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LBP Landschaftspflegerischer Begleitplan - Stadtteilbürgerinitiative ...

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36 Hochwasserschutz in Hannover - Vorlandabgrabungen an der Ihme - <strong>Landschaftspflegerischer</strong> <strong>Begleitplan</strong><br />

______________________________________________________________________________________________<br />

Stammumfang und Vitalität der Gehölze. Bei einigen der naturschutzfachlich nicht als<br />

Eingriff zu wertenden Gehölzverluste geht die Ersatzpflichtigkeit gemäß der Satzung<br />

über die naturschutzrechtlichen Kompensationserfordernisse hinaus (siehe Tab. 6-1<br />

und Teil III der Antragsunterlagen).<br />

Vor dem Hintergrund, dass der vorliegende landschaftspflegerische <strong>Begleitplan</strong> die<br />

nach beiden rechtlichen Normen erforderlichen Kompensationsmaßnahmen zu<br />

bestimmen hat, wird für das vorliegende Verfahren das folgende Vorgehen gewählt:<br />

In Hinblick auf die Gehölzverluste werden mindestens die nach den satzungsbezogenen<br />

Vorgaben der Landeshauptstadt Hannover erforderlichen Ersatzpflanzungen<br />

festgelegt. Da NMELF (2002) sowie BREUER (2006) keine konkreten Angaben zur<br />

Kompensationsumfang von Einzelbaumverlusten erhalten, kann dies somit zugleich<br />

die naturschutzrechtlichen Erfordernisse hierfür abdecken.<br />

Ansonsten gelten als weiteres Erfordernis für den Umfang an Kompensationsmaßnahmen<br />

für die Schutzgüter „Arten und Lebensgemeinschaften“ und „Boden“ die<br />

oben genannten Kompensationsverhältnisse von NMELF (2002) sowie BREUER<br />

(2006).<br />

Die Herleitung des Kompensationsumfanges für erhebliche Beeinträchtigungen des<br />

Landschaftsbildes erfolgt verbal-argumentativ.<br />

Eine Ergänzung der genannten Kompensationsgrundsätze bei NMELF (2002) und<br />

BREUER (2006) und Erweiterung um darin nicht abgedeckte Eingriffstatbestände wird<br />

wie folgt vorgenommen:<br />

Der Ausgleichsumfang für die mögliche Minderung des Auencharakters der auentypischen<br />

Biotope, die von einem zehn-jährlichen Leine-Hochwasser nur noch<br />

maximal 10 cm überstaut werden (also insgesamt vergleichsweise seltener), ist<br />

deutlich niedriger anzusetzen als bei einer Kompensation wegen einer Biotopbeseitigung.<br />

Die Biotope bleiben in einer vermutlich leicht veränderten Artenzusammensetzung<br />

grundsätzlich erhalten. Hinsichtlich der schutzgutbezogenen Funktionsbewertung<br />

bleibt häufig auch ihre Wertstufenzuordnung unverändert. Daher wird<br />

diese leichte Minderung der auentypischen Verhältnisse mit einem Kompensationsbedarf<br />

von 25 % berechnet.<br />

Bei der Kompensation der Ahorn- und Eschen-Pionierbestände, die nördlich von<br />

Benno-Ohnesorg- und Leinertbrücke von Verlusten betroffen sind, wird nur 80 %<br />

der berechneten Gesamtfläche als Kompensationsbedarf angesetzt. Innerhalb der<br />

Fläche dieser Bestände befinden sich eine Reihe von vom Hauptbiotoptyp abweichenden<br />

Bäumen, die separat erfasst und bereits in entsprechende Kompensation<br />

für die Einzelbaumverluste einbezogen sind.

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