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LBP Landschaftspflegerischer Begleitplan - Stadtteilbürgerinitiative ...

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38 Hochwasserschutz in Hannover - Vorlandabgrabungen an der Ihme - <strong>Landschaftspflegerischer</strong> <strong>Begleitplan</strong><br />

______________________________________________________________________________________________<br />

8. Kompensations- und Gestaltungsmaßnahmen<br />

Nachfolgend werden grundsätzliche Hinweise zu den wesentlichen Ausgleichs- und<br />

Ersatz- sowie Gestaltungsmaßnahmen gegeben. Im Detail sind die Maßnahmen in den<br />

Maßnahmenblättern der Maßnahmenkartei (Kap. 12) beschrieben und im Lageplan der<br />

landschaftspflegerischen Maßnahmen (Karte 2) räumlich dargestellt.<br />

8.1 Baumpflanzungen im neuen Ihmepark<br />

Die im Plangebiet vorgesehenen Pflanzungen von Bäumen kompensieren einen Teil<br />

der entstehenden Verluste. Um den ungestörten Hochwasserabfluss im Überschwemmungsgebiet<br />

nicht zu behindern sowie als Ergebnis des gestalterischen Konzeptes für<br />

die neue Grünanlage sind weniger Gehölze als die verloren gehenden vorgesehen. Die<br />

Artenauswahl zielt darauf, möglichst viele für die Kompensation geeignete heimische<br />

Gehölze zu pflanzen. Ansonsten orientiert sie sich an den gestalterischen Zielsetzungen<br />

für den neuen Ihmepark.<br />

In Abstimmung zwischen der Landeshauptstadt Hannover, dem Büro foundation 5+<br />

und dem Planverfasser ergibt sich ein Umfang von 155 Stück heimischen Laubbäumen<br />

(Kompensationspflanzung, Maßnahmen A 4, A 6, A 7, A 11) sowie von 35 Stück nicht<br />

heimischer Bäume (Gestaltungs-, aber nicht Kompensationspflanzung im Sinne der<br />

Baumschutzsatzung oder des Naturschutzrechtes, Maßnahme G 5). Im landschaftspflegerischen<br />

<strong>Begleitplan</strong> (Karte 2 und Maßnahmenblätter) werden die Baumstandorte<br />

nicht punktgenau festgelegt, sondern großflächigeren Pflanzbereichen (Gehölz-Pflanzräume<br />

I bis IV, siehe Karte 2) zugeordnet. Der genaue Pflanzstandort wird der Ausführungsplanung<br />

überlassen.<br />

Gemäß Vorgaben der Landeshauptstadt Hannover (Fachbereich Umwelt und Stadtgrün)<br />

müssen 75 % der für die Kompensation geeigneten Bäume erster bis zweiter<br />

Ordnung mit Pflanzqualitäten (Stammdurchmessern) von 20 bis 25 cm sein. Es sind<br />

die folgenden Arten vorgesehen:<br />

Im Gestaltungsentwurf für den Ihmepark vorgesehene Arten - gemäß Landeshauptstadt<br />

Hannover 5 für die Kompensation geeignete Arten:<br />

Spitz-Ahorn - Acer platanoides,<br />

Berg-Ahorn - Acer pseudoplatanus,<br />

Schwarz-Erle - Alnus glutionosa,<br />

Gold-Erle - Alnus glutinosa ‚Aurea‘,<br />

5 Frau DAHMS, Fachbereich Umwelt und Stadtgrün, schriftliche Mitteilung vom 4.12.2008.

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