LBP Landschaftspflegerischer Begleitplan - Stadtteilbürgerinitiative ...
LBP Landschaftspflegerischer Begleitplan - Stadtteilbürgerinitiative ...
LBP Landschaftspflegerischer Begleitplan - Stadtteilbürgerinitiative ...
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
36 Hochwasserschutz in Hannover - Vorlandabgrabungen an der Ihme - <strong>Landschaftspflegerischer</strong> <strong>Begleitplan</strong><br />
______________________________________________________________________________________________<br />
Stammumfang und Vitalität der Gehölze. Bei einigen der naturschutzfachlich nicht als<br />
Eingriff zu wertenden Gehölzverluste geht die Ersatzpflichtigkeit gemäß der Satzung<br />
über die naturschutzrechtlichen Kompensationserfordernisse hinaus (siehe Tab. 6-1<br />
und Teil III der Antragsunterlagen).<br />
Vor dem Hintergrund, dass der vorliegende landschaftspflegerische <strong>Begleitplan</strong> die<br />
nach beiden rechtlichen Normen erforderlichen Kompensationsmaßnahmen zu<br />
bestimmen hat, wird für das vorliegende Verfahren das folgende Vorgehen gewählt:<br />
In Hinblick auf die Gehölzverluste werden mindestens die nach den satzungsbezogenen<br />
Vorgaben der Landeshauptstadt Hannover erforderlichen Ersatzpflanzungen<br />
festgelegt. Da NMELF (2002) sowie BREUER (2006) keine konkreten Angaben zur<br />
Kompensationsumfang von Einzelbaumverlusten erhalten, kann dies somit zugleich<br />
die naturschutzrechtlichen Erfordernisse hierfür abdecken.<br />
Ansonsten gelten als weiteres Erfordernis für den Umfang an Kompensationsmaßnahmen<br />
für die Schutzgüter „Arten und Lebensgemeinschaften“ und „Boden“ die<br />
oben genannten Kompensationsverhältnisse von NMELF (2002) sowie BREUER<br />
(2006).<br />
Die Herleitung des Kompensationsumfanges für erhebliche Beeinträchtigungen des<br />
Landschaftsbildes erfolgt verbal-argumentativ.<br />
Eine Ergänzung der genannten Kompensationsgrundsätze bei NMELF (2002) und<br />
BREUER (2006) und Erweiterung um darin nicht abgedeckte Eingriffstatbestände wird<br />
wie folgt vorgenommen:<br />
Der Ausgleichsumfang für die mögliche Minderung des Auencharakters der auentypischen<br />
Biotope, die von einem zehn-jährlichen Leine-Hochwasser nur noch<br />
maximal 10 cm überstaut werden (also insgesamt vergleichsweise seltener), ist<br />
deutlich niedriger anzusetzen als bei einer Kompensation wegen einer Biotopbeseitigung.<br />
Die Biotope bleiben in einer vermutlich leicht veränderten Artenzusammensetzung<br />
grundsätzlich erhalten. Hinsichtlich der schutzgutbezogenen Funktionsbewertung<br />
bleibt häufig auch ihre Wertstufenzuordnung unverändert. Daher wird<br />
diese leichte Minderung der auentypischen Verhältnisse mit einem Kompensationsbedarf<br />
von 25 % berechnet.<br />
Bei der Kompensation der Ahorn- und Eschen-Pionierbestände, die nördlich von<br />
Benno-Ohnesorg- und Leinertbrücke von Verlusten betroffen sind, wird nur 80 %<br />
der berechneten Gesamtfläche als Kompensationsbedarf angesetzt. Innerhalb der<br />
Fläche dieser Bestände befinden sich eine Reihe von vom Hauptbiotoptyp abweichenden<br />
Bäumen, die separat erfasst und bereits in entsprechende Kompensation<br />
für die Einzelbaumverluste einbezogen sind.