Von Anmeldung bis Zulassung - Stadt Delmenhorst
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3 . Gewerbeservice<br />
• behördliches Führungszeugnis, Belegart 0<br />
• augenärztliches Gutachten<br />
• ärztliche Bescheinigung über körperliche Eignung (mit Reaktionstest)<br />
• beim Krankenkraftwagen: Nachweis über Ausbildung in Erster<br />
Hilfe<br />
• Nachweis über bestandene Ortskundeprüfung (außer beim<br />
Krankenkraftwagen)<br />
Gebühren:<br />
Ersterteilung oder Verlängerung: 42,60 Euro<br />
Ortskundeprüfung: 20,50 Euro<br />
¢ Fahrlehrerlaubnis<br />
Wenn Sie den Beruf des Fahrlehrers/der Fahrlehrerin ausüben<br />
möchten, benötigen Sie eine Fahrlehrerlaubnis. Diese wird erteilt,<br />
wenn Sie mindestens 22 Jahre alt, geistig, körperlich und fachlich<br />
geeignet sind und keine Tatsachen vorliegen, die Sie für den Fahrlehrerberuf<br />
als unzuverlässig erscheinen lassen. Weiterhin müssen<br />
Sie mindestens eine abgeschlossene Berufsausbildung nachweisen<br />
können und im Besitz der Fahrerlaubnisklassen A, BE und CE sein.<br />
Die Ausbildung zum/-r Fahrlehrer/-in erfolgt in einer anerkannten<br />
Fahrlehrerfachschule Ihrer Wahl und schließt (nach fünfmonatiger<br />
Ausbildung für Klasse BE) mit einer Prüfung gemäß § 4 des Fahrlehrergesetzes<br />
ab. Nach bestandener Prüfung erhalten Sie eine<br />
befristete Fahrlehrerlaubnis (Befristung höchstens zwei Jahre).<br />
Damit können Sie als Fahrlehreranwärter in einer Ausbildungsfahrschule<br />
tätig werden.<br />
Benötigte Unterlagen:<br />
• Personalausweis<br />
• Geburtsurkunde<br />
• Lebenslauf mit eigenhändiger Unterschrift<br />
• behördliches Führungszeugnis, Belegart 0<br />
• Scheckkartenführerschein<br />
• Schulabschlusszeugnis<br />
20<br />
• Nachweis über abgeschlossene Berufsausbildung<br />
• ärztliches Eignungsgutachten<br />
• bei Umschreibung eines Behördenfahrlehrerscheins in eine<br />
zivile Fahrlehrerlaubnis zusätzlich der Dienstführer- und -fahrlehrerschein<br />
sowie der Nachweis des Dienstvorgesetzten, dass<br />
über ausreichende Fahrpraxis auf Kraftfahrzeugen der beantragten<br />
Fahrlehrerlaubnisklasse verfügt wird<br />
Gebühren:<br />
Erteilung der befristeten/unbefristeten Fahrlehrerlaubnis<br />
und Umschreibung: 40,90 Euro<br />
¢ Fahrschulerlaubnis<br />
Wenn Sie eine Fahrschule betreiben wollen, benötigen Sie eine<br />
Fahrschulerlaubnis. Die Voraussetzungen hierfür sind, dass Sie<br />
mindestens 25 Jahre alt und persönlich zuverlässig sind.<br />
Weiterhin müssen Sie die Fahrlehrerlaubnisklasse für die Klasse<br />
besitzen, für die Sie die Fahrschulerlaubnis beantragen wollen.<br />
Zudem müssen Sie mindestens zwei Jahre hauptberuflich in einer<br />
zivilen Fahrschule als Fahrlehrer tätig gewesen sein, an einem<br />
Lehrgang von mindestens 70 Stunden zu 45 Minuten über Fahrschulbetriebswirtschaft<br />
teilgenommen haben und den erforderlichen<br />
Unterrichtsraum, Lehrmittel und entsprechende Fahrzeuge<br />
zur Verfügung haben.<br />
Gebühren:<br />
Erlaubnis: 102 Euro<br />
Abnahmekosten durch den TÜV: 30 <strong>bis</strong> 511 Euro<br />
¢ Gewerblicher Güterkraftverkehr<br />
Wer als Unternehmer gewerblichen oder gewerblichen grenzüberschreitenden<br />
Güterkraftverkehr mit Kraftfahrzeugen mit<br />
einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 Tonnen (einschließlich<br />
Anhänger) betreiben will, benötigt dazu eine Erlaubnis bzw. eine<br />
Gemeinschaftslizenz (EGLizenz).