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Von Anmeldung bis Zulassung - Stadt Delmenhorst

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4 . Straßenverkehr<br />

• bei Bedarf Vollmacht bei Vertretung und Personalausweis oder<br />

Reisepass des Vertreters<br />

• bei Bedarf Handelsregisterauszug und Gewerbeanmeldung bei<br />

<strong>Zulassung</strong> auf eine Firma<br />

Gebühren:<br />

Umschreibung innerhalb von <strong>Delmenhorst</strong>: ab 19,20 Euro<br />

Umschreibung von außerhalb nach <strong>Delmenhorst</strong>: ab 29,50 Euro<br />

Eintragung einer Adressänderung innerhalb von <strong>Delmenhorst</strong><br />

in die Fahrzeugpapiere<br />

Wenn Sie innerhalb <strong>Delmenhorst</strong>s umziehen, müssen Sie Ihre<br />

Adressänderung mitteilen, damit diese in den Fahrzeugpapieren<br />

vermerkt werden kann.<br />

Benötigte Unterlagen:<br />

• Personalausweis<br />

• Fahrzeugschein bzw. <strong>Zulassung</strong>sbescheinigung Teil I<br />

• gültige Bescheinigung der Hauptuntersuchung<br />

Gebühren:<br />

11,70 Euro<br />

Außerbetriebsetzung eines Kfz<br />

Wenn Sie Ihr Fahrzeug stilllegen möchten, müssen Sie es bei der<br />

<strong>Zulassung</strong>sbehörde außer Betrieb setzen lassen.<br />

Benötigte Unterlagen:<br />

• Fahrzeugschein bzw. <strong>Zulassung</strong>sbescheinigung Teil I<br />

• Fahrzeugbrief bzw. <strong>Zulassung</strong>sbescheinigung Teil II<br />

• <strong>bis</strong>herige Kennzeichenschilder<br />

• bei Bedarf Verwertungsnachweis bei Verwertung des<br />

Fahrzeuges<br />

• bei Bedarf formlose Verbleibserklärung bei Ausfuhr des Fahrzeuges<br />

24<br />

Gebühren:<br />

Außerbetriebsetzung eines Kfz mit<br />

<strong>Delmenhorst</strong>er Kennzeichen: 5,90 Euro<br />

Außerbetriebsetzung eines Kfz mit auswärtigem<br />

Kennzeichen: 11 Euro<br />

bei gleichzeitiger Vorlage eines<br />

Verwertungsnachweises zusätzlich: 5,10 Euro<br />

bei Rücksendung der <strong>Zulassung</strong>sbescheini-<br />

gung Teil II an Banken, Leasingfirmen usw. zusätzlich: 10,20 Euro<br />

Eintragung technischer Änderungen<br />

Wenn Sie an Ihrem Fahrzeug technische Änderungen vorgenommen<br />

haben, müssen diese in Ihre Fahrzeugpapiere eingetragen<br />

werden.<br />

Benötigte Unterlagen:<br />

• Fahrzeugschein bzw. <strong>Zulassung</strong>sbescheinigung Teil I<br />

• Fahrzeugbrief bzw. <strong>Zulassung</strong>sbescheinigung Teil II<br />

• gültiger Prüfbericht über die durchgeführte Hauptuntersuchung<br />

• Gutachten eines amtlich anerkannten Prüfers oder Sachverständigen<br />

über die Abnahme der technischen Änderung(en)<br />

• bei Bedarf Einbaubescheinigung und allgemeine Betriebserlaubnis<br />

(zum Beispiel bei Nachrüst-Kat oder Partikelfilter) des<br />

ein- oder angebauten Teils<br />

Gebühren:<br />

ab 11,70 Euro<br />

Verlust des Fahrzeugscheins bzw . der<br />

<strong>Zulassung</strong>sbescheinigung Teil I<br />

Bei Verlust des Fahrzeugscheines werden die <strong>Zulassung</strong>sbescheinigung<br />

Teil I und Teil II neu ausgestellt. Wenn Sie schon im Besitz<br />

einer <strong>Zulassung</strong>sbescheinigung sind und Sie Teil I verloren haben,<br />

wird nur dieser neu ausgestellt.

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