LBP Landschaftspflegerischer Begleitplan - Stadtteilbürgerinitiative ...
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Hochwasserschutz in Hannover - Vorlandabgrabungen an der Ihme - <strong>Landschaftspflegerischer</strong> <strong>Begleitplan</strong> 29<br />
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Beeinträchtigung<br />
(Konflikt-Nr.)<br />
Beeinträchtigung von Niststätten<br />
sowie baubedingte Störungen von<br />
ungefährdeten europäischen Vogelarten<br />
mit wechselnden Fortpflanzungsstätten<br />
Bewertung der Erheblichkeit<br />
im Sinne von § 7 NNatG<br />
sowie der Ersatzpflichtigkeit<br />
von Gehölzverlusten gemäß<br />
Baumschutzsatzung der<br />
Landeshauptstadt Hannover<br />
Über die allgemeinen Biotopverluste<br />
hinausgehende Beeinträchtigungen<br />
gefährdeter Arten<br />
sind nicht gegeben -<br />
keine erhebliche Beeinträchtigung.<br />
Bewertung der<br />
Ausgleichbarkeit im Sinne<br />
von § 10 NNatG<br />
Vor dem Hintergrund der vorgesehenen Maßnahmen zur Verminderung von Beeinträchtigungen<br />
(siehe Kap. 5), der fehlenden Lebensraumvoraussetzungen für das Vorkommen störempfindlicher<br />
Arten und möglicher Lebensraumverlagerungen ergeben sich auch keine Beeinträchtigungen, welche<br />
die artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände des § 42 Abs. 1 Nr. 2 und Nr. 3 BNatSchG erfüllen.<br />
Beeinträchtigung sonstiger nicht<br />
europarechtlich geschützter Tierarten<br />
im Zuge des Baubetriebes -<br />
durch Flächeninanspruchnahme,<br />
Störung, stoffliche Einträge<br />
Leichte Verringerung der von<br />
einem zehn-jährlichen Hochwasser<br />
erfassten Tierhabitate außerhalb<br />
des Umgestaltungsgebietes<br />
Zunahme der Versiegelung/Überbauung<br />
von stark überformten Böden<br />
im Zuge der Neugestaltung des<br />
Ihmeparks und der Anlage von<br />
Hochwasserschutzmauern<br />
- 0,41 ha –KV<br />
Mögliche Beeinträchtigung von<br />
Bodenbereichen mit höchstens allgemeiner<br />
Bedeutung (Wertstufen I<br />
bis III) durch Umlagerungen - Bereiche<br />
mit anschließender Oberboden(wieder)andeckung<br />
Mögliche Schadstoffbelastung des<br />
Bodens während der Bauarbeiten<br />
Über die allgemeinen Biotopverluste<br />
hinausgehende Beeinträchtigungen<br />
sind nicht gegeben<br />
-<br />
keine erhebliche Beeinträchti-<br />
gung<br />
Wegen der Geringfügigkeit der<br />
Auswirkung keine erhebliche<br />
Beeinträchtigung.<br />
Boden<br />
Vollständiger und dauerhafter<br />
Wert- und Funktionsverlust der<br />
natürlichen Oberbodenfunktionen<br />
erhebliche Beeinträchtigung<br />
In den von der Überformung<br />
betroffenen Bodenbereichen<br />
der Wertstufe III sind Funktionen<br />
und Werte für das Schutzgut<br />
im Zuge der Rekultivierung<br />
zeitnah wiederherstellbar -<br />
keine erhebliche Beeinträchtigung.<br />
Bei den Bodenbereichen<br />
geringerer Wertigkeit ergibt<br />
sich keine Beeinträchtigung.<br />
Durch Vorkehrungen zur Vermeidung<br />
und Verminderung<br />
von Beeinträchtigungen wird<br />
sicher gestellt, dass es zu<br />
keinen erheblichen<br />
Beeinträchtigungen kommt.<br />
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Ausgleichbar aufgrund der<br />
beschränkten Bedeutung der<br />
betroffenen Schutzgutausprägung.<br />
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