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LBP Landschaftspflegerischer Begleitplan - Stadtteilbürgerinitiative ...

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34 Hochwasserschutz in Hannover - Vorlandabgrabungen an der Ihme - <strong>Landschaftspflegerischer</strong> <strong>Begleitplan</strong><br />

______________________________________________________________________________________________<br />

7. Ziele und Grundsätze der Kompensationsmaßnahmen<br />

Zielsetzungen<br />

Die Ausgleichsmaßnahmen dienen dazu, die erheblich beeinträchtigten Funktionen und<br />

Werte der Schutzgüter mittelfristig - das heißt innerhalb von etwa 25 Jahren - im<br />

betroffenen Raum wiederherzustellen (KIEMSTEDT et al. 1996, BREUER et al. 2006,<br />

siehe auch Kap. 6). Wie in Kap. 6 dargelegt, lassen sich nicht alle erheblichen Beeinträchtigungen<br />

ausgleichen. Für die verbleibenden Beeinträchtigungen bedarf es der<br />

Durchführung von Ersatzmaßnahmen. In diesem Fall sind die gestörten Werte und<br />

Funktionen möglichst innerhalb des betroffenen Raumes weitgehend ähnlich und insgesamt<br />

ökologisch gleichwertig zu ersetzen.<br />

Im vorliegenden Fall ergibt sich aus den Bestimmungen der Baumschutzsatzung der<br />

Landeshauptstadt Hannover außerdem das Erfordernis, die Verluste der durch die Satzung<br />

geschützten Gehölzbestände durch standortgerechte angemessene Ersatzpflanzungen<br />

entsprechend den Vorgaben der Stadt zu kompensieren (§ 7 der Satzung).<br />

Die Möglichkeiten zur Durchführung von Kompensationsmaßnahmen innerhalb des<br />

umgestalteten Gebietes werden bestimmt und begrenzt durch hydraulische Anforderungen<br />

(zum Beispiel Verzicht auf Strauchpflanzungen auf den künftigen Überschwemmungsflächen)<br />

und die vorlaufend und parallel zum Hochwasserschutzvorhaben<br />

entwickelten Planungen für die Nutzung und Gestaltung des Ihmeparks (siehe<br />

Kap. 2), der sich auch zukünftig als Gebiet intensiver innerstädtischer Freiraumnutzung<br />

darstellen wird.<br />

Unter Beachtung der durch das Vorhaben beeinträchtigten Funktionen und Werte, der<br />

Erfordernisse der Baumschutzsatzung der Landeshauptstadt Hannover und der naturschutzfachlichen<br />

Ziele sind vorrangig folgende Kompensationsziele zu verfolgen:<br />

Möglichst umfangreiche Kompensation von Gehölzverlusten durch Neupflanzungen<br />

von standortgerechten heimischen Laubbäumen im neuen Ihmepark sowie Anlage<br />

sonstiger Vegetationsflächen,<br />

damit verbunden die zumindest mittel- bis längerfristige Neuentwicklung von Gehölzbestand<br />

und sonstiger Vegetation mit Habitatfunktionen für Tiere, insbesondere<br />

für die gefährdete Fledermausfauna sowie als das Landschaftsbild positiv prägende<br />

Elemente,<br />

Anlage weiterer Gehölzpflanzungen außerhalb des Umgestaltungsgebietes zur<br />

Kompensation nicht vor Ort ausgeglichener Verluste beziehungsweise Beeinträchtigungen<br />

von Arten und Lebensgemeinschaften sowie Landschaftsbild - in Hinblick<br />

auf die betroffenen lokalen Fledermauspopulationen soll zumindest ein Teil davon

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