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LBP Landschaftspflegerischer Begleitplan - Stadtteilbürgerinitiative ...

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14 Hochwasserschutz in Hannover - Vorlandabgrabungen an der Ihme - <strong>Landschaftspflegerischer</strong> <strong>Begleitplan</strong><br />

______________________________________________________________________________________________<br />

Tab. 4-1: Nachgewiesene Farn- und Blütenpflanzen der niedersächsischen Roten<br />

Liste und der Vorwarnliste.<br />

Gefährdung: RL Nds. Tiefland = Rote Liste niedersächsisches Tiefland (GARVE 2004): 0 = ausgestorben oder<br />

verschollen, 1 = vom Aussterben bedroht 2 = stark gefährdet, 3 = gefährdet. V = Vorwarnliste.<br />

Schutz im Sinne von § 10 BNatSchG: § = besonders geschützte Art, §§ = streng geschützte Art, - = nicht<br />

besonders geschützt.<br />

Häufigkeitsklassen (nach SCHACHERER 2001): a1 = 1 Individuum, a2 = 2 –5, a3 = 6 –25, a4 = 26 –50, a5 =<br />

51 –100, a6 = 101 –1.000, a7 = 1.001 –10.000, a8 = >10.000 Individuen.<br />

Sippe RL Nds. Schutz Wuchsorte mit Häufigkeit<br />

Tiefland<br />

(siehe Karte 1)<br />

Rotfrüchtige Zaunrübe (Bryonia dioica) V - a2<br />

Wiesen-Gelbstern (Gagea pratensis) V - a3<br />

a3<br />

Echtes Labkraut (Galium verum) V - a2<br />

Purgier-Kreuzdorn (Rhamnus cathartica) 3 - a1<br />

Fauna<br />

Im Zuge der Bestandsaufnahme wurde eine Erfassung der Artengruppen Fledermäuse<br />

und Vögel vorgenommen. 2<br />

Die Darstellungen der erfassten Arten und der Raumnutzung in Tab. 4-2 bis 4-4 bezieht<br />

sich auf das gesamte Umgestaltungsgebiet zwischen Leinertbrücke im Norden<br />

und etwa der Legionsbrücke im Süden.<br />

Tab. 4-2: Gefährdungs- und Schutzstatus der nachgewiesenen Fledermausarten.<br />

Gefährdungskategorien der Roten Liste Niedersachsen (HECKENROTH 1991) 0 = ausgestorben oder verschollen,<br />

1 = vom Aussterben bedroht, 2 = stark gefährdet, 3 = gefährdet, 4 = potenziell gefährdet, I =<br />

Vermehrungsgäste, II = Gäste.<br />

Gefährdungskategorien der Roten Liste Deutschland (BOYE et al. 1998): 0 = ausgestorben oder verschollen, 1 =<br />

vom Aussterben bedroht, 2 = stark gefährdet, 3 = gefährdet, R = extrem seltene Arten und Arten mit geografischer<br />

Restriktion, V = Arten der Vorwarnliste, G = Gefährdung anzunehmen, aber Status unbekannt, D =<br />

Daten defizitär, - = nicht gefährdet.<br />

FFH-Richtlinie: = im Anhang II beziehungsweise IV der Richtlinie aufgeführte Art.<br />

deutscher Name wissenschaftlicher<br />

Name<br />

Rote Liste<br />

Niedersachsen<br />

Rote Liste<br />

Deutschland<br />

FFH-Richtlinie<br />

(Anhang II /<br />

Anhang IV)<br />

Abendsegler Nyctalus noctula 2 3 - / <br />

Zwergfledermaus Pipistrellus pipistrellus 3 - - / <br />

Rauhautfledermaus Pipistrellus nathusii 2 G - / <br />

Wasserfledermaus Myotis daubentonii 3 - - / <br />

Teichfledermaus Myotis dasycneme II G / <br />

2 Auf die Erfassung weiterer Artengruppen - im Hinblick auf artenschutzrechtlich streng geschützte Arten -<br />

wurde verzichtet, da angesichts fehlender Habitatvoraussetzungen nicht mit entsprechenden Vorkommen zu<br />

rechnen war (siehe auch Kap. 1.4.3 der Umweltverträglichkeitsstudie).

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