LBP Landschaftspflegerischer Begleitplan - Stadtteilbürgerinitiative ...
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34 Hochwasserschutz in Hannover - Vorlandabgrabungen an der Ihme - <strong>Landschaftspflegerischer</strong> <strong>Begleitplan</strong><br />
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7. Ziele und Grundsätze der Kompensationsmaßnahmen<br />
Zielsetzungen<br />
Die Ausgleichsmaßnahmen dienen dazu, die erheblich beeinträchtigten Funktionen und<br />
Werte der Schutzgüter mittelfristig - das heißt innerhalb von etwa 25 Jahren - im<br />
betroffenen Raum wiederherzustellen (KIEMSTEDT et al. 1996, BREUER et al. 2006,<br />
siehe auch Kap. 6). Wie in Kap. 6 dargelegt, lassen sich nicht alle erheblichen Beeinträchtigungen<br />
ausgleichen. Für die verbleibenden Beeinträchtigungen bedarf es der<br />
Durchführung von Ersatzmaßnahmen. In diesem Fall sind die gestörten Werte und<br />
Funktionen möglichst innerhalb des betroffenen Raumes weitgehend ähnlich und insgesamt<br />
ökologisch gleichwertig zu ersetzen.<br />
Im vorliegenden Fall ergibt sich aus den Bestimmungen der Baumschutzsatzung der<br />
Landeshauptstadt Hannover außerdem das Erfordernis, die Verluste der durch die Satzung<br />
geschützten Gehölzbestände durch standortgerechte angemessene Ersatzpflanzungen<br />
entsprechend den Vorgaben der Stadt zu kompensieren (§ 7 der Satzung).<br />
Die Möglichkeiten zur Durchführung von Kompensationsmaßnahmen innerhalb des<br />
umgestalteten Gebietes werden bestimmt und begrenzt durch hydraulische Anforderungen<br />
(zum Beispiel Verzicht auf Strauchpflanzungen auf den künftigen Überschwemmungsflächen)<br />
und die vorlaufend und parallel zum Hochwasserschutzvorhaben<br />
entwickelten Planungen für die Nutzung und Gestaltung des Ihmeparks (siehe<br />
Kap. 2), der sich auch zukünftig als Gebiet intensiver innerstädtischer Freiraumnutzung<br />
darstellen wird.<br />
Unter Beachtung der durch das Vorhaben beeinträchtigten Funktionen und Werte, der<br />
Erfordernisse der Baumschutzsatzung der Landeshauptstadt Hannover und der naturschutzfachlichen<br />
Ziele sind vorrangig folgende Kompensationsziele zu verfolgen:<br />
Möglichst umfangreiche Kompensation von Gehölzverlusten durch Neupflanzungen<br />
von standortgerechten heimischen Laubbäumen im neuen Ihmepark sowie Anlage<br />
sonstiger Vegetationsflächen,<br />
damit verbunden die zumindest mittel- bis längerfristige Neuentwicklung von Gehölzbestand<br />
und sonstiger Vegetation mit Habitatfunktionen für Tiere, insbesondere<br />
für die gefährdete Fledermausfauna sowie als das Landschaftsbild positiv prägende<br />
Elemente,<br />
Anlage weiterer Gehölzpflanzungen außerhalb des Umgestaltungsgebietes zur<br />
Kompensation nicht vor Ort ausgeglichener Verluste beziehungsweise Beeinträchtigungen<br />
von Arten und Lebensgemeinschaften sowie Landschaftsbild - in Hinblick<br />
auf die betroffenen lokalen Fledermauspopulationen soll zumindest ein Teil davon