Von Anmeldung bis Zulassung - Stadt Delmenhorst
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4 . Straßenverkehr<br />
• bei Bedarf Karteikartenabschrift, wenn Ihre Fahrerlaubnis<br />
nicht in <strong>Delmenhorst</strong> ausgestellt wurde<br />
Gebühren:<br />
24 Euro<br />
Führerschein mit 17 (Begleitetes Fahren)<br />
Im April 2004 wurde in Niedersachsen der Modellversuch„Begleitetes<br />
Fahren ab 17“ gestartet. Jugendliche haben seitdem die<br />
Möglichkeit, schon ab Vollendung des 17. Lebensjahres die Fahrerlaubnis<br />
der Klassen B und BE zu erwerben. Bis zur Vollendung<br />
des 18. Lebensjahres darf der Jugendliche dann ein Fahrzeug unter<br />
Anwesenheit einer zuvor benannten Begleitperson führen.<br />
Begleitperson darf sein, wer das 30. Lebensjahr vollendet hat, die<br />
Fahrerlaubnis der Klasse B seit mindestens fünf Jahren ohne Unterbrechung<br />
besitzt und im Verkehrszentralregister mit nicht mehr als<br />
drei Punkten verzeichnet ist. Beide Erziehungsberechtigten müssen<br />
der Wahl der Begleitperson sowie der Antragstellung zustimmen.<br />
Die Anträge auf Teilnahme am begleiteten Fahren werden in der<br />
Regel durch die Fahrschulen gestellt. Wenden Sie sich bitte an eine<br />
Fahrschule Ihrer Wahl.<br />
Internationale Fahrerlaubnis<br />
Wenn Sie außerhalb der Europäischen Union ein Fahrzeug führen<br />
möchten, benötigen Sie, zusätzlich zu Ihrer nationalen, eine internationale<br />
Fahrerlaubnis. Diese ist lediglich in Verbindung mit dem<br />
EU-Kartenführerschein zulässig. Sollten Sie noch den alten grauoder<br />
rosafarbenen Führerschein besitzen, ist eine Umstellung auf<br />
den EU-Kartenführerschein somit notwendig.<br />
Benötigte Unterlagen:<br />
• Personalausweis oder Reisepass<br />
• EU-Kartenführerschein<br />
• aktuelles, biometrisches Lichtbild<br />
28<br />
Gebühren:<br />
14 Euro<br />
Ausländische Fahrerlaubnis<br />
Wenn Sie im Besitz einer Fahrerlaubnis sind, die außerhalb der<br />
Europäischen Union ausgestellt wurde, sich nun länger als ein halbes<br />
Jahr in Deutschland aufhalten, Ihren Wohnsitz in <strong>Delmenhorst</strong><br />
angemeldet haben und ein Fahrzeug führen möchten, müssen Sie<br />
Ihre Fahrerlaubnis umschreiben lassen.<br />
Benötigte Unterlagen:<br />
• Personalausweis oder Reisepass<br />
• ausländische Fahrerlaubnis<br />
• aktuelles, biometrisches Lichtbild<br />
• bei Bedarf Übersetzung des Führerscheins<br />
Gebühren:<br />
42,60 Euro<br />
Verlust oder Diebstahl der Fahrerlaubnis<br />
Sie sind verpflichtet, den Verlust Ihres Führerscheins unverzüglich<br />
anzuzeigen und sich ein Ersatzdokument ausstellen zu lassen. Ein<br />
Verstoß gegen diese Pflicht kann mit einem Verwarngeld geahndet<br />
werden.<br />
Benötigte Unterlagen:<br />
• Personalausweis oder Reisepass<br />
• Diebstahlsanzeige<br />
• aktuelles, biometrisches Lichtbild<br />
• bei Bedarf Karteikartenabschrift, wenn Ihr Führerschein nicht<br />
in <strong>Delmenhorst</strong> ausgestellt wurde<br />
Gebühren:<br />
75,20 Euro