LBP Landschaftspflegerischer Begleitplan - Stadtteilbürgerinitiative ...
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30 Hochwasserschutz in Hannover - Vorlandabgrabungen an der Ihme - <strong>Landschaftspflegerischer</strong> <strong>Begleitplan</strong><br />
______________________________________________________________________________________________<br />
Beeinträchtigung<br />
(Konflikt-Nr.)<br />
Mögliche Bodenveränderungen<br />
außerhalb der Abgrabungsflächen<br />
durch Veränderung des Überflutungsregimes<br />
Vorhabensbedingter Verlust von 13<br />
alten, besonders landschaftsbildwirksamen<br />
Bäumen im Ihme-Grünzug<br />
- K 1<br />
Umfangreicher vorhabensbedingter<br />
Verlust von sonstigen landschaftsbildwirksamen<br />
flächigen Gehölzund<br />
Einzelgehölzbeständen im<br />
Ihme-Grünzug - K 1 bis K 3, K 5<br />
Verlust an natürlich wirkender ruderaler<br />
und artenreicher Rasen-Vegetation<br />
im Ihme-Grünzug - K 6,<br />
K 7<br />
Beeinträchtigungen des Landschafts-<br />
und Ortsbildes durch Reliefumgestaltungen<br />
und Anlage von<br />
kleineren baulichen Anlagen im<br />
Grünzug<br />
Bewertung der Erheblichkeit<br />
im Sinne von § 7 NNatG<br />
sowie der Ersatzpflichtigkeit<br />
von Gehölzverlusten gemäß<br />
Baumschutzsatzung der<br />
Landeshauptstadt Hannover<br />
Die Auswirkungen erreichen<br />
nicht das Maß relevanter negativer<br />
Veränderungen für das<br />
Schutzgut -<br />
keine erhebliche Beeinträchtigung<br />
Landschaftsbild<br />
Aufgund des Verlustes besonders<br />
wertgebender Elemente<br />
ergibt sich für das Landschaftsbild<br />
eine<br />
erhebliche Beeinträchtigung<br />
zugleich ersatzpflichtige Ge-<br />
hölzbeseitigung (siehe oben)<br />
Aus den umfangreichen Verlusten<br />
wertgebender Elemente<br />
ergibt sich für das Landschaftsbild<br />
eine<br />
erhebliche Beeinträchtigung<br />
zugleich überwiegend ersatzpflichtige<br />
Gehölzbeseitigung<br />
(siehe oben)<br />
Da gleichzeitig und großflächig<br />
wertgebende Landschaftselemente<br />
verloren gehen, ergibt<br />
sich eine<br />
erhebliche Beeinträchtigung<br />
Aufgrund der vorhandenen<br />
Überprägungen im betroffenen<br />
Raum ergibt sich keine erhebliche<br />
Beeinträchtigung.<br />
Bewertung der<br />
Ausgleichbarkeit im Sinne<br />
von § 10 NNatG<br />
---<br />
Nicht ausgleichbar,<br />
da für das Schutzgut besonders<br />
bedeutsame und auch<br />
mittelfristig vor Ort nicht<br />
wieder herstellbare<br />
Landschaftselemente betroffen<br />
sind.<br />
Angesichts des Umfangs an<br />
Verlusten und der begrenzten<br />
Anzahl möglicher Neupflanzungen<br />
im neuen Ihmepark ist<br />
durch eine landschaftsgerechte<br />
Neugestaltung nur ein<br />
Teilausgleich vor Ort möglich.<br />
Ausgleichbar durch eine landschaftsgerechte<br />
Neugestaltung<br />
der Grünflächen des Ihme-<br />
Parks.<br />
---