtfalter-, Käfer-, Hautflügler-,<br />

Spinnen- und Weichtierarten durch<br />

Verluste von Gehölz-, Ruderal- und<br />

sonstigen Biotopen (siehe oben)<br />

Die umfangreichen Strukturverluste<br />

in den Nahrungshabitaten<br />

bedeuten für die Tiere eine<br />

erhebliche Beeinträchtigung<br />

Artenschutzrechtliche Verbote<br />

des § 42 BNatSchG greifen für<br />

die Beeinträchtigung von Jagdhabitaten<br />

nicht, da diese nicht<br />

zu den geschützten Lebensstätten<br />

gehören.<br />

Die Vegetationsverluste können<br />

für die betroffenen Arten eine<br />

erhebliche Beeinträchtigung<br />

darstellen.<br />

Nur teilweise ausgleichbar.<br />

Grasig-krautige Vegetation<br />

(unter anderem als Insektenlebensraum)<br />

entsteht im Zuge<br />

der Wiederbegrünung relativ<br />

zeitnah. Vorgesehene neue<br />

Gehölze können mittelfristig<br />

zumindest ähnliche<br />

Funktionen als<br />

Habitatelemente in den<br />

Jagdrevieren übernehmen.<br />

Insbesondere im Mittelteil des<br />

Umgestaltungsgebietes bleiben<br />

jedoch auch längerfristig<br />

Defizite angesichts des deutlich<br />

reduzierten Gehölzbestandes,<br />

vor allem am Ihmeufer.<br />

Ausgleichbar,<br />

da im Zuge der sonstigen erforderlichenAusgleichsmaßnahmen<br />

und der Gestaltungsmaßnahmen<br />

neue vergleichbare<br />

Lebensstätten mittelfristig<br />

geschaffen werden.


Hochwasserschutz in Hannover - Vorlandabgrabungen an der Ihme - <strong>Landschaftspflegerischer</strong> <strong>Begleitplan</strong> 29<br />

______________________________________________________________________________________________<br />

Beeinträchtigung<br />

(Konflikt-Nr.)<br />

Beeinträchtigung von Niststätten<br />

sowie baubedingte Störungen von<br />

ungefährdeten europäischen Vogelarten<br />

mit wechselnden Fortpflanzungsstätten<br />

Bewertung der Erheblichkeit<br />

im Sinne von § 7 NNatG<br />

sowie der Ersatzpflichtigkeit<br />

von Gehölzverlusten gemäß<br />

Baumschutzsatzung der<br />

Landeshauptstadt Hannover<br />

Über die allgemeinen Biotopverluste<br />

hinausgehende Beeinträchtigungen<br />

gefährdeter Arten<br />

sind nicht gegeben -<br />

keine erhebliche Beeinträchtigung.<br />

Bewertung der<br />

Ausgleichbarkeit im Sinne<br />

von § 10 NNatG<br />

Vor dem Hintergrund der vorgesehenen Maßnahmen zur Verminderung von Beeinträchtigungen<br />

(siehe Kap. 5), der fehlenden Lebensraumvoraussetzungen für das Vorkommen störempfindlicher<br />

Arten und möglicher Lebensraumverlagerungen ergeben sich auch keine Beeinträchtigungen, welche<br />

die artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände des § 42 Abs. 1 Nr. 2 und Nr. 3 BNatSchG erfüllen.<br />

Beeinträchtigung sonstiger nicht<br />

europarechtlich geschützter Tierarten<br />

im Zuge des Baubetriebes -<br />

durch Flächeninanspruchnahme,<br />

Störung, stoffliche Einträge<br />

Leichte Verringerung der von<br />

einem zehn-jährlichen Hochwasser<br />

erfassten Tierhabitate außerhalb<br />

des Umgestaltungsgebietes<br />

Zunahme der Versiegelung/Überbauung<br />

von stark überformten Böden<br />

im Zuge der Neugestaltung des<br />

Ihmeparks und der Anlage von<br />

Hochwasserschutzmauern<br />

- 0,41 ha –KV<br />

Mögliche Beeinträchtigung von<br />

Bodenbereichen mit höchstens allgemeiner<br />

Bedeutung (Wertstufen I<br />

bis III) durch Umlagerungen - Bereiche<br />

mit anschließender Oberboden(wieder)andeckung<br />

Mögliche Schadstoffbelastung des<br />

Bodens während der Bauarbeiten<br />

Über die allgemeinen Biotopverluste<br />

hinausgehende Beeinträchtigungen<br />

sind nicht gegeben<br />

-<br />

keine erhebliche Beeinträchti-<br />

gung<br />

Wegen der Geringfügigkeit der<br />

Auswirkung keine erhebliche<br />

Beeinträchtigung.<br />

Boden<br />

Vollständiger und dauerhafter<br />

Wert- und Funktionsverlust der<br />

natürlichen Oberbodenfunktionen<br />

erhebliche Beeinträchtigung<br />

In den von der Überformung<br />

betroffenen Bodenbereichen<br />

der Wertstufe III sind Funktionen<br />

und Werte für das Schutzgut<br />

im Zuge der Rekultivierung<br />

zeitnah wiederherstellbar -<br />

keine erhebliche Beeinträchtigung.<br />

Bei den Bodenbereichen<br />

geringerer Wertigkeit ergibt<br />

sich keine Beeinträchtigung.<br />

Durch Vorkehrungen zur Vermeidung<br />

und Verminderung<br />

von Beeinträchtigungen wird<br />

sicher gestellt, dass es zu<br />

keinen erheblichen<br />

Beeinträchtigungen kommt.<br />

---<br />

---<br />

---<br />

Ausgleichbar aufgrund der<br />

beschränkten Bedeutung der<br />

betroffenen Schutzgutausprägung.<br />

---<br />

---


30 Hochwasserschutz in Hannover - Vorlandabgrabungen an der Ihme - <strong>Landschaftspflegerischer</strong> <strong>Begleitplan</strong><br />

______________________________________________________________________________________________<br />

Beeinträchtigung<br />

(Konflikt-Nr.)<br />

Mögliche Bodenveränderungen<br />

außerhalb der Abgrabungsflächen<br />

durch Veränderung des Überflutungsregimes<br />

Vorhabensbedingter Verlust von 13<br />

alten, besonders landschaftsbildwirksamen<br />

Bäumen im Ihme-Grünzug<br />

- K 1<br />

Umfangreicher vorhabensbedingter<br />

Verlust von sonstigen landschaftsbildwirksamen<br />

flächigen Gehölzund<br />

Einzelgehölzbeständen im<br />

Ihme-Grünzug - K 1 bis K 3, K 5<br />

Verlust an natürlich wirkender ruderaler<br />

und artenreicher Rasen-Vegetation<br />

im Ihme-Grünzug - K 6,<br />

K 7<br />

Beeinträchtigungen des Landschafts-<br />

und Ortsbildes durch Reliefumgestaltungen<br />

und Anlage von<br />

kleineren baulichen Anlagen im<br />

Grünzug<br />

Bewertung der Erheblichkeit<br />

im Sinne von § 7 NNatG<br />

sowie der Ersatzpflichtigkeit<br />

von Gehölzverlusten gemäß<br />

Baumschutzsatzung der<br />

Landeshauptstadt Hannover<br />

Die Auswirkungen erreichen<br />

nicht das Maß relevanter negativer<br />

Veränderungen für das<br />

Schutzgut -<br />

keine erhebliche Beeinträchtigung<br />

Landschaftsbild<br />

Aufgund des Verlustes besonders<br />

wertgebender Elemente<br />

ergibt sich für das Landschaftsbild<br />

eine<br />

erhebliche Beeinträchtigung<br />

zugleich ersatzpflichtige Ge-<br />

hölzbeseitigung (siehe oben)<br />

Aus den umfangreichen Verlusten<br />

wertgebender Elemente<br />

ergibt sich für das Landschaftsbild<br />

eine<br />

erhebliche Beeinträchtigung<br />

zugleich überwiegend ersatzpflichtige<br />

Gehölzbeseitigung<br />

(siehe oben)<br />

Da gleichzeitig und großflächig<br />

wertgebende Landschaftselemente<br />

verloren gehen, ergibt<br />

sich eine<br />

erhebliche Beeinträchtigung<br />

Aufgrund der vorhandenen<br />

Überprägungen im betroffenen<br />

Raum ergibt sich keine erhebliche<br />

Beeinträchtigung.<br />

Bewertung der<br />

Ausgleichbarkeit im Sinne<br />

von § 10 NNatG<br />

---<br />

Nicht ausgleichbar,<br />

da für das Schutzgut besonders<br />

bedeutsame und auch<br />

mittelfristig vor Ort nicht<br />

wieder herstellbare<br />

Landschaftselemente betroffen<br />

sind.<br />

Angesichts des Umfangs an<br />

Verlusten und der begrenzten<br />

Anzahl möglicher Neupflanzungen<br />

im neuen Ihmepark ist<br />

durch eine landschaftsgerechte<br />

Neugestaltung nur ein<br />

Teilausgleich vor Ort möglich.<br />

Ausgleichbar durch eine landschaftsgerechte<br />

Neugestaltung<br />

der Grünflächen des Ihme-<br />

Parks.<br />

---


Hochwasserschutz in Hannover - Vorlandabgrabungen an der Ihme - <strong>Landschaftspflegerischer</strong> <strong>Begleitplan</strong> 31<br />

______________________________________________________________________________________________<br />

Hinweise:<br />

Bewertung der Biotopbedeutung gemäß Umweltverträglichkeitsstudie (Teil III der Antragsunterlagen).<br />

Die vollflächig gelb markierten, kleinen Flächen, die zur besseren Auffindbarkeit mit einem blauen<br />

Kreis umgeben sind, stellen die gemäß der hydraulischen Berechnungen von Veränderungen des<br />

Überflutungsregimes betroffenen Anteile der jeweiligen roten oder grünen, größeren Biotopfläche dar.<br />

Biotopkürzel: WW = Weiden-Auwald, BA = Weidengebüsch der Auen und Ufer, WP = Pionier- und<br />

Sukzessionswald, W = sonstiger Waldtyp, Gehölzarten: PH = Hybridpappel, Ah = Ahorn, We =<br />

Weide, Alterstruktur: 2: schwaches bis mittleres Baumholz, 3: starkes Baumholz.<br />

Abb. 6-1: Konflikt KA - mögliche Minderung des Auencharakters auentypischer<br />

Biotope - Bereich Umfeld der Döhrener Leineinsel (Maßstab 1 : 5 000,<br />

eingenordet).


32 Hochwasserschutz in Hannover - Vorlandabgrabungen an der Ihme - <strong>Landschaftspflegerischer</strong> <strong>Begleitplan</strong><br />

______________________________________________________________________________________________<br />

Hinweise:<br />

Bewertung der Biotopbedeutung gemäß Umweltverträglichkeitsstudie (Teil III der Antragsunterlagen).<br />

Die gelb markierten, kleinen Flächen, die zur besseren Auffindbarkeit mit einem blauen Kreis<br />

umgeben sind, stellen die gemäß der hydraulischen Berechnungen von Veränderungen des<br />

Überflutungsregimes betroffenen Anteile der jeweiligen roten oder grünen, größeren Biotopfläche dar.<br />

Biotopkürzel: WW = Weiden-Auwald, WX = sonstiger Laubforst.<br />

Abb. 6-2: Konflikt KA - mögliche Minderung des Auencharakters auentypischer<br />

Biotope - Bereich östlich des Hemminger Büntesees (Maßstab 1 : 5 000,<br />

eingenordet).


Hochwasserschutz in Hannover - Vorlandabgrabungen an der Ihme - <strong>Landschaftspflegerischer</strong> <strong>Begleitplan</strong> 33<br />

______________________________________________________________________________________________<br />

Hinweise:<br />

Bewertung der Biotopbedeutung gemäß Umweltverträglichkeitsstudie (Teil III der Antragsunterlagen).<br />

Die waagerecht gelb schraffierten Flächen stellen die gemäß der hydraulischen Berechnungen von<br />

Veränderungen des Überflutungsregimes betroffenen Anteile der jeweiligen roten, größeren Biotopfläche<br />

dar.<br />

Biotopkürzel der betroffenen Flächen: W = Wald mit folgenden Gehölzarten und Altersstrukturen:<br />

Gehölzarten: Ei = Eiche, Bu = Buche, Es = Esche, Hb = Hainbuche, Ah = Ahorn, We = Weide, Alterstruktur:<br />

2: schwaches bis mittleres Baumholz, 3: starkes Baumholz.<br />

Abb. 6-3: Konflikt KA - mögliche Minderung des Auencharakters auentypischer<br />

Biotope - Bereich Ricklinger Holz (Maßstab 1 : 7 500, eingenordet).


34 Hochwasserschutz in Hannover - Vorlandabgrabungen an der Ihme - <strong>Landschaftspflegerischer</strong> <strong>Begleitplan</strong><br />

______________________________________________________________________________________________<br />

7. Ziele und Grundsätze der Kompensationsmaßnahmen<br />

Zielsetzungen<br />

Die Ausgleichsmaßnahmen dienen dazu, die erheblich beeinträchtigten Funktionen und<br />

Werte der Schutzgüter mittelfristig - das heißt innerhalb von etwa 25 Jahren - im<br />

betroffenen Raum wiederherzustellen (KIEMSTEDT et al. 1996, BREUER et al. 2006,<br />

siehe auch Kap. 6). Wie in Kap. 6 dargelegt, lassen sich nicht alle erheblichen Beeinträchtigungen<br />

ausgleichen. Für die verbleibenden Beeinträchtigungen bedarf es der<br />

Durchführung von Ersatzmaßnahmen. In diesem Fall sind die gestörten Werte und<br />

Funktionen möglichst innerhalb des betroffenen Raumes weitgehend ähnlich und insgesamt<br />

ökologisch gleichwertig zu ersetzen.<br />

Im vorliegenden Fall ergibt sich aus den Bestimmungen der Baumschutzsatzung der<br />

Landeshauptstadt Hannover außerdem das Erfordernis, die Verluste der durch die Satzung<br />

geschützten Gehölzbestände durch standortgerechte angemessene Ersatzpflanzungen<br />

entsprechend den Vorgaben der Stadt zu kompensieren (§ 7 der Satzung).<br />

Die Möglichkeiten zur Durchführung von Kompensationsmaßnahmen innerhalb des<br />

umgestalteten Gebietes werden bestimmt und begrenzt durch hydraulische Anforderungen<br />

(zum Beispiel Verzicht auf Strauchpflanzungen auf den künftigen Überschwemmungsflächen)<br />

und die vorlaufend und parallel zum Hochwasserschutzvorhaben<br />

entwickelten Planungen für die Nutzung und Gestaltung des Ihmeparks (siehe<br />

Kap. 2), der sich auch zukünftig als Gebiet intensiver innerstädtischer Freiraumnutzung<br />

darstellen wird.<br />

Unter Beachtung der durch das Vorhaben beeinträchtigten Funktionen und Werte, der<br />

Erfordernisse der Baumschutzsatzung der Landeshauptstadt Hannover und der naturschutzfachlichen<br />

Ziele sind vorrangig folgende Kompensationsziele zu verfolgen:<br />

Möglichst umfangreiche Kompensation von Gehölzverlusten durch Neupflanzungen<br />

von standortgerechten heimischen Laubbäumen im neuen Ihmepark sowie Anlage<br />

sonstiger Vegetationsflächen,<br />

damit verbunden die zumindest mittel- bis längerfristige Neuentwicklung von Gehölzbestand<br />

und sonstiger Vegetation mit Habitatfunktionen für Tiere, insbesondere<br />

für die gefährdete Fledermausfauna sowie als das Landschaftsbild positiv prägende<br />

Elemente,<br />

Anlage weiterer Gehölzpflanzungen außerhalb des Umgestaltungsgebietes zur<br />

Kompensation nicht vor Ort ausgeglichener Verluste beziehungsweise Beeinträchtigungen<br />

von Arten und Lebensgemeinschaften sowie Landschaftsbild - in Hinblick<br />

auf die betroffenen lokalen Fledermauspopulationen soll zumindest ein Teil davon


Hochwasserschutz in Hannover - Vorlandabgrabungen an der Ihme - <strong>Landschaftspflegerischer</strong> <strong>Begleitplan</strong> 35<br />

______________________________________________________________________________________________<br />

in möglichst dichter Nachbarschaft zum Umgestaltungsgebiet auf geeigneten Flächen<br />

erfolgen, um diese Populationen zu stützen,<br />

Maßnahmen zum Ausgleich der möglichen Beeinträchtigung von auentypischen<br />

Biotopen infolge Änderungen des Überflutungsregimes - Neuentwicklung entsprechender<br />

auentypischer Biotope beziehungsweise funktionsgerechte Aufwertung<br />

vorhandener Biotopbestände,<br />

Ausgleich von durch zusätzliche Flächenversiegelung beeinträchtigten Werten und<br />

Funktionen des Schutzgutes Boden durch die naturnahe Entwicklung intensiv genutzter<br />

oder versiegelter Flächen außerhalb des Umgestaltungsgebietes.<br />

Kompensationsgrundsätze zum Umfang der Maßnahmen<br />

Der Umfang erforderlicher Maßnahmen wird zum einen anhand der Kompensationsgrundsätze<br />

ermittelt, die BREUER (1994, 2006) beziehungsweise NMELF (2002) für<br />

naturschutzrechtlich erhebliche Beeinträchtigungen aufführen.<br />

Für das Schutzgut „Arten und Lebensgemeinschaften“ gelten nach NMELF (2002: 90)<br />

die folgenden Grundsätze: „Für Biotoptypen der Wertstufen V und IV, die zerstört<br />

oder sonst erheblich beeinträchtigt werden, ist die Entwicklung möglichst der gleichen<br />

Biotoptypen in gleicher Ausprägung (Naturnähestufe) erforderlich. Hierfür sind möglichst<br />

Flächen mit Biotoptypen der Wertstufen I oder II zu verwenden.“ Sofern Biotoptypen<br />

der Wertstufen V und IV im vom Eingriff betroffenen Raum nicht wiederherstellbar<br />

sind und es sich um schwer regenerierbare (25 bis 150 Jahre Regenerationszeit)<br />

oder nicht regenerierbare (mehr als 150 Jahre Regenerationszeit) Biotope handelt,<br />

erhöht sich der Kompensationsflächenbedarf im Verhältnis 1 : 2 beziehungsweise<br />

1 : 3. „Werden Biotoptypen der Wertstufe I zerstört oder sonst erheblich<br />

beeinträchtigt, genügt die Entwicklung des betroffenen Biotoptyps auf gleicher<br />

Flächengröße auf Biotoptypen der Wertstufe I oder II. Nach Möglichkeit sollte eine<br />

naturnähere Ausprägung entwickelt werden.“ Weitergehende<br />

Kompensationsanforderungen können sich ergeben, wenn gefährdete Pflanzen- und<br />

Tierarten vom Eingriff betroffen sind.<br />

Beim Schutzgut „Boden“ sol gemäß BREUER (2006) das Verhältnis zwischen versiegelter<br />

Fläche und Kompensationsfläche 1 : 1 bei Böden mit besonderer Bedeutung und<br />

1 : 0,5 bei den übrigen Böden unabhängig von der Art der Versiegelung betragen.<br />

Ein großer Teil der Beseitigung von Gehölzbeständen löst zugleich die Ersatzpflichtigkeit<br />

gemäß der Baumschutzsatzung der Landeshauptstadt Hannover aus<br />

(LANDESHAUPTSTADT HANNOVER 1995). Den Umfang der erforderlichen Ersatzpflanzungen<br />

legt die Stadt einzelfallbezogen fest, bei Bäumen in Abhängigkeit von Art,


36 Hochwasserschutz in Hannover - Vorlandabgrabungen an der Ihme - <strong>Landschaftspflegerischer</strong> <strong>Begleitplan</strong><br />

______________________________________________________________________________________________<br />

Stammumfang und Vitalität der Gehölze. Bei einigen der naturschutzfachlich nicht als<br />

Eingriff zu wertenden Gehölzverluste geht die Ersatzpflichtigkeit gemäß der Satzung<br />

über die naturschutzrechtlichen Kompensationserfordernisse hinaus (siehe Tab. 6-1<br />

und Teil III der Antragsunterlagen).<br />

Vor dem Hintergrund, dass der vorliegende landschaftspflegerische <strong>Begleitplan</strong> die<br />

nach beiden rechtlichen Normen erforderlichen Kompensationsmaßnahmen zu<br />

bestimmen hat, wird für das vorliegende Verfahren das folgende Vorgehen gewählt:<br />

In Hinblick auf die Gehölzverluste werden mindestens die nach den satzungsbezogenen<br />

Vorgaben der Landeshauptstadt Hannover erforderlichen Ersatzpflanzungen<br />

festgelegt. Da NMELF (2002) sowie BREUER (2006) keine konkreten Angaben zur<br />

Kompensationsumfang von Einzelbaumverlusten erhalten, kann dies somit zugleich<br />

die naturschutzrechtlichen Erfordernisse hierfür abdecken.<br />

Ansonsten gelten als weiteres Erfordernis für den Umfang an Kompensationsmaßnahmen<br />

für die Schutzgüter „Arten und Lebensgemeinschaften“ und „Boden“ die<br />

oben genannten Kompensationsverhältnisse von NMELF (2002) sowie BREUER<br />

(2006).<br />

Die Herleitung des Kompensationsumfanges für erhebliche Beeinträchtigungen des<br />

Landschaftsbildes erfolgt verbal-argumentativ.<br />

Eine Ergänzung der genannten Kompensationsgrundsätze bei NMELF (2002) und<br />

BREUER (2006) und Erweiterung um darin nicht abgedeckte Eingriffstatbestände wird<br />

wie folgt vorgenommen:<br />

Der Ausgleichsumfang für die mögliche Minderung des Auencharakters der auentypischen<br />

Biotope, die von einem zehn-jährlichen Leine-Hochwasser nur noch<br />

maximal 10 cm überstaut werden (also insgesamt vergleichsweise seltener), ist<br />

deutlich niedriger anzusetzen als bei einer Kompensation wegen einer Biotopbeseitigung.<br />

Die Biotope bleiben in einer vermutlich leicht veränderten Artenzusammensetzung<br />

grundsätzlich erhalten. Hinsichtlich der schutzgutbezogenen Funktionsbewertung<br />

bleibt häufig auch ihre Wertstufenzuordnung unverändert. Daher wird<br />

diese leichte Minderung der auentypischen Verhältnisse mit einem Kompensationsbedarf<br />

von 25 % berechnet.<br />

Bei der Kompensation der Ahorn- und Eschen-Pionierbestände, die nördlich von<br />

Benno-Ohnesorg- und Leinertbrücke von Verlusten betroffen sind, wird nur 80 %<br />

der berechneten Gesamtfläche als Kompensationsbedarf angesetzt. Innerhalb der<br />

Fläche dieser Bestände befinden sich eine Reihe von vom Hauptbiotoptyp abweichenden<br />

Bäumen, die separat erfasst und bereits in entsprechende Kompensation<br />

für die Einzelbaumverluste einbezogen sind.


Hochwasserschutz in Hannover - Vorlandabgrabungen an der Ihme - <strong>Landschaftspflegerischer</strong> <strong>Begleitplan</strong> 37<br />

______________________________________________________________________________________________<br />

Nach den Vorgaben der Landeshauptstadt Hannover ist für die verloren gehenden 267<br />

Einzelbäume (einschließlich weniger Großsträucher), die dem Schutz der Baumschutzsatzung<br />

unterliegen, eine Ersatzpflanzung von 505 Stück in Hannover heimischer<br />

Bäume vorzunehmen. Gebüschtypen können im Verhältnis 1 : 1 ersetzt werden (Frau<br />

DAHMS, Fachbereich Umwelt und Stadtgrün, schriftliche Mitteilungen vom 4.12.2008<br />

und 4.8.2009).


38 Hochwasserschutz in Hannover - Vorlandabgrabungen an der Ihme - <strong>Landschaftspflegerischer</strong> <strong>Begleitplan</strong><br />

______________________________________________________________________________________________<br />

8. Kompensations- und Gestaltungsmaßnahmen<br />

Nachfolgend werden grundsätzliche Hinweise zu den wesentlichen Ausgleichs- und<br />

Ersatz- sowie Gestaltungsmaßnahmen gegeben. Im Detail sind die Maßnahmen in den<br />

Maßnahmenblättern der Maßnahmenkartei (Kap. 12) beschrieben und im Lageplan der<br />

landschaftspflegerischen Maßnahmen (Karte 2) räumlich dargestellt.<br />

8.1 Baumpflanzungen im neuen Ihmepark<br />

Die im Plangebiet vorgesehenen Pflanzungen von Bäumen kompensieren einen Teil<br />

der entstehenden Verluste. Um den ungestörten Hochwasserabfluss im Überschwemmungsgebiet<br />

nicht zu behindern sowie als Ergebnis des gestalterischen Konzeptes für<br />

die neue Grünanlage sind weniger Gehölze als die verloren gehenden vorgesehen. Die<br />

Artenauswahl zielt darauf, möglichst viele für die Kompensation geeignete heimische<br />

Gehölze zu pflanzen. Ansonsten orientiert sie sich an den gestalterischen Zielsetzungen<br />

für den neuen Ihmepark.<br />

In Abstimmung zwischen der Landeshauptstadt Hannover, dem Büro foundation 5+<br />

und dem Planverfasser ergibt sich ein Umfang von 155 Stück heimischen Laubbäumen<br />

(Kompensationspflanzung, Maßnahmen A 4, A 6, A 7, A 11) sowie von 35 Stück nicht<br />

heimischer Bäume (Gestaltungs-, aber nicht Kompensationspflanzung im Sinne der<br />

Baumschutzsatzung oder des Naturschutzrechtes, Maßnahme G 5). Im landschaftspflegerischen<br />

<strong>Begleitplan</strong> (Karte 2 und Maßnahmenblätter) werden die Baumstandorte<br />

nicht punktgenau festgelegt, sondern großflächigeren Pflanzbereichen (Gehölz-Pflanzräume<br />

I bis IV, siehe Karte 2) zugeordnet. Der genaue Pflanzstandort wird der Ausführungsplanung<br />

überlassen.<br />

Gemäß Vorgaben der Landeshauptstadt Hannover (Fachbereich Umwelt und Stadtgrün)<br />

müssen 75 % der für die Kompensation geeigneten Bäume erster bis zweiter<br />

Ordnung mit Pflanzqualitäten (Stammdurchmessern) von 20 bis 25 cm sein. Es sind<br />

die folgenden Arten vorgesehen:<br />

Im Gestaltungsentwurf für den Ihmepark vorgesehene Arten - gemäß Landeshauptstadt<br />

Hannover 5 für die Kompensation geeignete Arten:<br />

Spitz-Ahorn - Acer platanoides,<br />

Berg-Ahorn - Acer pseudoplatanus,<br />

Schwarz-Erle - Alnus glutionosa,<br />

Gold-Erle - Alnus glutinosa ‚Aurea‘,<br />

5 Frau DAHMS, Fachbereich Umwelt und Stadtgrün, schriftliche Mitteilung vom 4.12.2008.


Hochwasserschutz in Hannover - Vorlandabgrabungen an der Ihme - <strong>Landschaftspflegerischer</strong> <strong>Begleitplan</strong> 39<br />

______________________________________________________________________________________________<br />

Hainbuche - Carpinus betulus,<br />

Vogel-Kirsche - Prunus avium,<br />

Frühe Traubenkirsche - Prunus padus,<br />

Stiel-Eiche - Quercus robur,<br />

Silber-Weide - Salix alba,<br />

Trauer-Weide - Salix alba ‘tristis‘,<br />

Ulme - Ulmus holandica ‚Groeneveld‘.<br />

Sonstige im Gestaltungsentwurf für den Ihmepark vorgesehene Arten - gemäß<br />

Landeshauptstadt Hannover 6 für die Kompensation nicht geeignet:<br />

Tulpenbaum - Liriodendron tulipifera,<br />

Flügelnuss - Pterocaria fraxinifolia.<br />

Die Neupflanzungen erfolgen größtenteils auf Bodenstandorten mit Restbelastungen<br />

unterhalb der vorgesehenen Abdeckschicht aus Auelehmen und bindigem Oberboden<br />

(siehe Kap. 2 sowie Teil II und V der Antragsunterlagen). Im Bereich vorgesehener<br />

Baum-Pflanzstandorte ist die Lehmabdeckung auf einer Fläche von mindestens 1 m² zu<br />

unterbrechen sowie ein Volumen pflanzengeeigneten Substrates von mindestens 12 m³<br />

pro Baum zu schaffen.<br />

Die Maßnahmen dienen gleichzeitig der Kompensation von Verlusten an Fledermausteillebensräumen.<br />

Durch die Gehölzpflanzungen werden zudem die Verluste landschaftsbildwirksamer<br />

Gehölzstrukturen kompensiert.<br />

8.2 Sonstige Gehölzpflanzungen im neuen Ihmepark<br />

Die auch als Ausgleich für den Verlust von Ziergebüschen erforderliche Anlage flächenhafter<br />

Gehölzbestände ist im neu gestalteten Ihmepark aus hydraulischen Gründen<br />

nur außerhalb des Überschwemmungsgebietes (100-jährliches Hochwasser) möglich.<br />

Sie sind daher überwiegend nur im Gehölz-Pflanzraum I vorgesehen, nämlich östlich<br />

der Hochwasserschutzmauer im Bereich der neu zu gestaltenden Spielplatz- und sonstigen<br />

Grünflächen südlich des Jugendzentrums (Maßnahme A 8). Die genaue Lage und<br />

Ausgestaltung bleibt der Ausführungsplanung im Rahmen der Parkneugestaltung<br />

überlassen.<br />

Durch die Baustellenzufahrt von der Baustelleneinrichtungsfläche südöstlich der<br />

Benno-Ohnesorg-Brücke ergibt sich eine Lücke in dem heckenartigen Strauch- und<br />

6 Siehe vorstehende Fußnote.


40 Hochwasserschutz in Hannover - Vorlandabgrabungen an der Ihme - <strong>Landschaftspflegerischer</strong> <strong>Begleitplan</strong><br />

______________________________________________________________________________________________<br />

Baumbewuchs, welcher den dahinter gelegenen Parkplatz abschirmt. Diese wird durch<br />

eine Wiederbepflanzung an dieser Stelle geschlossen (Maßnahme A 10).<br />

8.3 Baumpflanzungen außerhalb des neuen Ihmeparks<br />

Zur Kompensation der vorhabensbedingten Verluste von Einzelbäumen, die nicht innerhalb<br />

des neuen Ihmeparkes kompensiert werden können, sind externe Gehölzpflanzungen<br />

erforderlich (siehe Abb. 13-2, 13-3 und 13-4). Als Maßnahmen E 12, E 13 und<br />

E 14 erfolgen die Anpflanzungen von 190 Einzelbäumen am Lindener Berg, auf dem<br />

ehemaligen Werkhof an der Culemannstraße und entlang von Wegen in der Leineaue<br />

bei Marienwerder. Dabei sind auch Baumpflanzungen aus dem Ökokonto im „Stadtbezirk<br />

10“, „Pflanzung Bornumer Straße“ und „Im Rehhagen/Hainholz“ einbezogen.<br />

Gemäß Vorgaben der Landeshauptstadt Hannover (Fachbereich Umwelt und Stadtgrün)<br />

müssen 75 % der für die Kompensation geeigneten Bäume erster bis zweiter<br />

Ordnung mit Pflanzqualitäten (Stammdurchmessern) von 20 bis 25 cm sein.<br />

Für die Ersatzpflanzungen sind standortheimische Gehölze zu verwenden. In Betracht<br />

kommen (Auswahlliste)<br />

Hainbuche - Carpinus betulus,<br />

Vogel-Kirsche - Prunus avium,<br />

Frühe Traubenkirsche - Prunus padus,<br />

Stiel-Eiche - Quercus robur,<br />

Esche - Fraxinus excelsior<br />

Spitz-Ahorn - Acer platanoides,<br />

Berg-Ahorn - Acer pseudoplatanus,<br />

Flatter-Ulme - Ulmus laevis,<br />

Silber-Weide - Salix alba.<br />

Im innerstädtischen Bereich (Lindener Berg, Werkhof Culemannstraße) ist zudem die<br />

Pflanzung folgender Arten möglich:<br />

Trauer-Weide - Salix alba ‘tristis‘,<br />

Ulme - Ulmus holandica ‚Groeneveld‘.<br />

Weitere 160 zu pflanzende Einzelbäume werden in Absprache mit Frau DAHMS,<br />

(Fachbereich Umwelt und Stadtgrün) über eine flächenhafte Gehölzpflanzung von<br />

1,6 ha Größe südlich des Klosterforstes Marienwerder abgedeckt (Maßnahme E 15,


Hochwasserschutz in Hannover - Vorlandabgrabungen an der Ihme - <strong>Landschaftspflegerischer</strong> <strong>Begleitplan</strong> 41<br />

______________________________________________________________________________________________<br />

Abb. 13-4). Die anzupflanzenden Gehölzarten entsprechen denjenigen in Kap. 8.5 unter<br />

Laubwald.<br />

Die Maßnahmen dienen gleichzeitig der Kompensation von Verlusten an Fledermausteillebensräumen.<br />

Durch die Gehölzpflanzungen werden zudem die Verluste landschaftsbildwirksamer<br />

Gehölzstrukturen kompensiert.<br />

8.4 Anlage von Gehölzflächen außerhalb des neuen Ihmeparks<br />

Zur Kompensation der vorhabensbedingten Verluste von Ziergebüschen, mesophilen<br />

Gebüschen, Ruderalgebüschen und jüngerem Ahorn- und Eschen-Pionierwald, die<br />

nicht innerhalb des neuen Ihmeparkes kompensiert werden können, sind externe Gehölzpflanzungen<br />

erforderlich. Die Maßnahmen dienen gleichzeitig der Kompensation<br />

von Verlusten an Fledermausteillebensräumen. Durch die Gehölzpflanzungen werden<br />

zudem die Verluste landschaftsbildwirksamer Gehölzstrukturen kompensiert.<br />

Es werden Strauchpflanzungen auf dem ehemaligen Werkhof an der Culemannstraße,<br />

auf der Grünfläche „Wachsbleiche“ nahe des Deisterkreisels und in der Leineaue südlich<br />

des Klosterforstes Marienwerder vorgenommen (Maßnahmen E 16, E 20 und<br />

E 21, Abb. 13-3, 13-2 und 13-4). An standortgerechten Sträuchern sind folgende<br />

Gehölzarten zu verwenden (Auswahlliste):<br />

Grau-Weide - Salix cinerea,<br />

Eingriffeliger Weißdorn - Crataegus monogyna,<br />

Schlehe - Prunus spinosa,<br />

Hunds-Rose –Rosa canina,<br />

Hasel - Corylus avellana und<br />

Schwarzer Holunder - Sambucus nigra.<br />

Ein mesophiles Gebüsch entsteht in der Nähe der Leine bei Marienwerder auf Acker<br />

(Maßnahme E 17, Abb. 13-4). An standortgerechten Sträuchern sind Eingriffeliger<br />

Weißdorn (Crataegus monogyna) und Hunds-Rose (Rosa canina) zu pflanzen.<br />

Naturnahe Feldgehölze werden in der Leineaue in Stöcken auf dem Gelände einer<br />

ehemaligen Kleingartensiedlung sowie in Herrenhausen auf Intensivgrünland, beide an<br />

der Bundesstraße 6, angepflanzt (Maßnahmen E 18 und E 19, Abb. 13-5 und 13-6).<br />

Geeignete Gehölzarten sind nachstehend aufgelistet (Auswahlliste):<br />

Hainbuche - Carpinus betulus,<br />

Vogel-Kirsche - Prunus avium,


42 Hochwasserschutz in Hannover - Vorlandabgrabungen an der Ihme - <strong>Landschaftspflegerischer</strong> <strong>Begleitplan</strong><br />

______________________________________________________________________________________________<br />

Frühe Traubenkirsche - Prunus padus,<br />

Stiel-Eiche - Quercus robur,<br />

Esche - Fraxinus excelsior,<br />

Spitz-Ahorn - Acer platanoides,<br />

Berg-Ahorn - Acer pseudoplatanus,<br />

Flatter-Ulme - Ulmus laevis,<br />

Grau-Weide - Salix cinerea,<br />

Eingriffeliger Weißdorn - Crataegus monogyna,<br />

Schlehe - Prunus spinosa,<br />

Hasel - Corylus avellana und<br />

Schwarzer Holunder - Sambucus nigra.<br />

8.5 Entwicklung auentypischer Gehölzbestände in der Leineaue<br />

Zur Kompensation möglicher vorhabensbedingter Beeinträchtigungen von Auengehölzbeständen,<br />

die zukünftig vom Leinehochwasser nicht mehr beziehungsweise vermindert<br />

erreicht werden, sind entsprechende Gehölzanpflanzungen innerhalb der Leineaue<br />

erforderlich. Die Maßnahmen dienen gleichzeitig der Kompensation von Verlusten<br />

an Fledermausteillebensräumen. Durch die Gehölzpflanzungen werden zudem<br />

die Verluste landschaftsbildwirksamer Gehölzstrukturen kompensiert.<br />

Zum einen wird die Anpflanzung eines Weiden-Auwaldes in der Leineaue bei Marienwerder<br />

im Deichvorland vorgenommen (Maßnahme A 22, Abb. 13-4). An standortgerechten<br />

Gehölzarten sind folgende zu verwenden (Auswahlliste):<br />

Silber-Weide - Salix alba,<br />

Bruch-Weide - Salix fragilis,<br />

Purpur-Weide - Salix purpurea,<br />

Korb-Weide - Salix viminalis,<br />

Mandel-Weide - Salix triandra und<br />

Esche –Fraxinus excelsior.<br />

Zudem wird südlich des Klosterforstes Marienwerder ein standorttypischer Laubwald<br />

in der Leineaue angepflanzt (Maßnahme A 23, Abb. 13-4). Dabei sind folgende<br />

Gehölzarten zu verwenden (Auswahlliste):<br />

Stiel-Eiche - Quercus robur,<br />

Feld-Ulme - Ulmus minor,<br />

Flatter-Ulme - Ulmus laevis,<br />

Esche - Fraxinus excelsior,<br />

Vogel-Kirsche - Prunus avium,


Hochwasserschutz in Hannover - Vorlandabgrabungen an der Ihme - <strong>Landschaftspflegerischer</strong> <strong>Begleitplan</strong> 43<br />

______________________________________________________________________________________________<br />

Frühe Traubenkirsche - Prunus padus,<br />

Hainbuche - Carpinus betulus.<br />

8.6 Aufwertung von Bodenflächen<br />

Zur Kompensation der Bodenversiegelungen wird zur Aufwertung von Boden auf dem<br />

ehemaligen Werkhofgelände an der Culemannstraße eine Fläche von 2 050 m² entsiegelt<br />

(Maßnahme A 24, Abb. 13-3). Es folgt eine Andeckung mit Oberboden sowie die<br />

Einsaat von Rasen.<br />

8.7 Sonstige Maßnahmen<br />

Im Großteil der neu gestalteten Parkanlage ist die Anlage von Rasenflächen vorgesehen,<br />

die auch vor der Umgestaltung den größten Umfang an Fläche einnahmen. Die<br />

Wiederbegrünung großer Flächen unmittelbar nach Abschluss der Erdarbeiten im<br />

betreffenden Bauabschnitt dient abgesehen vom erforderlichen Erosionsschutz der offenen<br />

Bodenflächen zum einen einer zügigen visuellen Aufwertung des Raumes, zum<br />

anderen werden damit zeitnah auch neue Habitatelemente für die Tierwelt geschaffen,<br />

zum Beispiel Lebensräume für Insekten im Bereich von Fledermausjagdrevieren. Auf<br />

den vorgesehenen Parkrasenflächen (Maßnahme A 9) können handelsübliche Rasenmischungen<br />

zur Anwendung kommen, solche regionaler Herkunft sind wünschenswert.<br />

Teilbereiche sollten einer extensiveren Pflege mit weniger häufiger Mahd als auf den<br />

intensiv genutzten Rasenflächen unterzogen werden.<br />

Auf einem Teil der Flächen sind die Verluste von halbruderalen Gras- und Staudensowie<br />

Ruderalfluren auszugleichen. Dafür sind primär die Ihme-nahen Randzonen<br />

zwischen dem Fluss und dem ersten begleitenden Fuß- und Radweg vorgesehen, wo<br />

mindestens im erforderlichen Kompensationsumfang Bestände halbruderaler und<br />

feuchter Gras- und Staudenvegetation zu entwickeln sind (Maßnahme A 3). Hierfür ist<br />

die Ansaat einer standortgerechten Landschaftsrasenmischung ohne Kräuter in einer<br />

relativ geringen Ausbringungsmenge von 5 bis 10 g/m² (möglichst regionaler Herkunft)<br />

vorzunehmen. Kräuter und weitere Gräser werden sich eigenständig auf den Flächen<br />

einfinden. Auf den genannten Flächen sind Mähintervalle auf maximal zweimal im<br />

Jahr zu beschränken.


44 Hochwasserschutz in Hannover - Vorlandabgrabungen an der Ihme - <strong>Landschaftspflegerischer</strong> <strong>Begleitplan</strong><br />

______________________________________________________________________________________________<br />

9. Ausnahmevoraussetzungen gemäß § 43 BNatSchG<br />

Wie in Kap. 6 und Teil III der Antragsunterlagen (Umweltverträglichkeitsstudie) ausgeführt,<br />

betreffen die Verluste von potenziellen Fledermausquartieren (ältere Bäume)<br />

im Umgestaltungsgebiet Lebensstätten streng geschützter Arten im Sinne von § 10<br />

BNatSchG (gleichzeitig Arten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie). Es ist der Verbotstatbestand<br />

des § 42 Abs. 1 BNatSchG erfüllt, so dass eine Ausnahme von den Verboten<br />

nach § 43 BNatSchG erforderlich wird. Zugelassen werden kann eine solche<br />

Ausnahme gemäß § 43 Abs. 8 BNatSchG im Interesse der Gesundheit des Menschen,<br />

der öffentlichen Sicherheit oder aus anderen zwingenden Gründen des überwiegenden<br />

öffentlichen Interesses, wenn zumutbare Alternativen nicht gegeben sind und sich der<br />

Erhaltungszustand der Populationen einer Art nicht verschlechtert.<br />

Überwiegendes öffentliches Interesse<br />

Im vorliegenden Fall ergeben sich die zwingenden Gründe des überwiegenden öffentlichen<br />

Interesses aus der Erfordernis, Gesundheit und Leben der betroffenen<br />

Bevölkerung sowie Wohn- und Gewerbeflächen der Landeshauptstadt Hannover vor<br />

den Schäden eines 100-jährlichen Hochwassers zu schützen.<br />

Alternativen<br />

Die Beseitigung der Abflussengstelle an der Ihme ist als bedeutendes Element zur<br />

Absenkung der Hochwasserstände im Stadtgebiet anzusehen, und die Dimensionierung<br />

aller übrigen Hochwasserschutzmaßnahmen steht in Abhängigkeit zu diesem<br />

Vorhaben. So kann etwa ein neu zu bauender Deich in Ricklingen flacher ausgeführt<br />

werden, wenn das Hochwasser in diesem Bereich durch die Beseitigung der<br />

Abflussengstelle an der Ihme niedriger aufläuft. Andere, ansonsten erforderliche<br />

Schutzmaßnahmen können bei geringeren Hochwasserständen gegebenenfalls ganz<br />

entfallen. Dies ist vor dem Hintergrund zu sehen, dass die Ihme im Vorhabensgebiet<br />

den Hauptteil des aus der Leine stammenden Hochwassers abführt (zu Details siehe<br />

die Ausführungen in Teil II der Antragsunterlagen).<br />

Alternative Trassen zur Aufweitung der vorhandenen Abflussengstelle bestehen wegen<br />

der unmittelbar benachbarten Bebauungen nicht. So ist eine Aufweitung des<br />

Abflussprofils am linken Ufer durch die dort vorhandenen und zum Teil bis<br />

unmittelbar ans Ufer der Ihme reichenden Gebäude nicht realisierbar.


Hochwasserschutz in Hannover - Vorlandabgrabungen an der Ihme - <strong>Landschaftspflegerischer</strong> <strong>Begleitplan</strong> 45<br />

______________________________________________________________________________________________<br />

Maßnahmen oberhalb des Stadtgebietes von Hannover, die zu einer maßgeblichen<br />

Abminderung des Hochwasserzustroms und des anzusetzenden Bemessungsabflusses<br />

führen könnten, sind nicht absehbar und stellen somit keine Alternative für die<br />

Hochwasserschutzplanung der Stadt Hannover dar. Zur Einbeziehung der in diesem<br />

Zusammenhang erforderlichen landesweiten Betrachtung der Abflussbildung im<br />

Einzugsgebiet der Leine wurde eine Abstimmung des für Hannover anzusetzenden<br />

Bemessungsabflusses mit dem gewässerkundlichen Landesdienst durchgeführt. Im<br />

Ergebnis ist für das Stadtgebiet ein Bemessungsabfluss (BHQ=HQ100) von 913 m³/s<br />

anzusetzen, der über die Leine und die Ihme im Stadtgebiet abzuführen ist. Die<br />

bekannten Rückhaltepotentiale (zum Beispiel Harztalsperren und das Rückhaltebecken<br />

Salzderhelden) sind hierbei berücksichtigt.<br />

Eine maßgebliche Abflusssteigerung der Mühlenleine würde einen Ausbau dieses<br />

Gewässers erfordern. Entlang der Mühlenleine liegen jedoch durch das urbane Umfeld<br />

sehr beengte Verhältnisse vor, die schon heute zu einem teilweise sehr hohen<br />

Verbauungsgrad (etwa im Bereich des Landtages) führen. Zudem sind die zahlreichen<br />

vorhandenen Brücken auf die bestehenden Hochwasserabflüsse dimensioniert, so dass<br />

auch hier umfangreiche Arbeiten erforderlich wären. Der Ausbau der Mühlenleine<br />

stellt vor diesem Hintergrund keine ernsthafte Alternative zu den geplanten<br />

Vorlandabgrabungen an der Ihme dar.<br />

Populationserhalt<br />

Die lokalen Fledermauspopulationen sind zwar durch die zu erwartenden Verluste potenzieller<br />

Quartiere im Umgestaltungsgebiet (Tagesschlafplätze, Zwischenquartiere in<br />

älteren Bäumen) betroffen. Es sind jedoch vom Vorhaben keine essenziell wichtigen<br />

Vermehrungs- oder Aufzuchtstätten wie Fledermaus-Wochenstuben betroffen. Es<br />

verbleiben in der direkten Umgebung der Umgestaltungsflächen (in geringem Umfang<br />

auch auf diesen) ältere Gehölzbestände, welche als vergleichbare Quartiersstandorte<br />

geeignet sind, auch wenn natürlich das Gesamtangebot geringer wird. Von einem vorübergehenden<br />

Ausweichen von Tieren in Lebensräume der Umgebung ist auch wegen<br />

der zeitweisen Entwertung des Jagdrevieres infolge der Vegetationsverluste in der<br />

Bauphase auszugehen. Die unmittelbar nach den Erdarbeiten in den jeweiligen Bauabschnitten<br />

vorgesehene Wiederbegrünung einschließlich Baumpflanzungen sorgt dafür,<br />

dass das Vorhabensgebiet relativ zeitnah zumindest wieder als Nahrungsrevier für lokale<br />

Fledermauspopulationen nutzbar ist, wenn auch in geringerer Qualität als zuvor.<br />

Zusätzliche Kompensationsmaßnahmen in der Umgebung (siehe Kap. 8.3–8.5)<br />

schaffen günstigere Habitatbedingungen für die Fledermäuse und erweitern damit das<br />

Angebot an Nahrungsrevieren. Hiervon profitieren die lokalen Populationen.


46 Hochwasserschutz in Hannover - Vorlandabgrabungen an der Ihme - <strong>Landschaftspflegerischer</strong> <strong>Begleitplan</strong><br />

______________________________________________________________________________________________<br />

Unter den genannten Gesichtspunkten kann davon ausgegangen werden, dass keine<br />

relevante Verschlechterung des Erhaltungszustandes der lokalen Populationen eintritt.


Hochwasserschutz in Hannover - Vorlandabgrabungen an der Ihme - <strong>Landschaftspflegerischer</strong> <strong>Begleitplan</strong> 47<br />

______________________________________________________________________________________________<br />

10. Kompensationsbilanzierung - Gegenüberstellung von Eingriff<br />

und Kompensationsmaßnahmen<br />

Die Kompensationsbilanzierung dient dazu, den Umfang der erforderlichen und vorgesehenen<br />

Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen zusammenfassend darzustellen und damit<br />

in Ergänzung zu den Aussagen in Kap. 7 und 8 den Nachweis einer hinreichenden<br />

Kompensation zu führen. Dies betrifft sowohl die nach der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung<br />

erforderlichen Kompensationsmaßnahmen (gemäß §§ 10 und 12<br />

NNatG) wie auch die gemäß den Anforderungen der Baumschutzsatzung der Landeshauptstadt<br />

Hannover durchzuführenden Ersatzpflanzungen.


48 Hochwasserschutz in Hannover - Vorlandabgrabungen an der Ihme - <strong>Landschaftspflegerischer</strong> <strong>Begleitplan</strong><br />

_________________________________________________________________________________________________________________________________________________<br />

Tab. 10-1 Gegenüberstellung von Eingriff und Kompensationsmaßnahmen.<br />

Biotoptypenkürzel, Wertstufen und Bezeichnungen der Konflikt- und Kompensationsmaßnahmen gemäß Text und Karten des landschaftspflegerischen <strong>Begleitplan</strong>es.<br />

Eingriffssituation und betroffene<br />

Schutzgutausprägungen<br />

Verlust von gemäß Baumschutzsatzung<br />

der Landeshauptstadt<br />

Hannover geschützten Einzelbäumen<br />

und Großsträuchern<br />

- K 1<br />

Verlust von Ziergebüschen (BZE,<br />

BZN)<br />

- K 4<br />

Verlust von mittelaltem Ahorn- und<br />

Eschen-Pionierwald (WPE 30-160)<br />

- überwiegend gemäß Baumschutzsatzung<br />

der Landeshauptstadt<br />

Hannover geschützten Gehölzen<br />

- K 2<br />

Eingriff Kompensationsmaßnahmen<br />

Wertstufe<br />

Umfang<br />

betroffener Werte<br />

und Funktionen<br />

Beein-<br />

Verlust trächtigung<br />

Ausgleichsmaßnahme Umfang<br />

der<br />

Maßnahme<br />

in ha<br />

Arten und Lebensgemeinschaften<br />

II - IV 267 Stk. A 4, A 6, A 7, A 11:<br />

Pflanzung von Einzelbäumen<br />

als Hochstämme im Gebiet<br />

des neugestalteten Ihmeparks<br />

II 1.044 m² A 8, A 10:<br />

Anlage von Gehölzpflanzungen<br />

mit überwiegend in Hannover<br />

heimischen Arten im<br />

Gebiet des neugestalteten<br />

Ihmeparks<br />

Ersatzmaßnahme Umfang<br />

der<br />

Maßnahme<br />

in ha<br />

155 Stk. E 12, E 13, E 14:<br />

Pflanzung von Einzelbäumen<br />

als Hochstämme,<br />

Baumpflanzungen aus<br />

den Ökokonten:<br />

„Im Rehhagen“ (Hainholz)<br />

„Stadtbezirk 10“ und<br />

„Pflanzung Bornumer<br />

Straße“<br />

E 15: flächenhafte Gehölzpflanzung<br />

an Stelle<br />

von Einzelbäumen<br />

465 m² E 16: Strauchpflanzung<br />

auf dem ehemaligen<br />

Werkhof Culemannstraße<br />

III 2.690 m² - E 18: Neuanlage eines<br />

Feldgehölzes in der Leineaue<br />

in Stöcken<br />

67 Stk.<br />

36 Stk.<br />

39 Stk.<br />

48 Stk.<br />

1,6 ha<br />

für 160<br />

Stk.<br />

Hinweise zum notwendigen<br />

Umfang der Maßnahme<br />

entsprechend des<br />

Kompensationsrahmens<br />

Neupflanzung von 505 Stk. in<br />

Hannover heimischen Bäumen<br />

(durchschnittliches<br />

Kompensationsverhältnis etwa<br />

1:1,9)<br />

579 m² 1:1 = 1.044 m²<br />

2.690<br />

m²<br />

1:1 = 2.690 m²


Hochwasserschutz in Hannover - Vorlandabgrabungen an der Ihme - <strong>Landschaftspflegerischer</strong> <strong>Begleitplan</strong> 49<br />

_________________________________________________________________________________________________________________________________________________<br />

Eingriffssituation und betroffene<br />

Schutzgutausprägungen<br />

Verlust von mesophilem Traubenkirschen-<br />

und Weiden-Auengebüsch<br />

(BMT/BAT) –K 3<br />

Verlust von mittelaltem Ahorn- und<br />

Eschen-Pionierwald (WPE 60) -<br />

gemäß Baumschutzsatzung der<br />

Landeshauptstadt Hannover geschützte<br />

Gehölzbestände<br />

- K 2<br />

Verlust von jüngerem Ahorn- und<br />

Eschen-Pionierwald (WPE 30)<br />

- K 5<br />

Verlust von Ruderalgebüschen<br />

(BRS, BRU/BRX/BAT, BRR/BMC)<br />

- K 3<br />

Verlust von halbruderalen Grasund<br />

Staudenfluren sowie Ruderalfluren<br />

(UHM, URF)<br />

- K 6<br />

Eingriff Kompensationsmaßnahmen<br />

Wertstufe<br />

Umfang<br />

betroffener Werte<br />

und Funktionen<br />

Beein-<br />

Verlust trächtigung<br />

Ausgleichsmaßnahme Umfang<br />

der<br />

Maßnahme<br />

in ha<br />

Arten und Lebensgemeinschaften<br />

Ersatzmaßnahme Umfang<br />

der<br />

Maßnahme<br />

in ha<br />

IV 344 m² - E 17: Pflanzung von mesophilem<br />

Gebüsch in der<br />

Nähe der Leine bei Ma-<br />

rienwerder<br />

III 470 m² - E 18: Neuanlage eines<br />

Feldehölzes in der Leineaue<br />

in Stöcken<br />

E 19: Neuanlage eines<br />

Feldgehölzes in der<br />

Leineaue in Herrenhausen<br />

III 1.660 m² - E 19: Neuanlage eines<br />

Feldgehölzes in der<br />

Leineaue in Herrenhausen<br />

E 20: Neuanlage einer<br />

Strauchpflanzung auf der<br />

Grünfläche Wachsbleiche<br />

III 1.159 m² - E 21: Neuanlage einer<br />

Strauchpflanzung in der<br />

Leineaue bei Marienwerder<br />

südlich Klosterforst<br />

III 1.094 m² A 3:<br />

Entwicklung von Vegetationsbeständen<br />

aus Gräsern,<br />

Kräutern, Stauden auf den<br />

Abgrabungsflächen nahe der<br />

Ihme - Ansaat / extensive<br />

Pflege<br />

mind.<br />

1.094<br />

m²<br />

Hinweise zum notwendigen<br />

Umfang der Maßnahme<br />

entsprechend des<br />

Kompensationsrahmens<br />

344 m² 1:1 = 344 m²<br />

310 m²<br />

60 m²<br />

940 m²<br />

390 m²<br />

1.159<br />

m²<br />

1:0,8 (siehe Hinweise in Kap.<br />

7) = 370 m²<br />

1:0,8 (siehe Hinweise in Kap.<br />

7) = 1.330 m²<br />

1:1 = 1.159 m²<br />

Marienwerder<br />

- 1:1 = 1.094 m²


50 Hochwasserschutz in Hannover - Vorlandabgrabungen an der Ihme - <strong>Landschaftspflegerischer</strong> <strong>Begleitplan</strong><br />

_________________________________________________________________________________________________________________________________________________<br />

Eingriffssituation und betroffene<br />

Schutzgutausprägungen<br />

mögliche Verminderung des Auencharakters<br />

von auentypischen Biotopen:<br />

Weiden-Auwald (WW), Weiden-Auengebüsch<br />

(BA), Weiden-<br />

Auwald mit Anteilen sonstigen<br />

Laubforstes (WW [WX]), Hybridpappelforst<br />

mit Weidenanteilen<br />

(WX - Ph [We])<br />

- KA<br />

mögliche Verminderung des Auencharakters<br />

von auentypischen Biotopen<br />

(Hartholzaue): von der Eiche,<br />

teilweise auch Esche bestimmte<br />

Laubwaldflächen, (W - Ei, Bu<br />

[Es,Hb,Ah] 2-3), (W - Es, Hb 2-3)<br />

- KA<br />

Eingriff Kompensationsmaßnahmen<br />

Wertstufe<br />

Umfang<br />

betroffener Werte<br />

und Funktionen<br />

Beein-<br />

Verlust trächtigung<br />

III - V 1.210<br />

m²<br />

V 43.050<br />

m²<br />

Ausgleichsmaßnahme Umfang<br />

der<br />

Maßnahme<br />

in ha<br />

Arten und Lebensgemeinschaften<br />

A 22: Anpflanzung eines<br />

Weiden-Auwalds in der Leineaue<br />

bei Marienwerder im<br />

Deichvorland<br />

A 23: Anpflanzung eines<br />

standorttypischen Laubwaldes<br />

in der Leineaue bei<br />

Marienwerder südlich Klosterforst<br />

Marienwerder<br />

Ersatzmaßnahme Umfang<br />

der<br />

Maßnahme<br />

in ha<br />

Hinweise zum notwendigen<br />

Umfang der Maßnahme<br />

entsprechend des<br />

Kompensationsrahmens<br />

300 m² - 1:0,25 = 300 m²<br />

10.800<br />

m²<br />

- 1:0,25 = 10.800 m²<br />

Gesamtumfang der Kompensation: 19 131 m² + 505 Einzelbäume, notwendiger Umfang: 19 131 m² + 505 Einzelbäume vollständige Kompensation erreicht


Hochwasserschutz in Hannover - Vorlandabgrabungen an der Ihme - <strong>Landschaftspflegerischer</strong> <strong>Begleitplan</strong> 51<br />

_________________________________________________________________________________________________________________________________________________<br />

Eingriffssituation und betroffene<br />

Schutzgutausprägungen<br />

Verluste von älteren Gehölzen als<br />

potenzielle Fledermausquartiere<br />

(Tagesschlafplätze, Zwischenquartiere)<br />

- K 1, K 2<br />

Beeinträchtigungen der Jagdhabitate<br />

von Fledermäusen durch Gehölzund<br />

sonstige Vegetationsverluste<br />

- K 1, K 2, K 5 bis K 7<br />

Eingriff Kompensationsmaßnahmen<br />

Wertstufe<br />

Umfang<br />

betroffener Werte<br />

und Funktionen<br />

Beein-<br />

Verlust trächtigung<br />

Ausgleichsmaßnahme Umfang<br />

der<br />

Maßnahme<br />

in ha<br />

Arten und Lebensgemeinschaften<br />

Ersatzmaßnahme Umfang<br />

der<br />

Maßnahme<br />

in ha<br />

V X - A 4, A 6, A 7, A 11 (siehe<br />

oben):<br />

Neupflanzung von Bäumen<br />

im umgestalteten Gebiet -<br />

längerfristig neue<br />

potenzielle Quartiere<br />

V X Teilausgleich: A 4, A 6, A 7,<br />

A 8, A 10, A 11, G 5 -<br />

Neupflanzung von Gehölzen<br />

sowie A 3, A 9 - Anlage von<br />

sonstigen Vegetationsflächen<br />

im umgestalteten Gebiet -<br />

(Wieder-) Aufwertung der<br />

Habitatbedingungen in Jagdrevieren<br />

von Fledermäusen<br />

Qualitative Bilanzierung ohne Mengenbezug vollständige Kompensation erreicht<br />

E 12, 13, 14, 15, 18, 19,<br />

A 22, 23 (siehe oben):<br />

Neupflanzung von Bäumen<br />

außerhalb des<br />

umgestalteten Gebiets<br />

längerfristig neue<br />

potenzielle Quartiere<br />

E 12-21, A 22, 23 (siehe<br />

oben):<br />

Anpflanzung von Einzelbäumen<br />

und flächigen Gehölzbeständen<br />

außerhalb<br />

des umgestalteten Gebiets<br />

Hinweise zum notwendigen<br />

Umfang der Maßnahme<br />

entsprechend des<br />

Kompensationsrahmens<br />

durchschnittliches<br />

Kompensationsverhältnis<br />

etwa 1:1,9, da gleiche Werte<br />

und Funktionen innerhalb von<br />

weniger als 25 Jahren nicht<br />

wiederherstellbar sind.<br />

Durch die Entwicklung neuer<br />

Jagdhabitate im Ihmepark<br />

und auf zusätzlichen externen<br />

Flächen innerhalb der Leineaue<br />

ist die Kompensation<br />

vollständig gegeben. Gleiche<br />

Werte und Funktionen sind<br />

innerhalb von weniger als 25<br />

Jahren wiederherstellbar.


52 Hochwasserschutz in Hannover - Vorlandabgrabungen an der Ihme - <strong>Landschaftspflegerischer</strong> <strong>Begleitplan</strong><br />

_________________________________________________________________________________________________________________________________________________<br />

Eingriffssituation und betroffene<br />

Schutzgutausprägungen<br />

zusätzliche Versiegelung / Überbauung<br />

von Böden<br />

- KV<br />

Eingriff Kompensationsmaßnahmen<br />

Wertstufe<br />

Umfang<br />

betroffener Werte<br />

und Funktionen<br />

Beein-<br />

Verlust trächtigung<br />

II 4.100<br />

m²<br />

Ausgleichsmaßnahme Umfang<br />

der<br />

Maßnahme<br />

in ha<br />

Boden<br />

A 24: Entsiegelung und<br />

Aufwertung von Böden auf<br />

dem ehemaligen Werkhof an<br />

der Culemannstraße<br />

2.050<br />

m²<br />

Ersatzmaßnahme Umfang<br />

der<br />

Maßnahme<br />

in ha<br />

Hinweise zum notwendigen<br />

Umfang der Maßnahme<br />

entsprechend des<br />

Kompensationsrahmens<br />

- 1:0,5 = 2.050 m²<br />

Hinweis: Die Ersatzfläche für Bodenversiegelung und -befestigung ist gemäß Kompensationsrahmen nicht anrechenbar auf die Kompensation von Biotopverlusten.<br />

Gesamtumfang der anrechenbaren Kompensation: 2.050 m², notwendiger Umfang: 2.050 m² vollständige Kompensation erreicht<br />

Vorhabensbedingter Verlust von<br />

acht alten, besonders landschaftsbildwirksamen<br />

Bäumen im Ihme-<br />

Grünzug<br />

- K 1<br />

Umfangreicher vorhabensbedingter<br />

Verlust von sonstigen landschaftsbildwirksamen<br />

flächigen Gehölzund<br />

Einzelgehölzbeständen im<br />

Ihme-Grünzug<br />

- K 1 bis K 3, K 5<br />

Verlust an natürlich wirkender ruderaler<br />

und artenreicher Rasen-Vegetation<br />

im Ihme-Grünzug<br />

- K 6, K 7<br />

Landschaftsbild<br />

IV - E 12, 13, 14, 15 (siehe<br />

oben):<br />

Neupflanzung von Bäumen<br />

außerhalb des umgestal-<br />

III Teilausgleich: A 4, A 6, A 7,<br />

A 8, A 10, A 11 (siehe oben):<br />

Landschaftsgerechte Neugestaltung<br />

durch Anlage von<br />

Gehölzbeständen im Gebiet<br />

des neugestalteten Ihme-<br />

parks<br />

III A 3, A 9 (siehe oben):<br />

Anlage / Entwicklung von<br />

teilweise extensiv gepflegten<br />

Grünflächen (Rasen, Grasund<br />

Staudenfluren)<br />

Qualitative Bilanzierung ohne Mengenbezug vollständige Kompensation erreicht<br />

teten Gebiets<br />

E 12-21, A 22, 23 (siehe<br />

oben):<br />

Anpflanzung von Einzelbäumen<br />

und flächigen Gehölzbeständen<br />

außerhalb<br />

des umgestalteten Gebiets<br />

-<br />

Durch die landschaftsgerechte<br />

Neugestaltung des Ihmeparkes<br />

und durch die Anlage<br />

von naturraumtypischen<br />

Landschaftsbildelementen<br />

auf externen Flächen, werden<br />

die Eingriffe in das<br />

Landschaftsbild kompensiert.


Hochwasserschutz in Hannover - Vorlandabgrabungen an der Ihme - <strong>Landschaftspflegerischer</strong> <strong>Begleitplan</strong> 53<br />

______________________________________________________________________________________________<br />

11. Quellenverzeichnis<br />

BIERHALS, E., DRACHENFELS, O. V., RASPER, M. (2004): Wertstufen und Regenerationsfähigkeit<br />

der Biotoptypen in Niedersachsen. - Informationsdienst Naturschutz Niedersachsen 24 (4):<br />

231-240; Hildesheim.<br />

BNatSchG –Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz) vom<br />

25. März 2002 (BGBl. I. S. 1193), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22. Dezember 2008<br />

(BGBl. I. S. 2986). 1<br />

BOYE, P., HUTTERER, R., BENKE, H. (1998): Rote Liste der Säugetiere (Mammalia). - Schriftenreihe<br />

für Landschaftspflege und Naturschutz 55: 33-39; Bonn - Bad Godesberg.<br />

BREUER, W. (1994): Naturschutzfachliche Hinweise zur Anwendung der Eingriffsregelung in<br />

der Bauleitplanung. - Informationsdienst Naturschutz Niedersachsen 14 (1): 1-60; Hannover.<br />

BREUER, W. (2006): Aktualisierung „Naturschutzfachliche Hinweise zur Anwendung der<br />

Eingrifsregelung in der Bauleitplanung“. - Informationsdienst Naturschutz Niedersachsen 26<br />

(1): 53; Hannover.<br />

BREUER, W., DIECKSCHÄFER, H., DUBE, C., GROS, R., HILKE, L., HULLEN, M., HÜBNER, K.,<br />

SOBOTTKA, M., SPEIER, N., WEYER, M. (2006): Zeitliche Aspekte von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen.<br />

–Informationsdienst Naturschutz Niedersachsen 26 (1): 54-58; Hannover.<br />

DIN 18 920: Vegetationstechnik im Landschaftsbau; Schutz von Bäumen, Pflanzenbeständen<br />

und Vegetationsflächen bei Baumaßnahmen, August 2002.<br />

DRACHENFELS, O. V. (2004): Kartierschlüssel für Biotoptypen in Niedersachsen. –Naturschutz<br />

und Landschaftspflege in Niedersachsen A/4: 240 S.; Hildesheim.<br />

FFH-Richtlinie –Richtlinie 92/43/EWG des Rates zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume<br />

sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen vom 21. Mai 1992 (ABl. EG Nr. L 206 S. 7), zuletzt<br />

geändert durch Richtlinie 2006/105/EG des Rates vom 20. November 2006 (ABl. EG Nr.<br />

L 363 S. 368).<br />

GARVE, E. (2004): Rote Liste und Florenliste der Farn- und Blütenpflanzen in Niedersachsen<br />

und Bremen, 5. Fassung, Stand 1.3.2004. –Informationsdienst Naturschutz Niedersachsen 24<br />

(1): 1-76; Hannover.<br />

HECKENROTH, H. (1991): Rote Liste der in Niedersachsen und Bremen gefährdeten Säugetierarten<br />

- Übersicht (1. Fassung, Stand 1.1.1991). - Naturschutz und Landschaftspflege in Niedersachsen<br />

26: 161-164; Hannover.<br />

KIEMSTEDT, H., OTT, S., MÖNNECKE, M. (1996): Methodik der Eingriffsregelung. Teil III.<br />

Vorschläge zur bundeseinheitlichen Anwendung der Eingriffsregelung nach § 8 Bundesnaturschutzgesetz.<br />

- Länderarbeitsgemeinschaft für Naturschutz, Landschaftspflege und Erholung,<br />

Schriftenreihe 6: 146 S.; Stuttgart.<br />

LANDESHAUPTSTADT HANNOVER (1995): Baumschutzsatzung vom 6. Juli 1995. - Fachbereich<br />

Umwelt und Stadtgrün; Hannover.<br />

LANDESHAUPTSTADT HANNOVER (2008): Hochwasserschutz in Hannover. - 23 S.; Hannover.<br />

1 Das Bundesnaturschutzgesetz in der Fassung vom 29.07.2009 tritt erst am 1.03.2010 in Kraft.


54 Hochwasserschutz in Hannover - Vorlandabgrabungen an der Ihme - <strong>Landschaftspflegerischer</strong> <strong>Begleitplan</strong><br />

____________________________________________________________________________________________________<br />

NMELF –Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (2002):<br />

Leitlinie Naturschutz und Landschaftspflege in Verfahren nach dem Flurbereinigungsgesetz. –<br />

Informationsdienst Naturschutz Niedersachsen 22 (2): 57-136; Hildesheim.<br />

NNatG –Niedersächsisches Naturschutzgesetz vom 11. April 1994 (Nds. GVBl. S. 155, 267),<br />

zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 26. April 2007 (Nds. GVBl. S. 161).<br />

SCHACHERER, A. (2001): Das Niedersächsische Pflanzenarten-Erfassungsprogramm. –Informationsdienst<br />

Naturschutz Niedersachsen 21 (5 –Supplement Pflanzen): 20 S.; Hildesheim.


Hochwasserschutz in Hannover - Vorlandabgrabungen an der Ihme - <strong>Landschaftspflegerischer</strong> <strong>Begleitplan</strong> 55<br />

______________________________________________________________________________________________<br />

12. Maßnahmenkartei<br />

Hinweis zur Darstellung auf den Maßnahmenblättern in der Maßnahmenkartei<br />

Die Maßnahmennummer besteht aus der fortlaufenden Nummer und dem Kürzel für die Art<br />

der Maßnahme. Folgende Kürzel finden Verwendung:<br />

S = Schutzmaßnahme (zur Vermeidung von Beeinträchtigungen)<br />

A = Ausgleichsmaßnahme<br />

E = Ersatzmaßnahme<br />

G = Gestaltungsmaßnahme (nicht Gegenstand der Eingriffsregelung)<br />

Bei den verwendeten Kürzeln für Zieltypen der Maßnahmenentwicklung handelt es sich um<br />

die Biotoptypenkürzel nach V. DRACHENFELS (2004).<br />

Die räumliche Lage der Maßnahmen zeigen Karte 2 „Lageplan der landschaftspflegerischen<br />

Maßnahmen“ sowie die Textabbildungen zu außerhalb des Umgestaltungsgebietes<br />

gelegenen Maßnahmen.


56 Hochwasserschutz in Hannover - Vorlandabgrabungen an der Ihme - <strong>Landschaftspflegerischer</strong> <strong>Begleitplan</strong><br />

____________________________________________________________________________________________________<br />

Bezeichnung der Baumaßnahme<br />

Hochwasserschutz in Hannover -<br />

Vorlandabgrabungen<br />

an der Ihme<br />

Lage der Maßnahme:<br />

Maßnahmenblatt<br />

Maßnahmennummer<br />

S 1<br />

( S=Schutz-, A=Ausgleichs-,<br />

E=Ersatz-, G= Gestaltungsmaßnahme )<br />

Baufeld einschließlich Baustelleneinrichtungsflächen und unmittelbar angrenzende Flächen sowie Baustellenzufahrten.<br />

Konflikt Nr.: ...... im Bestands- und Konfliktplan Blatt Nr.: ........<br />

Beschreibung:<br />

Gefährdung von Gehölzbeständen und sonstigen bedeutsamen Biotopflächen durch den Baubetrieb.<br />

nicht ausgleichbare Beeinträchtigung<br />

MAßNAHME zum Lageplan der landschaftspfl. Maßnahmen Blatt Nr.: 1<br />

Beschreibung/Zielsetzung:<br />

Ziel: Erhalt verbleibender Gehölz- und sonstiger Biotopbestände.<br />

Maßnahme: Schutz von Einzelbäumen, flächigen Gehölzbeständen und sonstigen bedeutsamen<br />

Biotopbereichen (Gehölze und Flächen siehe Lageplan der landschaftspflegerischen Maßnahmen).<br />

Durchführung: Die Einzelbäume und Gehölzbestände sind entsprechend der örtlichen Gegebenheiten durch<br />

Schutzmaßnahmen gemäß DIN 18 920 während der Bauphase zu sichern (Schutzzäune, Einzelbaumschutz,<br />

Schutz des Wurzelbereiches). Die Schutzvorkehrungen sind auch im Bereich von Baustellenzufahrten, Baustelleneinrichtungs-<br />

und ähnlichen Flächen vorzunehmen.<br />

Die naturschutzfachlichen Ausschlussflächen sind - soweit eine Abgrenzung durch Schutzzäune nicht sinnvoll<br />

durchführbar ist - durch eindeutige Kennzeichnung im Gelände und in den technischen Ausführungsplänen<br />

kenntlich zu machen. Dort, wo baubedingt Teile von flächigen Gehölzbeständen entfernt werden müssen, sind<br />

Fäll-, Schnitt- und Rodungsarbeiten mit größt möglicher Rücksichtnahme auf die verbleibenden<br />

Bestandsbereiche durchzuführen.<br />

Die auf der Baustelle arbeitenden Personen sind über die Beschränkung aufzuklären.<br />

Flächengröße: .................. ha<br />

Hinweise für die Unterhaltung (Pflege- und Entwicklungskonzept):<br />

Durchführung der Maßnahme: Zeitpunkt:<br />

X vor Beginn der Bauarbeiten<br />

..........................................................................................<br />

X im Zuge der Bauarbeiten<br />

..........................................................................................<br />

nach Abschluss der Bauarbeiten<br />

..........................................................................................<br />

Ausgleich / Ersatz in Verbindung mit Maßnahme(n) Nr.: ..........................


Hochwasserschutz in Hannover - Vorlandabgrabungen an der Ihme - <strong>Landschaftspflegerischer</strong> <strong>Begleitplan</strong> 57<br />

___________________________________________________________________________________________________<br />

Bezeichnung der Baumaßnahme<br />

Hochwasserschutz in Hannover -<br />

Vorlandabgrabungen<br />

an der Ihme<br />

Lage der Maßnahme:<br />

Maßnahmenblatt<br />

Maßnahmennummer<br />

G 2<br />

( S=Schutz-, A=Ausgleichs-,<br />

E=Ersatz-, G= Gestaltungsmaßnahme )<br />

kleinflächige Randbereiche entlang der neuen Hochwasserschutzmauer nördlich der Leinertbrücke / Randbereich<br />

des ÜSTRA-Geländes<br />

Konflikt Nr.: ...... im Bestands- und Konfliktplan Blatt Nr.: ........<br />

Beschreibung:<br />

nicht ausgleichbare Beeinträchtigung<br />

MAßNAHME zum Lageplan der landschaftspfl. Maßnahmen Blatt Nr.: 1<br />

Beschreibung/Zielsetzung:<br />

Ziel: Gärtnerische beziehungsweise landschaftsgerechte Gestaltung der genannten Flächen nach Bauende.<br />

Maßnahme/Durchführung: Die in der Bauphase beiderseits der neuen Hochwasserschutzmauer beanspruchten<br />

Grünflächen sollen nach Herstellung der Mauer gärtnerisch gestaltet werden. Die Herrichtung kann gegebenenfalls<br />

gemäß den Unterhaltungserfordernissen für das Hochwasserschutzbauwerk erfolgen.<br />

Flächengröße: etwa 700 m²<br />

Hinweise für die Unterhaltung (Pflege- und Entwicklungskonzept):<br />

Durchführung der Maßnahme: Zeitpunkt:<br />

vor Beginn der Bauarbeiten<br />

..........................................................................................<br />

im Zuge der Bauarbeiten<br />

..........................................................................................<br />

X nach Abschluss der Bauarbeiten<br />

..........................................................................................<br />

Ausgleich / Ersatz in Verbindung mit Maßnahme(n) Nr.: ..........................


58 Hochwasserschutz in Hannover - Vorlandabgrabungen an der Ihme - <strong>Landschaftspflegerischer</strong> <strong>Begleitplan</strong><br />

___________________________________________________________________________________________________<br />

Bezeichnung der Baumaßnahme<br />

Hochwasserschutz in Hannover -<br />

Vorlandabgrabungen<br />

an der Ihme<br />

Lage der Maßnahme:<br />

Maßnahmenblatt<br />

Grünflächen zwischen Ihme und begleitendem Fuß- und Radweg<br />

Konflikt Nr.: K 6, K 7 im Bestands- und Konfliktplan Blatt Nr.: 1<br />

Beschreibung:<br />

Maßnahmennummer<br />

A 3<br />

( S=Schutz-, A=Ausgleichs-,<br />

E=Ersatz-, G= Gestaltungsmaßnahme )<br />

Verlust von halbruderalen Gras- und Staudenfluren sowie Ruderalfluren und von artenreichen Scherrasen.<br />

Zugleich Verlust von Habitatelementen in Jagdgebieten streng geschützter Fledermausarten und von bedeutsamen<br />

Landschaftsbildelementen.<br />

nicht ausgleichbare Beeinträchtigung<br />

MAßNAHME zum Lageplan der landschaftspfl. Maßnahmen Blatt Nr.: 1<br />

Beschreibung/Zielsetzung:<br />

Ziel: Ausgleich für die Verluste der genannten Biotope, Habitatelemente von Tieren sowie Landschaftsbildelemente,<br />

landschaftsgerechte Gestaltung.<br />

Maßnahme: Entwicklung von Vegetationsbeständen aus Gräsern, Kräutern und Stauden auf Ihme-nahen<br />

Grünflächen im Zuge der Herrichtung der Abgrabungsflächen.<br />

(Zieltypen gemäß Bezeichnung V. DRACHENFELS 2004: UH, UR, GR, gegebenenfalls auch NR, NU).<br />

Durchführung: Ansaat einer standortgerechten Landschaftsrasen-Mischung ohne Kräuter möglichst regionaler<br />

Herkunft; Ausbringungsmenge etwa 5 bis 10 g/m².<br />

Flächengröße gesamt: 7.679 m²<br />

Hinweise für die Unterhaltung (Pflege- und Entwicklungskonzept):<br />

Teilflächen (mindestens 1.094 m²) der im Plan dargestellten Bereiche sind extensiv zu pflegen (Mahd maximal<br />

zweimal pro Jahr), so dass sich dort halbruderale Gras- und Staudenvegetation und gegebenenfalls feuchte<br />

Uferstaudenfluren entwickeln können. Dies ist in einen Pflegeplan für die Grünflächen aufzunehmen. Auf den<br />

übrigen Teilflächen kann eine häufigere Mahd erfolgen. Hier werden voraussichtlich Scherrasenbestände<br />

außerhalb der Gehölzstandorte entstehen.<br />

Durchführung der Maßnahme: Zeitpunkt:<br />

vor Beginn der Bauarbeiten<br />

..........................................................................................<br />

X im Zuge der Bauarbeiten geeigneter Aussaatzeitpunkt unter Berücksichtigung<br />

X nach Abschluss der Bauarbeiten möglicher Überschwemmung, ggf. Wiederholung<br />

Ausgleich / Ersatz in Verbindung mit Maßnahme(n) Nr.: A 9


Hochwasserschutz in Hannover - Vorlandabgrabungen an der Ihme - <strong>Landschaftspflegerischer</strong> <strong>Begleitplan</strong> 59<br />

___________________________________________________________________________________________________<br />

Bezeichnung der Baumaßnahme<br />

Hochwasserschutz in Hannover -<br />

Vorlandabgrabungen<br />

an der Ihme<br />

Lage der Maßnahme:<br />

Maßnahmenblatt<br />

Maßnahmennummer<br />

A 4<br />

( S=Schutz-, A=Ausgleichs-,<br />

E=Ersatz-, G= Gestaltungsmaßnahme )<br />

Gehölz-Pflanzraum I - östliche Randbereiche des neuen Ihmeparks zwischen Unabhängigem Jugendzentrum<br />

und Benno-Ohnesorg-Brücke<br />

Konflikt Nr.: K 1 im Bestands- und Konfliktplan Blatt Nr.: 1<br />

Beschreibung:<br />

Verlust von gemäß Baumschutzsatzung der Landeshauptstadt Hannover geschütztem Gehölzbestand - Laubbäume<br />

und Großsträucher. Zugleich Verlust von älteren Bäumen als potenzielle Quartiere und als<br />

Habitatstrukturen in Jagdgebieten streng geschützter Fledermausarten sowie als besonders bedeutsame<br />

Landschaftsbildelemente.<br />

nur teilweise ausgleichbare Beeinträchtigung<br />

MAßNAHME zum Lageplan der landschaftspfl. Maßnahmen Blatt Nr.: 1<br />

Beschreibung/Zielsetzung:<br />

Ziele: Kompensation für die Gehölzverluste beziehungsweise Verluste von Habitat- und Landschaftsbildelementen.<br />

Maßnahme: Pflanzung von Laubbäumen im Bereich der umgestalteten Freiflächen.<br />

Durchführung: Pflanzung von Laubbäumen - gemäß Landeshauptstadt Hannover für die Kompensation<br />

geeignete Arten und entsprechend Gestaltungskonzept für die Grünflächen des neuen Ihmeparks: Stiel-Eiche -<br />

Quercus robur, Silber-Weide - Salix alba, Frühe Traubenkirsche - Prunus padus.<br />

Bei Bedarf Schutz gegen Wildverbiss.<br />

Pflanzqualitäten und Herstellung des Pflanzstandortes gemäß Hinweisen in Kap. 8.1).<br />

Umfang: 9 Stück<br />

Hinweise für die Unterhaltung (Pflege- und Entwicklungskonzept):<br />

Abgängige Gehölze sind durch gleichartige Neupflanzungen zu ersetzen.<br />

Durchführung der Maßnahme: Zeitpunkt:<br />

vor Beginn der Bauarbeiten<br />

..........................................................................................<br />

im Zuge der Bauarbeiten<br />

..........................................................................................<br />

X nach Abschluss der Bauarbeiten<br />

..........................................................................................<br />

Ausgleich / Ersatz in Verbindung mit Maßnahme(n) Nr.: A 6, A 7, A 11, E 12, E 13, E 14, E 15


60 Hochwasserschutz in Hannover - Vorlandabgrabungen an der Ihme - <strong>Landschaftspflegerischer</strong> <strong>Begleitplan</strong><br />

___________________________________________________________________________________________________<br />

Bezeichnung der Baumaßnahme<br />

Hochwasserschutz in Hannover -<br />

Vorlandabgrabungen<br />

an der Ihme<br />

Lage der Maßnahme:<br />

Maßnahmenblatt<br />

Maßnahmennummer<br />

G 5<br />

( S=Schutz-, A=Ausgleichs-,<br />

E=Ersatz-, G= Gestaltungsmaßnahme )<br />

Gehölz-Pflanzraum I - östliche Randbereiche des neuen Ihmeparks zwischen Unabhängigem Jugendzentrum<br />

und Benno-Ohnesorg-Brücke<br />

Konflikt Nr.: im Bestands- und Konfliktplan Blatt Nr.: 1<br />

Beschreibung:<br />

nicht ausgleichbare Beeinträchtigung<br />

MAßNAHME zum Lageplan der landschaftspfl. Maßnahmen Blatt Nr.: 1<br />

Beschreibung/Zielsetzung:<br />

Ziele: Gestaltung des neuen Ihmeparks. Positiver Begleiteffekt: Schaffung zusätzlicher Strukturen in<br />

Jagdrevieren von Fledermäusen.<br />

Maßnahme: Pflanzung von Laubbäumen im Bereich der umgestalteten Freiflächen.<br />

Durchführung: Pflanzung von Laubbäumen entsprechend dem Gestaltungskonzept für die Grünflächen des<br />

neuen Ihmeparks - gemäß Landeshauptstadt Hannover für die Kompensation nicht geeignete Arten:<br />

Tulpenbaum - Liriodendron tulipifera, Flügelnuss - Pterocaria fraxinifolia.<br />

Bei Bedarf Schutz gegen Wildverbiss.<br />

Herstellung des Pflanzstandortes gemäß Hinweisen in Kap. 8.1.<br />

Umfang: 35 Stück<br />

Hinweise für die Unterhaltung (Pflege- und Entwicklungskonzept):<br />

Durchführung der Maßnahme: Zeitpunkt:<br />

vor Beginn der Bauarbeiten<br />

..........................................................................................<br />

im Zuge der Bauarbeiten<br />

..........................................................................................<br />

X nach Abschluss der Bauarbeiten<br />

..........................................................................................<br />

Ausgleich / Ersatz in Verbindung mit Maßnahme(n) Nr.:


Hochwasserschutz in Hannover - Vorlandabgrabungen an der Ihme - <strong>Landschaftspflegerischer</strong> <strong>Begleitplan</strong> 61<br />

___________________________________________________________________________________________________<br />

Bezeichnung der Baumaßnahme<br />

Hochwasserschutz in Hannover -<br />

Vorlandabgrabungen<br />

an der Ihme<br />

Lage der Maßnahme:<br />

Maßnahmenblatt<br />

Maßnahmennummer<br />

A 6<br />

( S=Schutz-, A=Ausgleichs-,<br />

E=Ersatz-, G= Gestaltungsmaßnahme )<br />

Gehölz-Pflanzraum II - Bereich des neuen Ihmeparks zwischen Unabhängigem Jugendzentrum und Benno-Ohnesorg-Brücke<br />

sowie Ihme<br />

Konflikt Nr.: K 1 im Bestands- und Konfliktplan Blatt Nr.: 1<br />

Beschreibung:<br />

Verlust von gemäß Baumschutzsatzung der Landeshauptstadt Hannover geschütztem Gehölzbestand - Laubbäume<br />

und Großsträucher. Zugleich Verlust von älteren Bäumen als potenzielle Quartiere und als<br />

Habitatstrukturen in Jagdgebieten streng geschützter Fledermausarten sowie als besonders bedeutsame<br />

Landschaftsbildelemente.<br />

nur teilweise ausgleichbare Beeinträchtigung<br />

MAßNAHME zum Lageplan der landschaftspfl. Maßnahmen Blatt Nr.: 1<br />

Beschreibung/Zielsetzung:<br />

Ziele: Kompensation für die Gehölzverluste beziehungsweise Verluste von Habitat- und Landschaftsbildelementen.<br />

Maßnahme: Pflanzung von Laubbäumen im Bereich der umgestalteten Freiflächen.<br />

Durchführung: Pflanzung von Laubbäumen - gemäß Landeshauptstadt Hannover für die Kompensation<br />

geeignete Arten und entsprechend Gestaltungskonzept für die Grünflächen des neuen Ihmeparks: Stiel-Eiche -<br />

Quercus robur, Silber-Weide - Salix alba, Frühe Traubenkirsche - Prunus padus, Spitz-Ahorn - Acer platanoides,<br />

Berg-Ahorn - Acer platanoides, Schwarz-Erle - Alnus glutionosa.<br />

Bei Bedarf Schutz gegen Wildverbiss. Pflanzqualitäten und Herstellung des Pflanzstandortes gemäß Hinweisen<br />

in Kap. 8.1.<br />

Mindestens 15 Bäume sind auf ufernahen Standorten zu pflanzen, so dass eine lineare Ergänzung des verbleibenden,<br />

zu erhaltenden Baumbestandes am Ihmeufer entsteht.<br />

Gesamtumfang: 40 Stück<br />

Hinweise für die Unterhaltung (Pflege- und Entwicklungskonzept):<br />

Abgängige Gehölze sind durch gleichartige Neupflanzungen zu ersetzen.<br />

Durchführung der Maßnahme: Zeitpunkt:<br />

vor Beginn der Bauarbeiten<br />

..........................................................................................<br />

im Zuge der Bauarbeiten<br />

..........................................................................................<br />

X nach Abschluss der Bauarbeiten<br />

..........................................................................................<br />

Ausgleich / Ersatz in Verbindung mit Maßnahme(n) Nr.: A 4, A 7, A 11, E 12, E 13, E 14, E 15


62 Hochwasserschutz in Hannover - Vorlandabgrabungen an der Ihme - <strong>Landschaftspflegerischer</strong> <strong>Begleitplan</strong><br />

___________________________________________________________________________________________________<br />

Bezeichnung der Baumaßnahme<br />

Hochwasserschutz in Hannover -<br />

Vorlandabgrabungen<br />

an der Ihme<br />

Lage der Maßnahme:<br />

Maßnahmenblatt<br />

Maßnahmennummer<br />

A 7<br />

( S=Schutz-, A=Ausgleichs-,<br />

E=Ersatz-, G= Gestaltungsmaßnahme )<br />

Gehölz-Pflanzraum III - Bereich des neuen Ihmeparks südlich der Benno-Ohnesorg-Brücke<br />

Konflikt Nr.: K 1 im Bestands- und Konfliktplan Blatt Nr.: 1<br />

Beschreibung:<br />

Verlust von gemäß Baumschutzsatzung der Landeshauptstadt Hannover geschütztem Gehölzbestand - Laubbäume<br />

und Großsträucher. Zugleich Verlust von älteren Bäumen als potenzielle Quartiere und als<br />

Habitatstrukturen in Jagdgebieten streng geschützter Fledermausarten sowie als besonders bedeutsame<br />

Landschaftsbildelemente.<br />

nur teilweise ausgleichbare Beeinträchtigung<br />

MAßNAHME zum Lageplan der landschaftspfl. Maßnahmen Blatt Nr.: 1<br />

Beschreibung/Zielsetzung:<br />

Ziele: Kompensation für die Gehölzverluste beziehungsweise Verluste von Habitat- und Landschaftsbildelementen.<br />

Maßnahme: Pflanzung von Laubbäumen im Bereich der umgestalteten Freiflächen.<br />

Durchführung: Pflanzung von Laubbäumen - gemäß Landeshauptstadt Hannover für die Kompensation<br />

geeignete Arten und entsprechend Gestaltungskonzept für die Grünflächen des neuen Ihmeparks: Stiel-Eiche -<br />

Quercus robur, Hainbuche - Carpinus betulus, Vogel-Kirsche - Prunus avium, Gold-Erle - Alnus glutinosa 'Aurea',<br />

Ulme - Ulmus hollandica 'Groeneveld', Trauer-Weide - Salix alba ‘tristis‘.<br />

Bei Bedarf Schutz gegen Wildverbiss. Pflanzqualitäten und Herstellung des Pflanzstandortes gemäß Hinweisen<br />

in Kap. 8.1.<br />

Mindestens 12 Bäume sind auf ufernahen Standorten zu pflanzen, so dass eine lineare Ergänzung des verbleibenden,<br />

zu erhaltenden Baumbestandes am Ihmeufer entsteht.<br />

Gesamtumfang: 64 Stück<br />

Hinweise für die Unterhaltung (Pflege- und Entwicklungskonzept):<br />

Abgängige Gehölze sind durch gleichartige Neupflanzungen zu ersetzen.<br />

Durchführung der Maßnahme: Zeitpunkt:<br />

vor Beginn der Bauarbeiten<br />

..........................................................................................<br />

im Zuge der Bauarbeiten<br />

..........................................................................................<br />

X nach Abschluss der Bauarbeiten<br />

..........................................................................................<br />

Ausgleich / Ersatz in Verbindung mit Maßnahme(n) Nr.: A 4, A 6, A 11, E 12, E 13, E 14, E 15


Hochwasserschutz in Hannover - Vorlandabgrabungen an der Ihme - <strong>Landschaftspflegerischer</strong> <strong>Begleitplan</strong> 63<br />

___________________________________________________________________________________________________<br />

Bezeichnung der Baumaßnahme<br />

Hochwasserschutz in Hannover -<br />

Vorlandabgrabungen<br />

an der Ihme<br />

Lage der Maßnahme:<br />

Maßnahmenblatt<br />

Maßnahmennummer<br />

A 8<br />

( S=Schutz-, A=Ausgleichs-,<br />

E=Ersatz-, G= Gestaltungsmaßnahme )<br />

Spielplatz und sonstige Freiflächen südlich des Unabhängigem Jugendzentrums (Gehölz-Pflanzraum I)<br />

Konflikt Nr.: K 4 im Bestands- und Konfliktplan Blatt Nr.: 1<br />

Beschreibung:<br />

Verlust von gemäß Baumschutzsatzung der Landeshauptstadt Hannover geschütztem Gehölzbestand -<br />

Ziergebüsche.<br />

nicht ausgleichbare Beeinträchtigung<br />

MAßNAHME zum Lageplan der landschaftspfl. Maßnahmen Blatt Nr.: 1<br />

Beschreibung/Zielsetzung:<br />

Ziele: Ersatzpflanzung - Kompensation der Ziergebüschverluste.<br />

Maßnahme: Anlage von Strauchpflanzungen im Bereich der umgestalteten Freiflächen.<br />

Durchführung: Pflanzung von Strauchgehölzen gemäß Liste der in Hannover heimischen Gehölzarten (Fachbereich<br />

Umwelt und Stadtgrün der Landeshauptstadt Hannover, September 2007). Menge, Arten und Pflanzqualitäten<br />

gemäß Ausführungsplanung für die Neugestaltung des Ihmeparks.<br />

Umfang: 445 m²<br />

Hinweise für die Unterhaltung (Pflege- und Entwicklungskonzept):<br />

Durchführung der Maßnahme: Zeitpunkt:<br />

vor Beginn der Bauarbeiten<br />

..........................................................................................<br />

im Zuge der Bauarbeiten<br />

..........................................................................................<br />

X nach Abschluss der Bauarbeiten<br />

..........................................................................................<br />

Ausgleich / Ersatz in Verbindung mit Maßnahme(n) Nr.: A 10, E 16


64 Hochwasserschutz in Hannover - Vorlandabgrabungen an der Ihme - <strong>Landschaftspflegerischer</strong> <strong>Begleitplan</strong><br />

___________________________________________________________________________________________________<br />

Bezeichnung der Baumaßnahme<br />

Hochwasserschutz in Hannover -<br />

Vorlandabgrabungen<br />

an der Ihme<br />

Lage der Maßnahme:<br />

Maßnahmenblatt<br />

Grünflächen des neuen Ihmeparks (außerhalb von Gehölzflächen)<br />

Konflikt Nr.: K 7 im Bestands- und Konfliktplan Blatt Nr.: 1<br />

Beschreibung:<br />

Maßnahmennummer<br />

A 9<br />

( S=Schutz-, A=Ausgleichs-,<br />

E=Ersatz-, G= Gestaltungsmaßnahme )<br />

Verlust von artenreichen Scherrasen als Habitatelemente in Tierlebensräumen (vor allem in Jagdgebieten streng<br />

geschützter Fledermausarten) und als bedeutsame Landschaftsbildelemente.<br />

nicht ausgleichbare Beeinträchtigung<br />

MAßNAHME zum Lageplan der landschaftspfl. Maßnahmen Blatt Nr.: 1<br />

Beschreibung/Zielsetzung:<br />

Ziel: Ausgleich für die genannten Verluste, landschaftsgerechte Gestaltung.<br />

Maßnahme: Entwicklung von Rasenvegetation (untergeordnet auch sonstiger Vegetation) im Zuge der Herrichtung<br />

der Abgrabungs- beziehungsweise Umgestaltungsflächen.<br />

Durchführung: Ansaat standortgerechter Landschaftsrasen-Mischungen (möglichst regionaler Herkunft); Zusammensetzung<br />

und Ausbringungsmenge je nach vorgesehener Nutzung.<br />

Flächengröße gesamt: etwa 3,32 ha<br />

Hinweise für die Unterhaltung (Pflege- und Entwicklungskonzept):<br />

Außerhalb intensiv genutzter beziehungsweise bespielter Flächen sollten Teilflächen der Parkrasen tendenziell<br />

extensiver gepflegt werden (Mahdhäufigkeit maximal drei- bis viermal pro Jahr), um die Ausbildung auch<br />

artenreicherer Bestände zu fördern.<br />

Die kleinflächige Anlage anderer Vegetationsflächen als Rasenbestände in den Grünflächen (zum Beispiel Kleinsträucher,<br />

Staudenbeete) wird durch die Maßnahme nicht ausgeschlossen.<br />

Durchführung der Maßnahme: Zeitpunkt:<br />

vor Beginn der Bauarbeiten<br />

..........................................................................................<br />

X im Zuge der Bauarbeiten<br />

..........................................................................................<br />

X nach Abschluss der Bauarbeiten<br />

..........................................................................................<br />

Ausgleich / Ersatz in Verbindung mit Maßnahme(n) Nr.: A 3


Hochwasserschutz in Hannover - Vorlandabgrabungen an der Ihme - <strong>Landschaftspflegerischer</strong> <strong>Begleitplan</strong> 65<br />

___________________________________________________________________________________________________<br />

Bezeichnung der Baumaßnahme<br />

Hochwasserschutz in Hannover -<br />

Vorlandabgrabungen<br />

an der Ihme<br />

Lage der Maßnahme:<br />

Maßnahmenblatt<br />

Maßnahmennummer<br />

A 10<br />

( S=Schutz-, A=Ausgleichs-,<br />

E=Ersatz-, G= Gestaltungsmaßnahme )<br />

Zufahrtsbereich von der Baustelleneinrichtungsfläche (Parkplatz südöstlich der Benno-Ohnesorg-Brücke) ins<br />

Baufeld<br />

Konflikt Nr.: K 4 im Bestands- und Konfliktplan Blatt Nr.: 1<br />

Beschreibung:<br />

Verlust von gemäß Baumschutzsatzung der Landeshauptstadt Hannover geschütztem Gehölzbestand -<br />

Ziergebüsche.<br />

nicht ausgleichbare Beeinträchtigung<br />

MAßNAHME zum Lageplan der landschaftspfl. Maßnahmen Blatt Nr.: 1<br />

Beschreibung/Zielsetzung:<br />

Ziele: Ersatzpflanzung - Kompensation der Ziergebüschverluste, Gestaltung - Abschirmung des Parkplatzareals.<br />

Maßnahme: Anlage einer kleinflächigen Gehölzpflanzung in der durch die Baustellenzufahrt entstandenen Unterbrechung<br />

eines heckenartigen Gehölzbestandes zwischen Parkplatz und Ihmepark.<br />

Durchführung: Pflanzung von Strauch- und gegebenenfalls Baumgehölzen gemäß Liste der in Hannover heimischen<br />

Gehölzarten (Fachbereich Umwelt und Stadtgrün der Landeshauptstadt Hannover, September 2007).<br />

Menge, Arten und Pflanzqualitäten gemäß Ausführungsplanung für die Neugestaltung des Ihmeparks.<br />

Umfang: 20 m²<br />

Hinweise für die Unterhaltung (Pflege- und Entwicklungskonzept):<br />

Durchführung der Maßnahme: Zeitpunkt:<br />

vor Beginn der Bauarbeiten<br />

..........................................................................................<br />

im Zuge der Bauarbeiten<br />

..........................................................................................<br />

X nach Abschluss der Bauarbeiten<br />

..........................................................................................<br />

Ausgleich / Ersatz in Verbindung mit Maßnahme(n) Nr.: A 8, E 16


66 Hochwasserschutz in Hannover - Vorlandabgrabungen an der Ihme - <strong>Landschaftspflegerischer</strong> <strong>Begleitplan</strong><br />

___________________________________________________________________________________________________<br />

Bezeichnung der Baumaßnahme<br />

Hochwasserschutz in Hannover -<br />

Vorlandabgrabungen<br />

an der Ihme<br />

Lage der Maßnahme:<br />

Maßnahmenblatt<br />

Maßnahmennummer<br />

A 11<br />

( S=Schutz-, A=Ausgleichs-,<br />

E=Ersatz-, G= Gestaltungsmaßnahme )<br />

Gehölz-Pflanzraum IV - Bereich des neuen Ihmeparks zwischen Stadtwerken / Unabhängigem Jugendzentrum<br />

und Ihme<br />

Konflikt Nr.: K 1 im Bestands- und Konfliktplan Blatt Nr.: 1<br />

Beschreibung:<br />

Verlust von gemäß Baumschutzsatzung der Landeshauptstadt Hannover geschütztem Gehölzbestand - Laubbäume<br />

und Großsträucher. Zugleich Verlust von älteren Bäumen als potenzielle Quartiere und als<br />

Habitatstrukturen in Jagdgebieten streng geschützter Fledermausarten sowie als besonders bedeutsame<br />

Landschaftsbildelemente.<br />

nur teilweise ausgleichbare Beeinträchtigung<br />

MAßNAHME zum Lageplan der landschaftspfl. Maßnahmen Blatt Nr.: 1<br />

Beschreibung/Zielsetzung:<br />

Ziele: Kompensation für die Gehölzverluste beziehungsweise Verluste von Habitat- und Landschaftsbildelementen.<br />

Maßnahme: Pflanzung von Laubbäumen im Bereich der umgestalteten Freiflächen.<br />

Durchführung: Pflanzung von Laubbäumen - gemäß Landeshauptstadt Hannover für die Kompensation<br />

geeignete Arten und entsprechend Gestaltungskonzept für die Grünflächen des neuen Ihmeparks: Stiel-Eiche -<br />

Quercus robur, Silber-Weide - Salix alba, Frühe Traubenkirsche - Prunus padus, Spitz-Ahorn - Acer platanoides,<br />

Berg-Ahorn - Acer platanoides, Schwarz-Erle - Alnus glutionosa.<br />

Bei Bedarf Schutz gegen Wildverbiss. Pflanzqualitäten und Herstellung des Pflanzstandortes gemäß Hinweisen<br />

in Kap. 8.1.<br />

Mindestens 15 Bäume sind auf ufernahen Standorten zu pflanzen, so dass eine lineare Ergänzung des verbleibenden,<br />

zu erhaltenden Baumbestandes am Ihmeufer entsteht.<br />

Gesamtumfang: 42 Stück<br />

Hinweise für die Unterhaltung (Pflege- und Entwicklungskonzept):<br />

Abgängige Gehölze sind durch gleichartige Neupflanzungen zu ersetzen.<br />

Durchführung der Maßnahme: Zeitpunkt:<br />

vor Beginn der Bauarbeiten<br />

..........................................................................................<br />

im Zuge der Bauarbeiten<br />

..........................................................................................<br />

X nach Abschluss der Bauarbeiten<br />

..........................................................................................<br />

Ausgleich / Ersatz in Verbindung mit Maßnahme(n) Nr.: A 4, A 6, A 7, E 12, E 13, E 14, E 15


Hochwasserschutz in Hannover - Vorlandabgrabungen an der Ihme - <strong>Landschaftspflegerischer</strong> <strong>Begleitplan</strong> 67<br />

___________________________________________________________________________________________________<br />

Bezeichnung der Baumaßnahme<br />

Hochwasserschutz in Hannover -<br />

Vorlandabgrabungen<br />

an der Ihme<br />

Lage der Maßnahme:<br />

Maßnahmenblatt<br />

an der Straße „Am Lindener Berge“<br />

(Gemarkung Linden, Flur 22 - 17/15)<br />

Maßnahmennummer<br />

E 12<br />

( S=Schutz-, A=Ausgleichs-,<br />

E=Ersatz-, G= Gestaltungsmaßnahme )<br />

Konflikt Nr.: K 1 im Bestands- und Konfliktplan Blatt Nr.: 1, 2<br />

Beschreibung:<br />

Verlust von gemäß Baumschutzsatzung der Landeshauptstadt Hannover geschütztem Gehölzbestand - Laubbäume<br />

und Großsträucher. Zugleich Verlust von älteren Bäumen als potenzielle Quartiere und als<br />

Habitatstrukturen in Jagdgebieten streng geschützter Fledermausarten sowie als besonders bedeutsame<br />

Landschaftsbildelemente.<br />

X nicht ausgleichbare Beeinträchtigung<br />

MAßNAHME zur Lage der landschaftspfl. Maßnahmen Abb. Nr.: 13-2<br />

Beschreibung/Zielsetzung:<br />

Ziele: Ersatzpflanzung - Kompensation der Gehölzverluste, beziehungsweise Verluste von Habitat- und Landschaftsbildelementen.<br />

Ausgangszustand: Scherrasen.<br />

Maßnahme: Pflanzung von Laubbäumen.<br />

Durchführung: Pflanzung von Laubbäumen - gemäß Landeshauptstadt Hannover für die Kompensation<br />

geeignete Arten: Hainbuche - Carpinus betulus, Vogel-Kirsche - Prunus avium, Frühe Traubenkirsche - Prunus<br />

padus, Stiel-Eiche - Quercus robur, Esche - Fraxinus excelsior, Spitz-Ahorn - Acer platanoides, Berg-Ahorn -<br />

Acer pseudoplatanus, Flatter-Ulme - Ulmus laevis, Silber-Weide - Salix alba, Trauer-Weide - Salix alba ‘tristis‘,<br />

Ulme - Ulmus holandica ‚Groeneveld‘.<br />

Bei Bedarf Schutz gegen Wildverbiss. Pflanzqualitäten gemäß Hinweisen in Kap. 8.3.<br />

Umfang: 6 Stück<br />

Hinweise für die Unterhaltung (Pflege- und Entwicklungskonzept):<br />

Abgängige Gehölze sind durch gleichartige Neupflanzungen zu ersetzen.<br />

Durchführung der Maßnahme: Zeitpunkt:<br />

vor Beginn der Bauarbeiten<br />

..........................................................................................<br />

X im Zuge der Bauarbeiten<br />

..........................................................................................<br />

nach Abschluss der Bauarbeiten<br />

..........................................................................................<br />

Ausgleich / Ersatz in Verbindung mit Maßnahme(n) Nr.: A 4, A 6, A 7, A 11, E 13, E 14, E 15


68 Hochwasserschutz in Hannover - Vorlandabgrabungen an der Ihme - <strong>Landschaftspflegerischer</strong> <strong>Begleitplan</strong><br />

___________________________________________________________________________________________________<br />

Bezeichnung der Baumaßnahme<br />

Hochwasserschutz in Hannover -<br />

Vorlandabgrabungen<br />

an der Ihme<br />

Lage der Maßnahme:<br />

Maßnahmenblatt<br />

ehemaliger Werkhof an der Culemannstraße<br />

(Gemarkung Hannover, Flur 30 - 13/9 und 30 - 13/10)<br />

Maßnahmennummer<br />

E 13<br />

( S=Schutz-, A=Ausgleichs-,<br />

E=Ersatz-, G= Gestaltungsmaßnahme )<br />

Konflikt Nr.: K 1 im Bestands- und Konfliktplan Blatt Nr.: 1, 2<br />

Beschreibung:<br />

Verlust von gemäß Baumschutzsatzung der Landeshauptstadt Hannover geschütztem Gehölzbestand - Laubbäume<br />

und Großsträucher. Zugleich Verlust von älteren Bäumen als potenzielle Quartiere und als<br />

Habitatstrukturen in Jagdgebieten streng geschützter Fledermausarten sowie als besonders bedeutsame<br />

Landschaftsbildelemente.<br />

X nicht ausgleichbare Beeinträchtigung<br />

MAßNAHME zur Lage der landschaftspfl. Maßnahmen Abb. Nr.: 13-3<br />

Beschreibung/Zielsetzung:<br />

Ziele: Ersatzpflanzung - Kompensation der Gehölzverluste, beziehungsweise Verluste von Habitat- und Landschaftsbildelementen.<br />

Ausgangszustand: Gebäude, Betonpflaster, Schotter.<br />

Maßnahme: Pflanzung von Laubbäumen.<br />

Durchführung: Nach dem Rückbau von Gebäuden, Betonpflaster und Schotterdecken Pflanzung von Laubbäumen<br />

- gemäß Landeshauptstadt Hannover für die Kompensation geeignete Arten: Hainbuche - Carpinus betulus,<br />

Vogel-Kirsche - Prunus avium, Frühe Traubenkirsche - Prunus padus, Stiel-Eiche - Quercus robur, Esche -<br />

Fraxinus excelsior, Spitz-Ahorn - Acer platanoides, Berg-Ahorn - Acer pseudoplatanus, Flatter-Ulme - Ulmus<br />

laevis, Silber-Weide - Salix alba, Trauer-Weide - Salix alba ‘tristis‘, Ulme - Ulmus hollandica ‚Groeneveld‘.<br />

Bei Bedarf Schutz gegen Wildverbiss. Pflanzqualitäten gemäß Hinweisen in Kap. 8.3.<br />

Umfang: 34 Stück<br />

Hinweise für die Unterhaltung (Pflege- und Entwicklungskonzept):<br />

Abgängige Gehölze sind durch gleichartige Neupflanzungen zu ersetzen.<br />

Durchführung der Maßnahme: Zeitpunkt:<br />

vor Beginn der Bauarbeiten<br />

..........................................................................................<br />

X im Zuge der Bauarbeiten<br />

..........................................................................................<br />

nach Abschluss der Bauarbeiten<br />

..........................................................................................<br />

Ausgleich / Ersatz in Verbindung mit Maßnahme(n) Nr.: A 4, A 6, A 7, A 11, E 12, E 14, E 15


Hochwasserschutz in Hannover - Vorlandabgrabungen an der Ihme - <strong>Landschaftspflegerischer</strong> <strong>Begleitplan</strong> 69<br />

___________________________________________________________________________________________________<br />

Bezeichnung der Baumaßnahme<br />

Hochwasserschutz in Hannover -<br />

Vorlandabgrabungen<br />

an der Ihme<br />

Lage der Maßnahme:<br />

Maßnahmenblatt<br />

entlang von Wegen in der Leineaue bei Marienwerder<br />

(Gemarkung Marienwerder, Flur 2 - 22/26, 2 - 22/4 und 1 - 59/16)<br />

Maßnahmennummer<br />

E 14<br />

( S=Schutz-, A=Ausgleichs-,<br />

E=Ersatz-, G= Gestaltungsmaßnahme )<br />

Konflikt Nr.: K 1 im Bestands- und Konfliktplan Blatt Nr.: 1, 2<br />

Beschreibung:<br />

Verlust von gemäß Baumschutzsatzung der Landeshauptstadt Hannover geschütztem Gehölzbestand - Laubbäume<br />

und Großsträucher. Zugleich Verlust von älteren Bäumen als potenzielle Quartiere und als<br />

Habitatstrukturen in Jagdgebieten streng geschützter Fledermausarten sowie als besonders bedeutsame<br />

Landschaftsbildelemente.<br />

X nicht ausgleichbare Beeinträchtigung<br />

MAßNAHME zur Lage der landschaftspfl. Maßnahmen Abb. Nr.: 13-4<br />

Beschreibung/Zielsetzung:<br />

Ziele: Ersatzpflanzung - Kompensation der Gehölzverluste, beziehungsweise Verluste von Habitat- und Landschaftsbildelementen.<br />

Ausgangszustand: Acker.<br />

Maßnahme: Pflanzung von Laubbäumen.<br />

Durchführung: Pflanzung von Laubbäumen - gemäß Landeshauptstadt Hannover für die Kompensation<br />

geeignete Arten: Hainbuche - Carpinus betulus, Vogel-Kirsche - Prunus avium, Frühe Traubenkirsche - Prunus<br />

padus, Stiel-Eiche - Quercus robur, Esche - Fraxinus excelsior, Spitz-Ahorn - Acer platanoides, Berg-Ahorn -<br />

Acer pseudoplatanus, Flatter-Ulme - Ulmus laevis, Silber-Weide - Salix alba.<br />

Bei Bedarf Schutz gegen Wildverbiss. Pflanzqualitäten gemäß Hinweisen in Kap. 8.3.<br />

Umfang: 27 Stück<br />

Hinweise für die Unterhaltung (Pflege- und Entwicklungskonzept):<br />

Entwicklungspflege der Gehölzpflanzung. Abgängige Gehölze sind durch gleichartige Neupflanzungen zu<br />

ersetzen.<br />

Durchführung der Maßnahme: Zeitpunkt:<br />

vor Beginn der Bauarbeiten<br />

..........................................................................................<br />

im Zuge der Bauarbeiten<br />

..........................................................................................<br />

X nach Abschluss der Bauarbeiten<br />

..........................................................................................<br />

Ausgleich / Ersatz in Verbindung mit Maßnahme(n) Nr.: A 4, A 6, A 7, A 11, E 12, E 13, E 15


70 Hochwasserschutz in Hannover - Vorlandabgrabungen an der Ihme - <strong>Landschaftspflegerischer</strong> <strong>Begleitplan</strong><br />

___________________________________________________________________________________________________<br />

Bezeichnung der Baumaßnahme<br />

Hochwasserschutz in Hannover -<br />

Vorlandabgrabungen<br />

an der Ihme<br />

Lage der Maßnahme:<br />

Maßnahmenblatt<br />

südlich des Klosterforstes Marienwerder<br />

(Gemarkung Marienwerder, Flur 2 - 22/4)<br />

Maßnahmennummer<br />

E 15<br />

( S=Schutz-, A=Ausgleichs-,<br />

E=Ersatz-, G= Gestaltungsmaßnahme )<br />

Konflikt Nr.: K 1 im Bestands- und Konfliktplan Blatt Nr.: 1, 2<br />

Beschreibung:<br />

Verlust von gemäß Baumschutzsatzung der Landeshauptstadt Hannover geschütztem Gehölzbestand - Laubbäume<br />

und Großsträucher. Zugleich Verlust von älteren Bäumen als potenzielle Quartiere und als<br />

Habitatstrukturen in Jagdgebieten streng geschützter Fledermausarten sowie als besonders bedeutsame<br />

Landschaftsbildelemente.<br />

X nicht ausgleichbare Beeinträchtigung<br />

MAßNAHME zur Lage der landschaftspfl. Maßnahmen Abb. Nr.: 13-4<br />

Beschreibung/Zielsetzung:<br />

Ziele: Ersatzpflanzung - Kompensation der Gehölzverluste, beziehungsweise Verluste von Habitat- und<br />

Landschaftsbildelementen.<br />

Ausgangszustand: Acker.<br />

Maßnahme: Pflanzung eines flächigen Gehölzbestands mit gestuftem Waldrand (in Anlehnung an Maßnahme<br />

A 23 Laubwald).<br />

Durchführung: Pflanzung von standortgerechten Laubgehölzen: Stiel-Eiche - Quercus robur, Feld-Ulme - Ulmus<br />

minor, Flatter-Ulme - Ulmus laevis, Esche - Fraxinus excelsior, Frühe Traubenkirsche (Prunus padus), Vogel-<br />

Kirsche (Prunus avium). Weitere Gehölzarten der vor- oder nachgeschalteten Aufbau-, Sukzessions- und<br />

Abbauphasen sollen im Rahmen der Sukzession zuwandern.<br />

Bei Bedarf Schutz gegen Wildverbiss.<br />

Umfang: 1,6 ha<br />

Hinweise für die Unterhaltung (Pflege- und Entwicklungskonzept):<br />

Entwicklungspflege der Gehölzpflanzung. Abgängige Gehölze sind durch gleichartige Neupflanzungen zu<br />

ersetzen. Die weitere Entwicklung der Fläche erfolgt über die natürliche Sukzession..<br />

Durchführung der Maßnahme: Zeitpunkt:<br />

vor Beginn der Bauarbeiten<br />

..........................................................................................<br />

im Zuge der Bauarbeiten<br />

..........................................................................................<br />

X nach Abschluss der Bauarbeiten<br />

..........................................................................................<br />

Ausgleich / Ersatz in Verbindung mit Maßnahme(n) Nr.: A 4, A 6, A 7, A 11, E 12, E 13, E 14


Hochwasserschutz in Hannover - Vorlandabgrabungen an der Ihme - <strong>Landschaftspflegerischer</strong> <strong>Begleitplan</strong> 71<br />

___________________________________________________________________________________________________<br />

Bezeichnung der Baumaßnahme<br />

Hochwasserschutz in Hannover -<br />

Vorlandabgrabungen<br />

an der Ihme<br />

Lage der Maßnahme:<br />

Maßnahmenblatt<br />

ehemaliger Werkhof an der Culemannstraße<br />

(Gemarkung Hannover, Flur 30 - 13/9 und 30 - 13/10)<br />

Maßnahmennummer<br />

E 16<br />

( S=Schutz-, A=Ausgleichs-,<br />

E=Ersatz-, G= Gestaltungsmaßnahme )<br />

Konflikt Nr.: K 4 im Bestands- und Konfliktplan Blatt Nr.: 1, 2<br />

Beschreibung:<br />

Verlust von gemäß Baumschutzsatzung der Landeshauptstadt Hannover geschütztem Gehölzbestand -<br />

Ziergebüsch. Zugleich Verlust von Habitatstrukturen in Jagdgebieten streng geschützter Fledermausarten.<br />

X nicht ausgleichbare Beeinträchtigung<br />

MAßNAHME zur Lage der landschaftspfl. Maßnahmen Abb. Nr.: 13-3<br />

Beschreibung/Zielsetzung:<br />

Ziele: Ersatzpflanzung - Kompensation der Gehölzverluste, beziehungsweise Verluste von Jagdhabitaten.<br />

Ausgangszustand: Gebäude, Betonpflaster, Schotter.<br />

Maßnahme: Anlage einer Strauchpflanzung.<br />

Durchführung: Nach dem Rückbau von Gebäuden, Betonpflaster und Schotterdecken Pflanzung von<br />

standortgerechten Laubgehölzen: Grau-Weide - Salix cinerea, Eingriffeliger Weißdorn - Crataegus monogyna,<br />

Schlehe - Prunus spinosa, Hasel –Corylus avellana, Schwarzer Holunder - Sambucus nigra.<br />

Umfang: 579 m²<br />

Hinweise für die Unterhaltung (Pflege- und Entwicklungskonzept):<br />

Entwicklungspflege der Gehölzpflanzung.<br />

Durchführung der Maßnahme: Zeitpunkt:<br />

vor Beginn der Bauarbeiten<br />

..........................................................................................<br />

im Zuge der Bauarbeiten<br />

..........................................................................................<br />

X nach Abschluss der Bauarbeiten<br />

..........................................................................................<br />

Ausgleich / Ersatz in Verbindung mit Maßnahme(n) Nr.: A 8, A 10


72 Hochwasserschutz in Hannover - Vorlandabgrabungen an der Ihme - <strong>Landschaftspflegerischer</strong> <strong>Begleitplan</strong><br />

___________________________________________________________________________________________________<br />

Bezeichnung der Baumaßnahme<br />

Hochwasserschutz in Hannover -<br />

Vorlandabgrabungen<br />

an der Ihme<br />

Lage der Maßnahme:<br />

Maßnahmenblatt<br />

Leineaue bei Marienwerder im Deichvorland<br />

(Gemarkung Marienwerder, Flur 2 - 22/1)<br />

Maßnahmennummer<br />

E 17<br />

( S=Schutz-, A=Ausgleichs-,<br />

E=Ersatz-, G= Gestaltungsmaßnahme )<br />

Konflikt Nr.: K 3 im Bestands- und Konfliktplan Blatt Nr.: 1<br />

Beschreibung:<br />

Verlust von gemäß Baumschutzsatzung der Landeshauptstadt Hannover geschütztem Gehölzbestand -<br />

mesophiles Traubenkirschen- und Weiden-Auengebüsch. Zugleich Verlust von älteren Bäumen als potenzielle<br />

Quartiere und als Habitatstrukturen in Jagdgebieten streng geschützter Fledermausarten sowie als besonders<br />

bedeutsame Landschaftsbildelemente.<br />

X nicht ausgleichbare Beeinträchtigung<br />

MAßNAHME zur Lage der landschaftspfl. Maßnahmen Abb. Nr.: 13-4<br />

Beschreibung/Zielsetzung:<br />

Ziele: Ersatzpflanzung - Kompensation der Gehölzverluste, beziehungsweise Verluste von Habitat- und<br />

Landschaftsbildelementen.<br />

Ausgangszustand: Acker.<br />

Maßnahme: Pflanzung eines mesophilen Gebüschs.<br />

Durchführung: Pflanzung von standortgerechten Laubgehölzen: Eingriffeliger Weißdorn - Crataegus monogyna<br />

und Hunds-Rose –Rosa canina. Weitere Gehölzarten sollen im Rahmen der Sukzession zuwandern.<br />

Bei Bedarf Schutz gegen Wildverbiss.<br />

Umfang: 344 m²<br />

Hinweise für die Unterhaltung (Pflege- und Entwicklungskonzept):<br />

Entwicklungspflege der Gehölzpflanzung.<br />

Durchführung der Maßnahme: Zeitpunkt:<br />

vor Beginn der Bauarbeiten<br />

..........................................................................................<br />

im Zuge der Bauarbeiten<br />

..........................................................................................<br />

X nach Abschluss der Bauarbeiten<br />

..........................................................................................<br />

Ausgleich / Ersatz in Verbindung mit Maßnahme(n) Nr.: -


Hochwasserschutz in Hannover - Vorlandabgrabungen an der Ihme - <strong>Landschaftspflegerischer</strong> <strong>Begleitplan</strong> 73<br />

___________________________________________________________________________________________________<br />

Bezeichnung der Baumaßnahme<br />

Hochwasserschutz in Hannover -<br />

Vorlandabgrabungen<br />

an der Ihme<br />

Lage der Maßnahme:<br />

Maßnahmenblatt<br />

ehemalige Kleingartensiedlung an der B 6 in der Leineaue in Stöcken<br />

(Gemarkung Stöcken, Flur 005 - 131/5)<br />

Maßnahmennummer<br />

E 18<br />

( S=Schutz-, A=Ausgleichs-,<br />

E=Ersatz-, G= Gestaltungsmaßnahme )<br />

Konflikt Nr.: K 2 im Bestands- und Konfliktplan Blatt Nr.: 1, 2<br />

Beschreibung:<br />

Verlust von gemäß Baumschutzsatzung der Landeshauptstadt Hannover geschütztem Gehölzbestand - mittelalter<br />

Ahorn- und Eschen-Pionierwald. Zugleich Verlust von Habitatstrukturen in Jagdgebieten streng geschützter<br />

Fledermausarten sowie als besonders bedeutsame Landschaftsbildelemente.<br />

X nicht ausgleichbare Beeinträchtigung<br />

MAßNAHME zur Lage der landschaftspfl. Maßnahmen Abb. Nr.: 13-5<br />

Beschreibung/Zielsetzung:<br />

Ziele: Ersatzpflanzung - Kompensation der Gehölzverluste, beziehungsweise Verluste von Habitat- und<br />

Landschaftsbildelementen.<br />

Ausgangszustand: gehölzarme Kleingartensiedlung.<br />

Maßnahme: Pflanzung eines naturnahen Feldgehölzes.<br />

Durchführung: Pflanzung von standortgerechten Laubgehölzen: Hainbuche - Carpinus betulus, Vogel-Kirsche -<br />

Prunus avium, Frühe Traubenkirsche - Prunus padus, Stiel-Eiche - Quercus robur, Esche - Fraxinus excelsior,<br />

Spitz-Ahorn - Acer platanoides, Berg-Ahorn - Acer pseudoplatanus, Flatter-Ulme - Ulmus laevis, Grau-Weide -<br />

Salix cinerea, Eingriffeliger Weißdorn - Crataegus monogyna, Schlehe - Prunus spinosa, Hasel - Corylus<br />

avellana und Schwarzer Holunder - Sambucus nigra.<br />

Bei Bedarf Schutz gegen Wildverbiss.<br />

Umfang: 3.000 m²<br />

Hinweise für die Unterhaltung (Pflege- und Entwicklungskonzept):<br />

Entwicklungspflege der Gehölzpflanzung.<br />

Durchführung der Maßnahme: Zeitpunkt:<br />

vor Beginn der Bauarbeiten<br />

..........................................................................................<br />

im Zuge der Bauarbeiten<br />

..........................................................................................<br />

X nach Abschluss der Bauarbeiten<br />

..........................................................................................<br />

Ausgleich / Ersatz in Verbindung mit Maßnahme(n) Nr.: E 19


74 Hochwasserschutz in Hannover - Vorlandabgrabungen an der Ihme - <strong>Landschaftspflegerischer</strong> <strong>Begleitplan</strong><br />

___________________________________________________________________________________________________<br />

Bezeichnung der Baumaßnahme<br />

Hochwasserschutz in Hannover -<br />

Vorlandabgrabungen<br />

an der Ihme<br />

Lage der Maßnahme:<br />

Maßnahmenblatt<br />

an der B 6 in der Leineaue in Herrenhausen<br />

(Gemarkung Herrenhausen, Flur 006 - 15/89)<br />

Maßnahmennummer<br />

E 19<br />

( S=Schutz-, A=Ausgleichs-,<br />

E=Ersatz-, G= Gestaltungsmaßnahme )<br />

Konflikt Nr.: K 2 im Bestands- und Konfliktplan Blatt Nr.: 1, 2<br />

Beschreibung:<br />

Verlust von gemäß Baumschutzsatzung der Landeshauptstadt Hannover geschütztem Gehölzbestand - mittelalter<br />

Ahorn- und Eschen-Pionierwald. Zugleich Verlust von Habitatstrukturen in Jagdgebieten streng geschützter<br />

Fledermausarten sowie als besonders bedeutsame Landschaftsbildelemente.<br />

X nicht ausgleichbare Beeinträchtigung<br />

MAßNAHME zur Lage der landschaftspfl. Maßnahmen Abb. Nr.: 13-6<br />

Beschreibung/Zielsetzung:<br />

Ziele: Ersatzpflanzung - Kompensation der Gehölzverluste, beziehungsweise Verluste von Habitat- und<br />

Landschaftsbildelementen.<br />

Ausgangszustand: Intensivgrünland.<br />

Maßnahme: Pflanzung eines naturnahen Feldgehölzes.<br />

Durchführung: Pflanzung von standortgerechten Laubgehölzen: Hainbuche - Carpinus betulus, Vogel-Kirsche -<br />

Prunus avium, Frühe Traubenkirsche - Prunus padus, Stiel-Eiche - Quercus robur, Esche - Fraxinus excelsior,<br />

Spitz-Ahorn - Acer platanoides, Berg-Ahorn - Acer pseudoplatanus, Flatter-Ulme - Ulmus laevis, Grau-Weide -<br />

Salix cinerea, Eingriffeliger Weißdorn - Crataegus monogyna, Schlehe - Prunus spinosa, Hasel - Corylus<br />

avellana und Schwarzer Holunder - Sambucus nigra.<br />

Bei Bedarf Schutz gegen Wildverbiss.<br />

Umfang: 1.000 m²<br />

Hinweise für die Unterhaltung (Pflege- und Entwicklungskonzept):<br />

Entwicklungspflege der Gehölzpflanzung.<br />

Durchführung der Maßnahme: Zeitpunkt:<br />

vor Beginn der Bauarbeiten<br />

..........................................................................................<br />

im Zuge der Bauarbeiten<br />

..........................................................................................<br />

X nach Abschluss der Bauarbeiten<br />

..........................................................................................<br />

Ausgleich / Ersatz in Verbindung mit Maßnahme(n) Nr.: E 18


Hochwasserschutz in Hannover - Vorlandabgrabungen an der Ihme - <strong>Landschaftspflegerischer</strong> <strong>Begleitplan</strong> 75<br />

___________________________________________________________________________________________________<br />

Bezeichnung der Baumaßnahme<br />

Hochwasserschutz in Hannover -<br />

Vorlandabgrabungen<br />

an der Ihme<br />

Lage der Maßnahme:<br />

Maßnahmenblatt<br />

auf Grünfläche „Wachsbleiche“ nahe Deisterkleisel<br />

(Gemarkung Linden, Flur 22 - 39/10)<br />

Maßnahmennummer<br />

E 20<br />

( S=Schutz-, A=Ausgleichs-,<br />

E=Ersatz-, G= Gestaltungsmaßnahme )<br />

Konflikt Nr.: K 5 im Bestands- und Konfliktplan Blatt Nr.: 1, 2<br />

Beschreibung:<br />

Verlust eines Gehölzbestands –jüngerer Ahorn- und Eschen-Pionierwald. Zugleich Verlust von Habitatstrukturen in<br />

Jagdgebieten streng geschützter Fledermausarten.<br />

X nicht ausgleichbare Beeinträchtigung<br />

MAßNAHME zur Lage der landschaftspfl. Maßnahmen Abb. Nr.: 13-2<br />

Beschreibung/Zielsetzung:<br />

Ziele: Ersatzpflanzung - Kompensation der Gehölzverluste, beziehungsweise Verluste von Jagdhabitaten.<br />

Ausgangszustand: Scherrasen.<br />

Maßnahme: Anlage einer Strauchpflanzung.<br />

Durchführung: Pflanzung von standortgerechten Laubgehölzen: Grau-Weide - Salix cinerea, Eingriffeliger<br />

Weißdorn - Crataegus monogyna, Schlehe - Prunus spinosa, Hasel –Corylus avellana, Schwarzer Holunder -<br />

Sambucus nigra.<br />

Umfang: 400 m²<br />

Hinweise für die Unterhaltung (Pflege- und Entwicklungskonzept):<br />

Entwicklungspflege der Gehölzpflanzung.<br />

Durchführung der Maßnahme: Zeitpunkt:<br />

vor Beginn der Bauarbeiten<br />

..........................................................................................<br />

X im Zuge der Bauarbeiten<br />

..........................................................................................<br />

nach Abschluss der Bauarbeiten<br />

..........................................................................................<br />

Ausgleich / Ersatz in Verbindung mit Maßnahme(n) Nr.: E 19


76 Hochwasserschutz in Hannover - Vorlandabgrabungen an der Ihme - <strong>Landschaftspflegerischer</strong> <strong>Begleitplan</strong><br />

___________________________________________________________________________________________________<br />

Bezeichnung der Baumaßnahme<br />

Hochwasserschutz in Hannover -<br />

Vorlandabgrabungen<br />

an der Ihme<br />

Lage der Maßnahme:<br />

Maßnahmenblatt<br />

südlich des Klosterforstes Marienwerder<br />

(Gemarkung Marienwerder, Flur 2 - 22/4)<br />

Maßnahmennummer<br />

E 21<br />

( S=Schutz-, A=Ausgleichs-,<br />

E=Ersatz-, G= Gestaltungsmaßnahme )<br />

Konflikt Nr.: K 3 im Bestands- und Konfliktplan Blatt Nr.: 1, 2<br />

Beschreibung:<br />

Verlust von Ruderalgebüschen. Zugleich Verlust von Habitatstrukturen in Jagdgebieten streng geschützter<br />

Fledermausarten.<br />

X nicht ausgleichbare Beeinträchtigung<br />

MAßNAHME zur Lage der landschaftspfl. Maßnahmen Abb. Nr.: 13-4<br />

Beschreibung/Zielsetzung:<br />

Ziele: Ersatzpflanzung - Kompensation der Gehölzverluste, beziehungsweise Verluste von Jagdhabitaten.<br />

Ausgangszustand: Acker.<br />

Maßnahme: Anlage einer Strauchpflanzung.<br />

Durchführung: Pflanzung von standortgerechten Laubgehölzen: Grau-Weide - Salix cinerea, Eingriffeliger<br />

Weißdorn - Crataegus monogyna, Hunds-Rose –Rosa canina, Hasel –Corylus avellana, Schwarzer Holunder -<br />

Sambucus nigra.<br />

Umfang: 1.159 m²<br />

Hinweise für die Unterhaltung (Pflege- und Entwicklungskonzept):<br />

Entwicklungspflege der Gehölzpflanzung.<br />

Durchführung der Maßnahme: Zeitpunkt:<br />

vor Beginn der Bauarbeiten<br />

..........................................................................................<br />

im Zuge der Bauarbeiten<br />

..........................................................................................<br />

X nach Abschluss der Bauarbeiten<br />

..........................................................................................<br />

Ausgleich / Ersatz in Verbindung mit Maßnahme(n) Nr.: -


Hochwasserschutz in Hannover - Vorlandabgrabungen an der Ihme - <strong>Landschaftspflegerischer</strong> <strong>Begleitplan</strong> 77<br />

___________________________________________________________________________________________________<br />

Bezeichnung der Baumaßnahme<br />

Hochwasserschutz in Hannover -<br />

Vorlandabgrabungen<br />

an der Ihme<br />

Lage der Maßnahme:<br />

Maßnahmenblatt<br />

Leineaue bei Marienwerder im Deichvorland<br />

(Gemarkung Marienwerder, Flur 2 - 22/1)<br />

Maßnahmennummer<br />

A 22<br />

( S=Schutz-, A=Ausgleichs-,<br />

E=Ersatz-, G= Gestaltungsmaßnahme )<br />

Konflikt Nr.: K A Abb. Nr.: 6-1, 6-2, 6-3<br />

Beschreibung:<br />

mögliche Verminderung des Auencharakters von auentypischen Biotopen –Gehölzbestände des Weidenauwalds.<br />

nicht ausgleichbare Beeinträchtigung<br />

MAßNAHME zur Lage der landschaftspfl. Maßnahmen Abb. Nr.: 13-4<br />

Beschreibung/Zielsetzung:<br />

Ziele: Ausgleichspflanzung - Kompensation der Gehölzbeeinträchtigungen.<br />

Ausgangszustand: Acker.<br />

Maßnahme: Pflanzung eines Weiden-Auwalds.<br />

Durchführung: Pflanzung von standortgerechten Laubgehölzen: Silber-Weide - Salix alba, Bruch-Weide - Salix<br />

fragilis, Purpur-Weide - Salix purpurea, Korb-Weide - Salix viminalis und Mandel-Weide - Salix triandra, Esche –<br />

Fraxinus excelsior. Für die Weidenpflanzungen sind Steckhölzer aus benachbarten Beständen zu verwenden.<br />

Weitere Gehölzarten der vor- oder nachgeschalteten Aufbau-, Sukzessions- und Abbauphasen sollen im<br />

Rahmen der Sukzession zuwandern.<br />

Bei Bedarf Schutz gegen Wildverbiss.<br />

Umfang: 300 m²<br />

Hinweise für die Unterhaltung (Pflege- und Entwicklungskonzept):<br />

Entwicklungspflege der Gehölzpflanzung. Abgängige Gehölze sind durch gleichartige Neupflanzungen zu<br />

ersetzen. Die weitere Entwicklung der Fläche erfolgt über die natürliche Sukzession..<br />

Durchführung der Maßnahme: Zeitpunkt:<br />

vor Beginn der Bauarbeiten<br />

..........................................................................................<br />

im Zuge der Bauarbeiten<br />

..........................................................................................<br />

X nach Abschluss der Bauarbeiten<br />

..........................................................................................<br />

Ausgleich / Ersatz in Verbindung mit Maßnahme(n) Nr.: -


78 Hochwasserschutz in Hannover - Vorlandabgrabungen an der Ihme - <strong>Landschaftspflegerischer</strong> <strong>Begleitplan</strong><br />

___________________________________________________________________________________________________<br />

Bezeichnung der Baumaßnahme<br />

Hochwasserschutz in Hannover -<br />

Vorlandabgrabungen<br />

an der Ihme<br />

Lage der Maßnahme:<br />

Maßnahmenblatt<br />

südlich des Klosterforstes Marienwerder<br />

(Gemarkung Marienwerder, Flur 2 - 22/4)<br />

Maßnahmennummer<br />

A 23<br />

( S=Schutz-, A=Ausgleichs-,<br />

E=Ersatz-, G= Gestaltungsmaßnahme )<br />

Konflikt Nr.: K A Abb. Nr.: 6-1, 6-2, 6-3<br />

Beschreibung:<br />

mögliche Verminderung des Auencharakters von auentypischen Biotopen –Gehölzbestände des Hartholzauwalds.<br />

nicht ausgleichbare Beeinträchtigung<br />

MAßNAHME zur Lage der landschaftspfl. Maßnahmen Abb. Nr.: 13-4<br />

Beschreibung/Zielsetzung:<br />

Ziele: Ausgleichspflanzung - Kompensation der Gehölzbeeinträchtigungen.<br />

Ausgangszustand: Acker.<br />

Maßnahme: Pflanzung eines standorttypischen Laubwaldes mit gestuftem Waldrand.<br />

Durchführung: Pflanzung von standortgerechten Laubgehölzen: Stiel-Eiche - Quercus robur, Feld-Ulme - Ulmus<br />

minor, Flatter-Ulme - Ulmus laevis, Esche - Fraxinus excelsior, Hainbuche - Carpinus betulus, Frühe<br />

Traubenkirsche (Prunus padus), Vogel-Kirsche (Prunus avium). Weitere Gehölzarten der vor- oder<br />

nachgeschalteten Aufbau-, Sukzessions- und Abbauphasen sollen im Rahmen der Sukzession zuwandern.<br />

Bei Bedarf Schutz gegen Wildverbiss.<br />

Umfang: 10.800 m²<br />

Hinweise für die Unterhaltung (Pflege- und Entwicklungskonzept):<br />

Entwicklungspflege der Gehölzpflanzung. Abgängige Gehölze sind durch gleichartige Neupflanzungen zu<br />

ersetzen. Die weitere Entwicklung der Fläche erfolgt über die natürliche Sukzession..<br />

Durchführung der Maßnahme: Zeitpunkt:<br />

vor Beginn der Bauarbeiten<br />

..........................................................................................<br />

im Zuge der Bauarbeiten<br />

..........................................................................................<br />

X nach Abschluss der Bauarbeiten<br />

..........................................................................................<br />

Ausgleich / Ersatz in Verbindung mit Maßnahme(n) Nr.: -


Hochwasserschutz in Hannover - Vorlandabgrabungen an der Ihme - <strong>Landschaftspflegerischer</strong> <strong>Begleitplan</strong> 79<br />

___________________________________________________________________________________________________<br />

Bezeichnung der Baumaßnahme<br />

Hochwasserschutz in Hannover -<br />

Vorlandabgrabungen<br />

an der Ihme<br />

Lage der Maßnahme:<br />

Maßnahmenblatt<br />

ehemaliger Werkhof an der Culemannstraße<br />

(Gemarkung Hannover, Flur 30 - 13/9 und 30 - 13/10)<br />

Maßnahmennummer<br />

A 24<br />

( S=Schutz-, A=Ausgleichs-,<br />

E=Ersatz-, G= Gestaltungsmaßnahme )<br />

Konflikt Nr.: K V im Bestands- und Konfliktplan Blatt Nr.: 1, 2<br />

Beschreibung:<br />

Verlust von Böden durch Versiegelung/ Überbauung.<br />

nicht ausgleichbare Beeinträchtigung<br />

MAßNAHME zur Lage der landschaftspfl. Maßnahmen Abb. Nr.: 13-3<br />

Beschreibung/Zielsetzung:<br />

Ziele: Entwicklung ungestörter Böden durch Entsiegelung. Kompensation der Versiegelung von Böden.<br />

Ausgangszustand: Gebäude, Betonpflaster, Schotter.<br />

Maßnahme: Bodenaufwertung durch Abriss von Gebäuden und versiegelnden Deckschichten.<br />

Durchführung: Nach dem Rückbau von Gebäuden, Betonpflaster und Schotterdecken, Andeckung der Fläche mit<br />

Oberboden und Ansaat standortgerechter Landschaftsrasen-Mischungen (möglichst regionaler Herkunft).<br />

Umfang: 2.050 m²<br />

Hinweise für die Unterhaltung (Pflege- und Entwicklungskonzept):<br />

Extensivpflege (Mahdhäufigkeit maximal drei- bis viermal pro Jahr), um die Ausbildung auch artenreicherer<br />

Bestände zu fördern. Verzicht auf Dünger und Pflanzenschutzmittel.<br />

Durchführung der Maßnahme: Zeitpunkt:<br />

vor Beginn der Bauarbeiten<br />

..........................................................................................<br />

im Zuge der Bauarbeiten<br />

..........................................................................................<br />

X nach Abschluss der Bauarbeiten<br />

..........................................................................................<br />

Ausgleich / Ersatz in Verbindung mit Maßnahme(n) Nr.: -


80 Hochwasserschutz in Hannover - Vorlandabgrabungen an der Ihme - <strong>Landschaftspflegerischer</strong> <strong>Begleitplan</strong><br />

___________________________________________________________________________________________________<br />

13. Abbildung zu den Maßnahmen außerhalb<br />

des Lageplanes der landschaftspflegerischen Maßnahmen<br />

In Ergänzung zu den Darstellungen in Karte 2 (Lageplan der landschaftspflegerischen<br />

Maßnahmen) stellen die nachfolgenden Abbildungen die Lage der Maßnahmen dar, die<br />

außerhalb der in Karte 2 dargestellten Flächen liegen. Die Abb. 13-3 stellt zudem den<br />

Biotopbestand des ehemaligen Werkhofes an der Culemannstraße dar, auf dessen<br />

Grundlage die Planung für eine Grünflächengestaltung erfolgen soll.<br />

Flächen für externe Kompensationsmaßnahmen<br />

Umgebungskarte 1: 100 000<br />

© Landeshauptstadt Hannover, Geoinformation, 2005<br />

Abb. 13-1: Übersicht über die Lage der externen Kompensationsmaßnahmen (Maßstab<br />

1 : 50 000, eingenordet).


Hochwasserschutz in Hannover - Vorlandabgrabungen an der Ihme - <strong>Landschaftspflegerischer</strong> <strong>Begleitplan</strong> 81<br />

______________________________________________________________________________________________<br />

Bestand: Scherrasen<br />

Maßnahme E 12: Pflanzung von Laubbäumen<br />

Maßnahme E 20: Anlage einer Strauchpflanzung<br />

(rote Linie: Umgrenzung der Flurstücke, grüne Schraffur: für die Maßnahmen vorgesehene Fläche)<br />

Abb. 13-2: Flächen für die Maßnahmen E 12, und E 20 (Maßstab 1 : 5 000, eingenordet).


82 Hochwasserschutz in Hannover - Vorlandabgrabungen an der Ihme - <strong>Landschaftspflegerischer</strong> <strong>Begleitplan</strong><br />

______________________________________________________________________________________________<br />

Grundlage: Biotoptypenkartierung des Verfassers vom Sommer 2009.<br />

Abb. 13-3: Biotopbestand auf dem ehemaligen Werkshofgelände an der Culemannstraße<br />

(Maßstab 1 : 2 500, eingenordet).


Hochwasserschutz in Hannover - Vorlandabgrabungen an der Ihme - <strong>Landschaftspflegerischer</strong> <strong>Begleitplan</strong> 83<br />

______________________________________________________________________________________________<br />

Bestand: Gebäude, Betonpflaster, Schotter<br />

Maßnahme E 13: Pflanzung von Laubbäumen<br />

Maßnahme E 16: Anlage einer Strauchpflanzung<br />

Maßnahme A 24: Bodenaufwertung durch Abriss von Gebäuden und versiegelnden Deckschichten<br />

(rote Linie: Umgrenzung der Flurstücke, grüne Schraffur: für die Maßnahmen vorgesehene Fläche)<br />

Abb. 13-4: Flächen für die Maßnahmen E 13, E 16, A 24 (Maßstab 1 : 5 000, eingenordet).


84 Hochwasserschutz in Hannover - Vorlandabgrabungen an der Ihme - <strong>Landschaftspflegerischer</strong> <strong>Begleitplan</strong><br />

______________________________________________________________________________________________<br />

Bestand: Acker<br />

Maßnahme E 14: Pflanzung von Laubbäumen<br />

Maßnahme E 15: Pflanzung eines flächigen Gehölzbestands<br />

Maßnahme E 17: Pflanzung eines mesophilen Gebüschs<br />

Maßnahme E 21: Anlage einer Strauchpflanzung<br />

Maßnahme A 22: Pflanzung eines Weiden-Auwalds<br />

Maßnahme A 23: Pflanzung eines standorttypischen Laubwaldes<br />

(rote Linie: Umgrenzung der Flurstücke)<br />

Abb. 13-5: Lage der Maßnahmen E 14, E 15, E 17, E 21, A 22, A 23 (Maßstab<br />

1 : 10 000, eingenordet).


Hochwasserschutz in Hannover - Vorlandabgrabungen an der Ihme - <strong>Landschaftspflegerischer</strong> <strong>Begleitplan</strong> 85<br />

______________________________________________________________________________________________<br />

Bestand: gehölzarme Kleingartensiedlung<br />

Maßnahme E 18: Pflanzung eines naturnahen Feldgehölzes<br />

(rote Linie: Umgrenzung des Flurstücks)<br />

Abb. 13-6: Lage der Maßnahme E 18 (Maßstab 1 : 5 000, eingenordet).


86 Hochwasserschutz in Hannover - Vorlandabgrabungen an der Ihme - <strong>Landschaftspflegerischer</strong> <strong>Begleitplan</strong><br />

______________________________________________________________________________________________<br />

Bestand: Intensivgrünland<br />

Maßnahme E 19: Pflanzung eines naturnahen Feldgehölzes<br />

(rote Linie: Umgrenzung des Flurstücks)<br />

Abb. 13-7: Lage der Maßnahme E 19 (Maßstab 1 : 5 000, eingenordet).


Hochwasserschutz in Hannover - Vorlandabgrabungen an der Ihme - <strong>Landschaftspflegerischer</strong> <strong>Begleitplan</strong> 87<br />

______________________________________________________________________________________________<br />

14. Gutachterliche Stellungnahme gemäß § 14 NNatG<br />

Die untere Naturschutzbehörde der Region Hannover hat auf der Grundlage eines Entwurfes<br />

des landschaftspflegerischen <strong>Begleitplan</strong>es am 22.10.2009 zum Vorhaben eine<br />

gutachterliche Stellungnahme gemäß § 14 NNatG abgegeben. Diese Stellungnahme<br />

wird nachfolgend wiedergegeben.<br />

Hinweise zu dieser Stellungnahme finden sich in Kap. 3.3.


88 Hochwasserschutz in Hannover - Vorlandabgrabungen an der Ihme - <strong>Landschaftspflegerischer</strong> <strong>Begleitplan</strong><br />

______________________________________________________________________________________________


Hochwasserschutz in Hannover - Vorlandabgrabungen an der Ihme - <strong>Landschaftspflegerischer</strong> <strong>Begleitplan</strong> 89<br />

______________________________________________________________________________________________


90 Hochwasserschutz in Hannover - Vorlandabgrabungen an der Ihme - <strong>Landschaftspflegerischer</strong> <strong>Begleitplan</strong><br />

______________________________________________________________________________________________

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