LBP Landschaftspflegerischer Begleitplan - Stadtteilbürgerinitiative ...
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44 Hochwasserschutz in Hannover - Vorlandabgrabungen an der Ihme - <strong>Landschaftspflegerischer</strong> <strong>Begleitplan</strong><br />
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9. Ausnahmevoraussetzungen gemäß § 43 BNatSchG<br />
Wie in Kap. 6 und Teil III der Antragsunterlagen (Umweltverträglichkeitsstudie) ausgeführt,<br />
betreffen die Verluste von potenziellen Fledermausquartieren (ältere Bäume)<br />
im Umgestaltungsgebiet Lebensstätten streng geschützter Arten im Sinne von § 10<br />
BNatSchG (gleichzeitig Arten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie). Es ist der Verbotstatbestand<br />
des § 42 Abs. 1 BNatSchG erfüllt, so dass eine Ausnahme von den Verboten<br />
nach § 43 BNatSchG erforderlich wird. Zugelassen werden kann eine solche<br />
Ausnahme gemäß § 43 Abs. 8 BNatSchG im Interesse der Gesundheit des Menschen,<br />
der öffentlichen Sicherheit oder aus anderen zwingenden Gründen des überwiegenden<br />
öffentlichen Interesses, wenn zumutbare Alternativen nicht gegeben sind und sich der<br />
Erhaltungszustand der Populationen einer Art nicht verschlechtert.<br />
Überwiegendes öffentliches Interesse<br />
Im vorliegenden Fall ergeben sich die zwingenden Gründe des überwiegenden öffentlichen<br />
Interesses aus der Erfordernis, Gesundheit und Leben der betroffenen<br />
Bevölkerung sowie Wohn- und Gewerbeflächen der Landeshauptstadt Hannover vor<br />
den Schäden eines 100-jährlichen Hochwassers zu schützen.<br />
Alternativen<br />
Die Beseitigung der Abflussengstelle an der Ihme ist als bedeutendes Element zur<br />
Absenkung der Hochwasserstände im Stadtgebiet anzusehen, und die Dimensionierung<br />
aller übrigen Hochwasserschutzmaßnahmen steht in Abhängigkeit zu diesem<br />
Vorhaben. So kann etwa ein neu zu bauender Deich in Ricklingen flacher ausgeführt<br />
werden, wenn das Hochwasser in diesem Bereich durch die Beseitigung der<br />
Abflussengstelle an der Ihme niedriger aufläuft. Andere, ansonsten erforderliche<br />
Schutzmaßnahmen können bei geringeren Hochwasserständen gegebenenfalls ganz<br />
entfallen. Dies ist vor dem Hintergrund zu sehen, dass die Ihme im Vorhabensgebiet<br />
den Hauptteil des aus der Leine stammenden Hochwassers abführt (zu Details siehe<br />
die Ausführungen in Teil II der Antragsunterlagen).<br />
Alternative Trassen zur Aufweitung der vorhandenen Abflussengstelle bestehen wegen<br />
der unmittelbar benachbarten Bebauungen nicht. So ist eine Aufweitung des<br />
Abflussprofils am linken Ufer durch die dort vorhandenen und zum Teil bis<br />
unmittelbar ans Ufer der Ihme reichenden Gebäude nicht realisierbar.