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Von Anmeldung bis Zulassung - Stadt Delmenhorst

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1 . Bürgerbüro<br />

Schwerbehindertenparkausweis<br />

Parkplätze mit dem Zusatzschild 1044-10 (Rollstuhlfahrersymbol)<br />

dürfen nur von Personen benutzt werden, die im Besitz eines<br />

Schwerbehindertenparkausweises sind. Behinderte mit einem<br />

Behindertenausweis und dem eingetragenen Merkmal„außergewöhnliche<br />

Gehbehinderung“ (aG) erhalten auf Antrag diese Sonderparkberechtigung.<br />

Sie ist für die Zeit der im Schwerbehindertenausweis<br />

bzw. im versorgungsamtlichen Bescheid vorgesehenen<br />

Befristung gültig.<br />

Benötigte Unterlagen:<br />

• Schwerbehindertenausweis oder Bescheid des Versorgungsamtes<br />

• aktuelles Lichtbild<br />

Gebühren:<br />

keine<br />

Rundfunkgebührenbefreiung<br />

Anträge auf eine Rundfunk- und Fernsehgebührenbefreiung erhalten<br />

Sie im Bürgerbüro. Die Anträge müssen jedoch direkt bei<br />

der Gebühreneinzugszentrale (GEZ) in 50656 Köln gestellt werden.<br />

Informieren Sie sich bitte unter www.gez.de. Für Fragen steht Ihnen<br />

auch die Service-Rufnummer der GEZ unter (0185) 99950100*<br />

zur Verfügung.<br />

Sie haben einen Anspruch auf die Rundfunk- und Fernsehgebührenbefreiung,<br />

wenn Sie<br />

• Hilfe zum Lebensunterhalt,<br />

• Hilfe zur Pflege,<br />

• Pflegegeld,<br />

• Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung,<br />

• Sozialgeld,<br />

• Arbeitslosengeld II („Hartz IV“),<br />

• Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz oder<br />

• Ausbildungsförderung erhalten,<br />

12<br />

*kostenpflichtig<br />

• schwerbehindert sind,<br />

• eine Kinder- oder Jugendeinrichtung,<br />

• ein Heim oder eine ähnliche Einrichtung bewohnen.<br />

Ausnahmegenehmigung nach § 46 Absatz 1 der Straßenverkehrsordnung<br />

(StVO)<br />

Im Bürgerbüro können Ausnahmegenehmigungen im Sinne des<br />

§ 46 Absatz 1 StVO beantragt werden. Diese beschränken sich<br />

allerdings auf Parkerleichterungen, Parkausweise und Befreiungen<br />

von der Anschnallpflicht. Alle anderen Ausnahmegenehmigungen<br />

gemäß § 46 Absatz 1 StVO können im Fachdienst Verkehr beantragt<br />

werden. Die benötigten Unterlagen und die fälligen Gebühren<br />

erfragen Sie bitte direkt im Bürgerbüro.<br />

Änderung der Größe der Abfallbehälter<br />

Ein Änderungsantrag bezüglich der Größe der Abfallbehälter darf<br />

nur vom Grundstückseigentümer oder von einem durch diesen<br />

Bevollmächtigten gestellt werden. Die Abfallgebühren ändern<br />

sich entsprechend der von Ihnen gewählten Behältergröße. Änderungswünsche<br />

können im Bürgerbüro abgegeben werden. Haben<br />

Sie allgemeine Fragen zum Thema Abfallentsorgung, wenden Sie<br />

sich bitte an den Fachdienst Umwelt, Telefon (04221) 99-2872.<br />

Fundangelegenheiten<br />

Sie haben etwas verloren?<br />

Je nachdem, wo Ihnen etwas verloren gegangen ist, können Sie<br />

verschiedene Einrichtungen kontaktieren:<br />

• im <strong>Delmenhorst</strong>er <strong>Stadt</strong>gebiet: Bürgerbüro der <strong>Stadt</strong> <strong>Delmenhorst</strong>,<br />

Telefon (04221) 99-1999, Online-Suche über<br />

www.delmenhorst.de<br />

• außerhalb des <strong>Stadt</strong>gebiets: jeweilige Gemeinde- oder <strong>Stadt</strong>verwaltung<br />

• im Bus: DELBUS, Telefon (04221) 9192-11 oder 9192-12

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