LBP Landschaftspflegerischer Begleitplan - Stadtteilbürgerinitiative ...
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28 Hochwasserschutz in Hannover - Vorlandabgrabungen an der Ihme - <strong>Landschaftspflegerischer</strong> <strong>Begleitplan</strong><br />
______________________________________________________________________________________________<br />
Beeinträchtigung<br />
(Konflikt-Nr.)<br />
Mögliche baubedingte Substratund<br />
Schadstoffeinträge in<br />
empfindliche Vegetationsbestände<br />
und Tierhabitate<br />
Verluste von älteren Gehölzen als<br />
potenzielle Quartiere (Tagesschlafplätze,<br />
Zwischenquartiere) streng<br />
geschützter Fledermausarten - K 1,<br />
K 2<br />
Bewertung der Erheblichkeit<br />
im Sinne von § 7 NNatG<br />
sowie der Ersatzpflichtigkeit<br />
von Gehölzverlusten gemäß<br />
Baumschutzsatzung der<br />
Landeshauptstadt Hannover<br />
Unter Berücksichtigung der<br />
Schutz- und Vermeidungsmaßnahmen<br />
und der zeitlichen Befristung<br />
der Baumaßnahmen<br />
sind keine erheblichen Beeinträchtigungen<br />
zu erwarten.<br />
Verlust essenzieller<br />
Teilhabitate der Arten. Trotz<br />
Maßnahmen zur Vermeidung<br />
von Individuenverlusten (siehe<br />
Tab. 5-1) ergibt sich eine<br />
erhebliche Beeinträchtigung<br />
Bewertung der<br />
Ausgleichbarkeit im Sinne<br />
von § 10 NNatG<br />
---<br />
Nicht ausgleichbar,<br />
da im betroffenen Lebensraum<br />
(umgestalteter Ihme-Grünzug)<br />
kurz- und mittelfristig kein vergleichbares<br />
Quartierangebot<br />
neu geschaffen werden kann.<br />
Die Beeinträchtigung betrifft Lebensstätten streng geschützter Arten im Sinne von § 10 BNatSchG<br />
(gleichzeitig Arten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie). Es ist der Verbotstatbestand des § 42 Abs. 1<br />
BNatSchG erfüllt, so dass eine Ausnahme von den Verboten des § 42 BNatSchG nach § 43<br />
BNatSchG erforderlich wird (siehe Kap. 9).<br />
Beeinträchtigungen von Jagdhabitaten<br />
streng geschützter und gefährdeter<br />
Fledermausarten durch<br />
Gehölz- und sonstige Vegetationsverluste<br />
(K 1, K 2, K 5 bis K 7)<br />
möglicherweise Zerstörung von<br />
Lebensstätten sonstiger besonders<br />
geschützter Säugetier-, Tagfalter-,<br />
Nachtfalter-, Käfer-, Hautflügler-,<br />
Spinnen- und Weichtierarten durch<br />
Verluste von Gehölz-, Ruderal- und<br />
sonstigen Biotopen (siehe oben)<br />
Die umfangreichen Strukturverluste<br />
in den Nahrungshabitaten<br />
bedeuten für die Tiere eine<br />
erhebliche Beeinträchtigung<br />
Artenschutzrechtliche Verbote<br />
des § 42 BNatSchG greifen für<br />
die Beeinträchtigung von Jagdhabitaten<br />
nicht, da diese nicht<br />
zu den geschützten Lebensstätten<br />
gehören.<br />
Die Vegetationsverluste können<br />
für die betroffenen Arten eine<br />
erhebliche Beeinträchtigung<br />
darstellen.<br />
Nur teilweise ausgleichbar.<br />
Grasig-krautige Vegetation<br />
(unter anderem als Insektenlebensraum)<br />
entsteht im Zuge<br />
der Wiederbegrünung relativ<br />
zeitnah. Vorgesehene neue<br />
Gehölze können mittelfristig<br />
zumindest ähnliche<br />
Funktionen als<br />
Habitatelemente in den<br />
Jagdrevieren übernehmen.<br />
Insbesondere im Mittelteil des<br />
Umgestaltungsgebietes bleiben<br />
jedoch auch längerfristig<br />
Defizite angesichts des deutlich<br />
reduzierten Gehölzbestandes,<br />
vor allem am Ihmeufer.<br />
Ausgleichbar,<br />
da im Zuge der sonstigen erforderlichenAusgleichsmaßnahmen<br />
und der Gestaltungsmaßnahmen<br />
neue vergleichbare<br />
Lebensstätten mittelfristig<br />
geschaffen werden.