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LBP Landschaftspflegerischer Begleitplan - Stadtteilbürgerinitiative ...

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Hochwasserschutz in Hannover - Vorlandabgrabungen an der Ihme - <strong>Landschaftspflegerischer</strong> <strong>Begleitplan</strong> 35<br />

______________________________________________________________________________________________<br />

in möglichst dichter Nachbarschaft zum Umgestaltungsgebiet auf geeigneten Flächen<br />

erfolgen, um diese Populationen zu stützen,<br />

Maßnahmen zum Ausgleich der möglichen Beeinträchtigung von auentypischen<br />

Biotopen infolge Änderungen des Überflutungsregimes - Neuentwicklung entsprechender<br />

auentypischer Biotope beziehungsweise funktionsgerechte Aufwertung<br />

vorhandener Biotopbestände,<br />

Ausgleich von durch zusätzliche Flächenversiegelung beeinträchtigten Werten und<br />

Funktionen des Schutzgutes Boden durch die naturnahe Entwicklung intensiv genutzter<br />

oder versiegelter Flächen außerhalb des Umgestaltungsgebietes.<br />

Kompensationsgrundsätze zum Umfang der Maßnahmen<br />

Der Umfang erforderlicher Maßnahmen wird zum einen anhand der Kompensationsgrundsätze<br />

ermittelt, die BREUER (1994, 2006) beziehungsweise NMELF (2002) für<br />

naturschutzrechtlich erhebliche Beeinträchtigungen aufführen.<br />

Für das Schutzgut „Arten und Lebensgemeinschaften“ gelten nach NMELF (2002: 90)<br />

die folgenden Grundsätze: „Für Biotoptypen der Wertstufen V und IV, die zerstört<br />

oder sonst erheblich beeinträchtigt werden, ist die Entwicklung möglichst der gleichen<br />

Biotoptypen in gleicher Ausprägung (Naturnähestufe) erforderlich. Hierfür sind möglichst<br />

Flächen mit Biotoptypen der Wertstufen I oder II zu verwenden.“ Sofern Biotoptypen<br />

der Wertstufen V und IV im vom Eingriff betroffenen Raum nicht wiederherstellbar<br />

sind und es sich um schwer regenerierbare (25 bis 150 Jahre Regenerationszeit)<br />

oder nicht regenerierbare (mehr als 150 Jahre Regenerationszeit) Biotope handelt,<br />

erhöht sich der Kompensationsflächenbedarf im Verhältnis 1 : 2 beziehungsweise<br />

1 : 3. „Werden Biotoptypen der Wertstufe I zerstört oder sonst erheblich<br />

beeinträchtigt, genügt die Entwicklung des betroffenen Biotoptyps auf gleicher<br />

Flächengröße auf Biotoptypen der Wertstufe I oder II. Nach Möglichkeit sollte eine<br />

naturnähere Ausprägung entwickelt werden.“ Weitergehende<br />

Kompensationsanforderungen können sich ergeben, wenn gefährdete Pflanzen- und<br />

Tierarten vom Eingriff betroffen sind.<br />

Beim Schutzgut „Boden“ sol gemäß BREUER (2006) das Verhältnis zwischen versiegelter<br />

Fläche und Kompensationsfläche 1 : 1 bei Böden mit besonderer Bedeutung und<br />

1 : 0,5 bei den übrigen Böden unabhängig von der Art der Versiegelung betragen.<br />

Ein großer Teil der Beseitigung von Gehölzbeständen löst zugleich die Ersatzpflichtigkeit<br />

gemäß der Baumschutzsatzung der Landeshauptstadt Hannover aus<br />

(LANDESHAUPTSTADT HANNOVER 1995). Den Umfang der erforderlichen Ersatzpflanzungen<br />

legt die Stadt einzelfallbezogen fest, bei Bäumen in Abhängigkeit von Art,

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