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LBP Landschaftspflegerischer Begleitplan - Stadtteilbürgerinitiative ...

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Hochwasserschutz in Hannover - Vorlandabgrabungen an der Ihme - <strong>Landschaftspflegerischer</strong> <strong>Begleitplan</strong> 21<br />

______________________________________________________________________________________________<br />

4.3.2 Schutzgutspezifische Bewertung<br />

Insgesamt handelt es sich bei dem das Kernuntersuchungsgebiet im Wesentlichen<br />

ausmachenden Grünzug um einen Bereich von Stadtnatur in einem dicht bebauten<br />

großstädtischen Umfeld, also ein Gebiet, in dem Vielfalt, Eigenart und Schönheit von<br />

Natur und Landschaft stark städtisch überprägt sind. Im Hinblick auf mögliche vorhabensbedingte<br />

Beeinträchtigungen sind in diesem Raum die das Naturerleben bestimmenden<br />

und fördernden Elemente positive Wertträger für die Eigenart des Gebietes. In<br />

diesem Zusammenhang sind folgende Landschaftsbildelemente von allgemeiner Bedeutung:<br />

Der Gehölzbestand in seiner Gesamtheit und -wirkung als naturbetontes, prägendes<br />

Element des Grünzuges, das neben der inneren Raumgliederung des Gebietes an<br />

den Rändern auch die Funktion der Abschirmung gegenüber den stark funktional<br />

geprägten Siedlungsstrukturen außerhalb des Kernuntersuchungsgebietes (vor allem<br />

Ihme-Zentrum im Westen und Versorgungs- und Bürogebäude im Osten) hat,<br />

die relativ extensiv gepflegten, ausgedehnten Rasenflächen sowie kleinflächigeren<br />

Bereiche mit ruderaler Vegetation als vergleichsweise natürliche Landschaftselemente,<br />

die zwar stark ausgebaute, aber den Landschaftsraum wesentlich kennzeichnende<br />

Ihme.<br />

Vom Fachbereich Umwelt und Stadtgrün der Landeshauptstadt wurde ein Teil des<br />

Einzelbaumbestandes (etwa 15 Stück) aufgrund von Wuchs und Größe als überdurchschnittlich<br />

bedeutsam für das Landschaftsbild bewertet. An dieser Stelle wird auf<br />

eine Wiederholung der Darstellung in der Umweltverträglichkeitsstudie verzichtet und<br />

auf diese verwiesen.

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