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LBP Landschaftspflegerischer Begleitplan - Stadtteilbürgerinitiative ...

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30 Hochwasserschutz in Hannover - Vorlandabgrabungen an der Ihme - <strong>Landschaftspflegerischer</strong> <strong>Begleitplan</strong><br />

______________________________________________________________________________________________<br />

Beeinträchtigung<br />

(Konflikt-Nr.)<br />

Mögliche Bodenveränderungen<br />

außerhalb der Abgrabungsflächen<br />

durch Veränderung des Überflutungsregimes<br />

Vorhabensbedingter Verlust von 13<br />

alten, besonders landschaftsbildwirksamen<br />

Bäumen im Ihme-Grünzug<br />

- K 1<br />

Umfangreicher vorhabensbedingter<br />

Verlust von sonstigen landschaftsbildwirksamen<br />

flächigen Gehölzund<br />

Einzelgehölzbeständen im<br />

Ihme-Grünzug - K 1 bis K 3, K 5<br />

Verlust an natürlich wirkender ruderaler<br />

und artenreicher Rasen-Vegetation<br />

im Ihme-Grünzug - K 6,<br />

K 7<br />

Beeinträchtigungen des Landschafts-<br />

und Ortsbildes durch Reliefumgestaltungen<br />

und Anlage von<br />

kleineren baulichen Anlagen im<br />

Grünzug<br />

Bewertung der Erheblichkeit<br />

im Sinne von § 7 NNatG<br />

sowie der Ersatzpflichtigkeit<br />

von Gehölzverlusten gemäß<br />

Baumschutzsatzung der<br />

Landeshauptstadt Hannover<br />

Die Auswirkungen erreichen<br />

nicht das Maß relevanter negativer<br />

Veränderungen für das<br />

Schutzgut -<br />

keine erhebliche Beeinträchtigung<br />

Landschaftsbild<br />

Aufgund des Verlustes besonders<br />

wertgebender Elemente<br />

ergibt sich für das Landschaftsbild<br />

eine<br />

erhebliche Beeinträchtigung<br />

zugleich ersatzpflichtige Ge-<br />

hölzbeseitigung (siehe oben)<br />

Aus den umfangreichen Verlusten<br />

wertgebender Elemente<br />

ergibt sich für das Landschaftsbild<br />

eine<br />

erhebliche Beeinträchtigung<br />

zugleich überwiegend ersatzpflichtige<br />

Gehölzbeseitigung<br />

(siehe oben)<br />

Da gleichzeitig und großflächig<br />

wertgebende Landschaftselemente<br />

verloren gehen, ergibt<br />

sich eine<br />

erhebliche Beeinträchtigung<br />

Aufgrund der vorhandenen<br />

Überprägungen im betroffenen<br />

Raum ergibt sich keine erhebliche<br />

Beeinträchtigung.<br />

Bewertung der<br />

Ausgleichbarkeit im Sinne<br />

von § 10 NNatG<br />

---<br />

Nicht ausgleichbar,<br />

da für das Schutzgut besonders<br />

bedeutsame und auch<br />

mittelfristig vor Ort nicht<br />

wieder herstellbare<br />

Landschaftselemente betroffen<br />

sind.<br />

Angesichts des Umfangs an<br />

Verlusten und der begrenzten<br />

Anzahl möglicher Neupflanzungen<br />

im neuen Ihmepark ist<br />

durch eine landschaftsgerechte<br />

Neugestaltung nur ein<br />

Teilausgleich vor Ort möglich.<br />

Ausgleichbar durch eine landschaftsgerechte<br />

Neugestaltung<br />

der Grünflächen des Ihme-<br />

Parks.<br />

---

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