LBP Landschaftspflegerischer Begleitplan - Stadtteilbürgerinitiative ...
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Hochwasserschutz in Hannover - Vorlandabgrabungen an der Ihme - <strong>Landschaftspflegerischer</strong> <strong>Begleitplan</strong> 35<br />
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in möglichst dichter Nachbarschaft zum Umgestaltungsgebiet auf geeigneten Flächen<br />
erfolgen, um diese Populationen zu stützen,<br />
Maßnahmen zum Ausgleich der möglichen Beeinträchtigung von auentypischen<br />
Biotopen infolge Änderungen des Überflutungsregimes - Neuentwicklung entsprechender<br />
auentypischer Biotope beziehungsweise funktionsgerechte Aufwertung<br />
vorhandener Biotopbestände,<br />
Ausgleich von durch zusätzliche Flächenversiegelung beeinträchtigten Werten und<br />
Funktionen des Schutzgutes Boden durch die naturnahe Entwicklung intensiv genutzter<br />
oder versiegelter Flächen außerhalb des Umgestaltungsgebietes.<br />
Kompensationsgrundsätze zum Umfang der Maßnahmen<br />
Der Umfang erforderlicher Maßnahmen wird zum einen anhand der Kompensationsgrundsätze<br />
ermittelt, die BREUER (1994, 2006) beziehungsweise NMELF (2002) für<br />
naturschutzrechtlich erhebliche Beeinträchtigungen aufführen.<br />
Für das Schutzgut „Arten und Lebensgemeinschaften“ gelten nach NMELF (2002: 90)<br />
die folgenden Grundsätze: „Für Biotoptypen der Wertstufen V und IV, die zerstört<br />
oder sonst erheblich beeinträchtigt werden, ist die Entwicklung möglichst der gleichen<br />
Biotoptypen in gleicher Ausprägung (Naturnähestufe) erforderlich. Hierfür sind möglichst<br />
Flächen mit Biotoptypen der Wertstufen I oder II zu verwenden.“ Sofern Biotoptypen<br />
der Wertstufen V und IV im vom Eingriff betroffenen Raum nicht wiederherstellbar<br />
sind und es sich um schwer regenerierbare (25 bis 150 Jahre Regenerationszeit)<br />
oder nicht regenerierbare (mehr als 150 Jahre Regenerationszeit) Biotope handelt,<br />
erhöht sich der Kompensationsflächenbedarf im Verhältnis 1 : 2 beziehungsweise<br />
1 : 3. „Werden Biotoptypen der Wertstufe I zerstört oder sonst erheblich<br />
beeinträchtigt, genügt die Entwicklung des betroffenen Biotoptyps auf gleicher<br />
Flächengröße auf Biotoptypen der Wertstufe I oder II. Nach Möglichkeit sollte eine<br />
naturnähere Ausprägung entwickelt werden.“ Weitergehende<br />
Kompensationsanforderungen können sich ergeben, wenn gefährdete Pflanzen- und<br />
Tierarten vom Eingriff betroffen sind.<br />
Beim Schutzgut „Boden“ sol gemäß BREUER (2006) das Verhältnis zwischen versiegelter<br />
Fläche und Kompensationsfläche 1 : 1 bei Böden mit besonderer Bedeutung und<br />
1 : 0,5 bei den übrigen Böden unabhängig von der Art der Versiegelung betragen.<br />
Ein großer Teil der Beseitigung von Gehölzbeständen löst zugleich die Ersatzpflichtigkeit<br />
gemäß der Baumschutzsatzung der Landeshauptstadt Hannover aus<br />
(LANDESHAUPTSTADT HANNOVER 1995). Den Umfang der erforderlichen Ersatzpflanzungen<br />
legt die Stadt einzelfallbezogen fest, bei Bäumen in Abhängigkeit von Art,