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LBP Landschaftspflegerischer Begleitplan - Stadtteilbürgerinitiative ...

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Hochwasserschutz in Hannover - Vorlandabgrabungen an der Ihme - <strong>Landschaftspflegerischer</strong> <strong>Begleitplan</strong> 29<br />

______________________________________________________________________________________________<br />

Beeinträchtigung<br />

(Konflikt-Nr.)<br />

Beeinträchtigung von Niststätten<br />

sowie baubedingte Störungen von<br />

ungefährdeten europäischen Vogelarten<br />

mit wechselnden Fortpflanzungsstätten<br />

Bewertung der Erheblichkeit<br />

im Sinne von § 7 NNatG<br />

sowie der Ersatzpflichtigkeit<br />

von Gehölzverlusten gemäß<br />

Baumschutzsatzung der<br />

Landeshauptstadt Hannover<br />

Über die allgemeinen Biotopverluste<br />

hinausgehende Beeinträchtigungen<br />

gefährdeter Arten<br />

sind nicht gegeben -<br />

keine erhebliche Beeinträchtigung.<br />

Bewertung der<br />

Ausgleichbarkeit im Sinne<br />

von § 10 NNatG<br />

Vor dem Hintergrund der vorgesehenen Maßnahmen zur Verminderung von Beeinträchtigungen<br />

(siehe Kap. 5), der fehlenden Lebensraumvoraussetzungen für das Vorkommen störempfindlicher<br />

Arten und möglicher Lebensraumverlagerungen ergeben sich auch keine Beeinträchtigungen, welche<br />

die artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände des § 42 Abs. 1 Nr. 2 und Nr. 3 BNatSchG erfüllen.<br />

Beeinträchtigung sonstiger nicht<br />

europarechtlich geschützter Tierarten<br />

im Zuge des Baubetriebes -<br />

durch Flächeninanspruchnahme,<br />

Störung, stoffliche Einträge<br />

Leichte Verringerung der von<br />

einem zehn-jährlichen Hochwasser<br />

erfassten Tierhabitate außerhalb<br />

des Umgestaltungsgebietes<br />

Zunahme der Versiegelung/Überbauung<br />

von stark überformten Böden<br />

im Zuge der Neugestaltung des<br />

Ihmeparks und der Anlage von<br />

Hochwasserschutzmauern<br />

- 0,41 ha –KV<br />

Mögliche Beeinträchtigung von<br />

Bodenbereichen mit höchstens allgemeiner<br />

Bedeutung (Wertstufen I<br />

bis III) durch Umlagerungen - Bereiche<br />

mit anschließender Oberboden(wieder)andeckung<br />

Mögliche Schadstoffbelastung des<br />

Bodens während der Bauarbeiten<br />

Über die allgemeinen Biotopverluste<br />

hinausgehende Beeinträchtigungen<br />

sind nicht gegeben<br />

-<br />

keine erhebliche Beeinträchti-<br />

gung<br />

Wegen der Geringfügigkeit der<br />

Auswirkung keine erhebliche<br />

Beeinträchtigung.<br />

Boden<br />

Vollständiger und dauerhafter<br />

Wert- und Funktionsverlust der<br />

natürlichen Oberbodenfunktionen<br />

erhebliche Beeinträchtigung<br />

In den von der Überformung<br />

betroffenen Bodenbereichen<br />

der Wertstufe III sind Funktionen<br />

und Werte für das Schutzgut<br />

im Zuge der Rekultivierung<br />

zeitnah wiederherstellbar -<br />

keine erhebliche Beeinträchtigung.<br />

Bei den Bodenbereichen<br />

geringerer Wertigkeit ergibt<br />

sich keine Beeinträchtigung.<br />

Durch Vorkehrungen zur Vermeidung<br />

und Verminderung<br />

von Beeinträchtigungen wird<br />

sicher gestellt, dass es zu<br />

keinen erheblichen<br />

Beeinträchtigungen kommt.<br />

---<br />

---<br />

---<br />

Ausgleichbar aufgrund der<br />

beschränkten Bedeutung der<br />

betroffenen Schutzgutausprägung.<br />

---<br />

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