LBP Landschaftspflegerischer Begleitplan - Stadtteilbürgerinitiative ...
LBP Landschaftspflegerischer Begleitplan - Stadtteilbürgerinitiative ...
LBP Landschaftspflegerischer Begleitplan - Stadtteilbürgerinitiative ...
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
Vorhabensträger<br />
Landeshauptstadt Hannover<br />
Fachbereich Tiefbau<br />
Rudolf-Hillebrecht-Platz 1, 30159 Hannover<br />
Hochwasserschutz in Hannover<br />
Vorlandabgrabungen an der Ihme<br />
Teil IV: <strong>Landschaftspflegerischer</strong> <strong>Begleitplan</strong><br />
. Ausfertigung<br />
Dezember 2009<br />
Verfasser
2 Hochwasserschutz in Hannover - Vorlandabgrabungen an der Ihme - <strong>Landschaftspflegerischer</strong> <strong>Begleitplan</strong><br />
______________________________________________________________________________________________<br />
Projekt: Hochwasserschutz in Hannover<br />
Vorlandabgrabungen an der Ihme<br />
Teil IV: <strong>Landschaftspflegerischer</strong> <strong>Begleitplan</strong><br />
Bearbeitung: RALF BACHMANN, Dipl.-Ing. (Umweltplanung)<br />
Prof. Dr. THOMAS KAISER, Landschaftsarchitekt (Umweltplanung,<br />
Flora, Biotoptypen)<br />
FLORIAN KOBBE, Dipl.-Ing. (Umweltplanung)<br />
MATHIAS FISCHER, Diplom-Biologe (Biodata) (Brutvögel)<br />
ELKE MÜHLBACH, Diplom-Biologin (Fledermäuse)<br />
Kartendarstellungen: GERRIT SCHEFFLER, technischer Angestellter<br />
ELFIE KAISER, Bauzeichnerin<br />
Umfang: 90 Seiten, 2 Karten<br />
Aufgestellt durch: Landeshauptstadt Hannover<br />
Fachbereich Tiefbau<br />
Rudolf-Hillebrecht-Platz 1<br />
30159 Hannover<br />
Planverfasser:<br />
Beedenbostel, den 18.12.2009<br />
Prof. Dr. Kaiser, Landschaftsarchitekt
Hochwasserschutz in Hannover - Vorlandabgrabungen an der Ihme - <strong>Landschaftspflegerischer</strong> <strong>Begleitplan</strong> 3<br />
______________________________________________________________________________________________<br />
Inhalt<br />
Seite<br />
_______________________________________________________________<br />
1. Einleitung 7<br />
2. Beschreibung des Vorhabens 9<br />
3. Untersuchungsrahmen 10<br />
3.1 Inhaltliche und räumliche Abgrenzung 10<br />
3.2 Methodisches Vorgehen 11<br />
3.3 Gutachterliche Stellungnahme gemäß § 14 NNatG 11<br />
4. Erfassung und Bewertung von Natur und Landschaft in dem<br />
vom Vorhaben betroffenen Raum 12<br />
4.1 Arten und Lebensgemeinschaften 12<br />
4.1.1 Bestand 12<br />
4.1.1.1 Biotopausstattung 12<br />
4.1.1.2 Flora und Fauna 13<br />
4.1.2 Schutzgutspezifische Bewertung 17<br />
4.2 Boden 19<br />
4.2.1 Bestand 19<br />
4.2.2 Schutzgutspezifische Bewertung 19<br />
4.3 Landschaftsbild 20<br />
4.3.1 Bestandssituation 20<br />
4.3.2 Schutzgutspezifische Bewertung 21<br />
5. Vorkehrungen zur Vermeidung oder Verminderung von Beeinträchtigungen 22<br />
6. Ermittlung und Bewertung von Beeinträchtigungen der Leistungsfähigkeit<br />
des Naturhaushalts und des Landschaftsbildes durch das geplante Vorhaben 24<br />
7. Ziele und Grundsätze der Kompensationsmaßnahmen 34<br />
8. Kompensations- und Gestaltungsmaßnahmen 38<br />
8.1 Baumpflanzungen im neuen Ihmepark 38<br />
8.2 Sonstige Gehölzpflanzungen im neuen Ihmepark 39<br />
8.3 Baumpflanzungen außerhalb des neuen Ihmeparks 40<br />
8.4 Anlage von Gehölzflächen außerhalb des neuen Ihmeparks 41<br />
8.5 Entwicklung auentypischer Gehölzbestände in der Leineaue 42<br />
8.6 Aufwertung von Bodenflächen 43<br />
8.7 Sonstige Maßnahmen 43<br />
9. Ausnahmevoraussetzungen gemäß § 43 BNatSchG 44
4 Hochwasserschutz in Hannover - Vorlandabgrabungen an der Ihme - <strong>Landschaftspflegerischer</strong> <strong>Begleitplan</strong><br />
______________________________________________________________________________________________<br />
Seite<br />
______________________________________________________________________________________________<br />
10. Kompensationsbilanzierung –Gegenüberstellung von Eingriff und Kompensationsmaßnahmen<br />
47<br />
11. Quellenverzeichnis 53<br />
12. Maßnahmenkartei 55<br />
13. Abbildung zu den Maßnahmen außerhalb des Lageplanes der landschaftspflegerischen<br />
Maßnahmen 80<br />
14. Gutachterliche Stellungnahme gemäß § 14 NNatG 87
Hochwasserschutz in Hannover - Vorlandabgrabungen an der Ihme - <strong>Landschaftspflegerischer</strong> <strong>Begleitplan</strong> 5<br />
______________________________________________________________________________________________<br />
Verzeichnis der Tabellen<br />
______________________________________________________________________________________________<br />
Tab. 4-1: Nachgewiesene Farn- und Blütenpflanzen der niedersächsischen Roten Liste<br />
und der Vorwarnliste. 14<br />
Tab. 4-2: Gefährdungs- und Schutzstatus der nachgewiesenen Fledermausarten. 14<br />
Tab. 4-3: Fledermausfauna im Kernuntersuchungsgebiet - Vorkommen und Nutzung. 15<br />
Tab. 4-4: Gefährdungs- und Schutzstatus der nachgewiesenen Vogelarten. 15<br />
Tab. 4-5: Flächenbezogene Biotopbewertung. 17<br />
Tab. 4-6: Naturschutzfachliche Bedeutung der Böden. 20<br />
Tab. 5-1: Vorkehrungen zur Vermeidung oder Verminderung von Beeinträchtigungen. 22<br />
Tab. 6-1: Bewertung der Beeinträchtigungen der Schutzgüter und Ersatzpflichtigkeit<br />
von Gehölzverlusten gemäß Baumschutzsatzung der Landeshauptstadt<br />
Hannover. 25<br />
Tab. 10-1: Gegenüberstellung von Eingriff und Kompensationsmaßnahmen. 48<br />
Verzeichnis der Abbildungen<br />
______________________________________________________________________________________________<br />
Abb. 6-1: Konflikt KA - mögliche Minderung des Auencharakters auentypischer<br />
Biotope - Bereich Umfeld der Döhrener Leineinsel. 31<br />
Abb. 6-2: Konflikt KA - mögliche Minderung des Auencharakters auentypischer<br />
Biotope - Bereich östlich des Hemminger Büntesees. 32<br />
Abb. 6-3: Konflikt KA - mögliche Minderung des Auencharakters auentypischer<br />
Biotope - Bereich Ricklinger Holz. 33<br />
Abb. 13-1: Übersicht über die Lage der externen Kompensationsmaßnahmen. 80<br />
Abb. 13-2: Lage der Maßnahmen E 12, und E 20. 81<br />
Abb. 13-3: Biotopbestand auf dem ehemaligen Werkshofgelände an der<br />
Culemannstraße. 82<br />
Abb. 13-4: Lage der Maßnahmen E 13, E 16, A 24. 83<br />
Abb. 13-5: Lage der Maßnahmen E 14, E 15, E 17, E 21, A 22, A 23. 84<br />
Abb. 13-6: Lage der Maßnahme E 18. 85<br />
Abb. 13-7: Lage der Maßnahme E 19. 86
6 Hochwasserschutz in Hannover - Vorlandabgrabungen an der Ihme - <strong>Landschaftspflegerischer</strong> <strong>Begleitplan</strong><br />
______________________________________________________________________________________________<br />
Verzeichnis der Karten in der Beilage<br />
______________________________________________________________________________________________<br />
Karte 1: Bestands- und Konfliktplan (Blatt 1 und Blatt 2, Maßstab 1 : 1 000).<br />
Karte 2: Lageplan der landschaftspflegerischen Maßnahmen (Maßstab 1 : 2 000).
Hochwasserschutz in Hannover - Vorlandabgrabungen an der Ihme - <strong>Landschaftspflegerischer</strong> <strong>Begleitplan</strong> 7<br />
______________________________________________________________________________________________<br />
1. Einleitung<br />
Ziel der Landeshauptstadt Hannover ist es, der Bevölkerung Schutz vor einem so genannten<br />
100-jährlichen Hochwasser entlang von Leine und Ihme bieten zu können und<br />
die dazu erforderlichen Maßnahmen umzusetzen. Innerhalb des Gesamtvorhabens zum<br />
Hochwasserschutz in Hannover (LANDESHAUPTSTADT HANNOVER 2008) liegen<br />
Handlungsschwerpunkte in der Aufhebung einer Abflussengstelle an der Ihme zwischen<br />
Legions- und Leinertbrücke sowie einem Deichneubau in Ricklingen. Zur Beseitigung<br />
der Abflussengstelle an der Ihme gehören die mit den vorliegenden Unterlagen<br />
beantragten Vorlandabgrabungen und der Neubau der Benno-Ohnesorg-Brücke.<br />
Der Brückenneubau befindet sich bereits in der Durchführung, für den Deichneubau in<br />
Ricklingen wird ein eigenständiges Planungs- und Genehmigungsverfahren durchgeführt.<br />
Das Vorhaben ist gemäß § 119 des Niedersächsischen Wassergesetzes planfeststellungsbedürftig.<br />
Als weiterer Bestandteil der Antragsunterlagen für das Planfeststellungsverfahren<br />
wurde unter anderem eine Umweltverträglichkeitsstudie (Teil III) erarbeitet.<br />
Die Umweltverträglichkeitsstudie zeigt auf, dass das Vorhaben mit Eingriffen in Natur<br />
und Landschaft im Sinne von § 7 des Niedersächsischen Naturschutzgesetzes (NNatG)<br />
verbunden ist. Das Gesetz definiert Eingrife als „Veränderungen der Gestalt oder<br />
Nutzung von Grundflächen, die die Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts oder das<br />
Landschaftsbild erheblich beeinträchtigen können“ (§7 Abs. 1 NNatG).<br />
Das NNatG sieht in der so genannten Eingriffsregelung vor, dass Eingriffe die Leistungsfähigkeit<br />
des Naturhaushaltes und das Landschaftsbild nicht mehr als unbedingt<br />
notwendig beeinträchtigen dürfen (Vermeidungsgrundsatz des § 8 NNatG). Bei Vorliegen<br />
des Eingriffstatbestandes ist die vom Eingriff betroffene Grundfläche vom Verursacher<br />
so herzurichten, dass keine erheblichen Beeinträchtigungen der Leistungsfähigkeit<br />
des Naturhaushaltes oder des Landschaftsbildes zurückbleiben (Ausgleichsmaßnahmen,<br />
§ 10 NNatG). Nicht vermeidbare oder ausgleichbare Beeinträchtigungen<br />
sind unzulässig, wenn bei der Abwägung aller Anforderungen an Natur und Landschaft<br />
untereinander die Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege vorgehen<br />
(§ 11 NNatG). Anderenfalls hat der Verursacher die durch den Eingriff beeinträchtigten<br />
Funktionen oder Werte des Naturhaushalts oder des Landschaftsbildes an<br />
anderer Stelle des von dem Eingriff betroffenen Raumes in ähnlicher Art und Weise<br />
wiederherzustellen (Ersatzmaßnahmen, § 12 NNatG).<br />
Der Verursacher hat die Auswirkungen des Eingriffs auf Natur und Landschaft, Möglichkeiten<br />
der Vermeidung von Beeinträchtigungen der Leistungsfähigkeit des Natur-
8 Hochwasserschutz in Hannover - Vorlandabgrabungen an der Ihme - <strong>Landschaftspflegerischer</strong> <strong>Begleitplan</strong><br />
______________________________________________________________________________________________<br />
haushalts und des Landschaftsbildes sowie von ihm vorgesehene Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen<br />
darzustellen, was in der Regel in Form eines landschaftspflegerischen<br />
<strong>Begleitplan</strong>es erfolgt (§ 14 NNatG).<br />
Der als Teil IV der Antragsunterlagen vorliegende landschaftspflegerische <strong>Begleitplan</strong><br />
übernimmt die beschriebene Aufgabe und ermittelt außerdem die Grundlagen für Ersatzpflanzungen,<br />
die gemäß der städtischen Baumschutzsatzung (LANDESHAUPTSTADT<br />
HANNOVER 1995) als Kompensation für verloren gehende, durch die Satzung geschützte<br />
Gehölze erforderlich werden. Außerdem stellt er die für das Genehmigungsverfahren<br />
aus artenschutzrechtlicher Sicht relevanten Sachverhalte dar.
Hochwasserschutz in Hannover - Vorlandabgrabungen an der Ihme - <strong>Landschaftspflegerischer</strong> <strong>Begleitplan</strong> 9<br />
______________________________________________________________________________________________<br />
2. Beschreibung des Vorhabens<br />
Teil II und Teil V der Antragsunterlagen enthalten ausführliche Beschreibungen des<br />
Vorhabens. Deshalb beschränkt sich die folgende Darstellung auf kurze, übersichtsartige<br />
Erläuterungen.<br />
Im Vorland östlich der Ihme etwa zwischen Leinertbrücke/ÜSTRA-Gelände und nördlich<br />
der Legionsbrücke sind als wesentliche Maßnahmen vorgesehen:<br />
Abgrabungen rechts der Ihme in einem Geländestreifen mit Breiten von etwa 40 bis<br />
90 m bis auf das niedrigste Niveau von rund 1 m über dem mittleren Wasserstand<br />
der Ihme - Absenkung der Geländeoberfläche um bereichsweise mehr als 3 m, Böschungen<br />
mit Neigungen zwischen 1 : 3 und 1 : 5 zur Anpassung an das östlich angrenzende<br />
Geländeniveau.<br />
Anlage einer niedrigen Hochwasserschutzmauer von etwa 0,6 m Höhe in Grenzbereichen<br />
zur Glockseestraße, bis zu 0,8 m Höhe nördlich der Leinertbrücke (Rand<br />
des ÜSTRA-Geländes), mobile Mauerelemente (Dammbalkenverschlüsse) im Bereich<br />
von kreuzenden Wegen.<br />
Neugestaltung des Ihme-Grünzuges: Neuanlage des Wegenetzes in Anknüpfung an<br />
vorhandene Wege, Gestaltung intensiver zu nutzender Freiraumbereiche im Umfeld<br />
von Glockseestraße und unabhängigem Jugendzentrum, Errichtung von Aussichtspodesten<br />
am Ihmeufer, Neupflanzung von Laubbäumen im Grünzug, Rasenansaat.<br />
Bodensanierung: Abdeckung des Geländes nach Abgrabung durch eine etwa 30 cm<br />
mächtige Auelehmschicht sowie bindigen Oberboden, im Bereich von Baum-<br />
Neupflanzungen Herrichtung eines pflanzungsgeeigneten Standortes.<br />
Die anfallenden Boden- und Baustoffgemische werden größtenteils per Schiff über die<br />
Ihme nach Sehnde zur Kali + Salz Recycling GmbH gebracht werden, die unmittelbar<br />
am Mittellandkanal liegt. Der restliche Baustellenverkehr wird über das örtliche Straßennetz<br />
abgewickelt.<br />
Das Parkkonzept für die Neugestaltung des Ihme-Grünzuges wurde vom Landschaftsarchitekturbüro<br />
foundation 5+ (Kassel) in Zusammenarbeit mit der Landeshauptstadt<br />
Hannover entwickelt. Es bestimmt im Wesentlichen das künftige Nutzungskonzept und<br />
Erscheinungsbild des Grünzuges nach der Bodensanierung und den hochwasserschutzgerechten<br />
Geländeveränderungen.
10 Hochwasserschutz in Hannover - Vorlandabgrabungen an der Ihme - <strong>Landschaftspflegerischer</strong> <strong>Begleitplan</strong><br />
______________________________________________________________________________________________<br />
3. Untersuchungsrahmen<br />
3.1 Inhaltliche und räumliche Abgrenzung<br />
Entsprechend der Zielsetzung des landschaftspflegerischen <strong>Begleitplan</strong>es (vergleiche<br />
Kap. 1) sind grundsätzlich die folgenden Schutzgüter Untersuchungs- und Planungsgegenstand:<br />
Arten und Lebensgemeinschaften,<br />
Boden,<br />
Wasser,<br />
Luft und Klima,<br />
Landschaftsbild.<br />
Die Prognose und fachliche Bewertung der vorhabensbedingt zu erwartenden Auswirkungen<br />
im Rahmen der Umweltverträglichkeitsstudie haben gezeigt, dass unvermeidbare<br />
erhebliche Beeinträchtigungen und gravierende Veränderungen nur für die<br />
Schutzgüter<br />
Arten und Lebensgemeinschaften,<br />
Boden und<br />
Landschaftsbild<br />
auftreten werden. Mögliche weitere Beeinträchtigungen zum Beispiel des Schutzgutes<br />
Wasser sind durch Vorkehrungen zur Vermeidung und Minimierung auf ein unerhebliches<br />
Maß zu reduzieren. Da zentrale Aufgabe des landschaftspflegerischen <strong>Begleitplan</strong>es<br />
die Ermittlung und Darstellung notwendiger Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen<br />
für nicht vermeidbare erhebliche Beeinträchtigungen ist, beschränkt sich die Bearbeitung<br />
im Wesentlichen auf die zuletzt genannten drei Schutzgüter. Erforderliche Vorkehrungen<br />
zur Vermeidung und Minderung werden auch im Hinblick auf die anderen<br />
Schutzgüter aufgeführt (Kap. 5).<br />
Das Plangebiet des vorliegenden landschaftspflegerischen <strong>Begleitplan</strong>es entspricht<br />
dem Kernuntersuchungsgebiet der Umweltverträglichkeitsstudie. Darüber hinausreichende<br />
Beeinträchtigungen beziehen sich auf die großräumiger auftretenden Folgen<br />
der grundsätzlich mit dem Vorhaben beabsichtigten Reduzierung der Überschwemmungsintensität<br />
für das Schutzgut Arten und Lebensgemeinschaften. Diese auch<br />
außerhalb des Kerngebietes des landschaftspflegerischen <strong>Begleitplan</strong>es liegenden und<br />
in der Umweltverträglichkeitsstudie ermittelten Bereiche werden berücksichtigt.
Hochwasserschutz in Hannover - Vorlandabgrabungen an der Ihme - <strong>Landschaftspflegerischer</strong> <strong>Begleitplan</strong> 11<br />
______________________________________________________________________________________________<br />
3.2 Methodisches Vorgehen<br />
Die Bearbeitung des landschaftspflegerischen <strong>Begleitplan</strong>es baut auf den Arbeitsschritten<br />
und Ergebnissen der Umweltverträglichkeitsstudie auf. Der dort ausführlich<br />
dargestellte Untersuchungsrahmen wurde von vornherein so angelegt, dass eine auch<br />
für die Bearbeitung des landschaftspflegerischen <strong>Begleitplan</strong>es ausreichende Datenerhebung<br />
erfolgte.<br />
Die Bestandserfassung und -bewertung der Schutzgüter des Naturschutzgesetzes, die<br />
als Teil der Bestandsaufnahme und Bewertung der Schutzgüter nach dem UVPG für<br />
die Umweltverträglichkeitsstudie durchgeführt wurde, ist auch Ausgangsbasis für den<br />
landschaftspflegerischen <strong>Begleitplan</strong>.<br />
Die Ableitung erforderlicher Kompensationsmaßnahmen bei Eingriffstatbeständen erfolgt<br />
in Absprache mit der unteren Naturschutzbehörde bei der Region Hannover in<br />
Anlehnung an die naturschutzfachlichen Hinweise zur Anwendung der Eingriffsregelung<br />
in der Bauleitplanung (BREUER 1994, 2006). Abweichend davon erfolgen Ermittlung<br />
und Darstellung des Umfanges von Ersatzpflanzungen für Gehölzverluste im<br />
Sinne der städtischen Baumschutzsatzung (LANDESHAUPTSTADT HANNOVER 1995)<br />
gemäß den Vorgaben der Landeshauptstadt Hannover (Fachbereich Umwelt und<br />
Stadtgrün).<br />
3.3 Gutachterliche Stellungnahmen gemäß § 14 NNatG<br />
Die untere Naturschutzbehörde der Region Hannover hat auf der Grundlage eines Entwurfes<br />
des landschaftspflegerischen <strong>Begleitplan</strong>es am 22.10.2009 zum Vorhaben eine<br />
gutachterliche Stellungnahme gemäß § 14 NNatG abgegeben (siehe Kap. 14), deren<br />
Aussagen mit einer Ausnahme in der vorliegenden Fassung berücksichtigt sind. Die<br />
Ausnahme betrifft die geforderte detailliertere Darstellung der im Vorhabensgebiet<br />
vorkommenden Fledermausquartiere. Der Bestand an geeigneten Quartierbäumen ist in<br />
der Umweltverträglichkeitsstudie (Kap. 3.3.2) bereits lagegenau dargestellt. Da die<br />
Quartiernutzung von Jahr zu Jahr wechseln kann, wird im landschaftspflegerischen<br />
<strong>Begleitplan</strong> (Kap. 5) als Vermeidungsmaßnahme vorgesehen, vor der Fällung potenzieller<br />
Quartierbäume eine nochmalige Nachsuche vorzunehmen und bei Bedarf Tiere<br />
durch eine fachkundige Person zu bergen. Vor diesem Hintergrund ist eine noch<br />
detailliertere Darstellung weder möglich noch im Rahmen der Genehmigungsplanung<br />
zielführend.
12 Hochwasserschutz in Hannover - Vorlandabgrabungen an der Ihme - <strong>Landschaftspflegerischer</strong> <strong>Begleitplan</strong><br />
______________________________________________________________________________________________<br />
4. Erfassung und Bewertung von Natur und Landschaft<br />
in dem vom Vorhaben betroffenen Raum<br />
Die folgenden Aussagen umfassen eine Auswahl und Zusammenfassung der auf das<br />
Eingriffsgebiet bezogenen Aussagen der Umweltverträglichkeitsstudie zu den eingriffsrelevanten<br />
Schutzgütern. Auf eine Wiederholung der in der Umweltverträglichkeitsstudie<br />
ausführlich dargestellten Methoden zur Erfassung und Bewertung der<br />
Schutzgüter wird verzichtet.<br />
Die Bewertungsdarstellung folgt der Klassifizierung innerhalb der Umweltverträglichkeitsstudie<br />
mit einer fünfstufigen Skala. Soweit erforderlich werden Schutzgutausprägungen<br />
den folgenden Wertstufen zugeordnet:<br />
V - von besonderer Bedeutung,<br />
IV - von allgemeiner bis besonderer Bedeutung,<br />
III - von allgemeiner Bedeutung,<br />
II - von geringer bis allgemeiner Bedeutung,<br />
I - von geringer Bedeutung.<br />
4.1 Arten und Lebensgemeinschaften<br />
4.1.1 Bestand<br />
4.1.1.1 Biotopausstattung<br />
Im Kerngebiet des landschaftspflegerischen <strong>Begleitplan</strong>es erfolgte eine detaillierte Bestandsaufnahme<br />
der Biotoptypen und Gehölzstrukturen. Die grafische Darstellung der<br />
Einzelgehölze sowie der entsprechend dem Kartierschlüssel nach V. DRACHENFELS<br />
(2004) erfassten Biotoptypen erfolgt in Karte 1. Bei den Einzelgehölzen sind Art und<br />
Stammumfang der Bäume in Zentimetern angegeben. Im Bereich von flächig erfassten<br />
Gehölzbeständen trifft dies auch auf solche Bäume zu, die innerhalb von Gebüschbiotopen<br />
(überwiegend Ziergebüsche - BZE, BZN) stehen und solche größeren Exemplare,<br />
die von dem sonstigen, jüngeren Bestand in der jeweiligen Fläche abweichen.<br />
Die flächenhaften Baumbestände in der Nähe der Ihme sind in der Regel dem Typ des<br />
Ahorn- und Eschen-Pionierwaldes (WPE) zuzuordnen 1 und von geringer Ausdehnung<br />
(meist weniger als 10 m, nur südlich der Benno-Ohnesorg-Brücke etwas über 10 m<br />
Breite). Ansonsten dominieren Scherrasenbestände unterschiedlicher Ausprägung<br />
1 Nach Angaben der unteren Waldbehörde bei der Region Hannover handelt es sich jedoch nicht um Wald im<br />
Sinne des NWaldLG.
Hochwasserschutz in Hannover - Vorlandabgrabungen an der Ihme - <strong>Landschaftspflegerischer</strong> <strong>Begleitplan</strong> 13<br />
______________________________________________________________________________________________<br />
(GRR, GRR/GMZ, GRA) das Plangebiet. Ruderalfluren, vor allem solche frischer bis<br />
feuchter Standorte (URF), finden sich vor allem südlich der Benno-Ohnesorg-Brücke<br />
in größerem Umfang. Die nur randlich vom Plangebiet erfasste Ihme ist dem Typ eines<br />
stark, kleinflächig auch mäßig ausgebauten Flusses (FZS, FZM) zuzuordnen.<br />
Die sonstigen Biotopausprägungen und Flächennutzungen im Kerngebiet des landschaftspflegerischen<br />
<strong>Begleitplan</strong>es sind Karte 1 zu entnehmen.<br />
Flächen außerhalb des Kerngebietes<br />
Wie in der Umweltverträglichkeitsstudie beschrieben wurde die Biotopausstattung in<br />
den möglicherweise vom Vorhaben beeinflussten Bereichen des Überschwemmungsgebietes<br />
der Leine und Ihme (vom zehn-jährlichen Hochwasser erfasste Bereiche)<br />
ebenfalls, aber in generalisierter Form erfasst. Auf die Wiederholung der ausführlicheren<br />
grafischen und textlichen Darstellung in der Umweltverträglichkeitsstudie wird an<br />
dieser Stelle verzichtet.<br />
Planungsrelevante auentypische Biotope nehmen nur einen geringen Teil der Gesamtfläche<br />
ein und konzentrieren sich auf Bereiche der Ricklinger Aue und die Leineaue<br />
östlich von Hemmingen. Es sind sehr kleinflächige Bestände von Weidengebüsch (BA)<br />
und Röhricht- und Sumpfvegetation (NR, NS), Feuchtgrünland (GF) sowie kleinere<br />
Weiden-Auwaldbestände (WW). Sie stellen zugleich gemäß § 28a oder 28b besonders<br />
geschützte Biotope dar, sofern sie die Anforderungen an die Mindestgröße gemäß<br />
V. DRACHENFELS (2004) erfüllen. Im Gebiet des Ricklinger Holzes sind Laubwaldbestände<br />
mit teilweise ausgeprägten Merkmalen der Hartholzaue zu finden.<br />
4.1.1.2 Flora und Fauna<br />
Flora<br />
Im Kernuntersuchungsgebiet des landschaftspflegerischen <strong>Begleitplan</strong>es wurde nur<br />
eine Sippe der gefährdeten Farn- und Blütenpflanzen der niedersächsischen Roten<br />
Liste und drei Sippen der Vorwarnliste (GARVE 2004) festgestellt (siehe Tab. 4-1). Die<br />
Wuchsorte der Sippen sind in Karte 1 dargestellt.
14 Hochwasserschutz in Hannover - Vorlandabgrabungen an der Ihme - <strong>Landschaftspflegerischer</strong> <strong>Begleitplan</strong><br />
______________________________________________________________________________________________<br />
Tab. 4-1: Nachgewiesene Farn- und Blütenpflanzen der niedersächsischen Roten<br />
Liste und der Vorwarnliste.<br />
Gefährdung: RL Nds. Tiefland = Rote Liste niedersächsisches Tiefland (GARVE 2004): 0 = ausgestorben oder<br />
verschollen, 1 = vom Aussterben bedroht 2 = stark gefährdet, 3 = gefährdet. V = Vorwarnliste.<br />
Schutz im Sinne von § 10 BNatSchG: § = besonders geschützte Art, §§ = streng geschützte Art, - = nicht<br />
besonders geschützt.<br />
Häufigkeitsklassen (nach SCHACHERER 2001): a1 = 1 Individuum, a2 = 2 –5, a3 = 6 –25, a4 = 26 –50, a5 =<br />
51 –100, a6 = 101 –1.000, a7 = 1.001 –10.000, a8 = >10.000 Individuen.<br />
Sippe RL Nds. Schutz Wuchsorte mit Häufigkeit<br />
Tiefland<br />
(siehe Karte 1)<br />
Rotfrüchtige Zaunrübe (Bryonia dioica) V - a2<br />
Wiesen-Gelbstern (Gagea pratensis) V - a3<br />
a3<br />
Echtes Labkraut (Galium verum) V - a2<br />
Purgier-Kreuzdorn (Rhamnus cathartica) 3 - a1<br />
Fauna<br />
Im Zuge der Bestandsaufnahme wurde eine Erfassung der Artengruppen Fledermäuse<br />
und Vögel vorgenommen. 2<br />
Die Darstellungen der erfassten Arten und der Raumnutzung in Tab. 4-2 bis 4-4 bezieht<br />
sich auf das gesamte Umgestaltungsgebiet zwischen Leinertbrücke im Norden<br />
und etwa der Legionsbrücke im Süden.<br />
Tab. 4-2: Gefährdungs- und Schutzstatus der nachgewiesenen Fledermausarten.<br />
Gefährdungskategorien der Roten Liste Niedersachsen (HECKENROTH 1991) 0 = ausgestorben oder verschollen,<br />
1 = vom Aussterben bedroht, 2 = stark gefährdet, 3 = gefährdet, 4 = potenziell gefährdet, I =<br />
Vermehrungsgäste, II = Gäste.<br />
Gefährdungskategorien der Roten Liste Deutschland (BOYE et al. 1998): 0 = ausgestorben oder verschollen, 1 =<br />
vom Aussterben bedroht, 2 = stark gefährdet, 3 = gefährdet, R = extrem seltene Arten und Arten mit geografischer<br />
Restriktion, V = Arten der Vorwarnliste, G = Gefährdung anzunehmen, aber Status unbekannt, D =<br />
Daten defizitär, - = nicht gefährdet.<br />
FFH-Richtlinie: = im Anhang II beziehungsweise IV der Richtlinie aufgeführte Art.<br />
deutscher Name wissenschaftlicher<br />
Name<br />
Rote Liste<br />
Niedersachsen<br />
Rote Liste<br />
Deutschland<br />
FFH-Richtlinie<br />
(Anhang II /<br />
Anhang IV)<br />
Abendsegler Nyctalus noctula 2 3 - / <br />
Zwergfledermaus Pipistrellus pipistrellus 3 - - / <br />
Rauhautfledermaus Pipistrellus nathusii 2 G - / <br />
Wasserfledermaus Myotis daubentonii 3 - - / <br />
Teichfledermaus Myotis dasycneme II G / <br />
2 Auf die Erfassung weiterer Artengruppen - im Hinblick auf artenschutzrechtlich streng geschützte Arten -<br />
wurde verzichtet, da angesichts fehlender Habitatvoraussetzungen nicht mit entsprechenden Vorkommen zu<br />
rechnen war (siehe auch Kap. 1.4.3 der Umweltverträglichkeitsstudie).
Hochwasserschutz in Hannover - Vorlandabgrabungen an der Ihme - <strong>Landschaftspflegerischer</strong> <strong>Begleitplan</strong> 15<br />
______________________________________________________________________________________________<br />
deutscher Name wissenschaftlicher<br />
Name<br />
Rote Liste<br />
Niedersachsen<br />
Rote Liste<br />
Deutschland<br />
FFH-Richtlinie<br />
(Anhang II /<br />
Anhang IV)<br />
Fransenfledermaus Myotis nattereri 2 3 - / <br />
Bartfledermaus Myotis brandtii/mystacinus 2 2 bzw. 3 - / <br />
Myotis-Arten Myotis spec. 2 bzw. 3 2-3 bzw. G - / <br />
Tab. 4-3: Fledermausfauna im Kernuntersuchungsgebiet - Vorkommen und Nutzung.<br />
Nördlicher Teil: zwischen Spinnereistraße Leinertbrücke und Schwarzer Bär/Benno-Ohnesorg-Brücke.<br />
Südlicher Teil: zwischen Schwarzer Bär und Legionsbrücke.<br />
Art beobachtete<br />
Anzahl im<br />
nördlichen Teil<br />
beobachtete<br />
Anzahl im<br />
südlichen Teil<br />
Nutzung des Gebietes<br />
Abendsegler - 1 Überflug<br />
Zwergfledermaus über 30 bis 10 Jagdgebiet, Wochenstuben-Quartiere außerhalb<br />
des Planungsgebietes, eventuell einzelne<br />
Tagesschlafplätze in Bäumen<br />
Rauhautfledermaus bis 3 1 Jagdgebiet, potenzielles Quartiergebiet<br />
Wasserfledermaus 5 bis 10 5 bis 10 Jagdgebiet und potenzielles Quartiergebiet;<br />
Zwischenquartier in der Brücke am Schwarzen<br />
Bär<br />
Teichfledermaus 5 bis 10 - Jagdgebiet, eventuell Zwischenquartiere in<br />
Bäumen<br />
Fransenfledermaus - 1 Jagdgebiet und potenzielles Quartiergebiet<br />
Bartfledermaus 5 bis 10 5 bis 10 Jagdgebiet, Wochenstuben-Quartiere außerhalb<br />
des Planungsgebietes, eventuell einzelne<br />
Tagesschlafplätze in Bäumen<br />
weitere Myotis-Arten bis 10 bis 10 Jagdgebiet und potenzielles Quartiergebiet<br />
Tab. 4-4: Gefährdungs- und Schutzstatus der nachgewiesenen Vogelarten.<br />
Rote Listen (RL): RL D = Deutschland; RL Nds = Niedersachsen; RL BB = Region Bergland mit Börden.<br />
Kategorien: 0 = Bestand erloschen (ausgestorben); 1 = vom Erlöschen bedroht; 2 = stark gefährdet; 3 =<br />
gefährdet; R = Art mit geografischer Restriktion; V = Vorwarnliste.<br />
EU-Vogelschutzrichtlinie: EU VSR = Arten, die im Anhang I dieser Richtlinie aufgeführt sind, wurden mit<br />
einem § gekennzeichnet.<br />
Arten der Roten Listen sowie des Anhangs I der EU-Vogelschutzrichtlinie sind grau unterlegt.<br />
Bundesnaturschutzgesetz: BNatSchG = im Sinne von 3 10 BNatSchG besonders geschützte Arten (+) beziehungsweise<br />
streng geschützte Arten (#).<br />
Häufigkeitsklassen der Brutvögel: A = 1 Brutpaar (BP), B = 2-3 BP, C = 4-7 BP, D = 8-20 BP, E = 21-50 BP,<br />
F = 51-150 BP, G = >150 BP.<br />
Rast- und Gastvögel: NG = Nahrungsgast, DZ = Durchzügler.<br />
lfd. Nr. Art RL<br />
BB<br />
Stockente<br />
1<br />
Anas platyrhynchos<br />
Ringeltaube<br />
2<br />
Columba palumbus<br />
Buntspecht<br />
3<br />
Gefährdung Schutz<br />
RL<br />
Nds<br />
RL<br />
D<br />
EU-<br />
VSR<br />
BNat<br />
SchG<br />
+ C<br />
+ C<br />
+ NG
16 Hochwasserschutz in Hannover - Vorlandabgrabungen an der Ihme - <strong>Landschaftspflegerischer</strong> <strong>Begleitplan</strong><br />
______________________________________________________________________________________________<br />
Gefährdung Schutz<br />
lfd. Nr. Art RL RL RL EU- BNat<br />
Picoides major<br />
BB Nds D VSR SchG<br />
4<br />
Bachstelze<br />
Motacilla alba<br />
+ B<br />
5<br />
Zaunkönig<br />
Troglodytes troglodytes<br />
+ C<br />
6<br />
Heckenbraunelle<br />
Prunella modularis<br />
+ C<br />
7<br />
Rotkehlchen<br />
Erithacus rubecula<br />
+ C<br />
8<br />
Hausrotschwanz<br />
Phoenicurus ochruros<br />
+ NG<br />
9<br />
Amsel<br />
Turdus merula<br />
+ C<br />
10<br />
Singdrossel<br />
Turdus philomelos<br />
+ B<br />
11 Gelbspötter<br />
Hippolais icterina<br />
+ B<br />
12<br />
Klappergrasmücke<br />
Sylvia curruca<br />
+ A<br />
13 Mönchsgrasmücke<br />
Sylvia atricapilla<br />
+ C<br />
14<br />
Zilpzalp<br />
Phylloscopus collybita<br />
+ D<br />
15<br />
Fitis<br />
Phylloscopus trochilus<br />
+ D<br />
16<br />
Trauerschnäpper<br />
Ficedula hipoleuca<br />
V V + B<br />
17<br />
Blaumeise<br />
Parus caeruleus<br />
+ C<br />
18<br />
Kohlmeise<br />
Parus major<br />
+ D<br />
19<br />
Kleiber<br />
Sitta europaea<br />
+ A<br />
20 Gartenbaumläufer<br />
Certhia brachydactyla<br />
+ A<br />
21<br />
Eichelhäher<br />
Garrulus glandarius<br />
+ NG<br />
22<br />
Elster<br />
Pica pica<br />
+ NG<br />
23<br />
Aaskrähe<br />
Corvus corone<br />
+ NG<br />
24<br />
Star<br />
Sturnus vulgaris<br />
V V + C<br />
25<br />
Buchfink<br />
Fringilla coelebs<br />
+ D<br />
26 Girlitz<br />
Serinus serinus<br />
V V + NG<br />
27 Grünling<br />
Carduelis chloris<br />
+ C<br />
28 Gimpel<br />
Pyrrhula pyrrhula<br />
+ NG<br />
Σ Brutvogelarten gesamt 21
Hochwasserschutz in Hannover - Vorlandabgrabungen an der Ihme - <strong>Landschaftspflegerischer</strong> <strong>Begleitplan</strong> 17<br />
______________________________________________________________________________________________<br />
4.1.2 Schutzgutspezifische Bewertung<br />
Die im Folgenden dargestellten Bewertungen der Biotope und Artvorkommen entsprechen<br />
dem Vorgehen und Ergebnissen der Umweltverträglichkeitsstudie. Die flächenbezogene<br />
Bewertung von Biotoptypen bezieht sich auf die grundsätzliche Bedeutung<br />
der Biotopflächen und -strukturen als Lebensräume für Pflanzengemeinschaften und<br />
darüber hinaus auch für Tiere. Zusätzliche im Rahmen der Eingriffsbetrachtung zu berücksichtigende<br />
Aspekte der Betroffenheit gefährdeter Arten erweitern diese Biotopbewertung<br />
analog zur Umweltverträglichkeitsstudie.<br />
Biotopbewertung<br />
Die Tab. 4-5 stellt die Ergebnisse der flächenbezogenen Bewertung (entsprechend<br />
BIERHALS et al. 2004) für die in Karte 1 dargestellten Biotope im Kernuntersuchungsgebiet<br />
des landschaftspflegerischen <strong>Begleitplan</strong>es dar. Weiterhin werden die im Hinblick<br />
auf Veränderungen der Hochwasserdynamik relevanten auentypischen Biotope<br />
außerhalb des Kernuntersuchungsgebietes (siehe Umweltverträglichkeitsstudie) in die<br />
Bewertung einbezogen, um Anhaltspunkte für die Auswirkungsprognose und -bewertung<br />
sowie die Kompensation möglicher Beeinträchtigungen zu erhalten.<br />
Tab. 4-5: Flächenbezogene Biotopbewertung.<br />
Hinweis: Kursiv gesetzte Biotopangaben beziehen sich auf die auentypischen Biotope im Einflussbereich des<br />
zehn-jährlichen Hochwassers außerhalb des Kernuntersuchungsgebietes.<br />
Einzelbäume werden bei BIERHALS et al. (2004) nicht den Wertstufen der Flächenbewertung zugeordnet. Die<br />
Kompensation im Fall von Verlusten erfolgt auch bei dem in der Landeshauptstadt Hannover üblichen<br />
Vorgehen nicht wertstufenbezogen, sondern nach Art und Größe der Gehölze. Die Zuordnung zu Wertstufen<br />
erfolgt nachrichtlich analog zur Umweltverträglichkeitsstudie.<br />
Wertstufe Flächen / Strukturen<br />
V<br />
von besonderer<br />
Bedeutung<br />
Im Kernuntersuchungsgebiet kommen entsprechende Biotopbereiche nicht<br />
vor.<br />
Weiden-Auwald (WW, WWA)<br />
Seggen-, Binsen- und Staudensumpf (NS)<br />
ältere, von der Eiche dominierte Laubwaldbestände mit Eschenanteilen im<br />
randlichen Auenbereich 3<br />
3 Hinweis: Diese Waldtypen konzentrieren sich auf den Bereich des Ricklinger Holzes. In Karte 4 der<br />
Umweltverträglichkeitsstudie wurden diese in der Stadtbiotopkartierung großflächig abgegrenzten<br />
Biotopbereiche in der Gesamtausdehnung dargestellt, auch wenn der durch die hydraulischen<br />
Modellberechnungen ermittelte Einfluss des zehn-jährlichen Hochwassers nur Teilbereiche dieser Flächen<br />
betrifft und dies auch nur in schwachem Maß, wie aus den Biotopausprägungen zu erkennen ist.
18 Hochwasserschutz in Hannover - Vorlandabgrabungen an der Ihme - <strong>Landschaftspflegerischer</strong> <strong>Begleitplan</strong><br />
______________________________________________________________________________________________<br />
Wertstufe Flächen / Strukturen<br />
IV<br />
von besonderer<br />
bis allgemeiner<br />
Bedeutung<br />
III<br />
von allgemeiner<br />
Bedeutung<br />
II<br />
von allgemeiner<br />
bis geringer<br />
Bedeutung<br />
Mischtyp aus mesophilem Traubenkirschen- und Weiden-Auengebüsch<br />
(BMT/BAT)<br />
ältere Ahorn- und Eschen-Pionierwald-Bestände (WPE 95-190) zwischen<br />
Ihme und Straßenbahngelände<br />
heimische Einzelbäume ab 155 cm Stammumfang<br />
Weidengebüsche sowie Weiden- und Erlenbestände der Auen und Ufer<br />
(WA, HB [We, Er])<br />
Mischtyp aus Weiden-Auwald (WW) und sonstigem Laubforst (WX)<br />
naturnahes Feldgehölz (HN) in einem Feuchtbiotopkomplex<br />
sonstiges artenreiches Feucht- und Nassgrünland, häufig verbuscht sowie<br />
brachgefallen (GF, GF v, b)<br />
Landröhricht, zum Teil verbuscht (NR, NR v)<br />
sonstige, jüngere und mittelalte, schmal ausgeprägte Ahorn- und Eschen-<br />
Pionierwald-Bestände (WPE)<br />
sehr kleines naturnahes Feldgehölz (HN)<br />
ruderale und sonstige Gebüsche (BRS, BRR/BMC, BRU/BRX/BAT)<br />
heimische Einzelbäume ab 60 cm Stammumfang sowie nicht heimische Einzelbäume<br />
ab 155 cm Stammumfang<br />
halbruderale Gras- und Staudenfluren (UHM, UHF)<br />
Ruderalfluren frischer bis feuchter Standorte (URF)<br />
mäßig ausgebauter Ihmeabschnitt (FZM)<br />
sonstige Laubforste mit Weidenanteilen (WX [We]) sowie jüngere von der<br />
Esche dominierte Pionierwaldbestände, häufig mit Nadelholzanteilen<br />
Komplex aus mesophilem Gebüsch, Gartenflächen, Weidenauwald und Erlenpflanzung<br />
(BM, PHZ, WWA, WXH [Er]) - am Büntesee<br />
Ziergebüsche aus überwiegend einheimischen Gehölzarten (BZE)<br />
heimische Einzelbäume mit weniger als 60 cm Stammumfang sowie nicht<br />
heimische Einzelbäume mit 60 bis 155 cm Stammumfang<br />
artenreiche Scherrasen und Mischtypen (GRR, GRR/GMZ)<br />
stark ausgebauter Ihmeabschnitt (FZS)<br />
Bewertung der Artenvorkommen<br />
Farn- und Blütenpflanzen<br />
Das Einzelvorkommen des gefährdeten Purgier-Kreuzdorn (Rhamnus cathartica) (Gefährdungskategorie<br />
3) und die übrigen Vorkommen der nur in geringer Individuenzahl<br />
festgestellten Sippen der Vorwarnliste (Bryonia dioica, Galium verum, Gagea<br />
pratensis) werden als von allgemeiner Bedeutung eingestuft (größere Vorkommen<br />
gefährdeter Sippen und Vorkommen stärker gefährdeter Sippen wären von höherer<br />
Bedeutung).<br />
Fledermäuse<br />
Für alle im Gebiet jagenden Arten sind die vorhandenen Gehölzbestände entweder als<br />
essenzielle Strukturen für den Beutefang sowie als Flugleitlinien oder als potenzielle
Hochwasserschutz in Hannover - Vorlandabgrabungen an der Ihme - <strong>Landschaftspflegerischer</strong> <strong>Begleitplan</strong> 19<br />
______________________________________________________________________________________________<br />
Sommerquartiere (ältere Gehölze beziehungsweise solche mit Spalten, Rissen, Höhlen)<br />
von zentraler Bedeutung. Die grasig-krautige Vegetation ist wesentliche Lebensraumvoraussetzung<br />
für die Insekten als Nahrungsgrundlage für die Fledermausfauna.<br />
Aufgrund der hohen Schutzbedürftigkeit der durchweg streng geschützten und gefährdeten<br />
Fledermausarten und der beschriebenen Habitatbedeutung kommt den genannten<br />
Biotopbereichen beziehungsweise -strukturen eine besondere Bedeutung zu. Wegen<br />
des potenziellen Quartierangebotes sind dabei die älteren Bäume (insbesondere Höhlenbäume)<br />
besonders hervorzuheben.<br />
Brutvögel<br />
Vor dem Hintergrund des Fehlens gefährdeter Arten und der deutlichen Vorbelastungen<br />
im Kernuntersuchungsgebiet sind die parkartigen Grünanlagen von untergeordneter<br />
Bedeutung für die Avifauna.<br />
4.2 Boden<br />
4.2.1 Bestand<br />
Die Bodenverhältnisse im Kernuntersuchungsgebiet sind auch außerhalb bereits versiegelter<br />
Flächen durch starke künstliche Überformungen gekennzeichnet. Die natürlicherweise<br />
anstehenden Auesedimente (sandige und tonige Schluffe) entlang der Ihme<br />
sind im größten Teil des Gebietes von bis zu mehrere Meter mächtigen Aufschüttungen<br />
(meist Boden-Bauschuttgemischen) überlagert. Bodenuntersuchungen erbrachten<br />
verbreitet Schadstoffbelastungen durch organische Schadstoffe sowie Schwermetalle.<br />
Die stärksten Belastungen betreffen das Gebiet des ehemaligen Gaswerkes.<br />
Als geogene Hintergrundbelastung sind die Schwermetallgehalte in den Überflutungssedimenten<br />
der Ihmeaue zu nennen.<br />
4.2.2 Schutzgutspezifische Bewertung<br />
Die Tab. 4-5 stellt analog zur Umweltverträglichkeitsstudie die Bewertung der naturschutzfachlichen<br />
Bedeutung der Bodenbereiche dar. Der Bereich des separaten Sanierungsgebietes<br />
(ehemaliges Gaswerk) wird hier nicht aufgeführt.
20 Hochwasserschutz in Hannover - Vorlandabgrabungen an der Ihme - <strong>Landschaftspflegerischer</strong> <strong>Begleitplan</strong><br />
______________________________________________________________________________________________<br />
Tab. 4-6: Naturschutzfachliche Bedeutung der Böden.<br />
Bewertungsstufe Bereiche / Flächen Erläuterungen<br />
V<br />
von besonderer Bedeutung<br />
IV<br />
von besonderer bis<br />
allgemeiner Bedeutung<br />
III<br />
von allgemeiner Bedeutung<br />
II<br />
von allgemeiner bis<br />
geringer Bedeutung<br />
I<br />
von geringer Bedeutung<br />
- Bodenbereiche dieser Ausprägung<br />
kommen im Kernuntersuchungsgebiet<br />
nicht vor.<br />
- Bodenbereiche dieser Ausprägung<br />
kommen im Kernuntersuchungsgebiet<br />
nicht vor.<br />
- offene Böden im Ihme-nahen Teil<br />
des Grünzuges südlich der Benno-<br />
Ohnesorg-Brücke sowie nördlich der<br />
Leinertbrücke<br />
unversiegelte, durch Aufschüttungen,<br />
Altablagerungen (Boden-Bauschutt-<br />
Gemische) geprägte Grünflächen<br />
(außerhalb der unter Wertstufe I<br />
aufgeführten Flächen)<br />
- überbaute, versiegelte Flächen<br />
- Flächen des ehemaligen Gaswerkes<br />
zwischen Ihme und heutigem Gelände<br />
der Stadtwerke<br />
4.3 Landschaftsbild<br />
4.3.1 Bestandssituation<br />
Naturböden mit sehr geringen<br />
Überformungen und Nutzungseinflüssen<br />
- Flächen, die nach<br />
den historischen Kartenwerken<br />
seit über 100 Jahren bewaldet<br />
oder seit langem praktisch sehr<br />
wenig verändert worden sind<br />
Bereiche mit relativ geringen<br />
bodenüberprägenden Nutzungseinflüssen<br />
und Standortveränderungen,<br />
zugleich überdurch-<br />
schnittlich hohe Standortfeuchte<br />
Böden mit mäßiger anthropogener<br />
Standortüberformung und<br />
nur punktuellen stofflichen Belastungen,<br />
südlich der Benno-<br />
Ohnesorg-Brücke allerdings mit<br />
starker geogener Bleibelastung<br />
starke anthropogene Standortveränderung;<br />
verbreitet überdurchschnittliche<br />
stoffliche Belastung der Böden<br />
Verlust der natürlichen Bodenfunktionen<br />
durch Versiegelung,<br />
sehr starke Beeinträchtigung natürlicher<br />
Bodenfunktionen durch<br />
hohe Schadstoffbelastung, sehr<br />
starke anthropogene Standortveränderung<br />
Der Ihme-Grünzug stellt einen bandartigen innerstädtischen Freiraum dar. Die Ihme<br />
weist außer im Bereich der Straßenquerungen fast durchgehend einen einseitigen<br />
(Nordabschnitt) oder beidseitigen (Südabschnitt) Gehölzsaum auf und tritt nur an wenigen<br />
Stellen in Erscheinung. Die Grünflächen haben Parkcharakter. Es herrschen relativ<br />
extensiv gepflegte Rasenflächen mit einem ausgeprägten Baumbestand vor. Das<br />
Geländerelief ist aufgrund der großflächigen Aufschüttungen weitestgehend künstlich.<br />
Massive und hohe Bebauung im direkten Umfeld (vor allem das Ihme-Zentrum) beeinflussen<br />
den Raumeindruck im Gebiet.
Hochwasserschutz in Hannover - Vorlandabgrabungen an der Ihme - <strong>Landschaftspflegerischer</strong> <strong>Begleitplan</strong> 21<br />
______________________________________________________________________________________________<br />
4.3.2 Schutzgutspezifische Bewertung<br />
Insgesamt handelt es sich bei dem das Kernuntersuchungsgebiet im Wesentlichen<br />
ausmachenden Grünzug um einen Bereich von Stadtnatur in einem dicht bebauten<br />
großstädtischen Umfeld, also ein Gebiet, in dem Vielfalt, Eigenart und Schönheit von<br />
Natur und Landschaft stark städtisch überprägt sind. Im Hinblick auf mögliche vorhabensbedingte<br />
Beeinträchtigungen sind in diesem Raum die das Naturerleben bestimmenden<br />
und fördernden Elemente positive Wertträger für die Eigenart des Gebietes. In<br />
diesem Zusammenhang sind folgende Landschaftsbildelemente von allgemeiner Bedeutung:<br />
Der Gehölzbestand in seiner Gesamtheit und -wirkung als naturbetontes, prägendes<br />
Element des Grünzuges, das neben der inneren Raumgliederung des Gebietes an<br />
den Rändern auch die Funktion der Abschirmung gegenüber den stark funktional<br />
geprägten Siedlungsstrukturen außerhalb des Kernuntersuchungsgebietes (vor allem<br />
Ihme-Zentrum im Westen und Versorgungs- und Bürogebäude im Osten) hat,<br />
die relativ extensiv gepflegten, ausgedehnten Rasenflächen sowie kleinflächigeren<br />
Bereiche mit ruderaler Vegetation als vergleichsweise natürliche Landschaftselemente,<br />
die zwar stark ausgebaute, aber den Landschaftsraum wesentlich kennzeichnende<br />
Ihme.<br />
Vom Fachbereich Umwelt und Stadtgrün der Landeshauptstadt wurde ein Teil des<br />
Einzelbaumbestandes (etwa 15 Stück) aufgrund von Wuchs und Größe als überdurchschnittlich<br />
bedeutsam für das Landschaftsbild bewertet. An dieser Stelle wird auf<br />
eine Wiederholung der Darstellung in der Umweltverträglichkeitsstudie verzichtet und<br />
auf diese verwiesen.
22 Hochwasserschutz in Hannover - Vorlandabgrabungen an der Ihme - <strong>Landschaftspflegerischer</strong> <strong>Begleitplan</strong><br />
______________________________________________________________________________________________<br />
5. Vorkehrungen zur Vermeidung oder Verminderung<br />
von Beeinträchtigungen<br />
Auf die sehr eingeschränkten Möglichkeiten einer Anpassung beziehungsweise umweltschonenderen<br />
Trassierung der Geländeabgrabungen als Maßnahme zur Minderung<br />
von Beeinträchtigungen durch die Hochwasserschutzmaßnahme wurde bereits in der<br />
Umweltverträglichkeitsstudie hingewiesen. Sonstige und im Rahmen der Baudurchführung<br />
zu realisierende Vorkehrungen zur Minderung von Umweltbelastungen sind in<br />
Tab. 5-1 aufgeführt.<br />
Tab. 5-1: Vorkehrungen zur Vermeidung oder Verminderung von Beeinträchtigungen.<br />
Art der Vorkehrungen zur<br />
Vermeidung oder Verminderung<br />
von Beeinträchtigungen<br />
Transport großer Mengen von Aushubmaterial<br />
auf dem Wasserweg<br />
Linienführung der Schutzmauer nördlich<br />
der Leinertbrücke östlich des Fuß- und<br />
Radweges und in Teilen auf einer vorhandenen<br />
Spundwandtrasse<br />
- Nutzung von aus Umweltsicht weniger<br />
empfindlichen Bereichen als Baustelleneinrichtungsfläche<br />
und für Zuwegungen<br />
(vor allem Parkplatz- und sonstige befestigte<br />
Flächen)<br />
- Schutz verbleibender Gehölzbestände<br />
und sonstiger Vegetationsbestände vor<br />
Beschädigungen in der Bauphase gemäß<br />
DIN 18 920<br />
zeitliche versetzte Bauabwicklung in den<br />
verschiedenen Bauabschnitten - Baufeldräumung<br />
im Folgeabschnitt erst nach<br />
Fertigstellung der Erdarbeiten und der<br />
zentralen Wegeverbindungen sowie<br />
möglichst umfangreicher Ansaaten und<br />
Neupflanzungen im vorlaufenden Abschnitt<br />
Nachsuche nach Fledermausquartieren<br />
vor der Fällung bei potenziellen Quartierbäumen<br />
(ab etwa 30 cm Stammdurchmesser<br />
/ 95 cm Stammumfang beziehungsweise<br />
Bäumen mit Spalten oder<br />
Höhlen) und bei Bedarf Bergen der Tiere<br />
durch eine fachkundige Person,<br />
Verschluss leerer Höhlen<br />
betroffene<br />
Schutzgüter<br />
positive Effekte auf die Schutzgüter<br />
Luft Verminderung des Baustellenverkehrs und<br />
der damit verbundenen Schadstoffemissionen<br />
Pflanzen, Tiere, Landschaft,<br />
Boden, Luft<br />
Pflanzen, Tiere, Landschaft,<br />
Boden, Luft<br />
Erhalt wertvollen Gehölzbestandes am Ihmeufer<br />
westlich des Weges und Minderung<br />
zusätzlicher Bodenüberformungen<br />
Erhalt wertvoller Lebensräume und Landschaftsstrukturen<br />
Tiere Steuerung und Minderung des gleichzeitig<br />
verlorengehenden Umfangs an Habitatstrukturen<br />
für Tiere<br />
Tiere Vermeidung direkter Tierverluste bei Fledermäusen
Hochwasserschutz in Hannover - Vorlandabgrabungen an der Ihme - <strong>Landschaftspflegerischer</strong> <strong>Begleitplan</strong> 23<br />
______________________________________________________________________________________________<br />
Art der Vorkehrungen zur<br />
Vermeidung oder Verminderung<br />
von Beeinträchtigungen<br />
Zu beseitigende Gehölze außerhalb der<br />
Vegetationsperiode roden oder fällen<br />
(nicht zwischen dem 1. März und dem<br />
31. Oktober) 4<br />
Vorkehrungen zur Vermeidung beziehungsweise<br />
Minimierung von Bodeneintrag<br />
in die Ihme bei Bodenbewegungen<br />
einschließlich Sanierungs- und Ladearbeiten<br />
(Schiffstransport)<br />
ordnungsgemäße Durchführung von<br />
Bodensanierungsmaßnahmen (gemäß<br />
Teil V der Antragsunterlagen)<br />
ordnungsgemäße Lagerung, Verwendung<br />
und Entsorgung boden- und wassergefährdender<br />
Betriebsstoffe während<br />
der Bau- und Unterhaltungsarbeiten,<br />
unverzügliche Beseitigung von Schadstoffen<br />
bei Unfällen oder Leckagen,<br />
Sicherung der Baustellenbereiche im<br />
Hinblick auf Hochwasserereignisse<br />
umfangreichere Tiefensanierung des<br />
Bodens an vorgesehenen Pflanzstandorten<br />
von Bäumen im neuen Ihmepark<br />
Rekultivierung der Böden beziehungsweise<br />
Herstellung für Ansaat und Pflanzung<br />
geeigneter Bodentragschichten<br />
betroffene<br />
Schutzgüter<br />
positive Effekte auf die Schutzgüter<br />
Tiere - Vermeiden unnötiger Belastungen von<br />
Tierlebensräumen<br />
Hauptaktivitätszeiten,<br />
in den<br />
Wasser, Tiere<br />
- zeitlich möglichst lange Nutzbarkeit der<br />
Ihmeaue als Jagd- und Durchzugsgebiet für<br />
Fledermäuse<br />
Vermeiden und Minimieren der Beeinträchtigung<br />
der Wasserqualität des Flusses beziehungsweise<br />
von Gewässerlebensräumen<br />
Wasser, Boden Reduzierung und Vermeidung der Belastungen<br />
und Gefährdungen der Schutzgüter<br />
Boden, Wasser Minimierung der Belastung von Boden und<br />
Wasser<br />
Pflanzen Schaffung geeigneter Wuchsbedingungen<br />
für neue Gehölze und sonstige Vegetation<br />
aus Gräsern und Kräutern<br />
Die vorstehend aufgeführten Vorkehrungen zur Vermeidung und Verminderung von<br />
Beeinträchtigungen sind entsprechend im Planfeststellungsbeschluss zu berücksichtigen.<br />
In der Kartendarstellung der landschaftspflegerischen Maßnahmen (Karte 2) und in der<br />
Maßnahmenkartei (Kap. 12) sind die räumlich konkret zuzuordnenden Schutzmaßnahmen<br />
(gemäß DIN 18 920) enthalten, die vor allem auf die Vermeidung von Schädigungen<br />
verbleibender Gehölz- und sonstiger Biotopbestände in der Bauphase zielen.<br />
4 Die für die freie Natur und Landschaft geltenden Verbote des § 37 NNatG sind im vorliegenden Fall<br />
insbesondere mit Rücksicht auf die Nutzung des Gebietes durch die Fledermausfauna (Durchzügler) auf den<br />
Monat Oktober auszudehnen.
24 Hochwasserschutz in Hannover - Vorlandabgrabungen an der Ihme - <strong>Landschaftspflegerischer</strong> <strong>Begleitplan</strong><br />
______________________________________________________________________________________________<br />
6. Ermittlung und Bewertung von Beeinträchtigungen der<br />
Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts und des Landschaftsbildes<br />
durch das geplante Vorhaben<br />
Durch die in der Umweltverträglichkeitsstudie ausführlich beschriebenen vorhabensbedingten<br />
Auswirkungen können Beeinträchtigungen der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes<br />
oder des Landschaftsbildes hervorgerufen werden. Vorkehrungen zur<br />
Vermeidung und Verminderung von Beeinträchtigungen reduzieren deren Ausmaß<br />
(siehe dazu Kap. 5).<br />
Nicht vermeidbare Beeinträchtigungen der Schutzgüter erfüllen den Eingriffstatbestand<br />
gemäß § 7 NNatG, wenn sie erheblich sind. Im Rahmen der fachlichen Bewertung der<br />
Umweltauswirkungen innerhalb der Umweltverträglichkeitsstudie sind für die<br />
Schutzgüter des Naturschutzgesetzes auch die zu erwartenden und als Eingriff zu bewertenden<br />
erheblichen Beeinträchtigungen ermittelt worden und Hinweise zu ihrer<br />
Ausgleichbarkeit erfolgt.<br />
Die Verluste von Gehölzbestand, für die gemäß den Bestimmungen der Baumschutzsatzung<br />
der Landeshauptstadt Hannover Ersatzpflanzungen vorzunehmen sind, sind<br />
größtenteils identisch mit dem naturschutzrechtlichen Eingriffstatbestand. Da die Satzung<br />
auch aus naturschutzfachlicher Sicht weniger bedeutsame Bestände in den Schutz<br />
einbezieht, geht die Ersatzpflichtigkeit aber zum Teil über den naturschutzrechtlichen<br />
Eingriffstatbestand beziehungsweise entsprechende Kompensationserfordernisse hinaus.<br />
Die Tab. 6-1 fasst unter Berücksichtigung der Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen<br />
die entsprechende Bewertung der Beeinträchtigungen für die eingriffsrelevanten<br />
Schutzgüter sowie hinsichtlich der Regelungen der Baumschutzsatzung zusammen.<br />
Von einer Ausgleichbarkeit im naturschutzrechtlichen Sinne kann ausgegangen werden,<br />
wenn die vom Eingriff betroffenen Funktionen und Werte in dem vom Eingriff<br />
betroffenen Raum wiederhergestellt werden können (standörtliche Wiederherstellbarkeit)<br />
und die Wiederherstellung mittelfristig, das heißt in einem Zeitraum von höchstens<br />
25 Jahren, erreicht werden kann (zeitliche Wiederherstellbarkeit oder Regenerierbarkeit)<br />
(vergleiche BREUER 1994, BREUER et al. 2006).<br />
In der Tabelle sind die erheblichen Beeinträchtigungen mit Kürzeln versehen (zum<br />
Beispiel K 1 = Konflikt Nr. 1). Diese Angaben beziehen sich auf die entsprechende<br />
Konfliktbezeichnung und -nummerierung in Karte 1 (Bestands- und Konfliktplan). Die<br />
kleineren Flächen außerhalb des Kernuntersuchungsgebietes betreffende mögliche ne-
Hochwasserschutz in Hannover - Vorlandabgrabungen an der Ihme - <strong>Landschaftspflegerischer</strong> <strong>Begleitplan</strong> 25<br />
______________________________________________________________________________________________<br />
gative Auswirkung durch eine Veränderung des Überflutungsregimes im Bereich auentypischer<br />
Biotope (in der Tabele mit „KA“ bezeichnet) werden analog zum Vorgehen<br />
in der Umweltverträglichkeitsstudie in Form einer Abbildung im Text dargestellt<br />
(Abb. 6-1 bis 6-3).<br />
Die quantitative und qualitative Gegenüberstellung von erheblichen Beeinträchtigungen<br />
und Kompensationsmaßnahmen beziehungsweise Ersatzpflanzungen erfolgt in der<br />
tabellarischen Darstellung in Kap. 10.<br />
Tab. 6-1: Bewertung der Beeinträchtigungen der Schutzgüter und Ersatzpflichtigkeit<br />
von Gehölzverlusten gemäß Baumschutzsatzung der Landeshauptstadt<br />
Hannover.<br />
Beeinträchtigung<br />
(Konflikt-Nr.)<br />
Verlust von<br />
256 älteren, zum Teil sehr alten<br />
heimischen und nicht heimischen<br />
Laubbäumen (Stammumfänge ab<br />
60 / 155 cm bei heimischen/nicht<br />
heimischen Baumarten, bei Weißdorn<br />
ab 30 cm) sowie heimischen<br />
Großsträuchern - K 1<br />
Verlust von<br />
11 nicht heimischen Laubbäumen<br />
ab 60 cm bis < 155 cm Stammumfang<br />
- K 1<br />
1.044 m² Ziergebüschen (BZE,<br />
BZN) - K 4<br />
Bewertung der Erheblichkeit<br />
im Sinne von § 7 NNatG<br />
sowie der Ersatzpflichtigkeit<br />
von Gehölzverlusten gemäß<br />
Baumschutzsatzung der<br />
Landeshauptstadt Hannover<br />
Arten und Lebensgemeinschaften<br />
Wert- und Funktionsverlust von<br />
Gehölzbeständen mit mindestens<br />
allgemeiner Bedeutung,<br />
Verlust von geschützten Gehölzen<br />
erhebliche Beeinträchtigung<br />
und ersatzpflichtige Gehölzbeseitigung<br />
Verlust von geschützten Gehölzen<br />
ersatzpflichtige<br />
Gehölzbeseitigung,<br />
aufgrund der geringen Schutzgutbedeutung<br />
keine erhebliche<br />
Beeinträchtigung<br />
Bewertung der<br />
Ausgleichbarkeit im Sinne<br />
von § 10 NNatG<br />
Bei den alten Bäumen ist wegen<br />
der fehlenden zeitlichen<br />
Regenierbarkeit kein<br />
Ausgleich möglich.<br />
Ansonsten ist angesichts des<br />
Umfangs an Verlusten und der<br />
begrenzten Anzahl möglicher<br />
Neupflanzungen im neuen<br />
Ihmepark nur ein Teilausgleich<br />
vor Ort möglich.<br />
---
26 Hochwasserschutz in Hannover - Vorlandabgrabungen an der Ihme - <strong>Landschaftspflegerischer</strong> <strong>Begleitplan</strong><br />
______________________________________________________________________________________________<br />
Beeinträchtigung<br />
(Konflikt-Nr.)<br />
Verlust von<br />
344 m² mesophiles Traubenkirschen-<br />
und Weiden-Auengebüsch<br />
(BMT/BAT) - K 3<br />
3.160 m² mittelalter Ahorn- und<br />
Eschen-Pionierwald (WPE 60, 30-<br />
160) - K 2<br />
Verlust von einem Exemplar einer<br />
Pflanzenart der Roten Liste: Purgier-Kreuzdorn<br />
(Rhamnus cathartica)<br />
(Teil des WPE 60)<br />
1.159 m² Ruderalgebüsch (BRS,<br />
BRU/BRX/BAT, BRR/BMC) - K 3<br />
Verlust von<br />
1.660 m² junger Ahorn- und<br />
Eschen-Pionierwald (WPE 30) -<br />
K 5<br />
Verlust von<br />
1.094 m² halbruderale Gras- und<br />
Staudenfluren sowie<br />
Ruderalfluren (UHM, URF) - K 6<br />
Verlust von<br />
- sonstigen jüngeren heimischen<br />
und nicht heimischen Bäumen<br />
- 33.470 m² artenreichen Scherrasen<br />
([PSZ/]GRR, GRR/GMZ)<br />
- 110 m² Zierhecke (BZH)<br />
- 2.691 m² artenarme Scher- und<br />
Trittrasen ([PSZ/]GRA, GRT)<br />
- 499 m² artenarme Neophytenfluren<br />
(UNK, UNS)<br />
- 1.599 m² unbefestigte Offenbodenbereiche<br />
([PSZ/]DOS, DOL)<br />
- 9.189 m² überbaute Flächen<br />
Bewertung der Erheblichkeit<br />
im Sinne von § 7 NNatG<br />
sowie der Ersatzpflichtigkeit<br />
von Gehölzverlusten gemäß<br />
Baumschutzsatzung der<br />
Landeshauptstadt Hannover<br />
Wert- und Funktionsverlust von<br />
Gehölzbeständen mit mindestens<br />
allgemeiner Bedeutung,<br />
Verlust von geschützten Gehölzen<br />
erhebliche Beeinträchtigung<br />
und ersatzpflichtige Gehölzbeseitigung<br />
Wert- und Funktionsverlust von<br />
Gehölzbeständen mit mindestens<br />
allgemeiner Bedeutung<br />
erhebliche Beeinträchtigung,<br />
keine ersatzpflichtige Gehölz-<br />
beseitigung<br />
Wert- und Funktionsverlust von<br />
Biotopbeständen mit mindestens<br />
allgemeiner Bedeutung<br />
erhebliche Beeinträchtigung<br />
Aufgrund der nachrangigen<br />
Schutzgutbedeutung liegt keine<br />
erhebliche Beeinträchtigung<br />
vor.<br />
Die aufgeführten Gehölzbestände<br />
unterliegen nicht dem<br />
Schutz der Baumschutzsatzung.<br />
Bewertung der<br />
Ausgleichbarkeit im Sinne<br />
von § 10 NNatG<br />
Nicht ausgleichbar;<br />
da am betroffenen Vorhabenstandort<br />
(im neuen Ihmepark)<br />
keine gleichartigen Biotopbestände<br />
entwickelt werden können.<br />
Nicht ausgleichbar;<br />
da am betroffenen Vorhabenstandort<br />
(im neuen Ihmepark)<br />
keine gleichartigen Biotopbestände<br />
entwickelt werden kön-<br />
nen.<br />
Ausgleichbar,<br />
da vergleichbare Biotopbestände<br />
vor Ort relativ zeitnah<br />
wiederhergestellt werden können.---
Hochwasserschutz in Hannover - Vorlandabgrabungen an der Ihme - <strong>Landschaftspflegerischer</strong> <strong>Begleitplan</strong> 27<br />
______________________________________________________________________________________________<br />
Beeinträchtigung<br />
(Konflikt-Nr.)<br />
mögliche Verminderung des Auencharakters<br />
von auentypischen Biotopen,<br />
die vom zehn-jährlichen<br />
Leine-Hochwasser (HQ10) nur noch<br />
maximal 10 cm überstaut werden:<br />
- 90 m² Weiden-Auwald (WW)<br />
- 40 m² Weiden-Auengebüsch (BA)<br />
- 940 m² Weiden-Auwald mit Anteilen<br />
sonstigen Laubforstes (WW<br />
[WX])<br />
- 145 m² Hybridpappelforst mit<br />
Weidenanteilen (WX - Ph [We])<br />
- 43.050 m² von der Eiche,<br />
teilweise auch Esche bestimmte<br />
Laubwaldflächen, (W - Ei, Bu<br />
[Es,Hb,Ah] 2-3), (W - Es, Hb 2-3)<br />
alle KA<br />
Sehr geringfügige Absenkung (0 bis<br />
1 cm) des zehn-jährlichen Hochwassers<br />
(HQ10), welches dadurch<br />
nur ansatzweise auentypische Biotope<br />
nicht mehr erreicht:<br />
- 18.500 m² von Eiche, Hainbuche,<br />
Esche dominierte ältere und jüngere<br />
Laubwaldbestände, zum Teil<br />
mit Lärchenanteilen - W (Ei, Bu<br />
[Es, Hb, Ah] 2-3), W (Es,Hb) 2-3,<br />
W (Es, [Lä])<br />
mögliche Verminderung des Auencharakters<br />
von auentypischen Biotopen,<br />
die vom zehn-jährlichen<br />
Leine-Hochwasser (HQ10) nur noch<br />
maximal 10 cm überstaut werden:<br />
- 12.000 m² von der Esche bestimmte<br />
Pionierwaldbestände mit<br />
Nadelholzanteilen (W - Es,Ah,Kv<br />
[Fi] 1), (W - Es, Kv [Lä] 1)<br />
Bewertung der Erheblichkeit<br />
im Sinne von § 7 NNatG<br />
sowie der Ersatzpflichtigkeit<br />
von Gehölzverlusten gemäß<br />
Baumschutzsatzung der<br />
Landeshauptstadt Hannover<br />
Wert- und Funktionsverluste<br />
von Biotopbeständen mit mindestens<br />
allgemeiner Bedeutung<br />
sind möglich<br />
erhebliche Beeinträchtigung<br />
Aufgrund der sehr geringen<br />
Auswirkungsintensität ist keine<br />
erhebliche Beeinträchtigung<br />
gegeben.<br />
Keine erhebliche Beeinträchtigung,<br />
da die Ausprägung der<br />
Biotoptypen erkennen lässt,<br />
dass trotz des berechneten<br />
Überflutungseinflusses nur eine<br />
äußerst geringe Auentypik der<br />
Bestände vorliegt und erhebliche<br />
Artenverschiebungen oder<br />
negative Veränderungen der<br />
Biotoptypen nicht zu erwarten<br />
sind.<br />
Bewertung der<br />
Ausgleichbarkeit im Sinne<br />
von § 10 NNatG<br />
Ausgleichbar,<br />
da die mögliche Abnahme<br />
auentypischer Arten in den<br />
Biotopbeständen der Leineaue<br />
nur schleichend erfolgen<br />
würde, so dass in diesem Zeitraum<br />
die Funktion durch neu<br />
zu entwickelnde gleichartige<br />
Bestände übernommen werden<br />
kann.<br />
---<br />
---
28 Hochwasserschutz in Hannover - Vorlandabgrabungen an der Ihme - <strong>Landschaftspflegerischer</strong> <strong>Begleitplan</strong><br />
______________________________________________________________________________________________<br />
Beeinträchtigung<br />
(Konflikt-Nr.)<br />
Mögliche baubedingte Substratund<br />
Schadstoffeinträge in<br />
empfindliche Vegetationsbestände<br />
und Tierhabitate<br />
Verluste von älteren Gehölzen als<br />
potenzielle Quartiere (Tagesschlafplätze,<br />
Zwischenquartiere) streng<br />
geschützter Fledermausarten - K 1,<br />
K 2<br />
Bewertung der Erheblichkeit<br />
im Sinne von § 7 NNatG<br />
sowie der Ersatzpflichtigkeit<br />
von Gehölzverlusten gemäß<br />
Baumschutzsatzung der<br />
Landeshauptstadt Hannover<br />
Unter Berücksichtigung der<br />
Schutz- und Vermeidungsmaßnahmen<br />
und der zeitlichen Befristung<br />
der Baumaßnahmen<br />
sind keine erheblichen Beeinträchtigungen<br />
zu erwarten.<br />
Verlust essenzieller<br />
Teilhabitate der Arten. Trotz<br />
Maßnahmen zur Vermeidung<br />
von Individuenverlusten (siehe<br />
Tab. 5-1) ergibt sich eine<br />
erhebliche Beeinträchtigung<br />
Bewertung der<br />
Ausgleichbarkeit im Sinne<br />
von § 10 NNatG<br />
---<br />
Nicht ausgleichbar,<br />
da im betroffenen Lebensraum<br />
(umgestalteter Ihme-Grünzug)<br />
kurz- und mittelfristig kein vergleichbares<br />
Quartierangebot<br />
neu geschaffen werden kann.<br />
Die Beeinträchtigung betrifft Lebensstätten streng geschützter Arten im Sinne von § 10 BNatSchG<br />
(gleichzeitig Arten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie). Es ist der Verbotstatbestand des § 42 Abs. 1<br />
BNatSchG erfüllt, so dass eine Ausnahme von den Verboten des § 42 BNatSchG nach § 43<br />
BNatSchG erforderlich wird (siehe Kap. 9).<br />
Beeinträchtigungen von Jagdhabitaten<br />
streng geschützter und gefährdeter<br />
Fledermausarten durch<br />
Gehölz- und sonstige Vegetationsverluste<br />
(K 1, K 2, K 5 bis K 7)<br />
möglicherweise Zerstörung von<br />
Lebensstätten sonstiger besonders<br />
geschützter Säugetier-, Tagfalter-,<br />
Nachtfalter-, Käfer-, Hautflügler-,<br />
Spinnen- und Weichtierarten durch<br />
Verluste von Gehölz-, Ruderal- und<br />
sonstigen Biotopen (siehe oben)<br />
Die umfangreichen Strukturverluste<br />
in den Nahrungshabitaten<br />
bedeuten für die Tiere eine<br />
erhebliche Beeinträchtigung<br />
Artenschutzrechtliche Verbote<br />
des § 42 BNatSchG greifen für<br />
die Beeinträchtigung von Jagdhabitaten<br />
nicht, da diese nicht<br />
zu den geschützten Lebensstätten<br />
gehören.<br />
Die Vegetationsverluste können<br />
für die betroffenen Arten eine<br />
erhebliche Beeinträchtigung<br />
darstellen.<br />
Nur teilweise ausgleichbar.<br />
Grasig-krautige Vegetation<br />
(unter anderem als Insektenlebensraum)<br />
entsteht im Zuge<br />
der Wiederbegrünung relativ<br />
zeitnah. Vorgesehene neue<br />
Gehölze können mittelfristig<br />
zumindest ähnliche<br />
Funktionen als<br />
Habitatelemente in den<br />
Jagdrevieren übernehmen.<br />
Insbesondere im Mittelteil des<br />
Umgestaltungsgebietes bleiben<br />
jedoch auch längerfristig<br />
Defizite angesichts des deutlich<br />
reduzierten Gehölzbestandes,<br />
vor allem am Ihmeufer.<br />
Ausgleichbar,<br />
da im Zuge der sonstigen erforderlichenAusgleichsmaßnahmen<br />
und der Gestaltungsmaßnahmen<br />
neue vergleichbare<br />
Lebensstätten mittelfristig<br />
geschaffen werden.
Hochwasserschutz in Hannover - Vorlandabgrabungen an der Ihme - <strong>Landschaftspflegerischer</strong> <strong>Begleitplan</strong> 29<br />
______________________________________________________________________________________________<br />
Beeinträchtigung<br />
(Konflikt-Nr.)<br />
Beeinträchtigung von Niststätten<br />
sowie baubedingte Störungen von<br />
ungefährdeten europäischen Vogelarten<br />
mit wechselnden Fortpflanzungsstätten<br />
Bewertung der Erheblichkeit<br />
im Sinne von § 7 NNatG<br />
sowie der Ersatzpflichtigkeit<br />
von Gehölzverlusten gemäß<br />
Baumschutzsatzung der<br />
Landeshauptstadt Hannover<br />
Über die allgemeinen Biotopverluste<br />
hinausgehende Beeinträchtigungen<br />
gefährdeter Arten<br />
sind nicht gegeben -<br />
keine erhebliche Beeinträchtigung.<br />
Bewertung der<br />
Ausgleichbarkeit im Sinne<br />
von § 10 NNatG<br />
Vor dem Hintergrund der vorgesehenen Maßnahmen zur Verminderung von Beeinträchtigungen<br />
(siehe Kap. 5), der fehlenden Lebensraumvoraussetzungen für das Vorkommen störempfindlicher<br />
Arten und möglicher Lebensraumverlagerungen ergeben sich auch keine Beeinträchtigungen, welche<br />
die artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände des § 42 Abs. 1 Nr. 2 und Nr. 3 BNatSchG erfüllen.<br />
Beeinträchtigung sonstiger nicht<br />
europarechtlich geschützter Tierarten<br />
im Zuge des Baubetriebes -<br />
durch Flächeninanspruchnahme,<br />
Störung, stoffliche Einträge<br />
Leichte Verringerung der von<br />
einem zehn-jährlichen Hochwasser<br />
erfassten Tierhabitate außerhalb<br />
des Umgestaltungsgebietes<br />
Zunahme der Versiegelung/Überbauung<br />
von stark überformten Böden<br />
im Zuge der Neugestaltung des<br />
Ihmeparks und der Anlage von<br />
Hochwasserschutzmauern<br />
- 0,41 ha –KV<br />
Mögliche Beeinträchtigung von<br />
Bodenbereichen mit höchstens allgemeiner<br />
Bedeutung (Wertstufen I<br />
bis III) durch Umlagerungen - Bereiche<br />
mit anschließender Oberboden(wieder)andeckung<br />
Mögliche Schadstoffbelastung des<br />
Bodens während der Bauarbeiten<br />
Über die allgemeinen Biotopverluste<br />
hinausgehende Beeinträchtigungen<br />
sind nicht gegeben<br />
-<br />
keine erhebliche Beeinträchti-<br />
gung<br />
Wegen der Geringfügigkeit der<br />
Auswirkung keine erhebliche<br />
Beeinträchtigung.<br />
Boden<br />
Vollständiger und dauerhafter<br />
Wert- und Funktionsverlust der<br />
natürlichen Oberbodenfunktionen<br />
erhebliche Beeinträchtigung<br />
In den von der Überformung<br />
betroffenen Bodenbereichen<br />
der Wertstufe III sind Funktionen<br />
und Werte für das Schutzgut<br />
im Zuge der Rekultivierung<br />
zeitnah wiederherstellbar -<br />
keine erhebliche Beeinträchtigung.<br />
Bei den Bodenbereichen<br />
geringerer Wertigkeit ergibt<br />
sich keine Beeinträchtigung.<br />
Durch Vorkehrungen zur Vermeidung<br />
und Verminderung<br />
von Beeinträchtigungen wird<br />
sicher gestellt, dass es zu<br />
keinen erheblichen<br />
Beeinträchtigungen kommt.<br />
---<br />
---<br />
---<br />
Ausgleichbar aufgrund der<br />
beschränkten Bedeutung der<br />
betroffenen Schutzgutausprägung.<br />
---<br />
---
30 Hochwasserschutz in Hannover - Vorlandabgrabungen an der Ihme - <strong>Landschaftspflegerischer</strong> <strong>Begleitplan</strong><br />
______________________________________________________________________________________________<br />
Beeinträchtigung<br />
(Konflikt-Nr.)<br />
Mögliche Bodenveränderungen<br />
außerhalb der Abgrabungsflächen<br />
durch Veränderung des Überflutungsregimes<br />
Vorhabensbedingter Verlust von 13<br />
alten, besonders landschaftsbildwirksamen<br />
Bäumen im Ihme-Grünzug<br />
- K 1<br />
Umfangreicher vorhabensbedingter<br />
Verlust von sonstigen landschaftsbildwirksamen<br />
flächigen Gehölzund<br />
Einzelgehölzbeständen im<br />
Ihme-Grünzug - K 1 bis K 3, K 5<br />
Verlust an natürlich wirkender ruderaler<br />
und artenreicher Rasen-Vegetation<br />
im Ihme-Grünzug - K 6,<br />
K 7<br />
Beeinträchtigungen des Landschafts-<br />
und Ortsbildes durch Reliefumgestaltungen<br />
und Anlage von<br />
kleineren baulichen Anlagen im<br />
Grünzug<br />
Bewertung der Erheblichkeit<br />
im Sinne von § 7 NNatG<br />
sowie der Ersatzpflichtigkeit<br />
von Gehölzverlusten gemäß<br />
Baumschutzsatzung der<br />
Landeshauptstadt Hannover<br />
Die Auswirkungen erreichen<br />
nicht das Maß relevanter negativer<br />
Veränderungen für das<br />
Schutzgut -<br />
keine erhebliche Beeinträchtigung<br />
Landschaftsbild<br />
Aufgund des Verlustes besonders<br />
wertgebender Elemente<br />
ergibt sich für das Landschaftsbild<br />
eine<br />
erhebliche Beeinträchtigung<br />
zugleich ersatzpflichtige Ge-<br />
hölzbeseitigung (siehe oben)<br />
Aus den umfangreichen Verlusten<br />
wertgebender Elemente<br />
ergibt sich für das Landschaftsbild<br />
eine<br />
erhebliche Beeinträchtigung<br />
zugleich überwiegend ersatzpflichtige<br />
Gehölzbeseitigung<br />
(siehe oben)<br />
Da gleichzeitig und großflächig<br />
wertgebende Landschaftselemente<br />
verloren gehen, ergibt<br />
sich eine<br />
erhebliche Beeinträchtigung<br />
Aufgrund der vorhandenen<br />
Überprägungen im betroffenen<br />
Raum ergibt sich keine erhebliche<br />
Beeinträchtigung.<br />
Bewertung der<br />
Ausgleichbarkeit im Sinne<br />
von § 10 NNatG<br />
---<br />
Nicht ausgleichbar,<br />
da für das Schutzgut besonders<br />
bedeutsame und auch<br />
mittelfristig vor Ort nicht<br />
wieder herstellbare<br />
Landschaftselemente betroffen<br />
sind.<br />
Angesichts des Umfangs an<br />
Verlusten und der begrenzten<br />
Anzahl möglicher Neupflanzungen<br />
im neuen Ihmepark ist<br />
durch eine landschaftsgerechte<br />
Neugestaltung nur ein<br />
Teilausgleich vor Ort möglich.<br />
Ausgleichbar durch eine landschaftsgerechte<br />
Neugestaltung<br />
der Grünflächen des Ihme-<br />
Parks.<br />
---
Hochwasserschutz in Hannover - Vorlandabgrabungen an der Ihme - <strong>Landschaftspflegerischer</strong> <strong>Begleitplan</strong> 31<br />
______________________________________________________________________________________________<br />
Hinweise:<br />
Bewertung der Biotopbedeutung gemäß Umweltverträglichkeitsstudie (Teil III der Antragsunterlagen).<br />
Die vollflächig gelb markierten, kleinen Flächen, die zur besseren Auffindbarkeit mit einem blauen<br />
Kreis umgeben sind, stellen die gemäß der hydraulischen Berechnungen von Veränderungen des<br />
Überflutungsregimes betroffenen Anteile der jeweiligen roten oder grünen, größeren Biotopfläche dar.<br />
Biotopkürzel: WW = Weiden-Auwald, BA = Weidengebüsch der Auen und Ufer, WP = Pionier- und<br />
Sukzessionswald, W = sonstiger Waldtyp, Gehölzarten: PH = Hybridpappel, Ah = Ahorn, We =<br />
Weide, Alterstruktur: 2: schwaches bis mittleres Baumholz, 3: starkes Baumholz.<br />
Abb. 6-1: Konflikt KA - mögliche Minderung des Auencharakters auentypischer<br />
Biotope - Bereich Umfeld der Döhrener Leineinsel (Maßstab 1 : 5 000,<br />
eingenordet).
32 Hochwasserschutz in Hannover - Vorlandabgrabungen an der Ihme - <strong>Landschaftspflegerischer</strong> <strong>Begleitplan</strong><br />
______________________________________________________________________________________________<br />
Hinweise:<br />
Bewertung der Biotopbedeutung gemäß Umweltverträglichkeitsstudie (Teil III der Antragsunterlagen).<br />
Die gelb markierten, kleinen Flächen, die zur besseren Auffindbarkeit mit einem blauen Kreis<br />
umgeben sind, stellen die gemäß der hydraulischen Berechnungen von Veränderungen des<br />
Überflutungsregimes betroffenen Anteile der jeweiligen roten oder grünen, größeren Biotopfläche dar.<br />
Biotopkürzel: WW = Weiden-Auwald, WX = sonstiger Laubforst.<br />
Abb. 6-2: Konflikt KA - mögliche Minderung des Auencharakters auentypischer<br />
Biotope - Bereich östlich des Hemminger Büntesees (Maßstab 1 : 5 000,<br />
eingenordet).
Hochwasserschutz in Hannover - Vorlandabgrabungen an der Ihme - <strong>Landschaftspflegerischer</strong> <strong>Begleitplan</strong> 33<br />
______________________________________________________________________________________________<br />
Hinweise:<br />
Bewertung der Biotopbedeutung gemäß Umweltverträglichkeitsstudie (Teil III der Antragsunterlagen).<br />
Die waagerecht gelb schraffierten Flächen stellen die gemäß der hydraulischen Berechnungen von<br />
Veränderungen des Überflutungsregimes betroffenen Anteile der jeweiligen roten, größeren Biotopfläche<br />
dar.<br />
Biotopkürzel der betroffenen Flächen: W = Wald mit folgenden Gehölzarten und Altersstrukturen:<br />
Gehölzarten: Ei = Eiche, Bu = Buche, Es = Esche, Hb = Hainbuche, Ah = Ahorn, We = Weide, Alterstruktur:<br />
2: schwaches bis mittleres Baumholz, 3: starkes Baumholz.<br />
Abb. 6-3: Konflikt KA - mögliche Minderung des Auencharakters auentypischer<br />
Biotope - Bereich Ricklinger Holz (Maßstab 1 : 7 500, eingenordet).
34 Hochwasserschutz in Hannover - Vorlandabgrabungen an der Ihme - <strong>Landschaftspflegerischer</strong> <strong>Begleitplan</strong><br />
______________________________________________________________________________________________<br />
7. Ziele und Grundsätze der Kompensationsmaßnahmen<br />
Zielsetzungen<br />
Die Ausgleichsmaßnahmen dienen dazu, die erheblich beeinträchtigten Funktionen und<br />
Werte der Schutzgüter mittelfristig - das heißt innerhalb von etwa 25 Jahren - im<br />
betroffenen Raum wiederherzustellen (KIEMSTEDT et al. 1996, BREUER et al. 2006,<br />
siehe auch Kap. 6). Wie in Kap. 6 dargelegt, lassen sich nicht alle erheblichen Beeinträchtigungen<br />
ausgleichen. Für die verbleibenden Beeinträchtigungen bedarf es der<br />
Durchführung von Ersatzmaßnahmen. In diesem Fall sind die gestörten Werte und<br />
Funktionen möglichst innerhalb des betroffenen Raumes weitgehend ähnlich und insgesamt<br />
ökologisch gleichwertig zu ersetzen.<br />
Im vorliegenden Fall ergibt sich aus den Bestimmungen der Baumschutzsatzung der<br />
Landeshauptstadt Hannover außerdem das Erfordernis, die Verluste der durch die Satzung<br />
geschützten Gehölzbestände durch standortgerechte angemessene Ersatzpflanzungen<br />
entsprechend den Vorgaben der Stadt zu kompensieren (§ 7 der Satzung).<br />
Die Möglichkeiten zur Durchführung von Kompensationsmaßnahmen innerhalb des<br />
umgestalteten Gebietes werden bestimmt und begrenzt durch hydraulische Anforderungen<br />
(zum Beispiel Verzicht auf Strauchpflanzungen auf den künftigen Überschwemmungsflächen)<br />
und die vorlaufend und parallel zum Hochwasserschutzvorhaben<br />
entwickelten Planungen für die Nutzung und Gestaltung des Ihmeparks (siehe<br />
Kap. 2), der sich auch zukünftig als Gebiet intensiver innerstädtischer Freiraumnutzung<br />
darstellen wird.<br />
Unter Beachtung der durch das Vorhaben beeinträchtigten Funktionen und Werte, der<br />
Erfordernisse der Baumschutzsatzung der Landeshauptstadt Hannover und der naturschutzfachlichen<br />
Ziele sind vorrangig folgende Kompensationsziele zu verfolgen:<br />
Möglichst umfangreiche Kompensation von Gehölzverlusten durch Neupflanzungen<br />
von standortgerechten heimischen Laubbäumen im neuen Ihmepark sowie Anlage<br />
sonstiger Vegetationsflächen,<br />
damit verbunden die zumindest mittel- bis längerfristige Neuentwicklung von Gehölzbestand<br />
und sonstiger Vegetation mit Habitatfunktionen für Tiere, insbesondere<br />
für die gefährdete Fledermausfauna sowie als das Landschaftsbild positiv prägende<br />
Elemente,<br />
Anlage weiterer Gehölzpflanzungen außerhalb des Umgestaltungsgebietes zur<br />
Kompensation nicht vor Ort ausgeglichener Verluste beziehungsweise Beeinträchtigungen<br />
von Arten und Lebensgemeinschaften sowie Landschaftsbild - in Hinblick<br />
auf die betroffenen lokalen Fledermauspopulationen soll zumindest ein Teil davon
Hochwasserschutz in Hannover - Vorlandabgrabungen an der Ihme - <strong>Landschaftspflegerischer</strong> <strong>Begleitplan</strong> 35<br />
______________________________________________________________________________________________<br />
in möglichst dichter Nachbarschaft zum Umgestaltungsgebiet auf geeigneten Flächen<br />
erfolgen, um diese Populationen zu stützen,<br />
Maßnahmen zum Ausgleich der möglichen Beeinträchtigung von auentypischen<br />
Biotopen infolge Änderungen des Überflutungsregimes - Neuentwicklung entsprechender<br />
auentypischer Biotope beziehungsweise funktionsgerechte Aufwertung<br />
vorhandener Biotopbestände,<br />
Ausgleich von durch zusätzliche Flächenversiegelung beeinträchtigten Werten und<br />
Funktionen des Schutzgutes Boden durch die naturnahe Entwicklung intensiv genutzter<br />
oder versiegelter Flächen außerhalb des Umgestaltungsgebietes.<br />
Kompensationsgrundsätze zum Umfang der Maßnahmen<br />
Der Umfang erforderlicher Maßnahmen wird zum einen anhand der Kompensationsgrundsätze<br />
ermittelt, die BREUER (1994, 2006) beziehungsweise NMELF (2002) für<br />
naturschutzrechtlich erhebliche Beeinträchtigungen aufführen.<br />
Für das Schutzgut „Arten und Lebensgemeinschaften“ gelten nach NMELF (2002: 90)<br />
die folgenden Grundsätze: „Für Biotoptypen der Wertstufen V und IV, die zerstört<br />
oder sonst erheblich beeinträchtigt werden, ist die Entwicklung möglichst der gleichen<br />
Biotoptypen in gleicher Ausprägung (Naturnähestufe) erforderlich. Hierfür sind möglichst<br />
Flächen mit Biotoptypen der Wertstufen I oder II zu verwenden.“ Sofern Biotoptypen<br />
der Wertstufen V und IV im vom Eingriff betroffenen Raum nicht wiederherstellbar<br />
sind und es sich um schwer regenerierbare (25 bis 150 Jahre Regenerationszeit)<br />
oder nicht regenerierbare (mehr als 150 Jahre Regenerationszeit) Biotope handelt,<br />
erhöht sich der Kompensationsflächenbedarf im Verhältnis 1 : 2 beziehungsweise<br />
1 : 3. „Werden Biotoptypen der Wertstufe I zerstört oder sonst erheblich<br />
beeinträchtigt, genügt die Entwicklung des betroffenen Biotoptyps auf gleicher<br />
Flächengröße auf Biotoptypen der Wertstufe I oder II. Nach Möglichkeit sollte eine<br />
naturnähere Ausprägung entwickelt werden.“ Weitergehende<br />
Kompensationsanforderungen können sich ergeben, wenn gefährdete Pflanzen- und<br />
Tierarten vom Eingriff betroffen sind.<br />
Beim Schutzgut „Boden“ sol gemäß BREUER (2006) das Verhältnis zwischen versiegelter<br />
Fläche und Kompensationsfläche 1 : 1 bei Böden mit besonderer Bedeutung und<br />
1 : 0,5 bei den übrigen Böden unabhängig von der Art der Versiegelung betragen.<br />
Ein großer Teil der Beseitigung von Gehölzbeständen löst zugleich die Ersatzpflichtigkeit<br />
gemäß der Baumschutzsatzung der Landeshauptstadt Hannover aus<br />
(LANDESHAUPTSTADT HANNOVER 1995). Den Umfang der erforderlichen Ersatzpflanzungen<br />
legt die Stadt einzelfallbezogen fest, bei Bäumen in Abhängigkeit von Art,
36 Hochwasserschutz in Hannover - Vorlandabgrabungen an der Ihme - <strong>Landschaftspflegerischer</strong> <strong>Begleitplan</strong><br />
______________________________________________________________________________________________<br />
Stammumfang und Vitalität der Gehölze. Bei einigen der naturschutzfachlich nicht als<br />
Eingriff zu wertenden Gehölzverluste geht die Ersatzpflichtigkeit gemäß der Satzung<br />
über die naturschutzrechtlichen Kompensationserfordernisse hinaus (siehe Tab. 6-1<br />
und Teil III der Antragsunterlagen).<br />
Vor dem Hintergrund, dass der vorliegende landschaftspflegerische <strong>Begleitplan</strong> die<br />
nach beiden rechtlichen Normen erforderlichen Kompensationsmaßnahmen zu<br />
bestimmen hat, wird für das vorliegende Verfahren das folgende Vorgehen gewählt:<br />
In Hinblick auf die Gehölzverluste werden mindestens die nach den satzungsbezogenen<br />
Vorgaben der Landeshauptstadt Hannover erforderlichen Ersatzpflanzungen<br />
festgelegt. Da NMELF (2002) sowie BREUER (2006) keine konkreten Angaben zur<br />
Kompensationsumfang von Einzelbaumverlusten erhalten, kann dies somit zugleich<br />
die naturschutzrechtlichen Erfordernisse hierfür abdecken.<br />
Ansonsten gelten als weiteres Erfordernis für den Umfang an Kompensationsmaßnahmen<br />
für die Schutzgüter „Arten und Lebensgemeinschaften“ und „Boden“ die<br />
oben genannten Kompensationsverhältnisse von NMELF (2002) sowie BREUER<br />
(2006).<br />
Die Herleitung des Kompensationsumfanges für erhebliche Beeinträchtigungen des<br />
Landschaftsbildes erfolgt verbal-argumentativ.<br />
Eine Ergänzung der genannten Kompensationsgrundsätze bei NMELF (2002) und<br />
BREUER (2006) und Erweiterung um darin nicht abgedeckte Eingriffstatbestände wird<br />
wie folgt vorgenommen:<br />
Der Ausgleichsumfang für die mögliche Minderung des Auencharakters der auentypischen<br />
Biotope, die von einem zehn-jährlichen Leine-Hochwasser nur noch<br />
maximal 10 cm überstaut werden (also insgesamt vergleichsweise seltener), ist<br />
deutlich niedriger anzusetzen als bei einer Kompensation wegen einer Biotopbeseitigung.<br />
Die Biotope bleiben in einer vermutlich leicht veränderten Artenzusammensetzung<br />
grundsätzlich erhalten. Hinsichtlich der schutzgutbezogenen Funktionsbewertung<br />
bleibt häufig auch ihre Wertstufenzuordnung unverändert. Daher wird<br />
diese leichte Minderung der auentypischen Verhältnisse mit einem Kompensationsbedarf<br />
von 25 % berechnet.<br />
Bei der Kompensation der Ahorn- und Eschen-Pionierbestände, die nördlich von<br />
Benno-Ohnesorg- und Leinertbrücke von Verlusten betroffen sind, wird nur 80 %<br />
der berechneten Gesamtfläche als Kompensationsbedarf angesetzt. Innerhalb der<br />
Fläche dieser Bestände befinden sich eine Reihe von vom Hauptbiotoptyp abweichenden<br />
Bäumen, die separat erfasst und bereits in entsprechende Kompensation<br />
für die Einzelbaumverluste einbezogen sind.
Hochwasserschutz in Hannover - Vorlandabgrabungen an der Ihme - <strong>Landschaftspflegerischer</strong> <strong>Begleitplan</strong> 37<br />
______________________________________________________________________________________________<br />
Nach den Vorgaben der Landeshauptstadt Hannover ist für die verloren gehenden 267<br />
Einzelbäume (einschließlich weniger Großsträucher), die dem Schutz der Baumschutzsatzung<br />
unterliegen, eine Ersatzpflanzung von 505 Stück in Hannover heimischer<br />
Bäume vorzunehmen. Gebüschtypen können im Verhältnis 1 : 1 ersetzt werden (Frau<br />
DAHMS, Fachbereich Umwelt und Stadtgrün, schriftliche Mitteilungen vom 4.12.2008<br />
und 4.8.2009).
38 Hochwasserschutz in Hannover - Vorlandabgrabungen an der Ihme - <strong>Landschaftspflegerischer</strong> <strong>Begleitplan</strong><br />
______________________________________________________________________________________________<br />
8. Kompensations- und Gestaltungsmaßnahmen<br />
Nachfolgend werden grundsätzliche Hinweise zu den wesentlichen Ausgleichs- und<br />
Ersatz- sowie Gestaltungsmaßnahmen gegeben. Im Detail sind die Maßnahmen in den<br />
Maßnahmenblättern der Maßnahmenkartei (Kap. 12) beschrieben und im Lageplan der<br />
landschaftspflegerischen Maßnahmen (Karte 2) räumlich dargestellt.<br />
8.1 Baumpflanzungen im neuen Ihmepark<br />
Die im Plangebiet vorgesehenen Pflanzungen von Bäumen kompensieren einen Teil<br />
der entstehenden Verluste. Um den ungestörten Hochwasserabfluss im Überschwemmungsgebiet<br />
nicht zu behindern sowie als Ergebnis des gestalterischen Konzeptes für<br />
die neue Grünanlage sind weniger Gehölze als die verloren gehenden vorgesehen. Die<br />
Artenauswahl zielt darauf, möglichst viele für die Kompensation geeignete heimische<br />
Gehölze zu pflanzen. Ansonsten orientiert sie sich an den gestalterischen Zielsetzungen<br />
für den neuen Ihmepark.<br />
In Abstimmung zwischen der Landeshauptstadt Hannover, dem Büro foundation 5+<br />
und dem Planverfasser ergibt sich ein Umfang von 155 Stück heimischen Laubbäumen<br />
(Kompensationspflanzung, Maßnahmen A 4, A 6, A 7, A 11) sowie von 35 Stück nicht<br />
heimischer Bäume (Gestaltungs-, aber nicht Kompensationspflanzung im Sinne der<br />
Baumschutzsatzung oder des Naturschutzrechtes, Maßnahme G 5). Im landschaftspflegerischen<br />
<strong>Begleitplan</strong> (Karte 2 und Maßnahmenblätter) werden die Baumstandorte<br />
nicht punktgenau festgelegt, sondern großflächigeren Pflanzbereichen (Gehölz-Pflanzräume<br />
I bis IV, siehe Karte 2) zugeordnet. Der genaue Pflanzstandort wird der Ausführungsplanung<br />
überlassen.<br />
Gemäß Vorgaben der Landeshauptstadt Hannover (Fachbereich Umwelt und Stadtgrün)<br />
müssen 75 % der für die Kompensation geeigneten Bäume erster bis zweiter<br />
Ordnung mit Pflanzqualitäten (Stammdurchmessern) von 20 bis 25 cm sein. Es sind<br />
die folgenden Arten vorgesehen:<br />
Im Gestaltungsentwurf für den Ihmepark vorgesehene Arten - gemäß Landeshauptstadt<br />
Hannover 5 für die Kompensation geeignete Arten:<br />
Spitz-Ahorn - Acer platanoides,<br />
Berg-Ahorn - Acer pseudoplatanus,<br />
Schwarz-Erle - Alnus glutionosa,<br />
Gold-Erle - Alnus glutinosa ‚Aurea‘,<br />
5 Frau DAHMS, Fachbereich Umwelt und Stadtgrün, schriftliche Mitteilung vom 4.12.2008.
Hochwasserschutz in Hannover - Vorlandabgrabungen an der Ihme - <strong>Landschaftspflegerischer</strong> <strong>Begleitplan</strong> 39<br />
______________________________________________________________________________________________<br />
Hainbuche - Carpinus betulus,<br />
Vogel-Kirsche - Prunus avium,<br />
Frühe Traubenkirsche - Prunus padus,<br />
Stiel-Eiche - Quercus robur,<br />
Silber-Weide - Salix alba,<br />
Trauer-Weide - Salix alba ‘tristis‘,<br />
Ulme - Ulmus holandica ‚Groeneveld‘.<br />
Sonstige im Gestaltungsentwurf für den Ihmepark vorgesehene Arten - gemäß<br />
Landeshauptstadt Hannover 6 für die Kompensation nicht geeignet:<br />
Tulpenbaum - Liriodendron tulipifera,<br />
Flügelnuss - Pterocaria fraxinifolia.<br />
Die Neupflanzungen erfolgen größtenteils auf Bodenstandorten mit Restbelastungen<br />
unterhalb der vorgesehenen Abdeckschicht aus Auelehmen und bindigem Oberboden<br />
(siehe Kap. 2 sowie Teil II und V der Antragsunterlagen). Im Bereich vorgesehener<br />
Baum-Pflanzstandorte ist die Lehmabdeckung auf einer Fläche von mindestens 1 m² zu<br />
unterbrechen sowie ein Volumen pflanzengeeigneten Substrates von mindestens 12 m³<br />
pro Baum zu schaffen.<br />
Die Maßnahmen dienen gleichzeitig der Kompensation von Verlusten an Fledermausteillebensräumen.<br />
Durch die Gehölzpflanzungen werden zudem die Verluste landschaftsbildwirksamer<br />
Gehölzstrukturen kompensiert.<br />
8.2 Sonstige Gehölzpflanzungen im neuen Ihmepark<br />
Die auch als Ausgleich für den Verlust von Ziergebüschen erforderliche Anlage flächenhafter<br />
Gehölzbestände ist im neu gestalteten Ihmepark aus hydraulischen Gründen<br />
nur außerhalb des Überschwemmungsgebietes (100-jährliches Hochwasser) möglich.<br />
Sie sind daher überwiegend nur im Gehölz-Pflanzraum I vorgesehen, nämlich östlich<br />
der Hochwasserschutzmauer im Bereich der neu zu gestaltenden Spielplatz- und sonstigen<br />
Grünflächen südlich des Jugendzentrums (Maßnahme A 8). Die genaue Lage und<br />
Ausgestaltung bleibt der Ausführungsplanung im Rahmen der Parkneugestaltung<br />
überlassen.<br />
Durch die Baustellenzufahrt von der Baustelleneinrichtungsfläche südöstlich der<br />
Benno-Ohnesorg-Brücke ergibt sich eine Lücke in dem heckenartigen Strauch- und<br />
6 Siehe vorstehende Fußnote.
40 Hochwasserschutz in Hannover - Vorlandabgrabungen an der Ihme - <strong>Landschaftspflegerischer</strong> <strong>Begleitplan</strong><br />
______________________________________________________________________________________________<br />
Baumbewuchs, welcher den dahinter gelegenen Parkplatz abschirmt. Diese wird durch<br />
eine Wiederbepflanzung an dieser Stelle geschlossen (Maßnahme A 10).<br />
8.3 Baumpflanzungen außerhalb des neuen Ihmeparks<br />
Zur Kompensation der vorhabensbedingten Verluste von Einzelbäumen, die nicht innerhalb<br />
des neuen Ihmeparkes kompensiert werden können, sind externe Gehölzpflanzungen<br />
erforderlich (siehe Abb. 13-2, 13-3 und 13-4). Als Maßnahmen E 12, E 13 und<br />
E 14 erfolgen die Anpflanzungen von 190 Einzelbäumen am Lindener Berg, auf dem<br />
ehemaligen Werkhof an der Culemannstraße und entlang von Wegen in der Leineaue<br />
bei Marienwerder. Dabei sind auch Baumpflanzungen aus dem Ökokonto im „Stadtbezirk<br />
10“, „Pflanzung Bornumer Straße“ und „Im Rehhagen/Hainholz“ einbezogen.<br />
Gemäß Vorgaben der Landeshauptstadt Hannover (Fachbereich Umwelt und Stadtgrün)<br />
müssen 75 % der für die Kompensation geeigneten Bäume erster bis zweiter<br />
Ordnung mit Pflanzqualitäten (Stammdurchmessern) von 20 bis 25 cm sein.<br />
Für die Ersatzpflanzungen sind standortheimische Gehölze zu verwenden. In Betracht<br />
kommen (Auswahlliste)<br />
Hainbuche - Carpinus betulus,<br />
Vogel-Kirsche - Prunus avium,<br />
Frühe Traubenkirsche - Prunus padus,<br />
Stiel-Eiche - Quercus robur,<br />
Esche - Fraxinus excelsior<br />
Spitz-Ahorn - Acer platanoides,<br />
Berg-Ahorn - Acer pseudoplatanus,<br />
Flatter-Ulme - Ulmus laevis,<br />
Silber-Weide - Salix alba.<br />
Im innerstädtischen Bereich (Lindener Berg, Werkhof Culemannstraße) ist zudem die<br />
Pflanzung folgender Arten möglich:<br />
Trauer-Weide - Salix alba ‘tristis‘,<br />
Ulme - Ulmus holandica ‚Groeneveld‘.<br />
Weitere 160 zu pflanzende Einzelbäume werden in Absprache mit Frau DAHMS,<br />
(Fachbereich Umwelt und Stadtgrün) über eine flächenhafte Gehölzpflanzung von<br />
1,6 ha Größe südlich des Klosterforstes Marienwerder abgedeckt (Maßnahme E 15,
Hochwasserschutz in Hannover - Vorlandabgrabungen an der Ihme - <strong>Landschaftspflegerischer</strong> <strong>Begleitplan</strong> 41<br />
______________________________________________________________________________________________<br />
Abb. 13-4). Die anzupflanzenden Gehölzarten entsprechen denjenigen in Kap. 8.5 unter<br />
Laubwald.<br />
Die Maßnahmen dienen gleichzeitig der Kompensation von Verlusten an Fledermausteillebensräumen.<br />
Durch die Gehölzpflanzungen werden zudem die Verluste landschaftsbildwirksamer<br />
Gehölzstrukturen kompensiert.<br />
8.4 Anlage von Gehölzflächen außerhalb des neuen Ihmeparks<br />
Zur Kompensation der vorhabensbedingten Verluste von Ziergebüschen, mesophilen<br />
Gebüschen, Ruderalgebüschen und jüngerem Ahorn- und Eschen-Pionierwald, die<br />
nicht innerhalb des neuen Ihmeparkes kompensiert werden können, sind externe Gehölzpflanzungen<br />
erforderlich. Die Maßnahmen dienen gleichzeitig der Kompensation<br />
von Verlusten an Fledermausteillebensräumen. Durch die Gehölzpflanzungen werden<br />
zudem die Verluste landschaftsbildwirksamer Gehölzstrukturen kompensiert.<br />
Es werden Strauchpflanzungen auf dem ehemaligen Werkhof an der Culemannstraße,<br />
auf der Grünfläche „Wachsbleiche“ nahe des Deisterkreisels und in der Leineaue südlich<br />
des Klosterforstes Marienwerder vorgenommen (Maßnahmen E 16, E 20 und<br />
E 21, Abb. 13-3, 13-2 und 13-4). An standortgerechten Sträuchern sind folgende<br />
Gehölzarten zu verwenden (Auswahlliste):<br />
Grau-Weide - Salix cinerea,<br />
Eingriffeliger Weißdorn - Crataegus monogyna,<br />
Schlehe - Prunus spinosa,<br />
Hunds-Rose –Rosa canina,<br />
Hasel - Corylus avellana und<br />
Schwarzer Holunder - Sambucus nigra.<br />
Ein mesophiles Gebüsch entsteht in der Nähe der Leine bei Marienwerder auf Acker<br />
(Maßnahme E 17, Abb. 13-4). An standortgerechten Sträuchern sind Eingriffeliger<br />
Weißdorn (Crataegus monogyna) und Hunds-Rose (Rosa canina) zu pflanzen.<br />
Naturnahe Feldgehölze werden in der Leineaue in Stöcken auf dem Gelände einer<br />
ehemaligen Kleingartensiedlung sowie in Herrenhausen auf Intensivgrünland, beide an<br />
der Bundesstraße 6, angepflanzt (Maßnahmen E 18 und E 19, Abb. 13-5 und 13-6).<br />
Geeignete Gehölzarten sind nachstehend aufgelistet (Auswahlliste):<br />
Hainbuche - Carpinus betulus,<br />
Vogel-Kirsche - Prunus avium,
42 Hochwasserschutz in Hannover - Vorlandabgrabungen an der Ihme - <strong>Landschaftspflegerischer</strong> <strong>Begleitplan</strong><br />
______________________________________________________________________________________________<br />
Frühe Traubenkirsche - Prunus padus,<br />
Stiel-Eiche - Quercus robur,<br />
Esche - Fraxinus excelsior,<br />
Spitz-Ahorn - Acer platanoides,<br />
Berg-Ahorn - Acer pseudoplatanus,<br />
Flatter-Ulme - Ulmus laevis,<br />
Grau-Weide - Salix cinerea,<br />
Eingriffeliger Weißdorn - Crataegus monogyna,<br />
Schlehe - Prunus spinosa,<br />
Hasel - Corylus avellana und<br />
Schwarzer Holunder - Sambucus nigra.<br />
8.5 Entwicklung auentypischer Gehölzbestände in der Leineaue<br />
Zur Kompensation möglicher vorhabensbedingter Beeinträchtigungen von Auengehölzbeständen,<br />
die zukünftig vom Leinehochwasser nicht mehr beziehungsweise vermindert<br />
erreicht werden, sind entsprechende Gehölzanpflanzungen innerhalb der Leineaue<br />
erforderlich. Die Maßnahmen dienen gleichzeitig der Kompensation von Verlusten<br />
an Fledermausteillebensräumen. Durch die Gehölzpflanzungen werden zudem<br />
die Verluste landschaftsbildwirksamer Gehölzstrukturen kompensiert.<br />
Zum einen wird die Anpflanzung eines Weiden-Auwaldes in der Leineaue bei Marienwerder<br />
im Deichvorland vorgenommen (Maßnahme A 22, Abb. 13-4). An standortgerechten<br />
Gehölzarten sind folgende zu verwenden (Auswahlliste):<br />
Silber-Weide - Salix alba,<br />
Bruch-Weide - Salix fragilis,<br />
Purpur-Weide - Salix purpurea,<br />
Korb-Weide - Salix viminalis,<br />
Mandel-Weide - Salix triandra und<br />
Esche –Fraxinus excelsior.<br />
Zudem wird südlich des Klosterforstes Marienwerder ein standorttypischer Laubwald<br />
in der Leineaue angepflanzt (Maßnahme A 23, Abb. 13-4). Dabei sind folgende<br />
Gehölzarten zu verwenden (Auswahlliste):<br />
Stiel-Eiche - Quercus robur,<br />
Feld-Ulme - Ulmus minor,<br />
Flatter-Ulme - Ulmus laevis,<br />
Esche - Fraxinus excelsior,<br />
Vogel-Kirsche - Prunus avium,
Hochwasserschutz in Hannover - Vorlandabgrabungen an der Ihme - <strong>Landschaftspflegerischer</strong> <strong>Begleitplan</strong> 43<br />
______________________________________________________________________________________________<br />
Frühe Traubenkirsche - Prunus padus,<br />
Hainbuche - Carpinus betulus.<br />
8.6 Aufwertung von Bodenflächen<br />
Zur Kompensation der Bodenversiegelungen wird zur Aufwertung von Boden auf dem<br />
ehemaligen Werkhofgelände an der Culemannstraße eine Fläche von 2 050 m² entsiegelt<br />
(Maßnahme A 24, Abb. 13-3). Es folgt eine Andeckung mit Oberboden sowie die<br />
Einsaat von Rasen.<br />
8.7 Sonstige Maßnahmen<br />
Im Großteil der neu gestalteten Parkanlage ist die Anlage von Rasenflächen vorgesehen,<br />
die auch vor der Umgestaltung den größten Umfang an Fläche einnahmen. Die<br />
Wiederbegrünung großer Flächen unmittelbar nach Abschluss der Erdarbeiten im<br />
betreffenden Bauabschnitt dient abgesehen vom erforderlichen Erosionsschutz der offenen<br />
Bodenflächen zum einen einer zügigen visuellen Aufwertung des Raumes, zum<br />
anderen werden damit zeitnah auch neue Habitatelemente für die Tierwelt geschaffen,<br />
zum Beispiel Lebensräume für Insekten im Bereich von Fledermausjagdrevieren. Auf<br />
den vorgesehenen Parkrasenflächen (Maßnahme A 9) können handelsübliche Rasenmischungen<br />
zur Anwendung kommen, solche regionaler Herkunft sind wünschenswert.<br />
Teilbereiche sollten einer extensiveren Pflege mit weniger häufiger Mahd als auf den<br />
intensiv genutzten Rasenflächen unterzogen werden.<br />
Auf einem Teil der Flächen sind die Verluste von halbruderalen Gras- und Staudensowie<br />
Ruderalfluren auszugleichen. Dafür sind primär die Ihme-nahen Randzonen<br />
zwischen dem Fluss und dem ersten begleitenden Fuß- und Radweg vorgesehen, wo<br />
mindestens im erforderlichen Kompensationsumfang Bestände halbruderaler und<br />
feuchter Gras- und Staudenvegetation zu entwickeln sind (Maßnahme A 3). Hierfür ist<br />
die Ansaat einer standortgerechten Landschaftsrasenmischung ohne Kräuter in einer<br />
relativ geringen Ausbringungsmenge von 5 bis 10 g/m² (möglichst regionaler Herkunft)<br />
vorzunehmen. Kräuter und weitere Gräser werden sich eigenständig auf den Flächen<br />
einfinden. Auf den genannten Flächen sind Mähintervalle auf maximal zweimal im<br />
Jahr zu beschränken.
44 Hochwasserschutz in Hannover - Vorlandabgrabungen an der Ihme - <strong>Landschaftspflegerischer</strong> <strong>Begleitplan</strong><br />
______________________________________________________________________________________________<br />
9. Ausnahmevoraussetzungen gemäß § 43 BNatSchG<br />
Wie in Kap. 6 und Teil III der Antragsunterlagen (Umweltverträglichkeitsstudie) ausgeführt,<br />
betreffen die Verluste von potenziellen Fledermausquartieren (ältere Bäume)<br />
im Umgestaltungsgebiet Lebensstätten streng geschützter Arten im Sinne von § 10<br />
BNatSchG (gleichzeitig Arten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie). Es ist der Verbotstatbestand<br />
des § 42 Abs. 1 BNatSchG erfüllt, so dass eine Ausnahme von den Verboten<br />
nach § 43 BNatSchG erforderlich wird. Zugelassen werden kann eine solche<br />
Ausnahme gemäß § 43 Abs. 8 BNatSchG im Interesse der Gesundheit des Menschen,<br />
der öffentlichen Sicherheit oder aus anderen zwingenden Gründen des überwiegenden<br />
öffentlichen Interesses, wenn zumutbare Alternativen nicht gegeben sind und sich der<br />
Erhaltungszustand der Populationen einer Art nicht verschlechtert.<br />
Überwiegendes öffentliches Interesse<br />
Im vorliegenden Fall ergeben sich die zwingenden Gründe des überwiegenden öffentlichen<br />
Interesses aus der Erfordernis, Gesundheit und Leben der betroffenen<br />
Bevölkerung sowie Wohn- und Gewerbeflächen der Landeshauptstadt Hannover vor<br />
den Schäden eines 100-jährlichen Hochwassers zu schützen.<br />
Alternativen<br />
Die Beseitigung der Abflussengstelle an der Ihme ist als bedeutendes Element zur<br />
Absenkung der Hochwasserstände im Stadtgebiet anzusehen, und die Dimensionierung<br />
aller übrigen Hochwasserschutzmaßnahmen steht in Abhängigkeit zu diesem<br />
Vorhaben. So kann etwa ein neu zu bauender Deich in Ricklingen flacher ausgeführt<br />
werden, wenn das Hochwasser in diesem Bereich durch die Beseitigung der<br />
Abflussengstelle an der Ihme niedriger aufläuft. Andere, ansonsten erforderliche<br />
Schutzmaßnahmen können bei geringeren Hochwasserständen gegebenenfalls ganz<br />
entfallen. Dies ist vor dem Hintergrund zu sehen, dass die Ihme im Vorhabensgebiet<br />
den Hauptteil des aus der Leine stammenden Hochwassers abführt (zu Details siehe<br />
die Ausführungen in Teil II der Antragsunterlagen).<br />
Alternative Trassen zur Aufweitung der vorhandenen Abflussengstelle bestehen wegen<br />
der unmittelbar benachbarten Bebauungen nicht. So ist eine Aufweitung des<br />
Abflussprofils am linken Ufer durch die dort vorhandenen und zum Teil bis<br />
unmittelbar ans Ufer der Ihme reichenden Gebäude nicht realisierbar.
Hochwasserschutz in Hannover - Vorlandabgrabungen an der Ihme - <strong>Landschaftspflegerischer</strong> <strong>Begleitplan</strong> 45<br />
______________________________________________________________________________________________<br />
Maßnahmen oberhalb des Stadtgebietes von Hannover, die zu einer maßgeblichen<br />
Abminderung des Hochwasserzustroms und des anzusetzenden Bemessungsabflusses<br />
führen könnten, sind nicht absehbar und stellen somit keine Alternative für die<br />
Hochwasserschutzplanung der Stadt Hannover dar. Zur Einbeziehung der in diesem<br />
Zusammenhang erforderlichen landesweiten Betrachtung der Abflussbildung im<br />
Einzugsgebiet der Leine wurde eine Abstimmung des für Hannover anzusetzenden<br />
Bemessungsabflusses mit dem gewässerkundlichen Landesdienst durchgeführt. Im<br />
Ergebnis ist für das Stadtgebiet ein Bemessungsabfluss (BHQ=HQ100) von 913 m³/s<br />
anzusetzen, der über die Leine und die Ihme im Stadtgebiet abzuführen ist. Die<br />
bekannten Rückhaltepotentiale (zum Beispiel Harztalsperren und das Rückhaltebecken<br />
Salzderhelden) sind hierbei berücksichtigt.<br />
Eine maßgebliche Abflusssteigerung der Mühlenleine würde einen Ausbau dieses<br />
Gewässers erfordern. Entlang der Mühlenleine liegen jedoch durch das urbane Umfeld<br />
sehr beengte Verhältnisse vor, die schon heute zu einem teilweise sehr hohen<br />
Verbauungsgrad (etwa im Bereich des Landtages) führen. Zudem sind die zahlreichen<br />
vorhandenen Brücken auf die bestehenden Hochwasserabflüsse dimensioniert, so dass<br />
auch hier umfangreiche Arbeiten erforderlich wären. Der Ausbau der Mühlenleine<br />
stellt vor diesem Hintergrund keine ernsthafte Alternative zu den geplanten<br />
Vorlandabgrabungen an der Ihme dar.<br />
Populationserhalt<br />
Die lokalen Fledermauspopulationen sind zwar durch die zu erwartenden Verluste potenzieller<br />
Quartiere im Umgestaltungsgebiet (Tagesschlafplätze, Zwischenquartiere in<br />
älteren Bäumen) betroffen. Es sind jedoch vom Vorhaben keine essenziell wichtigen<br />
Vermehrungs- oder Aufzuchtstätten wie Fledermaus-Wochenstuben betroffen. Es<br />
verbleiben in der direkten Umgebung der Umgestaltungsflächen (in geringem Umfang<br />
auch auf diesen) ältere Gehölzbestände, welche als vergleichbare Quartiersstandorte<br />
geeignet sind, auch wenn natürlich das Gesamtangebot geringer wird. Von einem vorübergehenden<br />
Ausweichen von Tieren in Lebensräume der Umgebung ist auch wegen<br />
der zeitweisen Entwertung des Jagdrevieres infolge der Vegetationsverluste in der<br />
Bauphase auszugehen. Die unmittelbar nach den Erdarbeiten in den jeweiligen Bauabschnitten<br />
vorgesehene Wiederbegrünung einschließlich Baumpflanzungen sorgt dafür,<br />
dass das Vorhabensgebiet relativ zeitnah zumindest wieder als Nahrungsrevier für lokale<br />
Fledermauspopulationen nutzbar ist, wenn auch in geringerer Qualität als zuvor.<br />
Zusätzliche Kompensationsmaßnahmen in der Umgebung (siehe Kap. 8.3–8.5)<br />
schaffen günstigere Habitatbedingungen für die Fledermäuse und erweitern damit das<br />
Angebot an Nahrungsrevieren. Hiervon profitieren die lokalen Populationen.
46 Hochwasserschutz in Hannover - Vorlandabgrabungen an der Ihme - <strong>Landschaftspflegerischer</strong> <strong>Begleitplan</strong><br />
______________________________________________________________________________________________<br />
Unter den genannten Gesichtspunkten kann davon ausgegangen werden, dass keine<br />
relevante Verschlechterung des Erhaltungszustandes der lokalen Populationen eintritt.
Hochwasserschutz in Hannover - Vorlandabgrabungen an der Ihme - <strong>Landschaftspflegerischer</strong> <strong>Begleitplan</strong> 47<br />
______________________________________________________________________________________________<br />
10. Kompensationsbilanzierung - Gegenüberstellung von Eingriff<br />
und Kompensationsmaßnahmen<br />
Die Kompensationsbilanzierung dient dazu, den Umfang der erforderlichen und vorgesehenen<br />
Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen zusammenfassend darzustellen und damit<br />
in Ergänzung zu den Aussagen in Kap. 7 und 8 den Nachweis einer hinreichenden<br />
Kompensation zu führen. Dies betrifft sowohl die nach der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung<br />
erforderlichen Kompensationsmaßnahmen (gemäß §§ 10 und 12<br />
NNatG) wie auch die gemäß den Anforderungen der Baumschutzsatzung der Landeshauptstadt<br />
Hannover durchzuführenden Ersatzpflanzungen.
48 Hochwasserschutz in Hannover - Vorlandabgrabungen an der Ihme - <strong>Landschaftspflegerischer</strong> <strong>Begleitplan</strong><br />
_________________________________________________________________________________________________________________________________________________<br />
Tab. 10-1 Gegenüberstellung von Eingriff und Kompensationsmaßnahmen.<br />
Biotoptypenkürzel, Wertstufen und Bezeichnungen der Konflikt- und Kompensationsmaßnahmen gemäß Text und Karten des landschaftspflegerischen <strong>Begleitplan</strong>es.<br />
Eingriffssituation und betroffene<br />
Schutzgutausprägungen<br />
Verlust von gemäß Baumschutzsatzung<br />
der Landeshauptstadt<br />
Hannover geschützten Einzelbäumen<br />
und Großsträuchern<br />
- K 1<br />
Verlust von Ziergebüschen (BZE,<br />
BZN)<br />
- K 4<br />
Verlust von mittelaltem Ahorn- und<br />
Eschen-Pionierwald (WPE 30-160)<br />
- überwiegend gemäß Baumschutzsatzung<br />
der Landeshauptstadt<br />
Hannover geschützten Gehölzen<br />
- K 2<br />
Eingriff Kompensationsmaßnahmen<br />
Wertstufe<br />
Umfang<br />
betroffener Werte<br />
und Funktionen<br />
Beein-<br />
Verlust trächtigung<br />
Ausgleichsmaßnahme Umfang<br />
der<br />
Maßnahme<br />
in ha<br />
Arten und Lebensgemeinschaften<br />
II - IV 267 Stk. A 4, A 6, A 7, A 11:<br />
Pflanzung von Einzelbäumen<br />
als Hochstämme im Gebiet<br />
des neugestalteten Ihmeparks<br />
II 1.044 m² A 8, A 10:<br />
Anlage von Gehölzpflanzungen<br />
mit überwiegend in Hannover<br />
heimischen Arten im<br />
Gebiet des neugestalteten<br />
Ihmeparks<br />
Ersatzmaßnahme Umfang<br />
der<br />
Maßnahme<br />
in ha<br />
155 Stk. E 12, E 13, E 14:<br />
Pflanzung von Einzelbäumen<br />
als Hochstämme,<br />
Baumpflanzungen aus<br />
den Ökokonten:<br />
„Im Rehhagen“ (Hainholz)<br />
„Stadtbezirk 10“ und<br />
„Pflanzung Bornumer<br />
Straße“<br />
E 15: flächenhafte Gehölzpflanzung<br />
an Stelle<br />
von Einzelbäumen<br />
465 m² E 16: Strauchpflanzung<br />
auf dem ehemaligen<br />
Werkhof Culemannstraße<br />
III 2.690 m² - E 18: Neuanlage eines<br />
Feldgehölzes in der Leineaue<br />
in Stöcken<br />
67 Stk.<br />
36 Stk.<br />
39 Stk.<br />
48 Stk.<br />
1,6 ha<br />
für 160<br />
Stk.<br />
Hinweise zum notwendigen<br />
Umfang der Maßnahme<br />
entsprechend des<br />
Kompensationsrahmens<br />
Neupflanzung von 505 Stk. in<br />
Hannover heimischen Bäumen<br />
(durchschnittliches<br />
Kompensationsverhältnis etwa<br />
1:1,9)<br />
579 m² 1:1 = 1.044 m²<br />
2.690<br />
m²<br />
1:1 = 2.690 m²
Hochwasserschutz in Hannover - Vorlandabgrabungen an der Ihme - <strong>Landschaftspflegerischer</strong> <strong>Begleitplan</strong> 49<br />
_________________________________________________________________________________________________________________________________________________<br />
Eingriffssituation und betroffene<br />
Schutzgutausprägungen<br />
Verlust von mesophilem Traubenkirschen-<br />
und Weiden-Auengebüsch<br />
(BMT/BAT) –K 3<br />
Verlust von mittelaltem Ahorn- und<br />
Eschen-Pionierwald (WPE 60) -<br />
gemäß Baumschutzsatzung der<br />
Landeshauptstadt Hannover geschützte<br />
Gehölzbestände<br />
- K 2<br />
Verlust von jüngerem Ahorn- und<br />
Eschen-Pionierwald (WPE 30)<br />
- K 5<br />
Verlust von Ruderalgebüschen<br />
(BRS, BRU/BRX/BAT, BRR/BMC)<br />
- K 3<br />
Verlust von halbruderalen Grasund<br />
Staudenfluren sowie Ruderalfluren<br />
(UHM, URF)<br />
- K 6<br />
Eingriff Kompensationsmaßnahmen<br />
Wertstufe<br />
Umfang<br />
betroffener Werte<br />
und Funktionen<br />
Beein-<br />
Verlust trächtigung<br />
Ausgleichsmaßnahme Umfang<br />
der<br />
Maßnahme<br />
in ha<br />
Arten und Lebensgemeinschaften<br />
Ersatzmaßnahme Umfang<br />
der<br />
Maßnahme<br />
in ha<br />
IV 344 m² - E 17: Pflanzung von mesophilem<br />
Gebüsch in der<br />
Nähe der Leine bei Ma-<br />
rienwerder<br />
III 470 m² - E 18: Neuanlage eines<br />
Feldehölzes in der Leineaue<br />
in Stöcken<br />
E 19: Neuanlage eines<br />
Feldgehölzes in der<br />
Leineaue in Herrenhausen<br />
III 1.660 m² - E 19: Neuanlage eines<br />
Feldgehölzes in der<br />
Leineaue in Herrenhausen<br />
E 20: Neuanlage einer<br />
Strauchpflanzung auf der<br />
Grünfläche Wachsbleiche<br />
III 1.159 m² - E 21: Neuanlage einer<br />
Strauchpflanzung in der<br />
Leineaue bei Marienwerder<br />
südlich Klosterforst<br />
III 1.094 m² A 3:<br />
Entwicklung von Vegetationsbeständen<br />
aus Gräsern,<br />
Kräutern, Stauden auf den<br />
Abgrabungsflächen nahe der<br />
Ihme - Ansaat / extensive<br />
Pflege<br />
mind.<br />
1.094<br />
m²<br />
Hinweise zum notwendigen<br />
Umfang der Maßnahme<br />
entsprechend des<br />
Kompensationsrahmens<br />
344 m² 1:1 = 344 m²<br />
310 m²<br />
60 m²<br />
940 m²<br />
390 m²<br />
1.159<br />
m²<br />
1:0,8 (siehe Hinweise in Kap.<br />
7) = 370 m²<br />
1:0,8 (siehe Hinweise in Kap.<br />
7) = 1.330 m²<br />
1:1 = 1.159 m²<br />
Marienwerder<br />
- 1:1 = 1.094 m²
50 Hochwasserschutz in Hannover - Vorlandabgrabungen an der Ihme - <strong>Landschaftspflegerischer</strong> <strong>Begleitplan</strong><br />
_________________________________________________________________________________________________________________________________________________<br />
Eingriffssituation und betroffene<br />
Schutzgutausprägungen<br />
mögliche Verminderung des Auencharakters<br />
von auentypischen Biotopen:<br />
Weiden-Auwald (WW), Weiden-Auengebüsch<br />
(BA), Weiden-<br />
Auwald mit Anteilen sonstigen<br />
Laubforstes (WW [WX]), Hybridpappelforst<br />
mit Weidenanteilen<br />
(WX - Ph [We])<br />
- KA<br />
mögliche Verminderung des Auencharakters<br />
von auentypischen Biotopen<br />
(Hartholzaue): von der Eiche,<br />
teilweise auch Esche bestimmte<br />
Laubwaldflächen, (W - Ei, Bu<br />
[Es,Hb,Ah] 2-3), (W - Es, Hb 2-3)<br />
- KA<br />
Eingriff Kompensationsmaßnahmen<br />
Wertstufe<br />
Umfang<br />
betroffener Werte<br />
und Funktionen<br />
Beein-<br />
Verlust trächtigung<br />
III - V 1.210<br />
m²<br />
V 43.050<br />
m²<br />
Ausgleichsmaßnahme Umfang<br />
der<br />
Maßnahme<br />
in ha<br />
Arten und Lebensgemeinschaften<br />
A 22: Anpflanzung eines<br />
Weiden-Auwalds in der Leineaue<br />
bei Marienwerder im<br />
Deichvorland<br />
A 23: Anpflanzung eines<br />
standorttypischen Laubwaldes<br />
in der Leineaue bei<br />
Marienwerder südlich Klosterforst<br />
Marienwerder<br />
Ersatzmaßnahme Umfang<br />
der<br />
Maßnahme<br />
in ha<br />
Hinweise zum notwendigen<br />
Umfang der Maßnahme<br />
entsprechend des<br />
Kompensationsrahmens<br />
300 m² - 1:0,25 = 300 m²<br />
10.800<br />
m²<br />
- 1:0,25 = 10.800 m²<br />
Gesamtumfang der Kompensation: 19 131 m² + 505 Einzelbäume, notwendiger Umfang: 19 131 m² + 505 Einzelbäume vollständige Kompensation erreicht
Hochwasserschutz in Hannover - Vorlandabgrabungen an der Ihme - <strong>Landschaftspflegerischer</strong> <strong>Begleitplan</strong> 51<br />
_________________________________________________________________________________________________________________________________________________<br />
Eingriffssituation und betroffene<br />
Schutzgutausprägungen<br />
Verluste von älteren Gehölzen als<br />
potenzielle Fledermausquartiere<br />
(Tagesschlafplätze, Zwischenquartiere)<br />
- K 1, K 2<br />
Beeinträchtigungen der Jagdhabitate<br />
von Fledermäusen durch Gehölzund<br />
sonstige Vegetationsverluste<br />
- K 1, K 2, K 5 bis K 7<br />
Eingriff Kompensationsmaßnahmen<br />
Wertstufe<br />
Umfang<br />
betroffener Werte<br />
und Funktionen<br />
Beein-<br />
Verlust trächtigung<br />
Ausgleichsmaßnahme Umfang<br />
der<br />
Maßnahme<br />
in ha<br />
Arten und Lebensgemeinschaften<br />
Ersatzmaßnahme Umfang<br />
der<br />
Maßnahme<br />
in ha<br />
V X - A 4, A 6, A 7, A 11 (siehe<br />
oben):<br />
Neupflanzung von Bäumen<br />
im umgestalteten Gebiet -<br />
längerfristig neue<br />
potenzielle Quartiere<br />
V X Teilausgleich: A 4, A 6, A 7,<br />
A 8, A 10, A 11, G 5 -<br />
Neupflanzung von Gehölzen<br />
sowie A 3, A 9 - Anlage von<br />
sonstigen Vegetationsflächen<br />
im umgestalteten Gebiet -<br />
(Wieder-) Aufwertung der<br />
Habitatbedingungen in Jagdrevieren<br />
von Fledermäusen<br />
Qualitative Bilanzierung ohne Mengenbezug vollständige Kompensation erreicht<br />
E 12, 13, 14, 15, 18, 19,<br />
A 22, 23 (siehe oben):<br />
Neupflanzung von Bäumen<br />
außerhalb des<br />
umgestalteten Gebiets<br />
längerfristig neue<br />
potenzielle Quartiere<br />
E 12-21, A 22, 23 (siehe<br />
oben):<br />
Anpflanzung von Einzelbäumen<br />
und flächigen Gehölzbeständen<br />
außerhalb<br />
des umgestalteten Gebiets<br />
Hinweise zum notwendigen<br />
Umfang der Maßnahme<br />
entsprechend des<br />
Kompensationsrahmens<br />
durchschnittliches<br />
Kompensationsverhältnis<br />
etwa 1:1,9, da gleiche Werte<br />
und Funktionen innerhalb von<br />
weniger als 25 Jahren nicht<br />
wiederherstellbar sind.<br />
Durch die Entwicklung neuer<br />
Jagdhabitate im Ihmepark<br />
und auf zusätzlichen externen<br />
Flächen innerhalb der Leineaue<br />
ist die Kompensation<br />
vollständig gegeben. Gleiche<br />
Werte und Funktionen sind<br />
innerhalb von weniger als 25<br />
Jahren wiederherstellbar.
52 Hochwasserschutz in Hannover - Vorlandabgrabungen an der Ihme - <strong>Landschaftspflegerischer</strong> <strong>Begleitplan</strong><br />
_________________________________________________________________________________________________________________________________________________<br />
Eingriffssituation und betroffene<br />
Schutzgutausprägungen<br />
zusätzliche Versiegelung / Überbauung<br />
von Böden<br />
- KV<br />
Eingriff Kompensationsmaßnahmen<br />
Wertstufe<br />
Umfang<br />
betroffener Werte<br />
und Funktionen<br />
Beein-<br />
Verlust trächtigung<br />
II 4.100<br />
m²<br />
Ausgleichsmaßnahme Umfang<br />
der<br />
Maßnahme<br />
in ha<br />
Boden<br />
A 24: Entsiegelung und<br />
Aufwertung von Böden auf<br />
dem ehemaligen Werkhof an<br />
der Culemannstraße<br />
2.050<br />
m²<br />
Ersatzmaßnahme Umfang<br />
der<br />
Maßnahme<br />
in ha<br />
Hinweise zum notwendigen<br />
Umfang der Maßnahme<br />
entsprechend des<br />
Kompensationsrahmens<br />
- 1:0,5 = 2.050 m²<br />
Hinweis: Die Ersatzfläche für Bodenversiegelung und -befestigung ist gemäß Kompensationsrahmen nicht anrechenbar auf die Kompensation von Biotopverlusten.<br />
Gesamtumfang der anrechenbaren Kompensation: 2.050 m², notwendiger Umfang: 2.050 m² vollständige Kompensation erreicht<br />
Vorhabensbedingter Verlust von<br />
acht alten, besonders landschaftsbildwirksamen<br />
Bäumen im Ihme-<br />
Grünzug<br />
- K 1<br />
Umfangreicher vorhabensbedingter<br />
Verlust von sonstigen landschaftsbildwirksamen<br />
flächigen Gehölzund<br />
Einzelgehölzbeständen im<br />
Ihme-Grünzug<br />
- K 1 bis K 3, K 5<br />
Verlust an natürlich wirkender ruderaler<br />
und artenreicher Rasen-Vegetation<br />
im Ihme-Grünzug<br />
- K 6, K 7<br />
Landschaftsbild<br />
IV - E 12, 13, 14, 15 (siehe<br />
oben):<br />
Neupflanzung von Bäumen<br />
außerhalb des umgestal-<br />
III Teilausgleich: A 4, A 6, A 7,<br />
A 8, A 10, A 11 (siehe oben):<br />
Landschaftsgerechte Neugestaltung<br />
durch Anlage von<br />
Gehölzbeständen im Gebiet<br />
des neugestalteten Ihme-<br />
parks<br />
III A 3, A 9 (siehe oben):<br />
Anlage / Entwicklung von<br />
teilweise extensiv gepflegten<br />
Grünflächen (Rasen, Grasund<br />
Staudenfluren)<br />
Qualitative Bilanzierung ohne Mengenbezug vollständige Kompensation erreicht<br />
teten Gebiets<br />
E 12-21, A 22, 23 (siehe<br />
oben):<br />
Anpflanzung von Einzelbäumen<br />
und flächigen Gehölzbeständen<br />
außerhalb<br />
des umgestalteten Gebiets<br />
-<br />
Durch die landschaftsgerechte<br />
Neugestaltung des Ihmeparkes<br />
und durch die Anlage<br />
von naturraumtypischen<br />
Landschaftsbildelementen<br />
auf externen Flächen, werden<br />
die Eingriffe in das<br />
Landschaftsbild kompensiert.
Hochwasserschutz in Hannover - Vorlandabgrabungen an der Ihme - <strong>Landschaftspflegerischer</strong> <strong>Begleitplan</strong> 53<br />
______________________________________________________________________________________________<br />
11. Quellenverzeichnis<br />
BIERHALS, E., DRACHENFELS, O. V., RASPER, M. (2004): Wertstufen und Regenerationsfähigkeit<br />
der Biotoptypen in Niedersachsen. - Informationsdienst Naturschutz Niedersachsen 24 (4):<br />
231-240; Hildesheim.<br />
BNatSchG –Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz) vom<br />
25. März 2002 (BGBl. I. S. 1193), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22. Dezember 2008<br />
(BGBl. I. S. 2986). 1<br />
BOYE, P., HUTTERER, R., BENKE, H. (1998): Rote Liste der Säugetiere (Mammalia). - Schriftenreihe<br />
für Landschaftspflege und Naturschutz 55: 33-39; Bonn - Bad Godesberg.<br />
BREUER, W. (1994): Naturschutzfachliche Hinweise zur Anwendung der Eingriffsregelung in<br />
der Bauleitplanung. - Informationsdienst Naturschutz Niedersachsen 14 (1): 1-60; Hannover.<br />
BREUER, W. (2006): Aktualisierung „Naturschutzfachliche Hinweise zur Anwendung der<br />
Eingrifsregelung in der Bauleitplanung“. - Informationsdienst Naturschutz Niedersachsen 26<br />
(1): 53; Hannover.<br />
BREUER, W., DIECKSCHÄFER, H., DUBE, C., GROS, R., HILKE, L., HULLEN, M., HÜBNER, K.,<br />
SOBOTTKA, M., SPEIER, N., WEYER, M. (2006): Zeitliche Aspekte von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen.<br />
–Informationsdienst Naturschutz Niedersachsen 26 (1): 54-58; Hannover.<br />
DIN 18 920: Vegetationstechnik im Landschaftsbau; Schutz von Bäumen, Pflanzenbeständen<br />
und Vegetationsflächen bei Baumaßnahmen, August 2002.<br />
DRACHENFELS, O. V. (2004): Kartierschlüssel für Biotoptypen in Niedersachsen. –Naturschutz<br />
und Landschaftspflege in Niedersachsen A/4: 240 S.; Hildesheim.<br />
FFH-Richtlinie –Richtlinie 92/43/EWG des Rates zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume<br />
sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen vom 21. Mai 1992 (ABl. EG Nr. L 206 S. 7), zuletzt<br />
geändert durch Richtlinie 2006/105/EG des Rates vom 20. November 2006 (ABl. EG Nr.<br />
L 363 S. 368).<br />
GARVE, E. (2004): Rote Liste und Florenliste der Farn- und Blütenpflanzen in Niedersachsen<br />
und Bremen, 5. Fassung, Stand 1.3.2004. –Informationsdienst Naturschutz Niedersachsen 24<br />
(1): 1-76; Hannover.<br />
HECKENROTH, H. (1991): Rote Liste der in Niedersachsen und Bremen gefährdeten Säugetierarten<br />
- Übersicht (1. Fassung, Stand 1.1.1991). - Naturschutz und Landschaftspflege in Niedersachsen<br />
26: 161-164; Hannover.<br />
KIEMSTEDT, H., OTT, S., MÖNNECKE, M. (1996): Methodik der Eingriffsregelung. Teil III.<br />
Vorschläge zur bundeseinheitlichen Anwendung der Eingriffsregelung nach § 8 Bundesnaturschutzgesetz.<br />
- Länderarbeitsgemeinschaft für Naturschutz, Landschaftspflege und Erholung,<br />
Schriftenreihe 6: 146 S.; Stuttgart.<br />
LANDESHAUPTSTADT HANNOVER (1995): Baumschutzsatzung vom 6. Juli 1995. - Fachbereich<br />
Umwelt und Stadtgrün; Hannover.<br />
LANDESHAUPTSTADT HANNOVER (2008): Hochwasserschutz in Hannover. - 23 S.; Hannover.<br />
1 Das Bundesnaturschutzgesetz in der Fassung vom 29.07.2009 tritt erst am 1.03.2010 in Kraft.
54 Hochwasserschutz in Hannover - Vorlandabgrabungen an der Ihme - <strong>Landschaftspflegerischer</strong> <strong>Begleitplan</strong><br />
____________________________________________________________________________________________________<br />
NMELF –Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (2002):<br />
Leitlinie Naturschutz und Landschaftspflege in Verfahren nach dem Flurbereinigungsgesetz. –<br />
Informationsdienst Naturschutz Niedersachsen 22 (2): 57-136; Hildesheim.<br />
NNatG –Niedersächsisches Naturschutzgesetz vom 11. April 1994 (Nds. GVBl. S. 155, 267),<br />
zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 26. April 2007 (Nds. GVBl. S. 161).<br />
SCHACHERER, A. (2001): Das Niedersächsische Pflanzenarten-Erfassungsprogramm. –Informationsdienst<br />
Naturschutz Niedersachsen 21 (5 –Supplement Pflanzen): 20 S.; Hildesheim.
Hochwasserschutz in Hannover - Vorlandabgrabungen an der Ihme - <strong>Landschaftspflegerischer</strong> <strong>Begleitplan</strong> 55<br />
______________________________________________________________________________________________<br />
12. Maßnahmenkartei<br />
Hinweis zur Darstellung auf den Maßnahmenblättern in der Maßnahmenkartei<br />
Die Maßnahmennummer besteht aus der fortlaufenden Nummer und dem Kürzel für die Art<br />
der Maßnahme. Folgende Kürzel finden Verwendung:<br />
S = Schutzmaßnahme (zur Vermeidung von Beeinträchtigungen)<br />
A = Ausgleichsmaßnahme<br />
E = Ersatzmaßnahme<br />
G = Gestaltungsmaßnahme (nicht Gegenstand der Eingriffsregelung)<br />
Bei den verwendeten Kürzeln für Zieltypen der Maßnahmenentwicklung handelt es sich um<br />
die Biotoptypenkürzel nach V. DRACHENFELS (2004).<br />
Die räumliche Lage der Maßnahmen zeigen Karte 2 „Lageplan der landschaftspflegerischen<br />
Maßnahmen“ sowie die Textabbildungen zu außerhalb des Umgestaltungsgebietes<br />
gelegenen Maßnahmen.
56 Hochwasserschutz in Hannover - Vorlandabgrabungen an der Ihme - <strong>Landschaftspflegerischer</strong> <strong>Begleitplan</strong><br />
____________________________________________________________________________________________________<br />
Bezeichnung der Baumaßnahme<br />
Hochwasserschutz in Hannover -<br />
Vorlandabgrabungen<br />
an der Ihme<br />
Lage der Maßnahme:<br />
Maßnahmenblatt<br />
Maßnahmennummer<br />
S 1<br />
( S=Schutz-, A=Ausgleichs-,<br />
E=Ersatz-, G= Gestaltungsmaßnahme )<br />
Baufeld einschließlich Baustelleneinrichtungsflächen und unmittelbar angrenzende Flächen sowie Baustellenzufahrten.<br />
Konflikt Nr.: ...... im Bestands- und Konfliktplan Blatt Nr.: ........<br />
Beschreibung:<br />
Gefährdung von Gehölzbeständen und sonstigen bedeutsamen Biotopflächen durch den Baubetrieb.<br />
nicht ausgleichbare Beeinträchtigung<br />
MAßNAHME zum Lageplan der landschaftspfl. Maßnahmen Blatt Nr.: 1<br />
Beschreibung/Zielsetzung:<br />
Ziel: Erhalt verbleibender Gehölz- und sonstiger Biotopbestände.<br />
Maßnahme: Schutz von Einzelbäumen, flächigen Gehölzbeständen und sonstigen bedeutsamen<br />
Biotopbereichen (Gehölze und Flächen siehe Lageplan der landschaftspflegerischen Maßnahmen).<br />
Durchführung: Die Einzelbäume und Gehölzbestände sind entsprechend der örtlichen Gegebenheiten durch<br />
Schutzmaßnahmen gemäß DIN 18 920 während der Bauphase zu sichern (Schutzzäune, Einzelbaumschutz,<br />
Schutz des Wurzelbereiches). Die Schutzvorkehrungen sind auch im Bereich von Baustellenzufahrten, Baustelleneinrichtungs-<br />
und ähnlichen Flächen vorzunehmen.<br />
Die naturschutzfachlichen Ausschlussflächen sind - soweit eine Abgrenzung durch Schutzzäune nicht sinnvoll<br />
durchführbar ist - durch eindeutige Kennzeichnung im Gelände und in den technischen Ausführungsplänen<br />
kenntlich zu machen. Dort, wo baubedingt Teile von flächigen Gehölzbeständen entfernt werden müssen, sind<br />
Fäll-, Schnitt- und Rodungsarbeiten mit größt möglicher Rücksichtnahme auf die verbleibenden<br />
Bestandsbereiche durchzuführen.<br />
Die auf der Baustelle arbeitenden Personen sind über die Beschränkung aufzuklären.<br />
Flächengröße: .................. ha<br />
Hinweise für die Unterhaltung (Pflege- und Entwicklungskonzept):<br />
Durchführung der Maßnahme: Zeitpunkt:<br />
X vor Beginn der Bauarbeiten<br />
..........................................................................................<br />
X im Zuge der Bauarbeiten<br />
..........................................................................................<br />
nach Abschluss der Bauarbeiten<br />
..........................................................................................<br />
Ausgleich / Ersatz in Verbindung mit Maßnahme(n) Nr.: ..........................
Hochwasserschutz in Hannover - Vorlandabgrabungen an der Ihme - <strong>Landschaftspflegerischer</strong> <strong>Begleitplan</strong> 57<br />
___________________________________________________________________________________________________<br />
Bezeichnung der Baumaßnahme<br />
Hochwasserschutz in Hannover -<br />
Vorlandabgrabungen<br />
an der Ihme<br />
Lage der Maßnahme:<br />
Maßnahmenblatt<br />
Maßnahmennummer<br />
G 2<br />
( S=Schutz-, A=Ausgleichs-,<br />
E=Ersatz-, G= Gestaltungsmaßnahme )<br />
kleinflächige Randbereiche entlang der neuen Hochwasserschutzmauer nördlich der Leinertbrücke / Randbereich<br />
des ÜSTRA-Geländes<br />
Konflikt Nr.: ...... im Bestands- und Konfliktplan Blatt Nr.: ........<br />
Beschreibung:<br />
nicht ausgleichbare Beeinträchtigung<br />
MAßNAHME zum Lageplan der landschaftspfl. Maßnahmen Blatt Nr.: 1<br />
Beschreibung/Zielsetzung:<br />
Ziel: Gärtnerische beziehungsweise landschaftsgerechte Gestaltung der genannten Flächen nach Bauende.<br />
Maßnahme/Durchführung: Die in der Bauphase beiderseits der neuen Hochwasserschutzmauer beanspruchten<br />
Grünflächen sollen nach Herstellung der Mauer gärtnerisch gestaltet werden. Die Herrichtung kann gegebenenfalls<br />
gemäß den Unterhaltungserfordernissen für das Hochwasserschutzbauwerk erfolgen.<br />
Flächengröße: etwa 700 m²<br />
Hinweise für die Unterhaltung (Pflege- und Entwicklungskonzept):<br />
Durchführung der Maßnahme: Zeitpunkt:<br />
vor Beginn der Bauarbeiten<br />
..........................................................................................<br />
im Zuge der Bauarbeiten<br />
..........................................................................................<br />
X nach Abschluss der Bauarbeiten<br />
..........................................................................................<br />
Ausgleich / Ersatz in Verbindung mit Maßnahme(n) Nr.: ..........................
58 Hochwasserschutz in Hannover - Vorlandabgrabungen an der Ihme - <strong>Landschaftspflegerischer</strong> <strong>Begleitplan</strong><br />
___________________________________________________________________________________________________<br />
Bezeichnung der Baumaßnahme<br />
Hochwasserschutz in Hannover -<br />
Vorlandabgrabungen<br />
an der Ihme<br />
Lage der Maßnahme:<br />
Maßnahmenblatt<br />
Grünflächen zwischen Ihme und begleitendem Fuß- und Radweg<br />
Konflikt Nr.: K 6, K 7 im Bestands- und Konfliktplan Blatt Nr.: 1<br />
Beschreibung:<br />
Maßnahmennummer<br />
A 3<br />
( S=Schutz-, A=Ausgleichs-,<br />
E=Ersatz-, G= Gestaltungsmaßnahme )<br />
Verlust von halbruderalen Gras- und Staudenfluren sowie Ruderalfluren und von artenreichen Scherrasen.<br />
Zugleich Verlust von Habitatelementen in Jagdgebieten streng geschützter Fledermausarten und von bedeutsamen<br />
Landschaftsbildelementen.<br />
nicht ausgleichbare Beeinträchtigung<br />
MAßNAHME zum Lageplan der landschaftspfl. Maßnahmen Blatt Nr.: 1<br />
Beschreibung/Zielsetzung:<br />
Ziel: Ausgleich für die Verluste der genannten Biotope, Habitatelemente von Tieren sowie Landschaftsbildelemente,<br />
landschaftsgerechte Gestaltung.<br />
Maßnahme: Entwicklung von Vegetationsbeständen aus Gräsern, Kräutern und Stauden auf Ihme-nahen<br />
Grünflächen im Zuge der Herrichtung der Abgrabungsflächen.<br />
(Zieltypen gemäß Bezeichnung V. DRACHENFELS 2004: UH, UR, GR, gegebenenfalls auch NR, NU).<br />
Durchführung: Ansaat einer standortgerechten Landschaftsrasen-Mischung ohne Kräuter möglichst regionaler<br />
Herkunft; Ausbringungsmenge etwa 5 bis 10 g/m².<br />
Flächengröße gesamt: 7.679 m²<br />
Hinweise für die Unterhaltung (Pflege- und Entwicklungskonzept):<br />
Teilflächen (mindestens 1.094 m²) der im Plan dargestellten Bereiche sind extensiv zu pflegen (Mahd maximal<br />
zweimal pro Jahr), so dass sich dort halbruderale Gras- und Staudenvegetation und gegebenenfalls feuchte<br />
Uferstaudenfluren entwickeln können. Dies ist in einen Pflegeplan für die Grünflächen aufzunehmen. Auf den<br />
übrigen Teilflächen kann eine häufigere Mahd erfolgen. Hier werden voraussichtlich Scherrasenbestände<br />
außerhalb der Gehölzstandorte entstehen.<br />
Durchführung der Maßnahme: Zeitpunkt:<br />
vor Beginn der Bauarbeiten<br />
..........................................................................................<br />
X im Zuge der Bauarbeiten geeigneter Aussaatzeitpunkt unter Berücksichtigung<br />
X nach Abschluss der Bauarbeiten möglicher Überschwemmung, ggf. Wiederholung<br />
Ausgleich / Ersatz in Verbindung mit Maßnahme(n) Nr.: A 9
Hochwasserschutz in Hannover - Vorlandabgrabungen an der Ihme - <strong>Landschaftspflegerischer</strong> <strong>Begleitplan</strong> 59<br />
___________________________________________________________________________________________________<br />
Bezeichnung der Baumaßnahme<br />
Hochwasserschutz in Hannover -<br />
Vorlandabgrabungen<br />
an der Ihme<br />
Lage der Maßnahme:<br />
Maßnahmenblatt<br />
Maßnahmennummer<br />
A 4<br />
( S=Schutz-, A=Ausgleichs-,<br />
E=Ersatz-, G= Gestaltungsmaßnahme )<br />
Gehölz-Pflanzraum I - östliche Randbereiche des neuen Ihmeparks zwischen Unabhängigem Jugendzentrum<br />
und Benno-Ohnesorg-Brücke<br />
Konflikt Nr.: K 1 im Bestands- und Konfliktplan Blatt Nr.: 1<br />
Beschreibung:<br />
Verlust von gemäß Baumschutzsatzung der Landeshauptstadt Hannover geschütztem Gehölzbestand - Laubbäume<br />
und Großsträucher. Zugleich Verlust von älteren Bäumen als potenzielle Quartiere und als<br />
Habitatstrukturen in Jagdgebieten streng geschützter Fledermausarten sowie als besonders bedeutsame<br />
Landschaftsbildelemente.<br />
nur teilweise ausgleichbare Beeinträchtigung<br />
MAßNAHME zum Lageplan der landschaftspfl. Maßnahmen Blatt Nr.: 1<br />
Beschreibung/Zielsetzung:<br />
Ziele: Kompensation für die Gehölzverluste beziehungsweise Verluste von Habitat- und Landschaftsbildelementen.<br />
Maßnahme: Pflanzung von Laubbäumen im Bereich der umgestalteten Freiflächen.<br />
Durchführung: Pflanzung von Laubbäumen - gemäß Landeshauptstadt Hannover für die Kompensation<br />
geeignete Arten und entsprechend Gestaltungskonzept für die Grünflächen des neuen Ihmeparks: Stiel-Eiche -<br />
Quercus robur, Silber-Weide - Salix alba, Frühe Traubenkirsche - Prunus padus.<br />
Bei Bedarf Schutz gegen Wildverbiss.<br />
Pflanzqualitäten und Herstellung des Pflanzstandortes gemäß Hinweisen in Kap. 8.1).<br />
Umfang: 9 Stück<br />
Hinweise für die Unterhaltung (Pflege- und Entwicklungskonzept):<br />
Abgängige Gehölze sind durch gleichartige Neupflanzungen zu ersetzen.<br />
Durchführung der Maßnahme: Zeitpunkt:<br />
vor Beginn der Bauarbeiten<br />
..........................................................................................<br />
im Zuge der Bauarbeiten<br />
..........................................................................................<br />
X nach Abschluss der Bauarbeiten<br />
..........................................................................................<br />
Ausgleich / Ersatz in Verbindung mit Maßnahme(n) Nr.: A 6, A 7, A 11, E 12, E 13, E 14, E 15
60 Hochwasserschutz in Hannover - Vorlandabgrabungen an der Ihme - <strong>Landschaftspflegerischer</strong> <strong>Begleitplan</strong><br />
___________________________________________________________________________________________________<br />
Bezeichnung der Baumaßnahme<br />
Hochwasserschutz in Hannover -<br />
Vorlandabgrabungen<br />
an der Ihme<br />
Lage der Maßnahme:<br />
Maßnahmenblatt<br />
Maßnahmennummer<br />
G 5<br />
( S=Schutz-, A=Ausgleichs-,<br />
E=Ersatz-, G= Gestaltungsmaßnahme )<br />
Gehölz-Pflanzraum I - östliche Randbereiche des neuen Ihmeparks zwischen Unabhängigem Jugendzentrum<br />
und Benno-Ohnesorg-Brücke<br />
Konflikt Nr.: im Bestands- und Konfliktplan Blatt Nr.: 1<br />
Beschreibung:<br />
nicht ausgleichbare Beeinträchtigung<br />
MAßNAHME zum Lageplan der landschaftspfl. Maßnahmen Blatt Nr.: 1<br />
Beschreibung/Zielsetzung:<br />
Ziele: Gestaltung des neuen Ihmeparks. Positiver Begleiteffekt: Schaffung zusätzlicher Strukturen in<br />
Jagdrevieren von Fledermäusen.<br />
Maßnahme: Pflanzung von Laubbäumen im Bereich der umgestalteten Freiflächen.<br />
Durchführung: Pflanzung von Laubbäumen entsprechend dem Gestaltungskonzept für die Grünflächen des<br />
neuen Ihmeparks - gemäß Landeshauptstadt Hannover für die Kompensation nicht geeignete Arten:<br />
Tulpenbaum - Liriodendron tulipifera, Flügelnuss - Pterocaria fraxinifolia.<br />
Bei Bedarf Schutz gegen Wildverbiss.<br />
Herstellung des Pflanzstandortes gemäß Hinweisen in Kap. 8.1.<br />
Umfang: 35 Stück<br />
Hinweise für die Unterhaltung (Pflege- und Entwicklungskonzept):<br />
Durchführung der Maßnahme: Zeitpunkt:<br />
vor Beginn der Bauarbeiten<br />
..........................................................................................<br />
im Zuge der Bauarbeiten<br />
..........................................................................................<br />
X nach Abschluss der Bauarbeiten<br />
..........................................................................................<br />
Ausgleich / Ersatz in Verbindung mit Maßnahme(n) Nr.:
Hochwasserschutz in Hannover - Vorlandabgrabungen an der Ihme - <strong>Landschaftspflegerischer</strong> <strong>Begleitplan</strong> 61<br />
___________________________________________________________________________________________________<br />
Bezeichnung der Baumaßnahme<br />
Hochwasserschutz in Hannover -<br />
Vorlandabgrabungen<br />
an der Ihme<br />
Lage der Maßnahme:<br />
Maßnahmenblatt<br />
Maßnahmennummer<br />
A 6<br />
( S=Schutz-, A=Ausgleichs-,<br />
E=Ersatz-, G= Gestaltungsmaßnahme )<br />
Gehölz-Pflanzraum II - Bereich des neuen Ihmeparks zwischen Unabhängigem Jugendzentrum und Benno-Ohnesorg-Brücke<br />
sowie Ihme<br />
Konflikt Nr.: K 1 im Bestands- und Konfliktplan Blatt Nr.: 1<br />
Beschreibung:<br />
Verlust von gemäß Baumschutzsatzung der Landeshauptstadt Hannover geschütztem Gehölzbestand - Laubbäume<br />
und Großsträucher. Zugleich Verlust von älteren Bäumen als potenzielle Quartiere und als<br />
Habitatstrukturen in Jagdgebieten streng geschützter Fledermausarten sowie als besonders bedeutsame<br />
Landschaftsbildelemente.<br />
nur teilweise ausgleichbare Beeinträchtigung<br />
MAßNAHME zum Lageplan der landschaftspfl. Maßnahmen Blatt Nr.: 1<br />
Beschreibung/Zielsetzung:<br />
Ziele: Kompensation für die Gehölzverluste beziehungsweise Verluste von Habitat- und Landschaftsbildelementen.<br />
Maßnahme: Pflanzung von Laubbäumen im Bereich der umgestalteten Freiflächen.<br />
Durchführung: Pflanzung von Laubbäumen - gemäß Landeshauptstadt Hannover für die Kompensation<br />
geeignete Arten und entsprechend Gestaltungskonzept für die Grünflächen des neuen Ihmeparks: Stiel-Eiche -<br />
Quercus robur, Silber-Weide - Salix alba, Frühe Traubenkirsche - Prunus padus, Spitz-Ahorn - Acer platanoides,<br />
Berg-Ahorn - Acer platanoides, Schwarz-Erle - Alnus glutionosa.<br />
Bei Bedarf Schutz gegen Wildverbiss. Pflanzqualitäten und Herstellung des Pflanzstandortes gemäß Hinweisen<br />
in Kap. 8.1.<br />
Mindestens 15 Bäume sind auf ufernahen Standorten zu pflanzen, so dass eine lineare Ergänzung des verbleibenden,<br />
zu erhaltenden Baumbestandes am Ihmeufer entsteht.<br />
Gesamtumfang: 40 Stück<br />
Hinweise für die Unterhaltung (Pflege- und Entwicklungskonzept):<br />
Abgängige Gehölze sind durch gleichartige Neupflanzungen zu ersetzen.<br />
Durchführung der Maßnahme: Zeitpunkt:<br />
vor Beginn der Bauarbeiten<br />
..........................................................................................<br />
im Zuge der Bauarbeiten<br />
..........................................................................................<br />
X nach Abschluss der Bauarbeiten<br />
..........................................................................................<br />
Ausgleich / Ersatz in Verbindung mit Maßnahme(n) Nr.: A 4, A 7, A 11, E 12, E 13, E 14, E 15
62 Hochwasserschutz in Hannover - Vorlandabgrabungen an der Ihme - <strong>Landschaftspflegerischer</strong> <strong>Begleitplan</strong><br />
___________________________________________________________________________________________________<br />
Bezeichnung der Baumaßnahme<br />
Hochwasserschutz in Hannover -<br />
Vorlandabgrabungen<br />
an der Ihme<br />
Lage der Maßnahme:<br />
Maßnahmenblatt<br />
Maßnahmennummer<br />
A 7<br />
( S=Schutz-, A=Ausgleichs-,<br />
E=Ersatz-, G= Gestaltungsmaßnahme )<br />
Gehölz-Pflanzraum III - Bereich des neuen Ihmeparks südlich der Benno-Ohnesorg-Brücke<br />
Konflikt Nr.: K 1 im Bestands- und Konfliktplan Blatt Nr.: 1<br />
Beschreibung:<br />
Verlust von gemäß Baumschutzsatzung der Landeshauptstadt Hannover geschütztem Gehölzbestand - Laubbäume<br />
und Großsträucher. Zugleich Verlust von älteren Bäumen als potenzielle Quartiere und als<br />
Habitatstrukturen in Jagdgebieten streng geschützter Fledermausarten sowie als besonders bedeutsame<br />
Landschaftsbildelemente.<br />
nur teilweise ausgleichbare Beeinträchtigung<br />
MAßNAHME zum Lageplan der landschaftspfl. Maßnahmen Blatt Nr.: 1<br />
Beschreibung/Zielsetzung:<br />
Ziele: Kompensation für die Gehölzverluste beziehungsweise Verluste von Habitat- und Landschaftsbildelementen.<br />
Maßnahme: Pflanzung von Laubbäumen im Bereich der umgestalteten Freiflächen.<br />
Durchführung: Pflanzung von Laubbäumen - gemäß Landeshauptstadt Hannover für die Kompensation<br />
geeignete Arten und entsprechend Gestaltungskonzept für die Grünflächen des neuen Ihmeparks: Stiel-Eiche -<br />
Quercus robur, Hainbuche - Carpinus betulus, Vogel-Kirsche - Prunus avium, Gold-Erle - Alnus glutinosa 'Aurea',<br />
Ulme - Ulmus hollandica 'Groeneveld', Trauer-Weide - Salix alba ‘tristis‘.<br />
Bei Bedarf Schutz gegen Wildverbiss. Pflanzqualitäten und Herstellung des Pflanzstandortes gemäß Hinweisen<br />
in Kap. 8.1.<br />
Mindestens 12 Bäume sind auf ufernahen Standorten zu pflanzen, so dass eine lineare Ergänzung des verbleibenden,<br />
zu erhaltenden Baumbestandes am Ihmeufer entsteht.<br />
Gesamtumfang: 64 Stück<br />
Hinweise für die Unterhaltung (Pflege- und Entwicklungskonzept):<br />
Abgängige Gehölze sind durch gleichartige Neupflanzungen zu ersetzen.<br />
Durchführung der Maßnahme: Zeitpunkt:<br />
vor Beginn der Bauarbeiten<br />
..........................................................................................<br />
im Zuge der Bauarbeiten<br />
..........................................................................................<br />
X nach Abschluss der Bauarbeiten<br />
..........................................................................................<br />
Ausgleich / Ersatz in Verbindung mit Maßnahme(n) Nr.: A 4, A 6, A 11, E 12, E 13, E 14, E 15
Hochwasserschutz in Hannover - Vorlandabgrabungen an der Ihme - <strong>Landschaftspflegerischer</strong> <strong>Begleitplan</strong> 63<br />
___________________________________________________________________________________________________<br />
Bezeichnung der Baumaßnahme<br />
Hochwasserschutz in Hannover -<br />
Vorlandabgrabungen<br />
an der Ihme<br />
Lage der Maßnahme:<br />
Maßnahmenblatt<br />
Maßnahmennummer<br />
A 8<br />
( S=Schutz-, A=Ausgleichs-,<br />
E=Ersatz-, G= Gestaltungsmaßnahme )<br />
Spielplatz und sonstige Freiflächen südlich des Unabhängigem Jugendzentrums (Gehölz-Pflanzraum I)<br />
Konflikt Nr.: K 4 im Bestands- und Konfliktplan Blatt Nr.: 1<br />
Beschreibung:<br />
Verlust von gemäß Baumschutzsatzung der Landeshauptstadt Hannover geschütztem Gehölzbestand -<br />
Ziergebüsche.<br />
nicht ausgleichbare Beeinträchtigung<br />
MAßNAHME zum Lageplan der landschaftspfl. Maßnahmen Blatt Nr.: 1<br />
Beschreibung/Zielsetzung:<br />
Ziele: Ersatzpflanzung - Kompensation der Ziergebüschverluste.<br />
Maßnahme: Anlage von Strauchpflanzungen im Bereich der umgestalteten Freiflächen.<br />
Durchführung: Pflanzung von Strauchgehölzen gemäß Liste der in Hannover heimischen Gehölzarten (Fachbereich<br />
Umwelt und Stadtgrün der Landeshauptstadt Hannover, September 2007). Menge, Arten und Pflanzqualitäten<br />
gemäß Ausführungsplanung für die Neugestaltung des Ihmeparks.<br />
Umfang: 445 m²<br />
Hinweise für die Unterhaltung (Pflege- und Entwicklungskonzept):<br />
Durchführung der Maßnahme: Zeitpunkt:<br />
vor Beginn der Bauarbeiten<br />
..........................................................................................<br />
im Zuge der Bauarbeiten<br />
..........................................................................................<br />
X nach Abschluss der Bauarbeiten<br />
..........................................................................................<br />
Ausgleich / Ersatz in Verbindung mit Maßnahme(n) Nr.: A 10, E 16
64 Hochwasserschutz in Hannover - Vorlandabgrabungen an der Ihme - <strong>Landschaftspflegerischer</strong> <strong>Begleitplan</strong><br />
___________________________________________________________________________________________________<br />
Bezeichnung der Baumaßnahme<br />
Hochwasserschutz in Hannover -<br />
Vorlandabgrabungen<br />
an der Ihme<br />
Lage der Maßnahme:<br />
Maßnahmenblatt<br />
Grünflächen des neuen Ihmeparks (außerhalb von Gehölzflächen)<br />
Konflikt Nr.: K 7 im Bestands- und Konfliktplan Blatt Nr.: 1<br />
Beschreibung:<br />
Maßnahmennummer<br />
A 9<br />
( S=Schutz-, A=Ausgleichs-,<br />
E=Ersatz-, G= Gestaltungsmaßnahme )<br />
Verlust von artenreichen Scherrasen als Habitatelemente in Tierlebensräumen (vor allem in Jagdgebieten streng<br />
geschützter Fledermausarten) und als bedeutsame Landschaftsbildelemente.<br />
nicht ausgleichbare Beeinträchtigung<br />
MAßNAHME zum Lageplan der landschaftspfl. Maßnahmen Blatt Nr.: 1<br />
Beschreibung/Zielsetzung:<br />
Ziel: Ausgleich für die genannten Verluste, landschaftsgerechte Gestaltung.<br />
Maßnahme: Entwicklung von Rasenvegetation (untergeordnet auch sonstiger Vegetation) im Zuge der Herrichtung<br />
der Abgrabungs- beziehungsweise Umgestaltungsflächen.<br />
Durchführung: Ansaat standortgerechter Landschaftsrasen-Mischungen (möglichst regionaler Herkunft); Zusammensetzung<br />
und Ausbringungsmenge je nach vorgesehener Nutzung.<br />
Flächengröße gesamt: etwa 3,32 ha<br />
Hinweise für die Unterhaltung (Pflege- und Entwicklungskonzept):<br />
Außerhalb intensiv genutzter beziehungsweise bespielter Flächen sollten Teilflächen der Parkrasen tendenziell<br />
extensiver gepflegt werden (Mahdhäufigkeit maximal drei- bis viermal pro Jahr), um die Ausbildung auch<br />
artenreicherer Bestände zu fördern.<br />
Die kleinflächige Anlage anderer Vegetationsflächen als Rasenbestände in den Grünflächen (zum Beispiel Kleinsträucher,<br />
Staudenbeete) wird durch die Maßnahme nicht ausgeschlossen.<br />
Durchführung der Maßnahme: Zeitpunkt:<br />
vor Beginn der Bauarbeiten<br />
..........................................................................................<br />
X im Zuge der Bauarbeiten<br />
..........................................................................................<br />
X nach Abschluss der Bauarbeiten<br />
..........................................................................................<br />
Ausgleich / Ersatz in Verbindung mit Maßnahme(n) Nr.: A 3
Hochwasserschutz in Hannover - Vorlandabgrabungen an der Ihme - <strong>Landschaftspflegerischer</strong> <strong>Begleitplan</strong> 65<br />
___________________________________________________________________________________________________<br />
Bezeichnung der Baumaßnahme<br />
Hochwasserschutz in Hannover -<br />
Vorlandabgrabungen<br />
an der Ihme<br />
Lage der Maßnahme:<br />
Maßnahmenblatt<br />
Maßnahmennummer<br />
A 10<br />
( S=Schutz-, A=Ausgleichs-,<br />
E=Ersatz-, G= Gestaltungsmaßnahme )<br />
Zufahrtsbereich von der Baustelleneinrichtungsfläche (Parkplatz südöstlich der Benno-Ohnesorg-Brücke) ins<br />
Baufeld<br />
Konflikt Nr.: K 4 im Bestands- und Konfliktplan Blatt Nr.: 1<br />
Beschreibung:<br />
Verlust von gemäß Baumschutzsatzung der Landeshauptstadt Hannover geschütztem Gehölzbestand -<br />
Ziergebüsche.<br />
nicht ausgleichbare Beeinträchtigung<br />
MAßNAHME zum Lageplan der landschaftspfl. Maßnahmen Blatt Nr.: 1<br />
Beschreibung/Zielsetzung:<br />
Ziele: Ersatzpflanzung - Kompensation der Ziergebüschverluste, Gestaltung - Abschirmung des Parkplatzareals.<br />
Maßnahme: Anlage einer kleinflächigen Gehölzpflanzung in der durch die Baustellenzufahrt entstandenen Unterbrechung<br />
eines heckenartigen Gehölzbestandes zwischen Parkplatz und Ihmepark.<br />
Durchführung: Pflanzung von Strauch- und gegebenenfalls Baumgehölzen gemäß Liste der in Hannover heimischen<br />
Gehölzarten (Fachbereich Umwelt und Stadtgrün der Landeshauptstadt Hannover, September 2007).<br />
Menge, Arten und Pflanzqualitäten gemäß Ausführungsplanung für die Neugestaltung des Ihmeparks.<br />
Umfang: 20 m²<br />
Hinweise für die Unterhaltung (Pflege- und Entwicklungskonzept):<br />
Durchführung der Maßnahme: Zeitpunkt:<br />
vor Beginn der Bauarbeiten<br />
..........................................................................................<br />
im Zuge der Bauarbeiten<br />
..........................................................................................<br />
X nach Abschluss der Bauarbeiten<br />
..........................................................................................<br />
Ausgleich / Ersatz in Verbindung mit Maßnahme(n) Nr.: A 8, E 16
66 Hochwasserschutz in Hannover - Vorlandabgrabungen an der Ihme - <strong>Landschaftspflegerischer</strong> <strong>Begleitplan</strong><br />
___________________________________________________________________________________________________<br />
Bezeichnung der Baumaßnahme<br />
Hochwasserschutz in Hannover -<br />
Vorlandabgrabungen<br />
an der Ihme<br />
Lage der Maßnahme:<br />
Maßnahmenblatt<br />
Maßnahmennummer<br />
A 11<br />
( S=Schutz-, A=Ausgleichs-,<br />
E=Ersatz-, G= Gestaltungsmaßnahme )<br />
Gehölz-Pflanzraum IV - Bereich des neuen Ihmeparks zwischen Stadtwerken / Unabhängigem Jugendzentrum<br />
und Ihme<br />
Konflikt Nr.: K 1 im Bestands- und Konfliktplan Blatt Nr.: 1<br />
Beschreibung:<br />
Verlust von gemäß Baumschutzsatzung der Landeshauptstadt Hannover geschütztem Gehölzbestand - Laubbäume<br />
und Großsträucher. Zugleich Verlust von älteren Bäumen als potenzielle Quartiere und als<br />
Habitatstrukturen in Jagdgebieten streng geschützter Fledermausarten sowie als besonders bedeutsame<br />
Landschaftsbildelemente.<br />
nur teilweise ausgleichbare Beeinträchtigung<br />
MAßNAHME zum Lageplan der landschaftspfl. Maßnahmen Blatt Nr.: 1<br />
Beschreibung/Zielsetzung:<br />
Ziele: Kompensation für die Gehölzverluste beziehungsweise Verluste von Habitat- und Landschaftsbildelementen.<br />
Maßnahme: Pflanzung von Laubbäumen im Bereich der umgestalteten Freiflächen.<br />
Durchführung: Pflanzung von Laubbäumen - gemäß Landeshauptstadt Hannover für die Kompensation<br />
geeignete Arten und entsprechend Gestaltungskonzept für die Grünflächen des neuen Ihmeparks: Stiel-Eiche -<br />
Quercus robur, Silber-Weide - Salix alba, Frühe Traubenkirsche - Prunus padus, Spitz-Ahorn - Acer platanoides,<br />
Berg-Ahorn - Acer platanoides, Schwarz-Erle - Alnus glutionosa.<br />
Bei Bedarf Schutz gegen Wildverbiss. Pflanzqualitäten und Herstellung des Pflanzstandortes gemäß Hinweisen<br />
in Kap. 8.1.<br />
Mindestens 15 Bäume sind auf ufernahen Standorten zu pflanzen, so dass eine lineare Ergänzung des verbleibenden,<br />
zu erhaltenden Baumbestandes am Ihmeufer entsteht.<br />
Gesamtumfang: 42 Stück<br />
Hinweise für die Unterhaltung (Pflege- und Entwicklungskonzept):<br />
Abgängige Gehölze sind durch gleichartige Neupflanzungen zu ersetzen.<br />
Durchführung der Maßnahme: Zeitpunkt:<br />
vor Beginn der Bauarbeiten<br />
..........................................................................................<br />
im Zuge der Bauarbeiten<br />
..........................................................................................<br />
X nach Abschluss der Bauarbeiten<br />
..........................................................................................<br />
Ausgleich / Ersatz in Verbindung mit Maßnahme(n) Nr.: A 4, A 6, A 7, E 12, E 13, E 14, E 15
Hochwasserschutz in Hannover - Vorlandabgrabungen an der Ihme - <strong>Landschaftspflegerischer</strong> <strong>Begleitplan</strong> 67<br />
___________________________________________________________________________________________________<br />
Bezeichnung der Baumaßnahme<br />
Hochwasserschutz in Hannover -<br />
Vorlandabgrabungen<br />
an der Ihme<br />
Lage der Maßnahme:<br />
Maßnahmenblatt<br />
an der Straße „Am Lindener Berge“<br />
(Gemarkung Linden, Flur 22 - 17/15)<br />
Maßnahmennummer<br />
E 12<br />
( S=Schutz-, A=Ausgleichs-,<br />
E=Ersatz-, G= Gestaltungsmaßnahme )<br />
Konflikt Nr.: K 1 im Bestands- und Konfliktplan Blatt Nr.: 1, 2<br />
Beschreibung:<br />
Verlust von gemäß Baumschutzsatzung der Landeshauptstadt Hannover geschütztem Gehölzbestand - Laubbäume<br />
und Großsträucher. Zugleich Verlust von älteren Bäumen als potenzielle Quartiere und als<br />
Habitatstrukturen in Jagdgebieten streng geschützter Fledermausarten sowie als besonders bedeutsame<br />
Landschaftsbildelemente.<br />
X nicht ausgleichbare Beeinträchtigung<br />
MAßNAHME zur Lage der landschaftspfl. Maßnahmen Abb. Nr.: 13-2<br />
Beschreibung/Zielsetzung:<br />
Ziele: Ersatzpflanzung - Kompensation der Gehölzverluste, beziehungsweise Verluste von Habitat- und Landschaftsbildelementen.<br />
Ausgangszustand: Scherrasen.<br />
Maßnahme: Pflanzung von Laubbäumen.<br />
Durchführung: Pflanzung von Laubbäumen - gemäß Landeshauptstadt Hannover für die Kompensation<br />
geeignete Arten: Hainbuche - Carpinus betulus, Vogel-Kirsche - Prunus avium, Frühe Traubenkirsche - Prunus<br />
padus, Stiel-Eiche - Quercus robur, Esche - Fraxinus excelsior, Spitz-Ahorn - Acer platanoides, Berg-Ahorn -<br />
Acer pseudoplatanus, Flatter-Ulme - Ulmus laevis, Silber-Weide - Salix alba, Trauer-Weide - Salix alba ‘tristis‘,<br />
Ulme - Ulmus holandica ‚Groeneveld‘.<br />
Bei Bedarf Schutz gegen Wildverbiss. Pflanzqualitäten gemäß Hinweisen in Kap. 8.3.<br />
Umfang: 6 Stück<br />
Hinweise für die Unterhaltung (Pflege- und Entwicklungskonzept):<br />
Abgängige Gehölze sind durch gleichartige Neupflanzungen zu ersetzen.<br />
Durchführung der Maßnahme: Zeitpunkt:<br />
vor Beginn der Bauarbeiten<br />
..........................................................................................<br />
X im Zuge der Bauarbeiten<br />
..........................................................................................<br />
nach Abschluss der Bauarbeiten<br />
..........................................................................................<br />
Ausgleich / Ersatz in Verbindung mit Maßnahme(n) Nr.: A 4, A 6, A 7, A 11, E 13, E 14, E 15
68 Hochwasserschutz in Hannover - Vorlandabgrabungen an der Ihme - <strong>Landschaftspflegerischer</strong> <strong>Begleitplan</strong><br />
___________________________________________________________________________________________________<br />
Bezeichnung der Baumaßnahme<br />
Hochwasserschutz in Hannover -<br />
Vorlandabgrabungen<br />
an der Ihme<br />
Lage der Maßnahme:<br />
Maßnahmenblatt<br />
ehemaliger Werkhof an der Culemannstraße<br />
(Gemarkung Hannover, Flur 30 - 13/9 und 30 - 13/10)<br />
Maßnahmennummer<br />
E 13<br />
( S=Schutz-, A=Ausgleichs-,<br />
E=Ersatz-, G= Gestaltungsmaßnahme )<br />
Konflikt Nr.: K 1 im Bestands- und Konfliktplan Blatt Nr.: 1, 2<br />
Beschreibung:<br />
Verlust von gemäß Baumschutzsatzung der Landeshauptstadt Hannover geschütztem Gehölzbestand - Laubbäume<br />
und Großsträucher. Zugleich Verlust von älteren Bäumen als potenzielle Quartiere und als<br />
Habitatstrukturen in Jagdgebieten streng geschützter Fledermausarten sowie als besonders bedeutsame<br />
Landschaftsbildelemente.<br />
X nicht ausgleichbare Beeinträchtigung<br />
MAßNAHME zur Lage der landschaftspfl. Maßnahmen Abb. Nr.: 13-3<br />
Beschreibung/Zielsetzung:<br />
Ziele: Ersatzpflanzung - Kompensation der Gehölzverluste, beziehungsweise Verluste von Habitat- und Landschaftsbildelementen.<br />
Ausgangszustand: Gebäude, Betonpflaster, Schotter.<br />
Maßnahme: Pflanzung von Laubbäumen.<br />
Durchführung: Nach dem Rückbau von Gebäuden, Betonpflaster und Schotterdecken Pflanzung von Laubbäumen<br />
- gemäß Landeshauptstadt Hannover für die Kompensation geeignete Arten: Hainbuche - Carpinus betulus,<br />
Vogel-Kirsche - Prunus avium, Frühe Traubenkirsche - Prunus padus, Stiel-Eiche - Quercus robur, Esche -<br />
Fraxinus excelsior, Spitz-Ahorn - Acer platanoides, Berg-Ahorn - Acer pseudoplatanus, Flatter-Ulme - Ulmus<br />
laevis, Silber-Weide - Salix alba, Trauer-Weide - Salix alba ‘tristis‘, Ulme - Ulmus hollandica ‚Groeneveld‘.<br />
Bei Bedarf Schutz gegen Wildverbiss. Pflanzqualitäten gemäß Hinweisen in Kap. 8.3.<br />
Umfang: 34 Stück<br />
Hinweise für die Unterhaltung (Pflege- und Entwicklungskonzept):<br />
Abgängige Gehölze sind durch gleichartige Neupflanzungen zu ersetzen.<br />
Durchführung der Maßnahme: Zeitpunkt:<br />
vor Beginn der Bauarbeiten<br />
..........................................................................................<br />
X im Zuge der Bauarbeiten<br />
..........................................................................................<br />
nach Abschluss der Bauarbeiten<br />
..........................................................................................<br />
Ausgleich / Ersatz in Verbindung mit Maßnahme(n) Nr.: A 4, A 6, A 7, A 11, E 12, E 14, E 15
Hochwasserschutz in Hannover - Vorlandabgrabungen an der Ihme - <strong>Landschaftspflegerischer</strong> <strong>Begleitplan</strong> 69<br />
___________________________________________________________________________________________________<br />
Bezeichnung der Baumaßnahme<br />
Hochwasserschutz in Hannover -<br />
Vorlandabgrabungen<br />
an der Ihme<br />
Lage der Maßnahme:<br />
Maßnahmenblatt<br />
entlang von Wegen in der Leineaue bei Marienwerder<br />
(Gemarkung Marienwerder, Flur 2 - 22/26, 2 - 22/4 und 1 - 59/16)<br />
Maßnahmennummer<br />
E 14<br />
( S=Schutz-, A=Ausgleichs-,<br />
E=Ersatz-, G= Gestaltungsmaßnahme )<br />
Konflikt Nr.: K 1 im Bestands- und Konfliktplan Blatt Nr.: 1, 2<br />
Beschreibung:<br />
Verlust von gemäß Baumschutzsatzung der Landeshauptstadt Hannover geschütztem Gehölzbestand - Laubbäume<br />
und Großsträucher. Zugleich Verlust von älteren Bäumen als potenzielle Quartiere und als<br />
Habitatstrukturen in Jagdgebieten streng geschützter Fledermausarten sowie als besonders bedeutsame<br />
Landschaftsbildelemente.<br />
X nicht ausgleichbare Beeinträchtigung<br />
MAßNAHME zur Lage der landschaftspfl. Maßnahmen Abb. Nr.: 13-4<br />
Beschreibung/Zielsetzung:<br />
Ziele: Ersatzpflanzung - Kompensation der Gehölzverluste, beziehungsweise Verluste von Habitat- und Landschaftsbildelementen.<br />
Ausgangszustand: Acker.<br />
Maßnahme: Pflanzung von Laubbäumen.<br />
Durchführung: Pflanzung von Laubbäumen - gemäß Landeshauptstadt Hannover für die Kompensation<br />
geeignete Arten: Hainbuche - Carpinus betulus, Vogel-Kirsche - Prunus avium, Frühe Traubenkirsche - Prunus<br />
padus, Stiel-Eiche - Quercus robur, Esche - Fraxinus excelsior, Spitz-Ahorn - Acer platanoides, Berg-Ahorn -<br />
Acer pseudoplatanus, Flatter-Ulme - Ulmus laevis, Silber-Weide - Salix alba.<br />
Bei Bedarf Schutz gegen Wildverbiss. Pflanzqualitäten gemäß Hinweisen in Kap. 8.3.<br />
Umfang: 27 Stück<br />
Hinweise für die Unterhaltung (Pflege- und Entwicklungskonzept):<br />
Entwicklungspflege der Gehölzpflanzung. Abgängige Gehölze sind durch gleichartige Neupflanzungen zu<br />
ersetzen.<br />
Durchführung der Maßnahme: Zeitpunkt:<br />
vor Beginn der Bauarbeiten<br />
..........................................................................................<br />
im Zuge der Bauarbeiten<br />
..........................................................................................<br />
X nach Abschluss der Bauarbeiten<br />
..........................................................................................<br />
Ausgleich / Ersatz in Verbindung mit Maßnahme(n) Nr.: A 4, A 6, A 7, A 11, E 12, E 13, E 15
70 Hochwasserschutz in Hannover - Vorlandabgrabungen an der Ihme - <strong>Landschaftspflegerischer</strong> <strong>Begleitplan</strong><br />
___________________________________________________________________________________________________<br />
Bezeichnung der Baumaßnahme<br />
Hochwasserschutz in Hannover -<br />
Vorlandabgrabungen<br />
an der Ihme<br />
Lage der Maßnahme:<br />
Maßnahmenblatt<br />
südlich des Klosterforstes Marienwerder<br />
(Gemarkung Marienwerder, Flur 2 - 22/4)<br />
Maßnahmennummer<br />
E 15<br />
( S=Schutz-, A=Ausgleichs-,<br />
E=Ersatz-, G= Gestaltungsmaßnahme )<br />
Konflikt Nr.: K 1 im Bestands- und Konfliktplan Blatt Nr.: 1, 2<br />
Beschreibung:<br />
Verlust von gemäß Baumschutzsatzung der Landeshauptstadt Hannover geschütztem Gehölzbestand - Laubbäume<br />
und Großsträucher. Zugleich Verlust von älteren Bäumen als potenzielle Quartiere und als<br />
Habitatstrukturen in Jagdgebieten streng geschützter Fledermausarten sowie als besonders bedeutsame<br />
Landschaftsbildelemente.<br />
X nicht ausgleichbare Beeinträchtigung<br />
MAßNAHME zur Lage der landschaftspfl. Maßnahmen Abb. Nr.: 13-4<br />
Beschreibung/Zielsetzung:<br />
Ziele: Ersatzpflanzung - Kompensation der Gehölzverluste, beziehungsweise Verluste von Habitat- und<br />
Landschaftsbildelementen.<br />
Ausgangszustand: Acker.<br />
Maßnahme: Pflanzung eines flächigen Gehölzbestands mit gestuftem Waldrand (in Anlehnung an Maßnahme<br />
A 23 Laubwald).<br />
Durchführung: Pflanzung von standortgerechten Laubgehölzen: Stiel-Eiche - Quercus robur, Feld-Ulme - Ulmus<br />
minor, Flatter-Ulme - Ulmus laevis, Esche - Fraxinus excelsior, Frühe Traubenkirsche (Prunus padus), Vogel-<br />
Kirsche (Prunus avium). Weitere Gehölzarten der vor- oder nachgeschalteten Aufbau-, Sukzessions- und<br />
Abbauphasen sollen im Rahmen der Sukzession zuwandern.<br />
Bei Bedarf Schutz gegen Wildverbiss.<br />
Umfang: 1,6 ha<br />
Hinweise für die Unterhaltung (Pflege- und Entwicklungskonzept):<br />
Entwicklungspflege der Gehölzpflanzung. Abgängige Gehölze sind durch gleichartige Neupflanzungen zu<br />
ersetzen. Die weitere Entwicklung der Fläche erfolgt über die natürliche Sukzession..<br />
Durchführung der Maßnahme: Zeitpunkt:<br />
vor Beginn der Bauarbeiten<br />
..........................................................................................<br />
im Zuge der Bauarbeiten<br />
..........................................................................................<br />
X nach Abschluss der Bauarbeiten<br />
..........................................................................................<br />
Ausgleich / Ersatz in Verbindung mit Maßnahme(n) Nr.: A 4, A 6, A 7, A 11, E 12, E 13, E 14
Hochwasserschutz in Hannover - Vorlandabgrabungen an der Ihme - <strong>Landschaftspflegerischer</strong> <strong>Begleitplan</strong> 71<br />
___________________________________________________________________________________________________<br />
Bezeichnung der Baumaßnahme<br />
Hochwasserschutz in Hannover -<br />
Vorlandabgrabungen<br />
an der Ihme<br />
Lage der Maßnahme:<br />
Maßnahmenblatt<br />
ehemaliger Werkhof an der Culemannstraße<br />
(Gemarkung Hannover, Flur 30 - 13/9 und 30 - 13/10)<br />
Maßnahmennummer<br />
E 16<br />
( S=Schutz-, A=Ausgleichs-,<br />
E=Ersatz-, G= Gestaltungsmaßnahme )<br />
Konflikt Nr.: K 4 im Bestands- und Konfliktplan Blatt Nr.: 1, 2<br />
Beschreibung:<br />
Verlust von gemäß Baumschutzsatzung der Landeshauptstadt Hannover geschütztem Gehölzbestand -<br />
Ziergebüsch. Zugleich Verlust von Habitatstrukturen in Jagdgebieten streng geschützter Fledermausarten.<br />
X nicht ausgleichbare Beeinträchtigung<br />
MAßNAHME zur Lage der landschaftspfl. Maßnahmen Abb. Nr.: 13-3<br />
Beschreibung/Zielsetzung:<br />
Ziele: Ersatzpflanzung - Kompensation der Gehölzverluste, beziehungsweise Verluste von Jagdhabitaten.<br />
Ausgangszustand: Gebäude, Betonpflaster, Schotter.<br />
Maßnahme: Anlage einer Strauchpflanzung.<br />
Durchführung: Nach dem Rückbau von Gebäuden, Betonpflaster und Schotterdecken Pflanzung von<br />
standortgerechten Laubgehölzen: Grau-Weide - Salix cinerea, Eingriffeliger Weißdorn - Crataegus monogyna,<br />
Schlehe - Prunus spinosa, Hasel –Corylus avellana, Schwarzer Holunder - Sambucus nigra.<br />
Umfang: 579 m²<br />
Hinweise für die Unterhaltung (Pflege- und Entwicklungskonzept):<br />
Entwicklungspflege der Gehölzpflanzung.<br />
Durchführung der Maßnahme: Zeitpunkt:<br />
vor Beginn der Bauarbeiten<br />
..........................................................................................<br />
im Zuge der Bauarbeiten<br />
..........................................................................................<br />
X nach Abschluss der Bauarbeiten<br />
..........................................................................................<br />
Ausgleich / Ersatz in Verbindung mit Maßnahme(n) Nr.: A 8, A 10
72 Hochwasserschutz in Hannover - Vorlandabgrabungen an der Ihme - <strong>Landschaftspflegerischer</strong> <strong>Begleitplan</strong><br />
___________________________________________________________________________________________________<br />
Bezeichnung der Baumaßnahme<br />
Hochwasserschutz in Hannover -<br />
Vorlandabgrabungen<br />
an der Ihme<br />
Lage der Maßnahme:<br />
Maßnahmenblatt<br />
Leineaue bei Marienwerder im Deichvorland<br />
(Gemarkung Marienwerder, Flur 2 - 22/1)<br />
Maßnahmennummer<br />
E 17<br />
( S=Schutz-, A=Ausgleichs-,<br />
E=Ersatz-, G= Gestaltungsmaßnahme )<br />
Konflikt Nr.: K 3 im Bestands- und Konfliktplan Blatt Nr.: 1<br />
Beschreibung:<br />
Verlust von gemäß Baumschutzsatzung der Landeshauptstadt Hannover geschütztem Gehölzbestand -<br />
mesophiles Traubenkirschen- und Weiden-Auengebüsch. Zugleich Verlust von älteren Bäumen als potenzielle<br />
Quartiere und als Habitatstrukturen in Jagdgebieten streng geschützter Fledermausarten sowie als besonders<br />
bedeutsame Landschaftsbildelemente.<br />
X nicht ausgleichbare Beeinträchtigung<br />
MAßNAHME zur Lage der landschaftspfl. Maßnahmen Abb. Nr.: 13-4<br />
Beschreibung/Zielsetzung:<br />
Ziele: Ersatzpflanzung - Kompensation der Gehölzverluste, beziehungsweise Verluste von Habitat- und<br />
Landschaftsbildelementen.<br />
Ausgangszustand: Acker.<br />
Maßnahme: Pflanzung eines mesophilen Gebüschs.<br />
Durchführung: Pflanzung von standortgerechten Laubgehölzen: Eingriffeliger Weißdorn - Crataegus monogyna<br />
und Hunds-Rose –Rosa canina. Weitere Gehölzarten sollen im Rahmen der Sukzession zuwandern.<br />
Bei Bedarf Schutz gegen Wildverbiss.<br />
Umfang: 344 m²<br />
Hinweise für die Unterhaltung (Pflege- und Entwicklungskonzept):<br />
Entwicklungspflege der Gehölzpflanzung.<br />
Durchführung der Maßnahme: Zeitpunkt:<br />
vor Beginn der Bauarbeiten<br />
..........................................................................................<br />
im Zuge der Bauarbeiten<br />
..........................................................................................<br />
X nach Abschluss der Bauarbeiten<br />
..........................................................................................<br />
Ausgleich / Ersatz in Verbindung mit Maßnahme(n) Nr.: -
Hochwasserschutz in Hannover - Vorlandabgrabungen an der Ihme - <strong>Landschaftspflegerischer</strong> <strong>Begleitplan</strong> 73<br />
___________________________________________________________________________________________________<br />
Bezeichnung der Baumaßnahme<br />
Hochwasserschutz in Hannover -<br />
Vorlandabgrabungen<br />
an der Ihme<br />
Lage der Maßnahme:<br />
Maßnahmenblatt<br />
ehemalige Kleingartensiedlung an der B 6 in der Leineaue in Stöcken<br />
(Gemarkung Stöcken, Flur 005 - 131/5)<br />
Maßnahmennummer<br />
E 18<br />
( S=Schutz-, A=Ausgleichs-,<br />
E=Ersatz-, G= Gestaltungsmaßnahme )<br />
Konflikt Nr.: K 2 im Bestands- und Konfliktplan Blatt Nr.: 1, 2<br />
Beschreibung:<br />
Verlust von gemäß Baumschutzsatzung der Landeshauptstadt Hannover geschütztem Gehölzbestand - mittelalter<br />
Ahorn- und Eschen-Pionierwald. Zugleich Verlust von Habitatstrukturen in Jagdgebieten streng geschützter<br />
Fledermausarten sowie als besonders bedeutsame Landschaftsbildelemente.<br />
X nicht ausgleichbare Beeinträchtigung<br />
MAßNAHME zur Lage der landschaftspfl. Maßnahmen Abb. Nr.: 13-5<br />
Beschreibung/Zielsetzung:<br />
Ziele: Ersatzpflanzung - Kompensation der Gehölzverluste, beziehungsweise Verluste von Habitat- und<br />
Landschaftsbildelementen.<br />
Ausgangszustand: gehölzarme Kleingartensiedlung.<br />
Maßnahme: Pflanzung eines naturnahen Feldgehölzes.<br />
Durchführung: Pflanzung von standortgerechten Laubgehölzen: Hainbuche - Carpinus betulus, Vogel-Kirsche -<br />
Prunus avium, Frühe Traubenkirsche - Prunus padus, Stiel-Eiche - Quercus robur, Esche - Fraxinus excelsior,<br />
Spitz-Ahorn - Acer platanoides, Berg-Ahorn - Acer pseudoplatanus, Flatter-Ulme - Ulmus laevis, Grau-Weide -<br />
Salix cinerea, Eingriffeliger Weißdorn - Crataegus monogyna, Schlehe - Prunus spinosa, Hasel - Corylus<br />
avellana und Schwarzer Holunder - Sambucus nigra.<br />
Bei Bedarf Schutz gegen Wildverbiss.<br />
Umfang: 3.000 m²<br />
Hinweise für die Unterhaltung (Pflege- und Entwicklungskonzept):<br />
Entwicklungspflege der Gehölzpflanzung.<br />
Durchführung der Maßnahme: Zeitpunkt:<br />
vor Beginn der Bauarbeiten<br />
..........................................................................................<br />
im Zuge der Bauarbeiten<br />
..........................................................................................<br />
X nach Abschluss der Bauarbeiten<br />
..........................................................................................<br />
Ausgleich / Ersatz in Verbindung mit Maßnahme(n) Nr.: E 19
74 Hochwasserschutz in Hannover - Vorlandabgrabungen an der Ihme - <strong>Landschaftspflegerischer</strong> <strong>Begleitplan</strong><br />
___________________________________________________________________________________________________<br />
Bezeichnung der Baumaßnahme<br />
Hochwasserschutz in Hannover -<br />
Vorlandabgrabungen<br />
an der Ihme<br />
Lage der Maßnahme:<br />
Maßnahmenblatt<br />
an der B 6 in der Leineaue in Herrenhausen<br />
(Gemarkung Herrenhausen, Flur 006 - 15/89)<br />
Maßnahmennummer<br />
E 19<br />
( S=Schutz-, A=Ausgleichs-,<br />
E=Ersatz-, G= Gestaltungsmaßnahme )<br />
Konflikt Nr.: K 2 im Bestands- und Konfliktplan Blatt Nr.: 1, 2<br />
Beschreibung:<br />
Verlust von gemäß Baumschutzsatzung der Landeshauptstadt Hannover geschütztem Gehölzbestand - mittelalter<br />
Ahorn- und Eschen-Pionierwald. Zugleich Verlust von Habitatstrukturen in Jagdgebieten streng geschützter<br />
Fledermausarten sowie als besonders bedeutsame Landschaftsbildelemente.<br />
X nicht ausgleichbare Beeinträchtigung<br />
MAßNAHME zur Lage der landschaftspfl. Maßnahmen Abb. Nr.: 13-6<br />
Beschreibung/Zielsetzung:<br />
Ziele: Ersatzpflanzung - Kompensation der Gehölzverluste, beziehungsweise Verluste von Habitat- und<br />
Landschaftsbildelementen.<br />
Ausgangszustand: Intensivgrünland.<br />
Maßnahme: Pflanzung eines naturnahen Feldgehölzes.<br />
Durchführung: Pflanzung von standortgerechten Laubgehölzen: Hainbuche - Carpinus betulus, Vogel-Kirsche -<br />
Prunus avium, Frühe Traubenkirsche - Prunus padus, Stiel-Eiche - Quercus robur, Esche - Fraxinus excelsior,<br />
Spitz-Ahorn - Acer platanoides, Berg-Ahorn - Acer pseudoplatanus, Flatter-Ulme - Ulmus laevis, Grau-Weide -<br />
Salix cinerea, Eingriffeliger Weißdorn - Crataegus monogyna, Schlehe - Prunus spinosa, Hasel - Corylus<br />
avellana und Schwarzer Holunder - Sambucus nigra.<br />
Bei Bedarf Schutz gegen Wildverbiss.<br />
Umfang: 1.000 m²<br />
Hinweise für die Unterhaltung (Pflege- und Entwicklungskonzept):<br />
Entwicklungspflege der Gehölzpflanzung.<br />
Durchführung der Maßnahme: Zeitpunkt:<br />
vor Beginn der Bauarbeiten<br />
..........................................................................................<br />
im Zuge der Bauarbeiten<br />
..........................................................................................<br />
X nach Abschluss der Bauarbeiten<br />
..........................................................................................<br />
Ausgleich / Ersatz in Verbindung mit Maßnahme(n) Nr.: E 18
Hochwasserschutz in Hannover - Vorlandabgrabungen an der Ihme - <strong>Landschaftspflegerischer</strong> <strong>Begleitplan</strong> 75<br />
___________________________________________________________________________________________________<br />
Bezeichnung der Baumaßnahme<br />
Hochwasserschutz in Hannover -<br />
Vorlandabgrabungen<br />
an der Ihme<br />
Lage der Maßnahme:<br />
Maßnahmenblatt<br />
auf Grünfläche „Wachsbleiche“ nahe Deisterkleisel<br />
(Gemarkung Linden, Flur 22 - 39/10)<br />
Maßnahmennummer<br />
E 20<br />
( S=Schutz-, A=Ausgleichs-,<br />
E=Ersatz-, G= Gestaltungsmaßnahme )<br />
Konflikt Nr.: K 5 im Bestands- und Konfliktplan Blatt Nr.: 1, 2<br />
Beschreibung:<br />
Verlust eines Gehölzbestands –jüngerer Ahorn- und Eschen-Pionierwald. Zugleich Verlust von Habitatstrukturen in<br />
Jagdgebieten streng geschützter Fledermausarten.<br />
X nicht ausgleichbare Beeinträchtigung<br />
MAßNAHME zur Lage der landschaftspfl. Maßnahmen Abb. Nr.: 13-2<br />
Beschreibung/Zielsetzung:<br />
Ziele: Ersatzpflanzung - Kompensation der Gehölzverluste, beziehungsweise Verluste von Jagdhabitaten.<br />
Ausgangszustand: Scherrasen.<br />
Maßnahme: Anlage einer Strauchpflanzung.<br />
Durchführung: Pflanzung von standortgerechten Laubgehölzen: Grau-Weide - Salix cinerea, Eingriffeliger<br />
Weißdorn - Crataegus monogyna, Schlehe - Prunus spinosa, Hasel –Corylus avellana, Schwarzer Holunder -<br />
Sambucus nigra.<br />
Umfang: 400 m²<br />
Hinweise für die Unterhaltung (Pflege- und Entwicklungskonzept):<br />
Entwicklungspflege der Gehölzpflanzung.<br />
Durchführung der Maßnahme: Zeitpunkt:<br />
vor Beginn der Bauarbeiten<br />
..........................................................................................<br />
X im Zuge der Bauarbeiten<br />
..........................................................................................<br />
nach Abschluss der Bauarbeiten<br />
..........................................................................................<br />
Ausgleich / Ersatz in Verbindung mit Maßnahme(n) Nr.: E 19
76 Hochwasserschutz in Hannover - Vorlandabgrabungen an der Ihme - <strong>Landschaftspflegerischer</strong> <strong>Begleitplan</strong><br />
___________________________________________________________________________________________________<br />
Bezeichnung der Baumaßnahme<br />
Hochwasserschutz in Hannover -<br />
Vorlandabgrabungen<br />
an der Ihme<br />
Lage der Maßnahme:<br />
Maßnahmenblatt<br />
südlich des Klosterforstes Marienwerder<br />
(Gemarkung Marienwerder, Flur 2 - 22/4)<br />
Maßnahmennummer<br />
E 21<br />
( S=Schutz-, A=Ausgleichs-,<br />
E=Ersatz-, G= Gestaltungsmaßnahme )<br />
Konflikt Nr.: K 3 im Bestands- und Konfliktplan Blatt Nr.: 1, 2<br />
Beschreibung:<br />
Verlust von Ruderalgebüschen. Zugleich Verlust von Habitatstrukturen in Jagdgebieten streng geschützter<br />
Fledermausarten.<br />
X nicht ausgleichbare Beeinträchtigung<br />
MAßNAHME zur Lage der landschaftspfl. Maßnahmen Abb. Nr.: 13-4<br />
Beschreibung/Zielsetzung:<br />
Ziele: Ersatzpflanzung - Kompensation der Gehölzverluste, beziehungsweise Verluste von Jagdhabitaten.<br />
Ausgangszustand: Acker.<br />
Maßnahme: Anlage einer Strauchpflanzung.<br />
Durchführung: Pflanzung von standortgerechten Laubgehölzen: Grau-Weide - Salix cinerea, Eingriffeliger<br />
Weißdorn - Crataegus monogyna, Hunds-Rose –Rosa canina, Hasel –Corylus avellana, Schwarzer Holunder -<br />
Sambucus nigra.<br />
Umfang: 1.159 m²<br />
Hinweise für die Unterhaltung (Pflege- und Entwicklungskonzept):<br />
Entwicklungspflege der Gehölzpflanzung.<br />
Durchführung der Maßnahme: Zeitpunkt:<br />
vor Beginn der Bauarbeiten<br />
..........................................................................................<br />
im Zuge der Bauarbeiten<br />
..........................................................................................<br />
X nach Abschluss der Bauarbeiten<br />
..........................................................................................<br />
Ausgleich / Ersatz in Verbindung mit Maßnahme(n) Nr.: -
Hochwasserschutz in Hannover - Vorlandabgrabungen an der Ihme - <strong>Landschaftspflegerischer</strong> <strong>Begleitplan</strong> 77<br />
___________________________________________________________________________________________________<br />
Bezeichnung der Baumaßnahme<br />
Hochwasserschutz in Hannover -<br />
Vorlandabgrabungen<br />
an der Ihme<br />
Lage der Maßnahme:<br />
Maßnahmenblatt<br />
Leineaue bei Marienwerder im Deichvorland<br />
(Gemarkung Marienwerder, Flur 2 - 22/1)<br />
Maßnahmennummer<br />
A 22<br />
( S=Schutz-, A=Ausgleichs-,<br />
E=Ersatz-, G= Gestaltungsmaßnahme )<br />
Konflikt Nr.: K A Abb. Nr.: 6-1, 6-2, 6-3<br />
Beschreibung:<br />
mögliche Verminderung des Auencharakters von auentypischen Biotopen –Gehölzbestände des Weidenauwalds.<br />
nicht ausgleichbare Beeinträchtigung<br />
MAßNAHME zur Lage der landschaftspfl. Maßnahmen Abb. Nr.: 13-4<br />
Beschreibung/Zielsetzung:<br />
Ziele: Ausgleichspflanzung - Kompensation der Gehölzbeeinträchtigungen.<br />
Ausgangszustand: Acker.<br />
Maßnahme: Pflanzung eines Weiden-Auwalds.<br />
Durchführung: Pflanzung von standortgerechten Laubgehölzen: Silber-Weide - Salix alba, Bruch-Weide - Salix<br />
fragilis, Purpur-Weide - Salix purpurea, Korb-Weide - Salix viminalis und Mandel-Weide - Salix triandra, Esche –<br />
Fraxinus excelsior. Für die Weidenpflanzungen sind Steckhölzer aus benachbarten Beständen zu verwenden.<br />
Weitere Gehölzarten der vor- oder nachgeschalteten Aufbau-, Sukzessions- und Abbauphasen sollen im<br />
Rahmen der Sukzession zuwandern.<br />
Bei Bedarf Schutz gegen Wildverbiss.<br />
Umfang: 300 m²<br />
Hinweise für die Unterhaltung (Pflege- und Entwicklungskonzept):<br />
Entwicklungspflege der Gehölzpflanzung. Abgängige Gehölze sind durch gleichartige Neupflanzungen zu<br />
ersetzen. Die weitere Entwicklung der Fläche erfolgt über die natürliche Sukzession..<br />
Durchführung der Maßnahme: Zeitpunkt:<br />
vor Beginn der Bauarbeiten<br />
..........................................................................................<br />
im Zuge der Bauarbeiten<br />
..........................................................................................<br />
X nach Abschluss der Bauarbeiten<br />
..........................................................................................<br />
Ausgleich / Ersatz in Verbindung mit Maßnahme(n) Nr.: -
78 Hochwasserschutz in Hannover - Vorlandabgrabungen an der Ihme - <strong>Landschaftspflegerischer</strong> <strong>Begleitplan</strong><br />
___________________________________________________________________________________________________<br />
Bezeichnung der Baumaßnahme<br />
Hochwasserschutz in Hannover -<br />
Vorlandabgrabungen<br />
an der Ihme<br />
Lage der Maßnahme:<br />
Maßnahmenblatt<br />
südlich des Klosterforstes Marienwerder<br />
(Gemarkung Marienwerder, Flur 2 - 22/4)<br />
Maßnahmennummer<br />
A 23<br />
( S=Schutz-, A=Ausgleichs-,<br />
E=Ersatz-, G= Gestaltungsmaßnahme )<br />
Konflikt Nr.: K A Abb. Nr.: 6-1, 6-2, 6-3<br />
Beschreibung:<br />
mögliche Verminderung des Auencharakters von auentypischen Biotopen –Gehölzbestände des Hartholzauwalds.<br />
nicht ausgleichbare Beeinträchtigung<br />
MAßNAHME zur Lage der landschaftspfl. Maßnahmen Abb. Nr.: 13-4<br />
Beschreibung/Zielsetzung:<br />
Ziele: Ausgleichspflanzung - Kompensation der Gehölzbeeinträchtigungen.<br />
Ausgangszustand: Acker.<br />
Maßnahme: Pflanzung eines standorttypischen Laubwaldes mit gestuftem Waldrand.<br />
Durchführung: Pflanzung von standortgerechten Laubgehölzen: Stiel-Eiche - Quercus robur, Feld-Ulme - Ulmus<br />
minor, Flatter-Ulme - Ulmus laevis, Esche - Fraxinus excelsior, Hainbuche - Carpinus betulus, Frühe<br />
Traubenkirsche (Prunus padus), Vogel-Kirsche (Prunus avium). Weitere Gehölzarten der vor- oder<br />
nachgeschalteten Aufbau-, Sukzessions- und Abbauphasen sollen im Rahmen der Sukzession zuwandern.<br />
Bei Bedarf Schutz gegen Wildverbiss.<br />
Umfang: 10.800 m²<br />
Hinweise für die Unterhaltung (Pflege- und Entwicklungskonzept):<br />
Entwicklungspflege der Gehölzpflanzung. Abgängige Gehölze sind durch gleichartige Neupflanzungen zu<br />
ersetzen. Die weitere Entwicklung der Fläche erfolgt über die natürliche Sukzession..<br />
Durchführung der Maßnahme: Zeitpunkt:<br />
vor Beginn der Bauarbeiten<br />
..........................................................................................<br />
im Zuge der Bauarbeiten<br />
..........................................................................................<br />
X nach Abschluss der Bauarbeiten<br />
..........................................................................................<br />
Ausgleich / Ersatz in Verbindung mit Maßnahme(n) Nr.: -
Hochwasserschutz in Hannover - Vorlandabgrabungen an der Ihme - <strong>Landschaftspflegerischer</strong> <strong>Begleitplan</strong> 79<br />
___________________________________________________________________________________________________<br />
Bezeichnung der Baumaßnahme<br />
Hochwasserschutz in Hannover -<br />
Vorlandabgrabungen<br />
an der Ihme<br />
Lage der Maßnahme:<br />
Maßnahmenblatt<br />
ehemaliger Werkhof an der Culemannstraße<br />
(Gemarkung Hannover, Flur 30 - 13/9 und 30 - 13/10)<br />
Maßnahmennummer<br />
A 24<br />
( S=Schutz-, A=Ausgleichs-,<br />
E=Ersatz-, G= Gestaltungsmaßnahme )<br />
Konflikt Nr.: K V im Bestands- und Konfliktplan Blatt Nr.: 1, 2<br />
Beschreibung:<br />
Verlust von Böden durch Versiegelung/ Überbauung.<br />
nicht ausgleichbare Beeinträchtigung<br />
MAßNAHME zur Lage der landschaftspfl. Maßnahmen Abb. Nr.: 13-3<br />
Beschreibung/Zielsetzung:<br />
Ziele: Entwicklung ungestörter Böden durch Entsiegelung. Kompensation der Versiegelung von Böden.<br />
Ausgangszustand: Gebäude, Betonpflaster, Schotter.<br />
Maßnahme: Bodenaufwertung durch Abriss von Gebäuden und versiegelnden Deckschichten.<br />
Durchführung: Nach dem Rückbau von Gebäuden, Betonpflaster und Schotterdecken, Andeckung der Fläche mit<br />
Oberboden und Ansaat standortgerechter Landschaftsrasen-Mischungen (möglichst regionaler Herkunft).<br />
Umfang: 2.050 m²<br />
Hinweise für die Unterhaltung (Pflege- und Entwicklungskonzept):<br />
Extensivpflege (Mahdhäufigkeit maximal drei- bis viermal pro Jahr), um die Ausbildung auch artenreicherer<br />
Bestände zu fördern. Verzicht auf Dünger und Pflanzenschutzmittel.<br />
Durchführung der Maßnahme: Zeitpunkt:<br />
vor Beginn der Bauarbeiten<br />
..........................................................................................<br />
im Zuge der Bauarbeiten<br />
..........................................................................................<br />
X nach Abschluss der Bauarbeiten<br />
..........................................................................................<br />
Ausgleich / Ersatz in Verbindung mit Maßnahme(n) Nr.: -
80 Hochwasserschutz in Hannover - Vorlandabgrabungen an der Ihme - <strong>Landschaftspflegerischer</strong> <strong>Begleitplan</strong><br />
___________________________________________________________________________________________________<br />
13. Abbildung zu den Maßnahmen außerhalb<br />
des Lageplanes der landschaftspflegerischen Maßnahmen<br />
In Ergänzung zu den Darstellungen in Karte 2 (Lageplan der landschaftspflegerischen<br />
Maßnahmen) stellen die nachfolgenden Abbildungen die Lage der Maßnahmen dar, die<br />
außerhalb der in Karte 2 dargestellten Flächen liegen. Die Abb. 13-3 stellt zudem den<br />
Biotopbestand des ehemaligen Werkhofes an der Culemannstraße dar, auf dessen<br />
Grundlage die Planung für eine Grünflächengestaltung erfolgen soll.<br />
Flächen für externe Kompensationsmaßnahmen<br />
Umgebungskarte 1: 100 000<br />
© Landeshauptstadt Hannover, Geoinformation, 2005<br />
Abb. 13-1: Übersicht über die Lage der externen Kompensationsmaßnahmen (Maßstab<br />
1 : 50 000, eingenordet).
Hochwasserschutz in Hannover - Vorlandabgrabungen an der Ihme - <strong>Landschaftspflegerischer</strong> <strong>Begleitplan</strong> 81<br />
______________________________________________________________________________________________<br />
Bestand: Scherrasen<br />
Maßnahme E 12: Pflanzung von Laubbäumen<br />
Maßnahme E 20: Anlage einer Strauchpflanzung<br />
(rote Linie: Umgrenzung der Flurstücke, grüne Schraffur: für die Maßnahmen vorgesehene Fläche)<br />
Abb. 13-2: Flächen für die Maßnahmen E 12, und E 20 (Maßstab 1 : 5 000, eingenordet).
82 Hochwasserschutz in Hannover - Vorlandabgrabungen an der Ihme - <strong>Landschaftspflegerischer</strong> <strong>Begleitplan</strong><br />
______________________________________________________________________________________________<br />
Grundlage: Biotoptypenkartierung des Verfassers vom Sommer 2009.<br />
Abb. 13-3: Biotopbestand auf dem ehemaligen Werkshofgelände an der Culemannstraße<br />
(Maßstab 1 : 2 500, eingenordet).
Hochwasserschutz in Hannover - Vorlandabgrabungen an der Ihme - <strong>Landschaftspflegerischer</strong> <strong>Begleitplan</strong> 83<br />
______________________________________________________________________________________________<br />
Bestand: Gebäude, Betonpflaster, Schotter<br />
Maßnahme E 13: Pflanzung von Laubbäumen<br />
Maßnahme E 16: Anlage einer Strauchpflanzung<br />
Maßnahme A 24: Bodenaufwertung durch Abriss von Gebäuden und versiegelnden Deckschichten<br />
(rote Linie: Umgrenzung der Flurstücke, grüne Schraffur: für die Maßnahmen vorgesehene Fläche)<br />
Abb. 13-4: Flächen für die Maßnahmen E 13, E 16, A 24 (Maßstab 1 : 5 000, eingenordet).
84 Hochwasserschutz in Hannover - Vorlandabgrabungen an der Ihme - <strong>Landschaftspflegerischer</strong> <strong>Begleitplan</strong><br />
______________________________________________________________________________________________<br />
Bestand: Acker<br />
Maßnahme E 14: Pflanzung von Laubbäumen<br />
Maßnahme E 15: Pflanzung eines flächigen Gehölzbestands<br />
Maßnahme E 17: Pflanzung eines mesophilen Gebüschs<br />
Maßnahme E 21: Anlage einer Strauchpflanzung<br />
Maßnahme A 22: Pflanzung eines Weiden-Auwalds<br />
Maßnahme A 23: Pflanzung eines standorttypischen Laubwaldes<br />
(rote Linie: Umgrenzung der Flurstücke)<br />
Abb. 13-5: Lage der Maßnahmen E 14, E 15, E 17, E 21, A 22, A 23 (Maßstab<br />
1 : 10 000, eingenordet).
Hochwasserschutz in Hannover - Vorlandabgrabungen an der Ihme - <strong>Landschaftspflegerischer</strong> <strong>Begleitplan</strong> 85<br />
______________________________________________________________________________________________<br />
Bestand: gehölzarme Kleingartensiedlung<br />
Maßnahme E 18: Pflanzung eines naturnahen Feldgehölzes<br />
(rote Linie: Umgrenzung des Flurstücks)<br />
Abb. 13-6: Lage der Maßnahme E 18 (Maßstab 1 : 5 000, eingenordet).
86 Hochwasserschutz in Hannover - Vorlandabgrabungen an der Ihme - <strong>Landschaftspflegerischer</strong> <strong>Begleitplan</strong><br />
______________________________________________________________________________________________<br />
Bestand: Intensivgrünland<br />
Maßnahme E 19: Pflanzung eines naturnahen Feldgehölzes<br />
(rote Linie: Umgrenzung des Flurstücks)<br />
Abb. 13-7: Lage der Maßnahme E 19 (Maßstab 1 : 5 000, eingenordet).
Hochwasserschutz in Hannover - Vorlandabgrabungen an der Ihme - <strong>Landschaftspflegerischer</strong> <strong>Begleitplan</strong> 87<br />
______________________________________________________________________________________________<br />
14. Gutachterliche Stellungnahme gemäß § 14 NNatG<br />
Die untere Naturschutzbehörde der Region Hannover hat auf der Grundlage eines Entwurfes<br />
des landschaftspflegerischen <strong>Begleitplan</strong>es am 22.10.2009 zum Vorhaben eine<br />
gutachterliche Stellungnahme gemäß § 14 NNatG abgegeben. Diese Stellungnahme<br />
wird nachfolgend wiedergegeben.<br />
Hinweise zu dieser Stellungnahme finden sich in Kap. 3.3.
88 Hochwasserschutz in Hannover - Vorlandabgrabungen an der Ihme - <strong>Landschaftspflegerischer</strong> <strong>Begleitplan</strong><br />
______________________________________________________________________________________________
Hochwasserschutz in Hannover - Vorlandabgrabungen an der Ihme - <strong>Landschaftspflegerischer</strong> <strong>Begleitplan</strong> 89<br />
______________________________________________________________________________________________
90 Hochwasserschutz in Hannover - Vorlandabgrabungen an der Ihme - <strong>Landschaftspflegerischer</strong> <strong>Begleitplan</strong><br />
______________________________________________________________________________________________