Von Anmeldung bis Zulassung - Stadt Delmenhorst
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4 . Straßenverkehr<br />
• bei Bedarf Vollmacht bei Vertretung und Personalausweis oder<br />
Reisepass des Vertreters<br />
• bei Bedarf Handelsregisterauszug und Gewerbeanmeldung bei<br />
<strong>Zulassung</strong> auf eine Firma<br />
Gebühren:<br />
Umschreibung innerhalb von <strong>Delmenhorst</strong>: ab 19,20 Euro<br />
Umschreibung von außerhalb nach <strong>Delmenhorst</strong>: ab 29,50 Euro<br />
Eintragung einer Adressänderung innerhalb von <strong>Delmenhorst</strong><br />
in die Fahrzeugpapiere<br />
Wenn Sie innerhalb <strong>Delmenhorst</strong>s umziehen, müssen Sie Ihre<br />
Adressänderung mitteilen, damit diese in den Fahrzeugpapieren<br />
vermerkt werden kann.<br />
Benötigte Unterlagen:<br />
• Personalausweis<br />
• Fahrzeugschein bzw. <strong>Zulassung</strong>sbescheinigung Teil I<br />
• gültige Bescheinigung der Hauptuntersuchung<br />
Gebühren:<br />
11,70 Euro<br />
Außerbetriebsetzung eines Kfz<br />
Wenn Sie Ihr Fahrzeug stilllegen möchten, müssen Sie es bei der<br />
<strong>Zulassung</strong>sbehörde außer Betrieb setzen lassen.<br />
Benötigte Unterlagen:<br />
• Fahrzeugschein bzw. <strong>Zulassung</strong>sbescheinigung Teil I<br />
• Fahrzeugbrief bzw. <strong>Zulassung</strong>sbescheinigung Teil II<br />
• <strong>bis</strong>herige Kennzeichenschilder<br />
• bei Bedarf Verwertungsnachweis bei Verwertung des<br />
Fahrzeuges<br />
• bei Bedarf formlose Verbleibserklärung bei Ausfuhr des Fahrzeuges<br />
24<br />
Gebühren:<br />
Außerbetriebsetzung eines Kfz mit<br />
<strong>Delmenhorst</strong>er Kennzeichen: 5,90 Euro<br />
Außerbetriebsetzung eines Kfz mit auswärtigem<br />
Kennzeichen: 11 Euro<br />
bei gleichzeitiger Vorlage eines<br />
Verwertungsnachweises zusätzlich: 5,10 Euro<br />
bei Rücksendung der <strong>Zulassung</strong>sbescheini-<br />
gung Teil II an Banken, Leasingfirmen usw. zusätzlich: 10,20 Euro<br />
Eintragung technischer Änderungen<br />
Wenn Sie an Ihrem Fahrzeug technische Änderungen vorgenommen<br />
haben, müssen diese in Ihre Fahrzeugpapiere eingetragen<br />
werden.<br />
Benötigte Unterlagen:<br />
• Fahrzeugschein bzw. <strong>Zulassung</strong>sbescheinigung Teil I<br />
• Fahrzeugbrief bzw. <strong>Zulassung</strong>sbescheinigung Teil II<br />
• gültiger Prüfbericht über die durchgeführte Hauptuntersuchung<br />
• Gutachten eines amtlich anerkannten Prüfers oder Sachverständigen<br />
über die Abnahme der technischen Änderung(en)<br />
• bei Bedarf Einbaubescheinigung und allgemeine Betriebserlaubnis<br />
(zum Beispiel bei Nachrüst-Kat oder Partikelfilter) des<br />
ein- oder angebauten Teils<br />
Gebühren:<br />
ab 11,70 Euro<br />
Verlust des Fahrzeugscheins bzw . der<br />
<strong>Zulassung</strong>sbescheinigung Teil I<br />
Bei Verlust des Fahrzeugscheines werden die <strong>Zulassung</strong>sbescheinigung<br />
Teil I und Teil II neu ausgestellt. Wenn Sie schon im Besitz<br />
einer <strong>Zulassung</strong>sbescheinigung sind und Sie Teil I verloren haben,<br />
wird nur dieser neu ausgestellt.